Dienstag, 28. Juli 2015

An alle familienversicherten Hartz IV Bezieher

Anruf: An alle familienversicherten Hartz IV Bezieher

Auf Grund des Gesetzestextes zum Zwangswechsel von der Familienversicherung in die Pflichtversicherung Januar 2016, welche die Jobcenter angewiesen haben, bitte ich alle Hartz4 Empfänger die familienversichert und nicht mit einem Zwangswechsel in die Pflichtversicherung einverstanden sind, sofort Widerspruch gegen diesen „Gesetzestext“ einzulegen. Die Jobcenter haben auf Grund dieser Pflichtversicherung Vorteile, Hartz IV Betroffenen entstehen jedoch Nachteile.

Ich betrachte den Beschluss vom März 2014, erschienen April 2015 mit 62 Seiten, welcher vom Bundeskabinett der Bundesregierung beschlossen und verabschiedet wurde, gegen die Hartz4 Empfänger als eine Frechheit und Unverfrorenheit. Vor allem der Passus, dass ab 2016 alle Hartz4 Empfänger die noch familienversichert sind, dann von den Jobcentern einfach, wenn sie innerhalb der Frist von 2 Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen, von den Jobcentern an irgendeine Krankasse pflichtversichert werden. Und das ohne, dass sie dagegen Widerspruch einlegen können! Ich lege trotzdem bei dem Jobcenter Widerspruch ein. Mit diesem „Gesetzestext“ wird ALG2 Beziehern das Selbst- und Mitbestimmungsrecht sowie das Persönlichkeitsrecht massiv eingeschränkt.
Der Knackpunkt ist, laut Aussage einer Mitarbeiterin der Bundesregierung Bürgerbüro, dass angeblich sich durch diesen Schachzug der Jobcenter 2016, der Verwaltungsaufwand verringern würde. Im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand wird dadurch umso größer. Der eigentliche Punkt ist, die Jobcenter haben durch diese Pflichtversicherung mehr Einblick über den Zuzug und Wegzug der Hartz4 Empfänger und vor allem über den Krankenkassenwechsel. Außerdem bürgt dieser erzwungene Wechsel eine große Gefahr für die Menschen, die eine Sanktion bekommen und die aufgrund einer Gutschrift- sei es eine Betriebskostenabrechnung einen höheren Betrag hat als der Regelsatz. Für diesen Monat wird das Geld von den Jobcentern einbehalten. Denn wenn sie kein Geld vom Jobcenter erhalten, haben sie auch keinen Versicherungsschutz und sind somit nicht versichert. Darüber wurde von Frau Nahles und ihren Kabinett nicht nachgedacht.
Ich selbst bin auch eine Betroffene. Zurzeit bin ich noch bei meinen Mann familienversichert und ab 01.01.2016 mit in den Zwangswechsel in die Pflichtversicherungsfalle eingebunden. Mit diesem Beschluss bin ich nicht einverstanden. Deshalb lege ich Widerspruch wie oben genannt, gegen diesen Zwangswechsel ein. Wir Transferbezieher haben auch Rechte, die meist von den Jobcentern missachtete werden. Ich bin Chronikerin und benötige jeden Monat meine Medikamente. Mit dieser Familienversicherung bin ich immer abgesichert. Auch wenn ich vom Jobcenter kein Geld bekomme. Diese Bestimmung betrachte ich als weitere Schikane und Verschärfung gegen Transferbezieher von ALG2.
Sie kennen bestimmt alle diesen Wortlaut der Jobcenter:
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, wenden Sie sich bitte an Ihre bisherige Krankenkasse, um sich über einen möglichen Versicherungsschutz (z.B. einen freiwillige Weiterversicherung) zu informieren. Das gilt auch für die Zeit während eines künftigen oder laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens. Würden Sie alleine durch diese Zahlung der Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung hilfsbedürftig, so kann unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag ein Zuschuss zu diesen Beiträgen übernommen werden. Wer sagt nun die Wahrheit?
"Die Regelungen zum Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Arbeitslosengeld II -Bezieher nach dem SGB II werden grundlegend geändert. Ab 1.1.2016 werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht privat versichert sind. Die Familienversicherung ist nicht mehr vorrangig vor der Versicherungspflicht, wie es bisher geregelt war. Für jeden Monat, in dem Arbeitslosengeld II bezogen wird, gilt zukünftig eine pauschale beitragspflichtige Einnahme. Deren Höhe ist unabhängig davon, für wie viele Tage Arbeitslosengeld II bezogen wird. Dadurch werden mehr Beziehende von Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig als bislang, allerdings ist die Pauschale der Höhe nach finanzneutral kalkuliert. Mehr Einnahmen werden sich für die Kassen daraus nicht generieren lassen."
Muster: Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren
gegen diesen Gesetzestext welchen Sie mir am …………………………….2015 mit dem Leistungsbescheid zugesandt heben, lege ich Widerspruch ein. Ich bin nicht mit einem Zwangswechsel von der Familienversicherung in die Pflichtversicherung 2016 einverstanden, da für meine Person Nachteile entstehen.
1.
2.
3.
Ich weise Sie darauf hin: Ohne meine Zustimmung verstoßen Sie gegen das Selbstbestimmungsrecht, Persönlichkeitsrecht und Mitbestimmungsrecht welche Grundrechte sind und im Grundgesetz festgeschrieben sind. (Luise Müller, Suhl)

Bild: Thomas Reimer - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/an-alle-familienversicherten-hartz-iv-bezieher-7361651.php

Donnerstag, 16. Juli 2015

Mahnungen trotz Klage oder Widerspruch

Mahnungen der Bundesagentur für Arbeit-Recklinghausen – Keine Fälligkeit , keine Vollstreckung!

Der Rechtsanwalt Kay Füßlein macht darauf aufmerksam, dass Jobcenter Mahnungen mit Mahngebühren versenden, obwohl ein Widerspruchverfahren oder eine Klage vor dem Sozialgericht läuft. Ein Brief fängt dann meistens so an: Sehr geehrte Frau/Herr….- die am .... fällige Forderung des JobCenters ist bisher nicht vollständig eingegangen. Sodann wird dem Empfänger mit Vollstreckung und zwangsweisem Einzug gedroht und eine Mahngebühr festgesetzt. Die Empfänger sind meistens verunsichert und zahlen, obwohl zum Beispiel die „fällige Forderung“ des JobCenters immer noch streitig ist- also Widerspruch und Klage eingereicht worden ist.

Hier gilt folgendes:
Die Festsetzung der Mahngebühr ist rechtswidrig, weil nur fällige und rechtskräftige Forderungen gezahlt werden müssen. Solange ein Rechtsmittelverfahren anhängig ist, ist die Forderung nicht fällig (aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage). Insofern kann gegen die Festsetzung der Mahngebühr Widerspruch eingelegt werden. Gegen den nächsten Schritt der Vollstreckung durch das Hauptzollamt sollten dann zweckentsprechende Anträge gestellt werden.
Da die Rechtslage laut RA Füßlein hier sehr unübersichtlich sein kann (zu den möglichen Antragsgegnern und dem richtigen Rechtsweg- Sozialgericht oder Finanzgericht- gibt das Bayrische LSG, Beschluss vom 29. April 2014 · Az. L 7 AS 260/14 B ER einen Überblick ) sollte qualifizierte juristische Hilfe gesucht werden. (pm)

Bild: stockpics - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mahnungen-trotz-klage-oder-widerspruch-90016649.php

Mittwoch, 15. Juli 2015

Kreative Wahrheit beim Jobcenter Meißen?

ErwerbslosenIni Meißen: "Kreativer" Umgang mit Wahrheit und Gesetz im Jobcenter Meißen. Ganze Familien werden Opfer von existenzvernichtenden Gebaren!
Hartz IV Bescheide kommen nur nach Gerichtsbeschluss (und ohne Bescheid fehlt nicht nur das Geld, man benötigt sie auch für KiTa-Plätze, Mittagessen in der Schule, etc.), es wird kreativ "Mitwirkung" eingefordert - nicht nur einmal, nein wiederholt - auch Auskünfte, die schon vor Gericht behandelt wurden; es werden ohne jeden Beleg Einkünfte unterstellt (darauf meinte in einem Verfahren die Richterin zum JC-"Justiziar": Warum geben Sie das dann nicht an die Staatsanwaltschaft? Wäre doch Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit? Antwort: wir haben keine Beweise! Aha - aber es reicht ihnen, um Zahlungen zu verweigern ...).

Jobcenter_meissen

Der Leistungsbezieher (oder eigentlich eher "Nicht-Bezieher...) wird aufgefordert, seinem Internetprovider umfassende Auskunft gegenüber dem Jobcenter zu erlauben, die Telefonabrechnungen sollen vorgelegt werden, die KdU-Nebenkosten werden über Jahre nicht gezahlt (und somit ist die Wohnung akut gefährdet!). Der Betroffene wird aufgefordert zu belegen, wie er seine Heirat finanziert hat und wie er die Feier dafür bezahlt hat (er hat eine ukrainische Staatsbürgerin in der Ukraine geheiratet - Kosten nach damaliger Umrechnung rund 3,50 € - es gab keine Feier)...
Damit und mit vielen anderen "kreativen" Schikanen bringt das Jobcenter Meißen langsam aber sicher eine Familie mit 2 Kindern um die physische Existenz! Und das ist in Meißen leider kein Einzelfall: ausgesprochen antisoziale und gewissenlose JC-Mitarbeiter scheinen aus so einem selbstherrlichen Vorgehen ihre persönliche Befriedigung zu ziehen!Nachdem wir mit dem "Fall" langsam an die Öffentlichkeit gehen, haben sich weitere Betroffene gemeldet.
Appelle an verantwortliche Politiker oder die Opposition verhallen ungehört! Selbst die Fraktion der Linken möchte alles schön unter der Decke halten. Darum findet nun am 24. Juli eine Veranstaltung statt - zum einen soll über die uns bekannten Fälle berichtet werden - zum anderen , und das ist fast noch wichtiger, soll versucht werden, eine Vernetzung, eine Selbstorganisation der Betroffenen herzustellen - denn: Allein machen sie Dich ein! (Flyer [282 KB] ). (pm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kreative-wahrheit-beim-jobcenter-meien-90016648.php

Dienstag, 14. Juli 2015

Vorsicht beim Leisten von Unterschriften!

Wer zu schnell etwas unterschreibt, kann Nachteiliges erleben

Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass dieses Schreiben was man Ihnen vorlegt, der Wahrheit und Richtigkeit entspricht keine Unterschrift leisten, sondern es zur Prüfung einen Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale oder Deutschen Mieterbund geben. Auch wenn sie von der Person unter Druck gesetzt werden mit gerichtlichen Verfahren, Leistungsverminderung und Schadensersatzklage hart bleiben nicht einschüchtern lassen, da steht meist, immer eine ungesetzliche Sache dahinter wo der Druckmacher seinen Nutzen und Geldleistungen heraus schlagen will.

Vorsicht bei Verträgen, Beschuldigungen und Vergleichen
Merke: keine Unterschrift = kein Schuldeingeständnis, die Schuld muss bewiesen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung
bei Krankenversicherungen, Kreditinstituten, Polizei, Behörden, Arbeitsämtern und Jobcentern Wohnungsbaugesellschaften, Jugendamt sowie Gerichtenbei Unterschrift unterschreiben Sie ein Schuldeingeständnis. Sie erkennen praktisch die Anschuldigungen an!
Merke: keine Unterschrift = keine Selbstanzeige
Bei Krankenversicherung, Polizei, Behörden, Arbeitsämtern, Jugendamt und Jobcentern Wohnungsbaugesellschaften sowie Gerichten. Der Bürger ist solange unschuldig bis seine Schuld durch ein Gericht bewiesen wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung
Merke: keine Unterschrift bei Polizei, ARGEN, Jugendamt und Gericht: = Aussage verweigern nur im Beisein des RA sprechen und einen Anwalt verlangen. Nicht unterschreiben.
Merke. Keine Unterschrift bei dubiosen Verträgen (10 Tage Bedenkzeit erbitten)
Bei Sparkassen, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenkassen, ARGEN, Telefonanbietern, Arbeitsverträgen, Leiharbeitsfirmen, Zeitarbeitsfirmen, Jugendamt.
Merke. Keine telefonischen Absprachen -keine mündlichen Verträge abschließen
Bei Sparkassen, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenkassen, ARGEN, Telefonanbietern, Arbeitsverträgen, Leiharbeitsfirmen, Zeitarbeitsfirmen, Abmahnanwälten, Gericht, Polizei, Jugendamt...
Merke. Keine Vergleiche unterzeichnen /befürworten
Bei Sparkassen, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenkassen, ARGEN, Telefonanbietern, Arbeitsverträgen, Leiharbeitsfirmen, Zeitarbeitsfirmen, Abmahnanwälten, Gericht, Polizei...Termine ablehnen Anwalt einschalten! Ist ein Schuldeingeständnis, Gegenseite will den Rechtsweg umgehen, damit wird die Rechtshaltigkeit geschwächt. Vergleiche: Bei einem Vergleich wird ein Protokoll geführt wo Ihnen auch eine Schuldhaftigkeit vorgeworfen wird. Wenn der Satz des Widerspruch nicht mit eingebunden wird erfolgt sofort die Vollstreckung= Zwangsvollstreckung von Seiten der Gegenseite. Denn oft sind es Kleinigkeiten die im weiteren Verlauf des Verfahrens nachhaltige Wirkung entfachen.
Merke: keine Unterschrift unter Protokolle
Bei Sparkassen, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenkassen, ARGEN, Telefonanbietern, Arbeitsverträgen, Leiharbeitsfirmen, Zeitarbeitsfirmen, Abmahnanwälten, Polizei, Gerichten.
Bei Wohnungsbaugesellschaften sind Protokolle eine gängige Methode Mieter in Schadenersatzklagen hinein zudrängen. Vorsicht: Abnahmeprotokoll ist auch nicht Voraussetzung für die Rückgabe einer Wohnung, auch wenn diese Auffassung weitverbreitet ist. Insofern sind die Mieter nicht verpflichtet ein vom Vermieter diktiertes Protokoll zu unterschreiben, denn die Unterschrift kann im Zweifel als( nicht gewollte) Bestätigung von Mängelbeseitigungspflichten gelten!
Von einer Unterschrift ist dringend abzuraten, wenn Sie (der Mieter) nicht voll und ganz mit dem Inhalt des Protokolls einverstanden sind. Mit der Unterschrift erkenne Sie den Zustand der Wohnung und mögliche Forderungen des Vermieters an.
Sollte Sie doch unterschrieben haben sofort Widerspruch / Widerruf, / Einspruch erheben schriftlich an den Vermieter richten.
Geht der Vermieter nicht auf den Widerspruch, Widerruf, oder Einspruch ein. Bei der Polizei Anzeige erstatten wegen Betrug §263. Übt der Vermieter Druck auf Sie aus, darauf hinweisen dass dies den Straftatbestand der Nötigung §240 entspricht.
Merke. Keine Unterschrift bei einem Vernehmerprotokoll bei Polizei
Sollten Sie als Zeuge oder „Täter“ vorgeladen werden zum Verhör bei der Polizei nichts unterschreiben. RA benachrichtigen.
Auch Teilnehmer bei einer Demonstration gegen Naziaufmärsche, die verhaftet werden nichts sagen. Nur Name, Vorname. Sich die Vernehmer merken, Namen erfragen und Dienstgrad. Jeder Verhaftete hat ein Recht auf einen Anruf an die Angehörigen oder den Rechtsanwalt sowie an die Gewerkschaft. Nicht einschüchtern lassen. Sollte es, zu Übergriffen kommen die Polizei gegen das Grundgesetz und die Grundrechte verstoßen sofort Anzeige erstatten bei der Staatsanwaltschaft und sich an die Presse melden.
Vorsicht bei Verzichtserklärungen
Merke: keine Unterschrift leisten bei Zusendung von:
Krankenkassen, Gerichten, Vermietern, Wohnungsgesellschaften, Jobcenter, Arbeitsagentur, Arbeitgeber, Sozialämter, Stadtverwaltungen, Abmahnanwälten, Rechtsanwälten, Zeitarbeitsfirmen, Personalleasingagenturen, Inkassofirmen
Verzichtserklärung: Bei Unterzeichnung einer Verzichtserklärung erkennen Sie den Vorwurf gegen Sie an
= Schuldeingeständnis=. Sie müssen die ganzen Kosten selbst bezahlen, auch dann wenn Sie unschuldig sind. Sie haben mit dieser Unterzeichnung die Klage beim Gericht verwirkt und können somit nicht gegen den Gegner klagen. Mit Zusendung einer Verzichtserklärung will die Gegenseite den Rechtsweg umgehen, damit wird die Rechtshaltigkeit geschwächt. (31)
Vergleich vor Gericht
Gerichtsverfahren enden häufig nicht mit einem Urteil, sondern werden mit einem Vergleich zwischen Kläger und Beklagten abgeschlossen. Als Vergleich bezeichnet man nach der Definition des § 779 BGB einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Mit einem Vergleich verzichten beide Parteien auf einen Teil ihrer Forderungen und einigen sich (mehr oder weniger freiwillig) gütlich.
Vergleiche können für die Parteien durchaus eine sinnvolle Alternative zu einem Urteil: Nur selten ist eine Klage absolut eindeutig und gerade wenn Zeugen vernommen oder Beweise bewertet werden müssen, kann die Sache in ein Glücksspiel ausarten. Zudem ist es aus kaufmännischer Sicht häufig besser, einen Teil des eingeklagten Geldes sofort zu erhalten, als ein langes Gerichtsverfahren zu risikieren, an dessen Ende die Gegenseite die Insolvenz angemeldet hat.
Was vielen unbekannt ist: Auch die Richter und Anwälte sind einem Vergleich häufig nicht abgeneigt und werden vom Gesetzgeber für den Abschluß einer gütlichen Einigung zur Beendigung oder Vermeidung eines Gerichtsverfahrens sogar gesondert belohnt. Die Rechtsanwälte verdienen bei Abschluss eines Vergleichs eine zusätzliche Einigungsgebühr – die Richter brauchen kein langes Verfahren führen und anschließend ein aufwendiges Urteil schreiben, sondern können die Akte mit Aufnahme des Vergleichs abschließen.
Deswegen entwickeln viele Richter mit wachsender Berufserfahrung ein Geschick, wie sie die Parteien zum „Vergleich prügeln“ können. Das sieht dann meistens so aus, dass der Richter am Beginn der Sitzung dem Kläger und/oder Beklagten mit strengem Blick seine schlechten Aussichten erläutert und ihm klar macht, dass er froh sein kann, wenn er überhaupt noch ein wenig ungeschunden aus dem Verfahren herausgeht. Die 2.Stufe ist häufig der Verweis auf die schlechte Liquidität des Gegners verbunden mit der Weisheit, dass „der Spatz in der Hand besser sei als die Taube auf dem Dach“. Die 3.Stufe kann schließlich das „prozessuale Schreckensgespenst“ sein. Dort werden in schlimmster Form die Unsicherheiten von Zeugen, das Unterliegen angesichts der Beweislast etc. ausgemalt. Während spätestens hier der hartgesottenste Kläger/Beklagte weich gekocht ist, sollte nun der Anwalt ins Spiel kommen: Rechtsanwälte kennen dieses Spiel und müssen dann entscheiden, ob ein Vergleich wirklich sinnvoll ist oder nur der Bequemlichkeit des Gerichts dient. Alles in Allem: Lieber drei mal prüfen, bevor etwas unterschrieben ist. Ein kundiger Anwalt kann weiterhelfen. (Andrea Müller)

Bild: milosducati - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/vorsicht-beim-leisten-von-unterschriften-90016647.php

Montag, 6. Juli 2015

Hartz IV: Keine Pflicht in der Kita zu arbeiten

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz gab Kläger Recht: Keine Pflicht in einer Kita zu arbeiten

Es ist an der Tagesordnung, dass Hartz IV Bezieher in Jobs vermittelt werden, für die sie sich selbst nicht befähigt fühlen. Wer sich weigert eine zugewiesene Arbeitsstelle anzunehmen, wird meistens mit empfindlichen Sanktionen belegt. Doch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz machte nun damit Schluss. Die Richter machten deutlich: Wer Hartz IV bezieht, muss nicht jede zugewiesene Arbeit annehmen (Az.: L 3 AS 99/15 B ER).

Im vorliegenden Fall klagte ein ausgebildeter Bankkaufmann. Der Kläger bezieht seit einigen Jahren das Arbeitslosengeld II. Die zuständige Sachbearbeiterin wollte von dem Mann verlangen, dass er als Kinder und Seniorenbetreuer arbeitet. Weil sich der Kläger zu solchen Tätigkeiten überhaupt nicht hingezogen fühlt, lehnte dieser die Stelle ab. Da die Behörde eine Sanktion aussprach, klagte der Mann nach erfolglosem Widerspruchs vor dem Sozialgericht Koblenz. Dort jedoch unterlag der Betroffene zunächst.
Das Landessozialgericht gab dem Erwerbslosen Recht. Denn: Die Betreuung von Kindern, älteren Menschen oder Behinderten bedarf eine fachlichen Eignung. Ohne eine entsprechende Ausbildung oder einigen Vorkenntnissen könnte der Kläger die Tätigkeiten nicht bewältigen. Aus diesem Grund muss der Kläger der Stellenzuweisung nicht Folge leisten. Somit sei eine Sanktion rechtswidrig. (sb)

Bild: vege - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-pflicht-in-der-kita-zu-arbeiten-90016632.php

Mittwoch, 1. Juli 2015

BA sucht Hartz IV Streikbrecher für Hungerlohn

Arbeitsagentur will Hartz IV Bezieher als Streikbrecher zum Hungerlohn verpflichten
Die Dreistigkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden offenbar immer heftiger. Schon lange betreibt diese Behörde von sich aus Arbeitsmarktpolitik. Nun sucht sie billige Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zum Streikbrechen für die Deutsche Post und übernimmt auch gleich die Vorauswahl der Bewerbungen. Das Ganze zu einen Lohn von gerade einmal 8,20 Euro brutto pro Stunde. Das ist nicht nur weniger als wenig, sondern auch unter dem gesetzlichen Mindestlohn, der bei 8,50 Euro liegt.

Doch nicht nur der Ausbeuterlohn ist ein Skandal. Die (augenscheinlich politische) Behörde hilft so Arbeitgebern einen Streik zu entkräften und damit Arbeitskämpfe abzumildern. Sie macht sich sozusagen zum Handlanger von Arbeitnehmerinteressen.
Bislang ist uns ein Fall bekannt, in dem ein Hartz IV Bezieher zum Streikbrechen per Sanktionsandrohung verpflichtet werden soll. Das bedeutet, falls sich der Betroffene wehrt und die Stelle nicht antritt, wird das Arbeitslosengeld um 30 Prozent gekürzt. Wir bitten uns Bescheid zu geben, falls noch Weitere betroffen sein sollten. Das ist allerdings anzunehmen, wenn die Stelle in den Datenbanken der Arbeitsagenturen ausgeschrieben ist. Auf eine Anfrage hat die BA bislang nicht reagiert. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-sucht-hartz-iv-streikbrecher-fuer-hungerlohn-90016625.php