Verfassungswidrige Vorlage "lückenloser" Kontoauszüge
Immer mehr Jobcenter verlangen bei jedem Verlängerungsantrag auf Leistungen nach dem SGB II die Vorlage der “lückenlosen Kontoauszüge“ der letzten drei Monate. Gefragt wofür diese Informationen benötigt werden, erhält man, wenn man denn überhaupt eine Antwort erhält, lediglich den Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008 wonach dies im Rahmen der Mitwirkungspflicht zulässig sei.
Zwar legte der Kläger gegen dieses Urteil Beschwerde ein, diese wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Jobcenter ziehen daraus den Schluss, damit sei die Aufforderung die Vorlage der lückenlosen Kontoauszüge der letzten drei Monate zu fordern, verfassungskonform. Da das Verfassungsgericht in dieser Sache nicht entschieden hat, glauben nun viele Jobcenter, sie könnten hier alleine mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes, sowie der Abweisung einer Entscheidung über die Beschwerde, ohne jede Begründung die Vorlage dieser Dokumente fordern. Dies ist aber ein Trugschluss.
Das Bundesverfassungsgericht sah die Notwendigkeit einer Entscheidung nicht gegeben, da es aus damaliger Sicht keine Vermutung einer grundrechtswidrigen allgemeinen Praxis von Behörden und Gerichten in diesem Zusammenhang gab. Zu diesem Zeitpunkt gab es nämlich eine Reihe von Sozialgerichten welche die Forderung nach der Vorlage aller Kontoauszügen der letzten drei Monaten als rechtswidrig ansah, ebenso waren es nur einzelne Jobcenter, die diese Forderung an die Betroffenen stellte. Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes hat sich diese Situation aber grundlegend verändert, da sich nun sowohl immer mehr Jobcenter wie auch Sozialgerichte auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes berufen. Da dies zu einer allgemeinen grundrechtswidrigen Praxis der Jobcenter und Behörden geführt hat, ist nun eine Überprüfung der Zulässigkeit der grundlosen Einsichtnahme in alle Kontobewegungen Betroffener im Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dringend notwendig, da der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot der Normenklarheit entsprechen muss (BVerfGE 65,1,43 f.).
Die Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen ohne jeden Verdacht auf Leistungsmissbrauch erfolgt jedoch ohne gesetzliche Grundlage. Sie ignoriert sowohl die Unschuldsvermutung, wie auch die Tatsache, dass niemand sich gegenüber der Behörde selbst belasten muss. Sie wird lediglich durch rechtliche Auslegung aus den allgemeinen Mitwirkungspflichten des SGB I konstruiert. Diese können jedoch nicht den Sozialdatenschutz der §§ 35 SGB I, 67 ff. SGB X oder den besonderen Datenschutz des SGB II aushebeln, der zum Zwecke der Verhinderung von Leistungsmissbrauch lediglich den automatisierten Datenabgleich des § 52 und die Überprüfung von Daten nach § 52 vorsieht. Immer mehr Kommentare zu den Sozialgesetzbüchern weisen auf diese Diskrepanz hin. Die Arbeitslosenhilfe Rheinland Pfalz wird diese Thematik in den nächsten Wochen massiv in die Öffentlichkeit tragen. Wir bedanken uns bereits heute bei allen die uns dabei unterstützen werden. (Dietmar Brach, Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz)
Freitag, 21. März 2014
Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?
Samstag, 8. März 2014
Sanktionen gegen Russland gehen nach hinten los
“Die Verhängung von Sanktionen gegenüber Russland gehen nach hinten los”, sagt Alexander S. Neu, Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss, zu den Drohungen der EU, wegen des Konflikts um die Halbinsel Krim, Wirtschaftssanktionen gegen Russland zu verhängen.
Neu weiter:
„Die wirtschaftlichen Verflechtungen der EU, insbesondere der Deutschlands, sind viel zu eng, so dass durch diese Repressalien ein heftiger Bumerang-Effekt entstehen wird. Der Ostausschuss der deutschen Wirtschaft sieht genau diese Problematik und warnt vor einschneidenden Maßnahmen.
Die krisenhafte Situation in der Ukraine und auf der Krim kann nur durch Verhandlungen und Gespräche auf Augenhöhe beseitigt werden. Russland wird sich durch Sanktionen nicht beeindrucken lassen.
Das Verhalten der Bundesregierung und ihrer westlichen Partner ist zutiefst widersprüchlich: Die territoriale Integrität und Souveränität Jugoslawiens war für einige westliche Staaten ohne Belang - das Völkerrecht wurden offen gebrochen. Die Spaltung Jugoslawiens wurde geradezu forciert, insbesondere von Deutschland. Damit wurden Präzedenzfälle geschaffen, die sich nun gegen westliche Interessen richten. Das ist das Ergebnis kurzsichtiger Machtpolitik.
Heute wird exakt von jenen Staaten die Einhaltung des Völkerrechts mit Blick auf die Sezessionstendenzen der Krim formuliert, die die Präzedenzfälle geschaffen haben. Die Bundesregierung, die EU und die USA kämpfen aber nicht dafür, weil sie das Völkerrecht wiederentdeckt oder gar aus den Kriegen auf dem Balkan gelernt hätten, sondern weil es ihren geostrategischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen mehr dient, die Ukraine und die Krim dem Einfluss Russlands zu entziehen.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, Eskalationsschritte in der EU und der NATO zu verhindern.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE
Freitag, 7. März 2014
Vorsicht: Bezahlte Internet-„Freunde“ manipulieren die Meinungen auf Facebook!
Da die öffentliche Meinung auf Facebook, aber auch in anderen Foren im Internet immer mehr und auch aggressiver von Kampfpostern (bezahlte Poster deren Auftraggeber sich an der Wahrheit stoßen) manipuliert und zerstört wird, sollen die unten angeführten Punkte, es jeden Beobachter ermöglichen diese „Falschen Freunde“ sofort zu erkennen.
Die 17 taktischen Regeln des Desinformanten - Unseriöse Diskussions-/Desinformationstaktiken
- Reagiere empört, beharre darauf dass dein Gegner eine angesehene Gruppe oder Person angreift Vermeide die Diskussion der Tatsachen und dränge den Gegner in die Defensive. Dies nennt man auch das “Wie kannst du es wagen“-Manöver.
- Denunziere den Gegner als Verbreiter von Gerüchten, ganz egal welche Beweise er liefert. Falls der Gegner Internetquellen angibt, verwende diesen Fakt gegen ihn. Beharre darauf dass die Mainstreampresse und die Establishment-Geschichtsschreibung einzig und allein glaubwürdig sind, obwohl wenige Superkonzerne den Medien-Markt unter sich aufteilen und die meisten Historiker „dessen Lied singen wessen Brot sie essen”.
- Attackiere ein Strohmann-Argument: Übertreibe, vereinfache oder verzerre anderweitig ein Argument oder einen Nebenaspekt eines Arguments des Gegners und attackiere dann diese verzerrte Position. Man kann auch einfach den Gegner absichtlich missinterpretierten und ihm eine Position unterstellen, die sich dann leicht attackieren lässt. Vernichte die Strohmann-Position in einer Weise die den Eindruck erwecken soll, dass somit alle Argumente des Gegners erledigt sind.
- Assoziiere den Gegner mit inakzeptablen Gruppen: Spinner, Terroristen, Rechtsradikale, Rassisten, Antisemiten, paranoide Verschwörungstheoretiker, religiöse Fanatiker usw. lenke damit von einer Diskussion der Tatsachen ab.
- Stelle die Motive des Gegners in Frage. Verdrehe oder übertreibe jeden Fakt um den Gegner aussehen zu lassen als handle er durch eine persönlichen Agenda oder anderen Vorurteilen motiviert.
- Stelle dich dumm: Ganz egal welche Beweise und logische Argumente durch den Gegner vorgelegt werden, vermeide grundsätzlich jede Diskussion mit der Begründung dass die Argumentation des Gegners keinem Sinn ergibt, keine Beweise oder Logik enthält.
- Erkläre, die Position des Gegners sei ein alter Hut, schon tausendmal durchgekaut und daher nicht der Diskussion wert.
- Erkläre, das Thema sei zu komplex um jemals die Wahrheit herausfinden zu können.
- Nur Staatsmedien (Medien die mit Fördergeldern unterstützt werden und daher der Obrigkeit verpflichtet sind) verbreiten die Wahrheit! Suche nur Tatsachen die deine von Beginn an festgelegte Position unterstützen und ignoriere alle Tatsachen die ihr widersprechen. Gehe auf keinen Fall auf die Argumente des gegenüber ein, egal wie logisch und stichhaltig sie auch sein mögen.
- Setze gesellschaftliche Position mit Glaubwürdigkeit gleich: “Wer bist du schon dass du diesem Politiker / Akademiker / „Experten“ / „Opfer“ usw. wem auch immer so etwas unterstellen kannst!”
- Verlange, dass dein Gegner den Fall komplett auflöst. Verlange unmögliche Beweise. Jede Unklarheit beim Gegner wird gewertet als argumentative Bankrotterklärung.
- Provoziere deinen Gegner bis er emotionale Reaktionen zeigt. Daraufhin kann man den Gegner für seine “harsche” Reaktion kritisieren und dafür dass er keine Kritik verträgt.
- Erkläre pauschal große Verschwörungen als unmöglich durchführbar da viel zu viele Menschen daran beteiligt sein müssten und die Sache ausplaudern könnten. Ignoriere den Fakt dass bei einer großen illegalen Operation die einzelnen ausführenden Abteilungen voneinander abgeschottet sind und nur so viel wissen, wie sie für die Ausführung ihres Teils der Operation benötigen. Ignoriere den Fakt das eine strenge Hierarchie besteht, jeder nur seinen Befehlen folgt und keine unbequemen Fragen stellen darf.
- Wenn der Gegner sich nicht durch die genannten Taktiken kleinkriegen lässt, fahre einfach solange fort bis der Gegner ermüdet und sich aus Frustration zurückzieht.
- Suche nach flüchtigen Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder verbalen Ausdrucksfehlern, um den Gegenüber als dumm zu klassifizieren. Lenke damit vom Inhalt seiner Rede ab.
- Wenn du mit jemandem in einem Blog u.ä. schreibst/diskutierst, tauche immer mit einem 2. oder 3. Mann auf, dass der Gegner den Eindruck gewinnen muss, er stehe alleine mit seiner Meinung (Vortäuschung einer Minderheitsmeinung). Die Masse der Schweigenden Gaffer und amüsierten Zuschauer ist immer erschreckend hoch, so dass kaum Gefahr besteht, dass sich jemand einmischt und den in der, durch Gaffer, nur scheinbaren „Minderheit” in Schutz nimmt.
- Sollte es gar nicht anders gehen oder du entlarvt/enttarnt wirst, so komme dem Gegner aufs Minimalste entgegen und fordere ihn im großzügigen Gegenzug dazu auf, schier Unmögliches aufzuklären! („Erkläre und Beweise mir nur die Wirkungsweise von Homöopathie. Dann finden wir bestimmt eine Einigung!” (Und das Spiel beginnt von vorne, bzw. du hast gewonnen, weil der Gegner wieder Argumente liefert, die du mit einem der 16 Regeln kontern wirst. Man nennt dies auch Zermürbungstaktik).
Samstag, 1. März 2014
Hartz IV-Behördenwillkür im Jobcenter Cochem
Cochem
01.03.2014
Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cochem muss sich wegen des Vorwurfs der Nötigung und der versuchten Körperverletzung verantworten. Die Jobcenter-Mitarbeiterin hatte, obwohl ein rechtskräftiger vorläufiger ALG II Leistungsbescheid vorlag, die Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft ohne jede rechtliche Grundlage und ohne Anhörung eingestellt.
Der Bedarfsgemeinschaft wurde lediglich einen Tag vor der Leistungsauszahlung mitgeteilt, die Leistung würde verweigert, weil Unterlagen, die für die Prüfung eines Leistungsanspruches nötig seien, nicht vorlägen. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, belegt der vorläufige Leistungsbescheid der beweist, dass alle für eine Entscheidung dem Grunde nach notwendigen Unterlagen der Behörde vorlagen, sonst hätte er nicht erstellt werden können.
Die Mitarbeiterin wollte durch die Leistungseinstellung die Bedarfsgemeinschaft nötigen, die kompletten Kontoauszüge der letzten drei Monate einzureichen. Die Bedarfsgemeinschaft hatte hiergegen Widerspruch eingelegt, da allenfalls eine Einsichtnahme der Kontoauszüge und kein Einreichen derselben verlangt werden kann. Die Bedarfsgemeinschaft und der sie vertretende Rechtsanwalt erklärten sich jedoch bereit, eine Einsichtnahme der Kontoauszüge zuzustimmen, sobald ein rechtsmittelfähiger Bescheid des Widerspruches bezüglich der Aufforderung zum Einreichen der Auszüge erfolgt sei.
Da die Bedarfsgemeinschaft keinen Einfluss darauf hat, wann der am 27. Januar 2014 eingelegte Widerspruch entschieden wird, bestand die Bedarfsgemeinschaft auf einen vorläufigen Leistungsbescheid, der auch von der Behörde zunächst ausgestellt wurde. Mit einem vorläufigen Bescheid verpflichtet sich das Jobcenter die Leistung in jedem Falle zunächst als Darlehen auszuzahlen. Da der Sachbearbeiterin dies offensichtlich nicht passte, letztlich war es ihre unklare Forderung nach einem Einreichen der Kontoauszüge, und ihr offensichtlich der rechtlich vorgeschriebene Weg über ein Widerspruchsverfahren Einsicht in die Kontoauszüge zu nehmen, zu lang dauerte, entschied sie einfach kurzerhand die bereits bewilligte Leistung einzustellen, nach dem Motto, wenn kein Geld kommt dann werden die Auszüge schon eingereicht. Leider lagen am nächsten Tag aber nicht die erwarteten Kontoauszüge sondern die Kopie einer Strafanzeige auf ihrem Schreibtisch.
Letztlich ist das, was die Sachbearbeiterin hier als eine Entscheidung bei der sie von ihrem Ermessen Gebrauch macht wertet, nichts anderes als eine strafbare Nötigung. Da es sich bei der Leistung um das Existenzminimum handelt, stehen die Betroffenen mittellos da, woraus sich der Vorwurf einer Körperverletzung ableiten lässt. Solche Mitarbeiter, die ihre scheinbare Machtposition missbrauchen und Leistungen willkürlich und ohne Anhörung einstellen, haben in den Jobcentern nichts zu suchen. Es ist zu hoffen, dass die Leitung des Jobcenters Cochem hier entsprechend konsequent vorgeht. Wir werden weiter dran bleiben. (Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz Dietmar Brach)