Freitag, 29. Januar 2010

Arbeitsmarkt wird immer prekärer

“Die neuen Arbeitsmarktzahlen sind nicht die ganze Wahrheit. Sie blenden aus, dass der Wandel hin zu prekären Beschäftigungsverhältnissen sich im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise massiv verstärkt.

Vollzeitarbeitsplätze werden zunehmend durch Teilzeit- und Minijobs ersetzt”, kritisiert Sabine Zimmermann nach der Bekanntgabe der Arbeitsmarktzahlen für den Monat Januar und fragt: “Was nützt einem ein Arbeitsplatz, von dem man nicht leben kann? Nur was gute Arbeit schafft, ist sozial. Aber auf diesem Gebiet versagt die Bundesregierung völlig.”

Die arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Vollzeitbeschäftigten nach Angaben der Bundesagentur um rund 430.000 abgenommen. Teilzeitbeschäftigung hingegen expandiert. Hier gab es im gleichen Zeitraum eine Zunahme um 280.000 Stellen. Die Zahl der so genannten Minijobs hat ist um 78.000 gestiegen. Und jede dritte offene Stelle ist inzwischen ein Leiharbeitsplatz.

Schlechte Bezahlung, wenig Rechte und Unsicherheit: Die Arbeitsmarktbilanz von Schwarz-Gelb ist katastrophal. Die Politik muss gegensteuern, indem sie Leiharbeit strikt begrenzt, Minijobs eindämmt, Hartz IV abschafft und endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einführt.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Mittwoch, 27. Januar 2010

Sonderseite zu "Hartz IV gescheitert"

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine gute Hartz IV Sonderseite erstellt. Diese ist online verfügbar.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine ausführliche Sonderseite erstellt: Das Ergebnis: "Hartz IV gescheitert"
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine ausführliche Sonderseite erstellt: Das Ergebnis: "Hartz IV gescheitert". Der Paritätische stellt der Politik fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV ein vernichtendes Zeugnis aus. Diese Jahre stünden für fünf Jahre Verfassungsbruch und eine tragisch verfehlte Arbeitsmarkt- und Armutspolitik, betont Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider.
„Hartz IV ist in der Sache gescheitert und hat zu einer massenhaften Verarmung geführt. Gerichte haben die Regelsätze, die Bescheide von hunderttausenden Betroffenen und die Verwaltungsstrukturen für nicht vereinbar mit Recht und Verfassung erklärt. Im Ergebnis steht unser Land vor einem arbeitsmarkt- und armutspolitischen Scherbenhaufen“, so Schneider.
Keines der ursprünglichen Reformziele sei erreicht worden, bilanziert der Verband. „Statt der schnellen Vermittlung in Arbeit gibt es eine Million Langzeitarbeitslose, die ohne Perspektive politisch im Stich gelassen wurden. Statt einer effizienten bürgerfreundlichen Verwaltung gibt es massenweise falsche Bescheide und häufig ungerechtfertigte Sanktionen. Statt einer Grundsicherung, die vor Armut schützt, werden sieben Millionen Menschen mit pauschalierten Armutssätzen abgespeist“, kritisiert Schneider.
Als Maßnahmen im Rahmen einer Anti-Armuts-Agenda fordert der Verband die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatzes sowie den Ausbau der erzieherischen Infrastruktur. Ferner müsse durch eine Grundgesetzänderung das Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“ für Langzeitarbeitslose garantiert werden. Zudem fordert der Verband den Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung." Die Sonderseite finden Sie unter: www.5jahre-hartz4.de. (27.01.2010)

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sonderseite-zu-hartz-iv-gescheitert-987.php

Montag, 25. Januar 2010

Hartz IV: Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag kommt

Auch Hartz IV Betroffene müssen den Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen bezahlen. Hier muss dringend der Gesetzgeber tätig werden

Hartz IV: Der KV-Zusatzbeitrag kommt - ALG II-Empfänger müssen zahlen oder wechseln
Die "Jagd" ist eröffnet, auch für Hartz IV Betroffene. Die Pharmaindustrie verdient Milliarden und der Beitragszahler muss dafür bluten. Die DAK erhebt ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro je Monat gemäß § 242 SGB V. Da die DAK ihre Versicherten nicht rechtzeitig vor Einführung des Zusatzbeitrages darüber informiert hat, diese ihr Sonderkündigungsrecht nicht vor Einführung des Zusatzbeitrages warnehmen können, müssen alle DAK-Versicherten diesen Zusatzbeitrag mindestens einmal bezahlen - auch ALG II-Empfänger. Ein Geniestreich(?)!
Das SGB II sieht in § 26 Abs. 4 SGB II die Übernahme dieses Zusatzbeitrages nur dann vor, wenn der Wechsel seiner Krankenkasse für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte bedeuten würde. Mit anderen Worten: zuerst muss der Hilfebedürftige versuchen, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Nur wenn er das nicht kann, muss der SGB II-Leistungsträger diesen Zusatzbeitrag übernehmen.
Da die Krankenkasse diese Forderung lt. Gesetz direkt an den Versicherten stellt, muss dieser die Übernahme des Zusatzbeitrages dann bei seinem SGB II-Leistungsträger beantragen und darlegen, warum er seine Krankenkasse nicht wechseln kann. Kann er das nicht begründen, akzeptiert sein Leistungsträger den Grund nicht, oder will er nicht wechseln, muss er den Zusatzbeitrag aus seinem ALG II bezahlen.
Weitere Krankenkassen, u.a. die KKH-Allianz, haben ebenfalls für 2010 die Erhebung dieses Zusatzbeitrages angekündigt. Eine wahre Völkerwanderung der 5 Millionen ALG II-Bezieher von einer Krankenkasse zur nächsten wird die Folge sein.
Die Chefin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, sagte im Deutschlandfunk: Sie erwarte in diesem, spätestens aber im kommenden Jahr eine flächendeckende Erhebung des Zusatzbeitrages. Es steht also zu erwarten, dass innerhalb eines Jahres jeder einzelne der 5 Millionen ALG II Bezieher mindestens einmal, vermutlich sogar mehrmals seine Krankenkasse wird wechseln müssen. Erst wenn tatsächlich alle Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erheben, wird dieses Krankenkassenhopping ein Ende finden. Allerdings gilt hier: der Letzte verliert.
Konkret ausgedrückt: die Krankenkasse, die zuletzt diesen Zusatzbeitrag erhebt, wird zwangsläufig (fast) alle 5 Millionen ALG II-Bezieher zu ihren Mitgliedern zählen, da die ALG II-Bezieher ja aufgrund § 26 Abs. 4 SGB II gezwungen sind, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln.
Hier muss der Gesetzgeber umgehend tätig werden und die "Völkerwanderung" von 5 Millionen ALG II-Beziehern von einer Krankenkasse zur nächsten durch eine Regelung zur generellen Übernahme dieses Zusatzbeitrages verhindern. (25.01.2010)

 

Quelle:http://http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-krankenversicherungs-zusatzbeitrag-kommt-651.php

Sonntag, 24. Januar 2010

Hartz IV ist nicht zu hoch – die Löhne sind zu niedrig

 

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag“Die Unterstellung, Hartz IV würde zur Faulheit animieren, weil sich Arbeit für die Betroffenen nicht lohne, verdreht die Tatsachen ins Absurde.

Nicht Hartz IV ist zu hoch, die Löhne sind zu niedrig”, kommentiert Klaus Ernst die aktuelle Berichterstattung der Bild-Zeitung.

Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE fordert deshalb die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns:

“In vielen Branchen sind Stundenlöhne von vier Euro und weniger an der Tagesordnung. Schuld daran sind die rot-grünen Hartz-Reformen. Sie haben die Löhne in Deutschland kaputt gemacht. Obendrein subventioniert der Staat mit Milliardenbeträgen Lohndumping zu Gunsten von Unternehmensprofiten. Wenn irgendwo Sozialschmarotzer sitzen, dann in den Chefetagen der Konzerne.

Diese Lohndrückerei muss endlich gestoppt werden. Mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde kann sichergestellt werden, dass jemand mit einem Vollzeitjob nicht zusätzlich Hartz IV beantragen muss. Zudem brauchen wir höhere Hartz IV-Sätze und strengere Regeln für zumutbare Arbeit, damit Arbeitslose nicht mehr gezwungen sind, für jeden Hungerlohn zu arbeiten.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Samstag, 23. Januar 2010

Hartz IV: Die wahren Sozialschmarotzer

Hartz IV: Die wahren Sozialschmarotzer
Als Sozialschmarotzer werden von unseren Politikern, insbesondere denen der CDU, CSU und allen voran der FDP, sowie den selbst ernannten Meinungswächtern der Republik wie die Bild-Zeitung, ALG II-Bezieher bezeichnet, weil diese auf Steuerzahlerkosten leben - wenn man so wagemutig sein will, die Bestreitung des Lebensunterhalts mit 215 bis max. 359 Euro je Monat als „Leben“ bezeichnen.
Nun ist ALG II (Arbeitslosengeld II) bekanntermaßen nicht die einzige Sozialleistung. Kindergeld, ebenfalls eine Sozialleistung, wird auch von Gutverdienern und Reichen bezogen, quasi als Zubrot oder Notgroschen, da es für diese Personen nur Kleingeld darstellt. Niemand käme auf die Idee, diese Personen deshalb als Sozialschmarotzer zu bezeichnen. Warum eigentlich nicht?
Auch Wohngeld ist eine Sozialleistung, trotzdem bezeichnet niemand Wohngeldempfänger als Sozialschmarotzer. Warum nicht? Wo liegt denn der Unterschied zum ALG II-Bezieher?
Auch unsere Politiker leben von Steuergeldern - und das sehr gut. Jeder Bundestagsabgeordneter, der nicht noch anderweitig beschäftigt ist, erhält seit dem 1. Januar 2009 monatlich 7.668 Euro, bezeichnet als Abgeordnetenentschädigung oder Diät, zuzüglich seines hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags, sowie einer Altersentschädigung in Höhe von 2,5% der Abgeordnetenentschädigung, wobei diese Altersentschädigung auch noch pro Jahr um jeweils 2,5% auf bis zu 67,5% steigt. Dazu kommt eine monatliche steuerfreie Kostenpauschale von aktuell 3.969 Euro, sowie weitere Sach- und Finanzleistungen für tatsächliche Aufwendungen. Die Diäten und Pauschalen orientieren sich dabei an den Lebenshaltungskosten und werden jährlich angepasst, so dass unsere Bundestagsabgeordneten auch ja vor Inflation geschützt sind.
Zum Vergleich: die Höhe der Regeleistung eines ALG II-Empfängers orientiert sich am Rentenwert, der vom Einkommen abhängig ist, welches - im Gegensatz zur steigenden Inflation - einer permanenten Schrumpfung unterliegt. Außerdem wird der Eckwert der Regelleistung nur alle 5 Jahre überprüft. Soviel zum Schutz der Ärmsten vor Inflation.
Ein Bundestagsabgeordneter hat also monatlich nach Steuern mindestens 9000 Euro Steuergelder zu seiner freien Verfügung. Zum Vergleich: ein alleinstehender ALG II-Bezieher bekommt ca. 700 Euro im Monat.
Nun wollen wir unsere Bundestagsabgeordneten nicht gleich als Sozialschmarotzer bezeichnen, denn im Gegensatz zu ALG II-Beziehern tun sie ja was für ihr Geld - doch: Moment! Das ist so nicht ganz korrekt. Auch ALG II-Bezieher tun ja was für ihr Geld: sie müssen erhebliche Eigenbemühungen unternehmen, um einen Job zu finden, sie müssen in sog. 1 Euro Jobs unentgeltlich arbeiten, sie müssen an diversen Maßnahmen zur Eingliederung teilnehmen, auch wenn letztere meist vollkommen sinnlos sind und nur der Existenz der Maßnahmeträger dienen. Das tun aber lt. BA (Bundesagentur für Arbeit) nur 73 % aller 4.896.000 ALG II-Bezieher, den die restlichen 27% sind bereits in Jobs gebunden, von deren meist sittenwidriger Entlohnung sie weder leben noch sterben können. Diese 27% sind aber voll ausgelastet mit ihrem Job und den Mühen, sich gegen die Aufzwingungen von 1 Euro Jobs und Eingliederungsmaßnahmen zu wehren, die ihnen die weitere Ausübung ihres Jobs unmöglich machen und deshalb für diese 27% eigentlich verboten sind. Außerdem müssen sich diese 27% ebenfalls erhebliche Eigenbemühungen unternehmen, um einen Job zu finden, der besser bezahlt wird, als ihr aktueller.
Ein Bundestagsabgeordneter reist herum, nimmt, wenn er nicht gerade anderweitig beschäftigt ist, an Bundestagssitzungen und Sitzungen von Fachausschüssen, denen er angehört, teil, äußert seine Meinung und muss sich mit Wählern abgeben. Auch ein Bundestagsabgeordneter tut also was für sein Geld.
Wo liegt also der Unterschied?
Nun, de facto gibt es keinen: beide, sowohl Bundestagsabgeordnete als auch ALG II-Empfänger tun etwas für ihre Bezahlung aus Steuermitteln. Allerdings wäre es vollkommen ungerecht, Bundestagsabgeordnete als Sozialschmarotzer zu bezeichnen, da sie ja im Monat ca. 13 Mal so viel Steuergelder erhalten, wie ein ALG II-Bezieher, hier wäre vielmehr die Bezeichnung „Premium-Sozialschmarotzer“ angebracht - insbesondere für die Politiker und Minister, die sich immer wieder durch erhebliche fachliche und menschliche Inkompetenz hervortun.
Allerdings sind unsere Bundestagsabgeordneten nicht die Einzigen „Premium-Sozialschmarotzer“, zu denen gehören auch diejenigen, die direkt von ALG II-Beziehern und damit von den Steuern profitieren, die im Bundeshaushalt für ALG II vorgesehen sind.
Da wären zum Zweiten diejenigen Arbeitgeber als „Premium-Sozialschmarotzer“, welche heute keine kostendeckenden Löhne mehr zahlen, sondern sog. Aufstocker beschäftigen, ALG II-Bezieher, die von ihrer Entlohnung weder leben noch sterben können. Die Lohneinsparungen, und damit Profite, die hierbei von solchen Arbeitgebern erzielt werden, sind gigantisch und betragen bis zu 75% des branchenüblichen Bruttolohnes. Diesen Arbeitgebern wird somit eine direkte Lohnsubvention zu teil. Aktuell gibt es lt. BA ca. 1,4 Millionen dieser Aufstocker, also 1,4 Millionen Jobs mit dieser direkten Lohnsubvention aus Steuermitteln.
Eine weitere direkte Lohnsubvention gibt es bei ehemaligen ALG II-Beziehern, wo die Arbeitgeber direkt von der BA aus Steuermitteln 2 Jahre lang 75% des Bruttolohnes dieser Angestellten erstattet erhalten. Lt. BA befinden sich aktuell 42.196 ehemalige ALG II-Bezieher in solchen Beschäftigungsverhältnissen mit dieser Art direkter Lohnsubvention aus Steuergeldern des Bundeshaushaltes für ALG II.
Zum Dritten wären da die Maßnahmeträger für sog. 1 Euro Jobs, korrekt: Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) als „Premium-Sozialschmarotzer“.
Während der ALG II-Bezieher nur eine Aufwandsentschädigung von bis zu 1,50 Euro je Stunde erhält, also zwischen 6 und 9 Euro pro Arbeitstag, von der er alle mit der Maßnahme verbundenen Mehrkosten wie Fahrkosten, Arbeitsbekleidung und Reinigung derselben, Mehrausgaben für auswärtiges Essen usw. bezahlen muss, erhält der Maßnahmeträger als Dankeschön dafür, dass der Arbeitslose kostenlos bei ihm arbeiten darf, von der BA eine „Entschädigung“ in Höhe von ca. 600€ pro Monat und 1 Euro Jobber, also ca. doppelt so viel, wie der 1 Euro Jobber im Monat an Regelleistung erhält. Zusammen mit der Aufwandsentschädigung kostet ein 1 Euro Job (nur der Job, nicht der ihn ausführende Jobber) im Monat den Steuerzahler genau soviel wie ein alleinstehender ALG II-Bezieher, ca. 750€, wovon der Löwenanteil aber dem Maßnahmeträger geschenkt wird und wovon dieser ausschließlich existiert. In solchen Jobs befinden sich lt. BA aktuell 270.995 ALG II-Bezieher. Würde man alle 1 Euro Jobs per sofort streichen, könnte man mit den damit eingesparten Steuergeldern stattdessen 270.995 alleinstehende ALG II-Bezieher bezahlen.
Zum Vierten wären da die Maßnahmeträger für Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Entgeldvariante als „Premium-Sozialschmarotzer“. Hierbei handelt es sich um das Gegenstück zu ABMs, wobei die Maßnahmeträger von der BA eine Pauschale erhalten, die sich nach Qualifikation des ALG II-Empfängers, Anforderungen des Jobs und dem branchenüblichen Lohnniveau richtet. Von dieser Pauschale bezahlt der Maßnahmeträger dem ALG II-Empfänger dessen Lohn, wobei dieser regelmäßig deutlich unter der Pauschale, welche der Maßnahmeträger von der BA bekommt, liegt. Im Durchschnitt wendet der Maßnahmeträger weniger als 80% der Pauschale zur Entlohnung auf, um die Lohnsittenwidrigkeitsgrenze von -30% nicht zu unterschreiten, womit diese Jobs für Maßnahmeträger nur etwa halb so lukrativ sind, wie 1 Euro Jobs, was wohl erklärt, warum es davon nur so wenig gibt. Von solchen Jobs gibt es lt. BA im Rechtskreis des SGB II aktuell 55.505.
Zum Fünften wären da die Maßnahmeträger für andere Maßnahmen zur Eingliederung (wie die „heißgeliebten“ Trainingsmaßnahmen, die selbst lt. Stellungnahmen der BA vollkommen nutzlos sind) als „Premium-Sozialschmarotzer“.
Hier erhalten die ALG II-Maßnahmeteilnehmer nur eine Erstattung ihrer Fahrkosten. Der ihnen entstehende Mehraufwand (Arbeitsmaterialien, Mehrkosten für auswärtiges Essen usw.) wird nicht erstattet.
An solchen Maßnahmen nehmen lt. BA im Rechtskreis des SGB II aktuell 4.511 ALG II-Bezieher teil. Wie hoch die Pro-Kopf-Kosten für diese Sinnlos-Maßnahmen sind, konnten wir nicht genau ermitteln, sie dürften aber nach unseren Informationen den Maßnahmekosten eines 1 Euro Jobs entsprechen. Auch hier finanzieren diese Maßnahmeträger ihre Existenz ausschließlich aus Steuermitteln, die im Bundeshaushalt für ALG II vorgesehen sind.
Wie man sieht, gibt es jede Menge Personen und Berufsgruppen, die ebenfalls ausschließlich von Steuergeldern leben und somit per Definition ebenfalls als Sozialschmarotzer bezeichnet werden müssen. Bei allen weiteren „Premium-Sozialschmarotzern“, die wir hier nicht genannt haben, möchten wir uns an dieser Stelle für deren Nichtnennung entschuldigen. (Quelle: Statistik der BA für Dezember 2009, / Artikel von F.M., 23.01.2010)

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-die-wahren-sozialschmarotzer-8501.php

Montag, 18. Januar 2010

Hartz IV: Offener Brief an Roland Koch

Offener Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
Aufgrund der menschenverachtenden Hartz IV Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ist eine Welle der Entrüstung von Betroffenen zu bemerken. Unsere Redaktion erreichten zahlreiche Protest Emails und Briefe. Wir wollen exemplarisch einen Leserbeitrag an dieser Stelle veröffentlichen.

Sehr geehrter Herr Koch,
Sie kennen mich schon als ehemalige "Erfahrung hat Zukunft"-Teilnehmerin. Ich arbeitete als Arbeitsbeschaffungs Maßnahme für über 50-jährige 20 Monate an einer Gesamtschule. Bezahlt wurde die Arbeit von der Arbeitsagentur und dem Land Hessen. Ich bat Sie, diese Maßnahme für uns alle zu verlängern, denn unsere Arbeit ist bitter nötig. Nein, dafür ist kein Geld da teilten Sie mir in einem Antwortschreiben mit. Sie seien sicher, ich würde eine Arbeit finden, da Hessen insgesamt gut aufgestellt sei. Nun, meine Arbeit war der Schule keine 7 Euro wert, obwohl die Hälfte dieser Summe noch die Arbeitsagentur bezahlt hätte. Statt dessen hat man eine noch ärmere Sau in einer Arbeitsgelegenheit eingestellt.
Nun bin ich wieder in Hartz IV gelandet. Nach 60 Bewerbungen seit Sommer bin ich frustriert. Dann kommt die Mitteilung von Ihnen, alle Hartzer sollten für die Almosen des Staates arbeiten. Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Sie mit diesen Forderungen gegen das Grundgesetz verstoßen? Man hat den Eindruck in der heutigen Politik, gerade auch in Hessen ist unsere Demokratie nicht mehr viel wert. Ich erinnere an Herrn Brenner vom ZDF, ich erinnere an die dubiosen Ungeklärtheiten bei Ihren Steuerbeamten. Auch sind Ihre Forderungen nach Arbeitsverpflichtungen destruktiv für unsere sozialen Probleme. Für mich sieht es so aus als betreiben Sie nur Polemik. Wollen Sie die Arbeitslosen noch mehr in die staatliche Abhängigkeit, man sagt auch moderne Sklaverei treiben mit Ihren Tranfer-Vorstellungen? Die Summe, die Sie (der Staat) jetzt für ALG II Empfänger ausgeben, könnten Sie auch ausgeben, indem Sie Stellen für EUR 1400 schaffen, die dann sozialversicherungspflichtig wären. € 351 + EUR 350 Miete + EUR 500 Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten + Sozialausgaben, die Sie jetzt auch zahlen.
Sie könnten so das viele Geld für Arbeitsvermittlungen und Bespitzelung der Transferbezieher sparen. Alle arbeitslosen Arge-Mitarbeiter würden sich freuen, nicht auch ins "Hartz-IV-Loch" zu fallen. Die Sozialkassen bekämen wieder mehr Beiträge, und der soziale Frieden in Deutschland könnte nachhaltig wieder aufgebaut werden. Wenn Sie nicht nur ein Landesfürst wären, der Klientel Politik betreibt, so würden Sie solche Forderungen nach Zwangsarbeit nicht in den Raum stellen sondern konstruktiv an einer Lösung des Problems mitarbeiten! Ich kann Sie als christlichen Menschen (Christlich Soziale Union) nicht mehr wertschätzen. Ihr Sozialdarwinismus erscheint mir erwiesen. (Ein Leserbeitrag von Eva S., 18.01.2010)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-offener-brief-an-roland-koch-8712.php

Sonntag, 17. Januar 2010

Spruch des Tages

Wenn Schwarz-Gelb in dem aktuell vorgelegten Tempo mit der arbeitnehmerfeindlichen und kapitalfreundlichen Politik weitermacht, sollte man an eine Umbenennung der besitzlosen Massen von Bürgern zu Sklaven nachdenken. So viel Ehrlichkeit sollte den Parteien der brutalstmöglichen Lügner und korrupten Steuersenker doch zugemutet werden können.

Quelle:http://www.perspektive2010.org/blog/2010/01/17/spruch-des-tages-337/

Donnerstag, 14. Januar 2010

Neue Hartz-Debatte ist reines Theater

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag“Die Debatte um eine neue Hartz IV-Reform ist reines Theater, weil die Kernprobleme gar nicht angegangen werden”, sagt Klaus Ernst.

“Das Gesetz ist und bleibt eine Armuts- und Niedriglohnmaschine. Hartz IV ist nicht reformierbar.”

Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE fordert deshalb:

“Wir brauchen keine neue Hartz IV-Reform, sondern einen totalen Neuanfang. Kurzfristig muss ein Bündel von Sofortmaßnahmen greifen. Das Arbeitslosengeld I muss in der Krise für alle auf 24 Monate verlängert werden, damit weniger Menschen überhaupt in Hartz IV fallen.

Und wir brauchen endlich einen gesetzlichen Mindestlohn. Wenn niemand weniger als zehn Euro pro Stunde verdienen würde, dann wäre sicher gestellt, dass jemand mit einem Vollzeitjob nicht zusätzlich Hartz IV beantragen muss. Die Hartz IV-Sätze müssen deutlich angehoben werden.

Die Regeln für zumutbare Arbeit müssen viel strenger werden, damit Arbeitslose nicht mehr gezwungen sind, für jeden Hungerlohn zu arbeiten.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Mittwoch, 13. Januar 2010

Nach fünf Jahren muss das Großexperiment Hartz IV endlich beendet werden

„Nach fünf Jahren muss das Großexperiment Hartz IV endlich beendet werden“, forderte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität Prof. Gunnar Winkler am Dienstag. „Klar ist: Hartz IV hat zu mehr Armut und Ausgrenzung beigetragen und zu weniger sozialer Sicherheit geführt.“ Die Volkssolidarität fordere „eine Grundsicherung, die diesen Namen wirklich verdiene, indem sie mehr als nur die materielle Existenz auf niedrigstem Niveau sichert.“ Es sei dringend notwendig, als ersten Schritt gegen die Armut die Bedarfssätze für Kinder neu zu regeln sowie den Regelsatz für Erwachsene auf mindestens 440 Euro anzuheben.

Hartz IV sei zum Synonym für die mehr schlechte als rechte Verwaltung von Arbeitslosigkeit und für sozialen Abstieg geworden, so Winkler. “Wenn nahezu jede Arbeit zumutbar ist, Niedriglöhne zur Normalität gehören und mit Sanktionen nicht-marktgemäßes Verhalten bestraft wird, werden Menschen sozial verunsichert und ihre Rechte in Frage gestellt. Zur Bilanz von Hartz IV gehören 1,3 Millionen Menschen, die trotz Arbeit zusätzlich Grundsicherungsleistungen benötigen, über zwei Millionen Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug sowie hundert tausende von Streitfällen vor den Sozialgerichten.”

Winkler forderte “Reformen, die es Menschen ermöglicht, durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ihre Existenz zu menschenwürdigen Bedingungen zu sichern”. Dazu müsse die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, die vor allem prekäre Beschäftigung mit Niedriglöhnen, Leiharbeit, versicherungsfreien Minijobs und befristeten Beschäftigungsverhältnissen gefördert hat, zurückgefahren werden. “Um Armut trotz Arbeit zu verhindern, sind Mindestlöhne notwendig”, fügte der Verbandspräsident hinzu.

Ferner brauche es einen zweiten Arbeitsmarkt, der öffentliche Beschäftigung für Arbeitslose auf der Grundlage von versicherungspflichtiger Beschäftigung schafft und die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt oder den Übergang in die Rente ermöglicht. “Wir wollen verhindern, dass Beschäftigte noch vor der Rente in Hartz IV fallen. Es geht um mehr als nur die Anhebung des Schonvermögens. Nach jahrzehntelanger Arbeit darf es keinen Absturz in Armut geben.” Die Erhöhung der Regelsätze für die Grundsicherung und das ALG II müsse Vorrang haben vor neuen Steuererleichterungen, deren Finanzierung auf Pump ohnehin umstritten sei. “Der Abbau von Armut ist wichtiger als weitere Verbesserungen für Gut- und Besserverdienende”, betonte Winkler.

Quelle: Pressemeldung Volkssolidarität

Mittwoch, 6. Januar 2010

Hartz IV Überprüfungsanträge werden abgelehnt

Interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Überprüfunganträge sollen abgelehnt werden
Wie zu erwarten war, weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Mitarbeiter in den Hartz IV Behörden an, die Überprüfungsanträge abzulehnen. Erwerbslosen Initiativen, Gewerkschaften und sogar die Bürgerbeauftragte in Schleswig-Holstein rufen im Zuge des laufenden Hartz IV Regelsatz Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht dazu auf, Überprüfungsanträge zu stellen.
Auf eine Anfrage von der Linken-Politikerin Katja Kipping, wie die Bundesregierung gewährleistet, dass alle betroffenen ALG II Bezieher/innen im Fall der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die vorenthaltenen Hartz IV-Leistungen nachgezahlt bekommen, wird in der Antwort des Ministeriums der Eindruck erweckt, die Leistungsempfänger brauchten keinen Antrag zu stellen, die Bundesregierung würde schon dafür sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen.
„Soweit das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen anderer Personengruppen für verfassungswidrig erklären sollte, wird die Bundesregierung auch hier dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Leistungsbezieher ab dem vom Bundesverfassungsgericht ggf. vorgegebenen Zeitpunkt eine erhöhte Leistung erhalten ohne hierfür extra einen Antrag stellen zu müssen.“
Die ergänzende Anfrage, welche Schritte Hartz IV Betroffenen unternehmen müssten, um in diesem Fall rückwirkend ihre Leistungen zu erhalten, wurde ähnlich beantwortet:
„Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen anderer Personengruppen für verfassungswidrig halten, so würde die Bundesregierung für die Umsetzung der Entscheidung Sorge tragen.“
Da in den vorhergehenden Erläuterungen zu den Regelsätzen von Kindern und Jugendlichen erklärt wurde, dass diese vorliegenden Bescheide rückwirkend geändert würden, konnte der Eindruck entstehen, dies sei auch im Fall des Regelsatzes für Erwachsene so. Eine direkte Beantwortung der Frage, was die Leistungsbezieher unternehmen müssen, blieb aus.
„Die Bundesregierung wird’s schon richten“. Dies ist jedoch mitnichten so, wie aus einer internen Anweisung der Bundesagentur für Arbeit ersichtlich.
HEGA 12/09 – 14 – Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X, welche die Höhe der Regelleistungen nach § 20 SGB II zum Gegenstand haben Geschäftszeichen: SP II- 21 – II-7003
Es wird empfohlen, Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X, welche die Höhe der Regelleistungen nach § 20 SGB II zum Gegenstand haben, abzulehnen.
1. Ausgangssituation
In Folge des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach § 20 SGB II werden vermehrt Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gestellt.
2. Übergeordnete Entscheidung und Absicht entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
In Abstimmung mit dem BMAS wird den Grundsicherungsstellen empfohlen, die Anträge nach § 44 SGB X abzulehnen und die Widersprüche als unbegründet zurückzuweisen. Eine Ruhendstellung sowie eine Zusicherung im Zusammenhang mit Neu-/Weiterbewilligungen wird in diesen Fällen nicht befürwortet. Eine Ruhendstellung von Anträgen nach § 44 SGB X würde insbesondere der Systematik des § 79 Abs. 2 BVerfGG und des § 330 Abs.1 SGB III zuwiderlaufen. Danach bleiben bestandskräftige Bescheide der Verwaltung von der Entscheidung des BVerfG unberührt und sind Anträge nach § 44 SGB X mit Wirkung nur für die Zeit nach Entscheidung des BVerfG zu berücksichtigen. Ein entsprechender Mustertext wird in Kürze im Intranet unter: Geldleistungen > SGB II > Aktuelles zur Verfügung gestellt. Die Zusicherung hinsichtlich der Höhe der Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleibt davon unberührt.“

Es ist allen Hartz IV-Betroffenen dringend zu empfehlen, noch in diesem Monat einen Überprüfungsantrag zu stellen. (06.01.2010)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ueberpruefungsantraege-werden-abgelehnt3895.php

Spruch des Tages

Die meisten Menschen würden die Überwindung des Kapitalismus schon alleine deshalb begrüßen, weil dann nicht mehr profane finanzielle Sorgen ihren Alltag bestimmen würden, sondern die tatsächlichen Probleme der Menschen und unserer Welt.

Quelle:http://www.perspektive2010.org/blog/2010/01/06/spruch-des-tages-332/

Montag, 4. Januar 2010

Spruch des Tages

Das Jahr 2010 muss zu einem Jahr des Widerstands und des Kampfes gegen die menschenverachtende Obrigkeit aus Politik und Wirtschaft werden, andernfalls wird es zum Jahr unserer endgültigen Entrechtung, Entwürdigung und Versklavung.

 

Quelle:http://www.perspektive2010.org/blog/2010/01/03/spruch-des-tages-331/