Samstag, 27. Juli 2013

Hartz IV reicht nicht für die Miete

Kommunen sparen in Millionenhöhe bei den Unterkunftskosten
26.07.2013
Im letzten Jahr mussten Haushalte, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, rund 630 Millionen Euro für die Unterkunftskosten von den Regelleistungen zahlen. An sich sollen die Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Kommunen und Städte gezahlt werden. Weil aber die vorgegebenen Sätze nicht ausreichend sind, müssen vielerorts Hartz IV Bezieher zusätzliche Zahlungen leisten.
Zum einen wird im Normalfall der Regelsatz gezahlt. Zum anderen werden die in amtsdeutschen formulierten „angemessenen Kosten der Unterkunft“ von der Leistungsbehörde übernommen. Dabei sollen „tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung“ gezahlt werden. Das bedeutet, dass eigentlich die Miete vom Jobcenter beglichen wird. Denn von dem kargen Regelsatz in Höhe von 382 Euro (Ecksatz) muss neben Telefon, Internet, Kleidung und Lebensmittel auch noch Strom bezahlt werden.
Laut einer Analyse des „Portal Sozialpolitik“ unter Zuhilfenahme der offiziellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, hätten die Hartz-IV-Haushalte eigentlich rund 15,5 Milliarden Euro für die Unterkunftskosten aufkommen müssen. Doch tatsächlich wurden nur etwa 14,8 Milliarden Euro von den Leistungsträgern übernommen. Die satte Differenz von knapp 630 Millionen Euro mussten die Betroffenen aus eigener Tasche bzw. aus dem Regelsatz begleichen.
Die Ursachen sind vielfältig. Vor allem in den großen Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt verteuern sich die Mietpreise zunehmend. Zudem stehen immer weniger bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Ob die Mietkosten „angemessen“ sind, entscheidet die jeweilige Kommune. Wer in einer zu teuren Wohnung wohnt, wird meist per Anschreiben aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu senken. Dies kann entweder durch den Zuzug eines Untermieters geschehen oder durch die Eigenübernahme des „zu hohen“ Mietanteils. In den meisten Fällen droht allerdings der Zwangsumzug. Gleiches gilt auch bei den Heizkosten. Wer statt zu frieren die Heizung im Winter vermeintlich zu hoch aufdreht, muss die Kosten selbst tragen.
Eine weitere Einsparung geschieht durch anrechenbare Einkommen oder Sanktionen. Nach Hochrechnungen der Experten liegen diese insgesamt bei 197 Euro pro Bedarfsgemeinschaft und Jahr. (ag)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-reicht-nicht-fuer-die-miete-9001530.php

Montag, 8. Juli 2013

Bundesregierung lehnt höhere Hartz IV-Regelsätze ab

“Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, existenzsichernde Regelsätze für Hartz IV-Bezieher einzuführen”, bewertet Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, einen Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag. Dieser hatte im März 2011 die Bundesregierung verpflichtet, bis 30. Juni 2013 einen Bericht zu einigen Kernfragen der Regelsatzbemessung vorzulegen.

Die Bundesregierung hält es nach dem Bericht weiterhin für richtig, dass zur Bemessung der Regelsätze nicht nur das Konsumverhalten von Haushalten mit Niedrigeinkommen erforscht wird, sondern auch von Haushalten, die selbst Hartz IV beziehen könnten. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass der Anteil dieser Haushalte mindestens 30% höher ist als bisher angenommen. Das soll aber nicht zu einer Neuberechnung der Hartz IV-Sätze führen. „Hartz IV wird weiterhin an Hartz IV bemessen,“ empört sich Werner Hesse.

Auch für Kinder in Hartz IV-Haushalten hält die Bundesregierung eine Anhebung der Regelsätze für nicht erforderlich. Das soll auch dann gelten, wenn Eltern ihr erwachsenes behindertes Kind in den Haushalt aufnehmen, um es zu versorgen.

Dadurch, dass die Bundesregierung mit ihrem Bericht die volle Zeitspanne genutzt und den Bericht erst in die letzte Sitzung des Sozialausschusses am 26. Juni 2013 eingebracht hat, ist das Bundestagsplenum in den frühen Morgenstunden des 28. Juni 2013 in Sommerpause und Wahlkampf gegangen, ohne den Bericht zu beraten. „Die Bundesregierung hat sich geschickt um eine politische Bewertung ihrer Regelsatzpolitik gedrückt,“ moniert Werner Hesse.

Aktuell beträgt der monatliche Regelsatz für einen Ein-Personen-Haushalt 382 Euro. Der Paritätische hatte bereits für 2011 einen Regelsatz von 442 Euro als bedarfsdeckend errechnet.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. - Pressestelle

Dienstag, 2. Juli 2013

19 Millionen Arbeitslose sind ein Armutszeugnis für Merkel

“Angela Merkels Krisenpolitik ist krachend gescheitert, ein Umsteuern ist überfällig. Über 19 Millionen Arbeitslose in der Eurozone - Tendenz steigend- sind ein Armutszeugnis für die Kanzlerin”, kommentiert Michael Schlecht die heute veröffentlichten Daten zur Arbeitslosigkeit in der Eurozone.

Der Chefvolkswirt der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Der anhaltende Wirtschaftseinbruch in der Eurozone wurde durch Merkels Kürzungsdiktate angeheizt. Millionen Menschen zahlen die Zeche für diese rücksichtslose Politik. Die katastrophalen und ökonomisch unsinnigen Kürzungsdiktate müsse endlich gestoppt werden. Stattdessen brauchen wir europaweite Investitionsprogramme in Höhe von 600 Milliarden Euro. Deutschland sollte mit einem Zukunftsinvestitionsprogramm für den sozial-ökologischen Umbau in Höhe von 100 Milliarden Euro jährlich vorangehen.

Über eine europaweite einmalige Vermögensabgabe und eine stärkere Besteuerung von Spitzenverdienern und Superreichen sowie durch die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung und die Verhinderung von Steuervermeidung könnte dies auch ohne zusätzliche Schulden finanziert werden.”

Quelle: DIE LINKE. im Bundestag