Donnerstag, 31. Oktober 2013

Bild lügt: Hartz IV Klage-Zahlen immer noch hoch

Heute in großen Lettern: "Jammern gilt nicht. Wir leben von Hartz IV und können sogar noch sparen"

Hartz IV: Widersprüche und Klagen unvollständig - BILD und die andere BA-Statistik

31.10.2013
(BIAJ) Unter Berufung auf die BILD (28. Oktober 2013) werden von diversen Medien Zahlen über neue Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide im ersten Halbjahr 2013 verbreitet. Bis Juni sollen danach 272.990 neue Widersprüche bei den Jobcentern und 55.070 neue Klagen bei den zuständigen Gerichten eingegangen sein.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nennt in ihren monatlichen Veröffentlichungen deutlich höhere Zahlen. Nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) summieren sich die monatlichen Zugänge der Widersprüche auf 333.787 und die der monatlichen Zugänge der Klagen auf 65.947 in den Monaten Januar bis Juni 2013, und in den Monaten Januar bis September 2013 auf 511.246 neue Widersprüche und 102.043 neue Klagen. Vorjahreszahlen werden in diesen relativ neuen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (veröffentlicht seit November 2012) nicht genannt.
Offensichtlich beziehen sich die von der BILD genannten Zahlen aus einer "Sonderauswertung" (BILD) nur auf einen Teil der Jobcenter, der übrigens gegenüber 2010 (siehe die Vergleiche in den diversen Berichten) deutlich kleiner geworden ist. (Anmerkung: Neben den neuen Widersprüchen und Klagen wurden von der Statistik der Bundesagentur in den Monaten Januar bis September 2013 insgesamt 24.158 "Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes" neu angestrengt.)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bild-luegt-hartz-iv-klage-zahlen-immer-noch-hoch-90015864.php

Dienstag, 29. Oktober 2013

Bundesagentur warnt erneut vor unseriösen Jobangeboten per Mail

Derzeit erhalten Internet-Nutzer wieder angebliche E-Mails von der Agentur für Arbeit, die einen lukrativen Job versprechen.
Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung an eine von der Absender-Mailadresse abweichende E-Mail-Adresse zu schicken. Ein konkreter Ansprechpartner oder eine Internetadresse für weitere Informationen werden nicht genannt. Die Absender sind nicht zu identifizieren.

Bei diesen E-Mails handelt es sich mit aller Wahrscheinlichkeit um Spams, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht. Die BA rät daher, verdächtige unaufgefordert erhaltene E-Mails, die eine Arbeit versprechen, ungelesen zu löschen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Der Spruch des Tages … 23.10.2013

Große Koalition … eine politische Güllegrube

Wie kommt man auf solche Überschrift?

Ganz einfach, denn mit dem nicht vom Wähler gewollten Bettsprung der beiden angeblichen Volksparteien, wird gleichzeitig die Opposition aus dem Saal geworfen. Neben einer nur noch ca. 6 minütigen Redezeit im “Bundestagsgeschwafel” - der eh keiner der “Postenhascher” mehr zuhören wird, könnte die Opposition nicht mal mehr einen Untersuchungsausschuss bilden lassen bzw. das Bundesverfassungsgericht aufrufen … denn dazu bedarf es wohl 25 % der Stimmen. (nur 20% hätte die Opposition)

Das Lied … “wer hat uns verraten” … sollte demnach schon im Kindergarten als Pflichtmuse gereicht werden, um den Jungwählern gleich zu zeigen, was politische Prostitution bedeutet und wie man Volksmassen parteipolitisch erst einschläfert und anschließend dann kräftig verblödet. Schon alleine die Diskussion um den Mindestlohn ist eine Ohrfeige an die Menschlichkeit, denn selbst mit den geplanten 8,50 Euro, kann keine Familie ohne staatliche Subvention überleben. Gemäß der Verbraucherwerte, müsste der bereits bei 12,50 Euro liegen - aber mit 8,50 Euro hat man ja noch das “uschilie Sanktionsschwert” in der Hand, welches zwar gegen das Grundgesetz ins Herz eines jeden Arbeiters sticht, aber in Zukunft wohl nicht mehr überprüfbar sein wird.

Über die Hartz IV Schweinerei wurde ja nun schon genügend Blut und reichlich Tote vergossen, aber wie erwartet, plant man auch in dem Bereich noch den erweiterten Blattschuss hinter verschlossenen Türen … kann man auch, denn keiner kann sie mehr daran hindern - weil die Wähler wählten ihre Schlächter ja in weiser Voraussicht, dass die angeblichen Gegenkanditaten nach einem Sektfrühstück sich wieder lieb haben werden und der daraus entstandene Mutationsbatzen die Basis treffend dezimieren wird.

Willkommen in der “gewählten” Wirklichkeit … Gruß Sozialticker

Quelle:http://www.sozialticker.com/der-spruch-des-tages-23102013_20131023.html

Mittwoch, 2. Oktober 2013

Deutschland: Über 15 Millionen Arbeitslose!!

Deutschland: Über 15 Millionen Arbeitslose!!

Kassen wollen Versicherte zur eCard zwingen

“Die Krankenkassen wollen im Eilverfahren alle Versicherten zwingen, eine elektronische Gesundheitskarte zu beantragen. Dabei stehen viele Versicherte der eCard skeptisch gegenüber, und das aus guten Gründen: Viele Milliarden Euro Kosten für ein gigantisches IT-Projekt, das den Schutz der sensiblen Patientendaten hochgradig gefährdet”, kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, die neuesten Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), denen zufolge ab 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte gelten soll.

Die Gesundheitsexpertin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Schon seit mehreren Monaten drohen manche Krankenkassen damit, dass ab 1. Januar 2014 die alte Versichertenkarte nicht mehr gültig sein soll. Doch wo dies gesetzlich oder vertraglich geregelt sei, konnten sie ihren Versicherten bislang nicht erläutern. Kein Wunder: Erst seit Ende letzter Woche ist ein bislang geheimes Papier bekannt, in dem diese Regelung steht. Versteckt in der aktualisierten Anlage 4a des neuen ‘Bundesmantelvertrags Ärzte’ wird festgelegt, dass die bisherige Krankenversichertenkarte zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit verlieren soll, unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum.

Wer zukünftig zum Arzt geht und keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen kann, soll nach dem Willen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Behandlung sowie Rezepte für Medikamente und Krankengymnastik selbst bezahlen müssen. Nur die Kosten für die ärztliche Behandlung sollen rückerstattet werden, wenn die Versicherten ihren Leistungsanspruch beispielsweise über ein Papier ihrer Krankenkasse nachträglich nachweisen können. Eine solche Einschränkung des Versicherungsschutzes für Menschen, die ihre Krankenkassenbeiträge ordentlich bezahlen, ist nicht hinnehmbar und weder mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch mit dem Grundgedanken einer sozialen Krankenversicherung vereinbar. Hier muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben und dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung allen Versicherten zuteil wird, unabhängig davon, wie sie ihren Versicherungsstatus nachweisen.

Wie die Regelungen im Einzelnen umgesetzt werden, muss sich ohnehin noch herausstellen: Denn im Haupttext des neuen Bundesmantelvertrags, der schon seit mehreren Wochen bekannt ist, steht nämlich auch, dass Versicherte zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ihre alte Krankenversichertenkarte vorlegen dürfen, solange sie noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE