Montag, 29. April 2013

Was geschieht zur Zeit in Deutschland?

Das Soziale Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” schaut nicht nur zu, sondern deckt auf. Da wurden und werden Gesetzte erlassen die es dem „Staat“ erlauben, Sanktionen zu erheben gegen Erwerbslose, Kranke, Behinderte, Rentner und Aufstocker. Immer wieder wird geplant uns das Wahlrecht zu entziehen.

Ja warum wohl? Weil wir zu kritisch sind, oder weil wir die Wahrheit sagen, oder weil wir die Missstände aufdecken. In den Augen der Regierenden sind wir unnütz und der Abschaum der Gesellschaft. Die Regierenden brauchen die armen Menschen und sie werden ganz bewusst und vorsätzlich ausgebeutet, versklavt, schikaniert unter Druck gesetzt und ausspioniert.

Durch die arme Bevölkerung kann man ja wunderbar die Arbeitnehmer unter Druck setzten. Hartz IV dient als Abschreckung und danach erwartet uns dann SGB XII. Da fragt man sich, soll man sich ein Strick kaufen oder bis zum Tod so dahin vegetieren.

Unser Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” sagt, “Bürger wehrt Euch”. Jede Regierung hat nur so viel Macht, wie das Volk es zulässt. In diesem Jahr sind Bundestagswahlen. Es ist an der Zeit, dass dieser Regierung endlich die Macht über uns entzogen wird. Jetzt soll in Frankreich Hartz IV eingeführt werden. Von wem dieser Vorschlag kommt kann sich doch jeder denken.

Auf unserem Sozialen Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” kämpfen wir nicht nur gegen das soziale Unrecht. Wir helfen den Bürgern auch bei Problemen mit Hartz IV, SGB XII und vieles mehr. Unsere Kraft besteht darin, dass wir eine feste Gemeinschaft sind.

Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau

Quelle: Presse i.A.Birgit Kühr

Samstag, 13. April 2013

„Hartz-IV-Mord“ in Berlin

Kurz nach einer Zwangsräumung verstirbt die Betroffene in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe
12.04.2013
Am Donnerstag, zwei Tage nach einer Zwangsräumung, verstarb die schwerbehinderte Rentnerin Rosemarie F. in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe. Deren Initiator spricht in einer Videobotschaft von einem „Hartz-IV-Mord“. Heute Abend soll ein Trauermarsch für die Getötete stattfinden.
Menschenverachtender Rausschmiss
Nachdem die 67-jährige Rosemarie F. am Dienstag aus ihrer Wohnung in Berlin-Reinickendorf zwangsgeräumt wurde, verstarb sie zwei Tage später in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe. Die Räumung wurde am 9. April 2013 mit Hilfe von 140 Polizisten durchgesetzt. Einige hundert Menschen demonstrierten an diesem Tag gegen den Rauswurf. „Wir wollten präsent sein und auf die Räumung aufmerksam machen“, so David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, einer Initiative, die Teil eines Netzwerkes aus rund 20 stadtpolitischen Organisationen ist.
Noch im Februar 2013 hatte das Berliner Landgericht die Zwangsräumung vorläufig gestoppt, die Gerichtsvollzieherin hatte bereits die Schlösser der Wohnung ausgetauscht gehabt. Auch damals hatten einige hundert Menschen dagegen protestiert. Letzte Woche war durch ein fachärztliches Attest bestätigt worden, dass der schwerbehinderten und schwer Kranken Rosemarie F. eine Zwangsräumung nicht zuzumuten sei. Als es diese Woche jetzt doch zur Zwangsräumung von Rosemarie F. kam, äußerte sich eine an den Gegenprotesten beteiligte Frau zu dem „menschenverachtenden Rausschmiss“. So hätte etwa der Mann der neuen Vermieterin gemeint, die Frau (gemeint ist Rosemarie F.) kann in den Dschungel gehen und sich umbringen, das interessiere ihn alles nicht.


Solidarität der Berliner Kälte-Nothilfe

Rosemarie F. bekam nach ihrer Zwangsräumung Obdach in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe, dort verstarb sie auch gestern. Die Todesursache soll noch durch eine Obduktion geklärt werden. Die Schwerbehinderte habe dem Druck und Stress nicht standhalten können. Der Initiator der Kälte-Nothilfe, Dominic Grasshoff, erzählte, wie ein Spaziergang ihr große Mühe bereitete und sie dabei mehrfach erbrochen habe. „Sie hat in den Tagen nach der Räumung erheblich abgebaut“, so Grasshoff, der auch Aktivist bei „Zwangsräumung verhindern“ und „occupy“ ist.
„Mord durch den Staat“
Nach dem Tod von Rosemarie F. erklärte die Kälte-Nothilfe in ihrer Pressemitteilung: „Wir sind sehr geschockt über die Vorgehensweise in unserem Land und bitten Sie alle Hebel in Bewegung zu setzen um endlich einen Ruck durch die Bevölkerung gehen zu lassen“. In einem sehr emotionalen Videostatement sprach Grasshoff von „Hartz-IV-Mord“, beziehungsweise von „Mord durch den Staat“.
Trauermarsch am Freitag-Abend
Für den heutigen Freitag-Abend, um 18.00 Uhr rufen Initiatoren über soziale Netzwerke zu einem Trauermarsch, beginnend in der Aroser Allee 92, wo Rosemarie F. gewohnt hatte, in Berlin-Reinickendorf, auf. In einer Stadt, in der zehntausende Menschen von Zwangsräumung bedroht sind, sollten sich doch sehr viele finden, die gegen die teils menschenverachtenden Methoden von Behörden und Vermietern auf die Straße gehen. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mord-in-berlin-9001384.php

Donnerstag, 11. April 2013

HAUSVERBOT FÜR DEN MEDIZINISCHEN DIENST

Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz sieht in der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Hartz IV Leistungsempfänger bei mehrfachen Krankmeldungen durch den medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung Zwangsuntersuchen zu lassen einen erneuten Schritt weg vom Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Überwachungsstaat. Aus dem Grundgesetz selbst, § 20, ergibt sich die Pflicht und das Recht hier Widerstand zu leisten.
Aus diesem Grund möchten wir alle Betroffene ermutigen, sich gegen das unverhältnismäßige Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zu wehren. In der Anlage senden wir Euch deshalb einen Entwurf für ein vorbeugendes Hausverbot, welches direkt an den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen gesendet werden sollte.
ENTWURF

Doris Mustermann, Geschwister Scholl Str.1 55131 Mainz
An den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz (hier das jeweilige Bundesland einsetzen)
Albiger Str.19d (Die Anschriften findet man unter http://www.mdk.de/321.htm)
55232 Alzey
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem durch mehrere Pressemitteilungen bekannt wurde, dass die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen hat, vorliegende ärztliche Krankmeldungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in der Form von Hausbesuchen zu überprüfen, ohne das hierfür ein direkter Grund vorliegen muss, sehe ich mich zum Schutze meiner Persönlichkeitsrechte gezwungen, Ihren Mitarbeitern sowie alle in Ihrem Auftrag tätigen Dritten mit sofortiger Wirkung ein unbefristetes Hausverbot für meine Wohnung (genaue Anschrift) zu erteilen.
Solte dieses Hausverbot von Ihnen, oder Dritten die in Ihrem Auftrag handeln, missachtet werden, werde ich ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.
Freundliche Grüße,
Doris Mustermann

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hausverbot-fuer-den-medizinischen-dienst-9001383.php

Immer mehr Sanktionswut der Hartz IV-Behörden

Immer mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher
10.04.2013
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekanntgab, wurden im Jahr 2012 mehr als eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verhängt – mehr als jemals zuvor. Die Behörde meint, dass hätte mit einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern zu tun.
Rekordhoch bei Sanktionen
Seit Einführung der sogenannten Hartz-Reform vor zehn Jahren war die Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher nie so hoch wie jetzt. Mehr als eine Million wurden 2012 verhängt, dass sind 98.900, beziehungsweise elf Prozent mehr als im Jahr zuvor, gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt. Das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt meinte: „Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert." Der absolute Schwerpunkt der Sanktionen lag bei den sogenannten Meldeversäumnissen. Diese stiegen von 107.500 auf 705.000 im Vergleich zum Vorjahr und machten somit etwa 70 Prozent aus. Außerdem wurden 13 Prozent der Sanktionen damit begründet, dass eine Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme abgelehnt wurden. Weiteren 14 Prozent der Sanktionierten wurde angelastet, sie haben sich geweigert, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter zu erfüllen. Bei Hartz-IV-Beziehern, die Termine im Jobcenter versäumen, werden die Leistungen um zehn Prozent für drei Monate gekürzt. Kürzungen von 30 Prozent drohen weiterhin bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes, selbst wenn es sich um einen sogenannten Ein-Euro-Job handelt. Das Arbeitslosengeld II kann sogar ganz gestrichen werden, wenn es wiederholt zu vermeintlichen Verstößen kam.
Eigenartige Erklärungsansätze
Durchschnittlich wurden insgesamt 150.300 Leistungsberechtigte im Jahr mindestens mit einer Sanktion belegt, im Verhältnis aller Hartz-IV-Bezieher waren das 3,4 Prozent. Diese Quote wurde im Westen mit 3,3 Prozent und im Osten mit 3,5 Prozent angegeben. Besonders hoch fiel sie in Berlin mit 4,8 Prozent aus und am niedrigsten im Saarland und Bremen mit je 2,7 Prozent. Den Grund des Anstiegs der Sanktionen glaubt die Behörde in einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und in einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern erkannt zu haben. So meinte Heinrich Alt:
„Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu". Dass die vermeintlich geringe Sanktionsquote dafür spreche, „dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen", meint er ebenfalls erkannt zu haben. Es wird behauptet, dass Sanktionen immer das letzte Mittel seien und Jobcenter keine Drohkulissen aufbauen wollen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass nicht vergessen werden darf, wer die Grundsicherung finanziere: die Steuerzahler. „Also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin", wie Alt meint, erklären zu müssen.
Üblicher Anstieg der Zahlen
Die verhängten Sanktionen waren auch in den letzten drei Jahren jeweils um etwa 100.000 angestiegen. Die Fälle, die mit Ablehnung eines Arbeitsangebots begründet wurden, geht kontinuierlich zurück. So war im Jahr 2007 fast jede vierte Sanktion wegen einer nicht angenommenen oder abgebrochenen Arbeit oder Weiterbildungsmaßnahme ausgesprochen worden. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-mehr-sanktionswut-der-hartz-iv-behoerden-9001379.php

Dienstag, 9. April 2013

Krankenschwester BA - eine Lächerlichkeit jagt den Hippokratischen Eid

Nun will wird man getreu der Geschichte, die “angemessenen Kranken” aussortieren und die gesamte Ärzteschaft wohl mit unter Generalverdacht stellen, auch wenn sie in ihren Praxen feststellen müssen, dass es sogar noch kranke ALG II Empfänger gibt. Wer diese Betroffenen ernsthaft krank machte, wird ja nicht hinterfragt, aber wo die wirklich Kranken des Systems noch sitzen, ist jedem bekannt.

Dies wird fortführend noch eine tolle Sache, wenn an den Tresen der Praxen zukünftig nach einem “ALG II PASS” gefragt wird und an der Eingangstür ein Schild mit der Aufschrift:

Kein Zutritt für Hartzer Schnorrer - bei Zuwiderhandlung droht der vollständige Entzug der Existenz

hängt und entsprechend passendes Gedankengut angeprangert wird. Immerhin kann der Arzt ja seine Praxis gleich dicht machen, wenn er erwischt wird, einem “Hartzer” zum gelben Schein verholfen zu haben - wo der “medizinisch ausgebildete und fähige Sachbearbeiter” aus dem Jobcenter - völlig anderer Meinung ist. Über den “MED-Dienst” brauchen wir daher auch keine Worte mehr verlieren, denn darüber stehen ja genügen “positive” Diagnosen im Netz bereit.

Vielleicht sollte sich aber der Wähler mal mit den bekannten Suchmaschinen im noch zugänglichen Internet um folgende Zeichenfolge bemühen:

“Krankenstand Jobcenter Mitarbeiter” … such such … !!!

… dann wird man feststellen, wo die wahren Kranken blau feiern, jedoch aus dem selben Topf ernährt werden, wie die - denen man selbst gern den Teller zur Nahrung wegnehmen möchte. Das dies eine verfassungsrechtliche Schweinerei ist, juckt doch nicht mal die roten Kittelträger in Karlsruhe und schon gar nicht, wenn man denen das Grundgesetz an die Tür nageln würde.

Perverser wird es noch, da sogar “Kopfprämien” ausgesetzt wurden … ja sie lesen richtig, es wurden Preisgelder ausgehandelt, was diese “Gesundsprecher” animieren wird, nicht in den eigenen Reihen nach “Blaumachern” zu suchen, sondern die Jagd auf “die schon Ausgegrenzten” zu eröffnen. Die “Kopfgeldjäger” werden dann mit 130 Euro bis 260 Euro Steuergeld gelockt und honoriert. Nur zum Vergleich, ein “Hartzer” bekommt dagegen gerade mal 382 Euro zum Fressen im Monat und sollte ein solch “schwarzes Schaf” gerissen worden sein, dann macht man sogar noch Gewinn - scheiß doch auf das Menschenleben, welches zwar keinen Schnupfen mehr hat, aber dafür verhungert übern Obdachlosenzaun hängt - bei erfrischender Temperatur, gegen das zuvor noch gefühlte Fieber und einem Zettel am Zeh - in judikativer Form eines Sanktionsbescheides.

Was fehlt nun noch … achja, die wohl eindeutige Kennzeichnung der “Hartzer” - aber da werden sich die “Superhirne” im Diätenkostüm und Lobbybett bestimmt noch was Gutes einfallen lassen … wie wäre es denn z.B. mit dem Chip unter der Haut, welcher gleich ein Alarmzeichen gibt, sobald man in der Öffentlichkeit sich zeigt ??? Na, da glänzen doch die Augen - oder ???

Halali … die Jagd ist eröffnet !!!

Quelle: Sozialticker

Montag, 8. April 2013

Hartz IV: Jobcenter sollen Kranke verfolgen

Jobcenter sollen kranke Hartz IV Bezieher verfolgen: Eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit fordert die Mitarbeiter der Jobcenter aktiv zum Rechtsbruch auf

08.04.2013
Die staatliche Entmündigung von Hartz IV-Beziehern hört selbst vor dem Krankenbett nicht mehr auf. Ein neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter fordert nun die Sachbearbeiter dazu auf, erkrankte Hartz IV-Betroffene „stärker und häufiger zu kontrollieren“. So sollen die Mitarbeiter „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ nachgehen und sogar die Hartz IV-Leistungen kürzen. Dabei sollen die Sachbearbeiter erneut ihre rechtlichen und fachlichen Kompetenzen überschreiten und augenscheinlich „Götter in Weiß“ spielen.
Offener Rechtsbruch um den Druck zu erhöhen
Es ist mal wieder ein starkes Stück, was da aus dem Hause der Bundesagentur für Arbeit stammt. Glaubte die Bundesbehörde noch vor einigen Jahren selbst Polizei spielen zu dürfen, sollen die Behördenmitarbeiter nun ärztliche Kompetenzen übernehmen und erkrankte Hartz IV Bezieher schikanieren. Vermutet der Sachbearbeiter, dass der Betroffene „nicht krank“ sei, sollen die Hartz IV-Leistungen willkürlich gekürzt werden. Laut eines Zeitungsberichts gebe ein siebenseitiges Papier „mit fachlichen Hinweisen“ konkrete Hinweis, wie angebliche „Blaumacher“ zu erkennen seien. Demnach sollen die Sachbearbeiter auf folgende Begebenheiten oder Situationen achten:
Arbeitslosengeld II Bezieher, die sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmelden, häufig am Beginn oder am Ende einer Woche krank sind, Einladungen zu Meldeterminen beim Jobcenter wegen Krankheit zu versäumen, nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit ankündigen oder am Ende eines Urlaubs krank werden. Weiter heißt es in der BA-Weisung [60 KB] , die der Redaktion vorliegt: "Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zeigt wiederholt
Arbeitsunfähigkeit an bzw. legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor nach Einladung zu einem Meldetermin, nach Angebot oder Abbruch einer Maßnahme, nach einer Auseinandersetzung mit dem persönlichen Ansprechpartner, in der sie ihre Abwesenheit angekündigt hat, oder nach einer Weigerung, Urlaub zum gewünschten Termin zu gewähren, zum Ende ihres Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags."
Ärztliche Atteste sollen angezweifelt werden
Werde seitens des Erkrankten ein ärztliches Attest vorgelegt, sollen die Jobcenter-Mitarbeiter laut Zeitungsberichten „genauer hinsehen“. Läge ein Verdacht auf „eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung vor“, sollen die Sachbearbeiter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Dieser Dienst soll dann den erkrankten Hartz IV-Bezieher erneut untersuchen. Diese Untersuchung solle „zur Not auch in dem Zuhause des Betreffenden“ stattfinden. Nicht selten entscheidet der MDK auch „ohne Untersuchung nach Aktenlage“. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-sollen-kranke-verfolgen-9001373.php

Freitag, 5. April 2013

Bildungsträger droht mit Hartz IV Sanktionen

Nach Angaben des Kreisverbandes der Linken droht ein Weiterbildungsträger neuerdings mit Sanktionen
05.04.2013
Um das Armutssystem Hartz IV hat sich über Jahre hinweg eine regelrechte Armutsindustrie gebildet, bestehend aus sogenannten Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen. Die „Versorgung“ von Hartz IV Betroffenen bedeutet für diese Einrichtung nicht selten ein Millionengeschäft. Auch in Mönchengladbach gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik fällt, bekommen. Nach Informationen des Kreisverband der örtlichen Linkspartei fangen neuerdings diese Träger an, „Kunden“ mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen. So heißt es in einer aktuellen Presserklärung: „Ein Skandal ist dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen.“
"Jede Arbeit ist anzunehmen"
Zwar ist seit dem Ende des dritten Reiches Zwangsarbeit in Deutschland verboten, doch Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen „jede zumutbare Arbeit annehmen“. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Nicht selten werden Betroffene mit Totalsanktionen belegt, weil sie zum Beispiel eine Zeitarbeitsstelle ablehnten. „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“, heißt es nicht selten in den Jobcentern. Üblicherweise werden dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch bezahlt wird. Wie die Linke weiterberichtet, habe ein Mitarbeiter bei TTS gesagt, dass die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht angedacht ist, „sondern die Verschiebung der Erwerbslosen von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die Sozialversicherungspflicht greift“. Anscheinend interessiert es den Bildungsträger nicht, dass die Betroffenen weiterhin auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, weil die Lohnzahlungen nicht ausreichen, um sich oder eine Familie zu ernähren.
Wurden Teilnehmer mit Hartz IV Sanktionen bedroht?
Auch skandalös sei „die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen bedroht hat“, wie die Partei weiter schreibt. Hier ist anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines Bildungsträgers. Mario Bocks, Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE. in Mönchengladbach-Nord und Mitarbeiter der Sozialberatung sagt dazu: „Das ist eigentlich eine strafbare Handlung, wenn man als privater kleiner Mitarbeiter Maßnahmen androht, die nur ein Amt verfügen kann. Aber das passt zu diesem Träger. Abgesprochen zwischen Jobcenter und sogenanntem Träger war, das im Bereich Qualitätsmanagement gearbeitet werden soll und nicht mit Drohungen nach Zwangsarbeit und mit Amtsanmaßungen. Die Verantwortlichen sollten sich hier mal um diesen Bildungsträger kümmern und die Zertifikation dringendst überprüfen.“ Die Linkspartei Mönchengladbach hat angekündigt den Fall weiter aufzuklären und fordert eines Überprüfung des Bildungsträgers durch die Sozialbehörden der Stadt. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bildungstraeger-droht-mit-hartz-iv-sanktionen-9001372.php

Urteil: Genauere Hartz IV Unterkunftskosten

Tatsächliche Wohnkosten müssen genauer berechnet werden
04.04.2013
Die Unterkunftskosten von Hartz IV Leistungsberechtigten müssen laut eines neuerlichen Sozialgerichtsurteil umfassender berechnet werden. Dabei müssen nach Möglichkeit viel mehr Informationen vom allgemeinen Wohnungsmarkt mit in Betracht gezogen werden, als dies sonst gehandhabt wird. Lediglich einen Mietspiegel der nur bestehende Verträge einbezieht aber teurere
Angebote für freie Wohnungen nicht mit einschließt, reiche für eine korrekte Berechnung nicht aus. Das urteilte das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt am Mittwoch. Mit einem einfachen Mietspiegel können laut der Richter die Wohnkosten nicht berechnet werden (Aktenzeichen: L 7 SO 43/10).
„Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen, denn diese stellen sich als angemessene Kosten dar“, so doe Richter. Um diesen Betrag zu berechnen, müssten aber die realen Mietpreise der angemessenen Wohnungen vorliegen. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung), es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, zB welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße, Angaben über den Beobachtungszeitraum, Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel), Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten, Validität der Datenerhebung, Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung und Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).
Das Gericht hat damit die bis vor kurzer Zeit gängige Berechnungsmethode der Stadt Offenbach kritisiert. Der Offenbacher Stadtrat für Arbeit und Soziales, Felix Schwenke (SPD) sagte, seit ersten April gelten neue Methoden, die nicht nur bestehende Mietverträge sondern auch Wohnungsangebote berücksichtigen. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteil-genauere-hartz-iv-unterkunftskosten-9001371.php

Mittwoch, 3. April 2013

Hartz IV Regelsatz-Daten ein Staatgeheimnis

Bundesamt verweigert Statistiken

Verwaltungsgericht verhindert Dateneinsicht beim Statistischen Bundesamt
02.04.2013
Wurden die Hartz IV Regelleistungen transparent und nachprüfbar errechnet? Um dieser Frage nachzugehen, klagte ein Hartz IV Betroffener vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf die Einsicht der Verbraucherstichprobe des Jahres 2008. Doch das Gericht wies die Klage zurück: Die Daten aus den Haushaltsbüchern würden dem Staatsgeheimnis unterliegen.
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat entschieden, dass das Statistische Bundesamt keine Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichproben des Jahres gewähren muss. Diese würden nach Ansicht des Gerichtes dem Staatsgeheimnis unterliegen (Az.: 6 K 1374/11.WI).
Statistikgeheimnis verhindert Dateneinsicht
Der Kläger hatte argumentiert, dass er aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen als Bezieher von Hartz IV Leistungen, es sich nicht vorstellen könne, dass die Höhe der Arbeitslosengeld II-Regelsätze anhand der dem Regelsatz zugrunde liegenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes korrekt berechnet worden sei. Zudem sei das Vorgehen des Gesetzgebers nicht transparent und nachvollziehbar. Um jedoch nachprüfen zu können, ob hier sauber gearbeitet wurde, begehrte der Kläger zunächst Einsicht in alle etwa 60.000 Haushaltsbücher in anonymisierter Form, die der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 zugrunde lagen, zuletzt beschränkt auf die Einpersonenhaushalte. Das Statistikgeheimnis greife nur dann nicht ein, wenn die Daten so zusammengefasst und so gehäuft sind, dass es sich um statistische und damit aggregierte Daten handelt, so dass die Einzelangaben einer natürlichen Person nicht mehr zuzuordnen seien. Dieses sei aber bei den Haushaltsbüchern eben nicht der Fall, so das Gericht.
Auch gebe es nach Ansicht der Richter kein Anrecht des Klägers darauf, dass die Daten durch das Bundesamt in kompletter Weise neu berechnet und verändert werden, um dem Statistikgeheimnis gerecht zu werden. Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstrecke sich lediglich auf vorhandene Daten. „Das Informationsfreiheitsgesetz kennt keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Herstellungspflicht von Informationen“, so die Richter. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-daten-ein-staatgeheimnis-9001364.php