Freitag, 26. August 2016
Arbeitslos. Kein Geld. Auf dem Weg in die Freiheit.: Beschlagnahmung von Volk, Immobilien, Autos und Le...
Arbeitslos. Kein Geld. Auf dem Weg in die Freiheit.: Beschlagnahmung von Volk, Immobilien, Autos und Le...: Die Ereignisse überschlagen sich, jeden Tag findet man jetzt Veröffentlichungen, wo man nur eine Reaktion dafür hat: "Das gibts doch ga...
Freitag, 19. August 2016
Jobcenter nutzt Unwissenheit aus
Job-Center Erfurt nutzte Unwissenheit der Bürger aus
Eine ehemalige erwerbslose Bürgerin hat seit Mitte Juli 2016 wieder einen Job und ist somit aus dem Hartz IV Bezug raus. Als sie sich von der Jobcenter abgemeldet hatte, wurde sie aufgefordert den Arbeitsvertrag am Tresen in Kopie abzugeben. Dann bekam sie nach 3 Tagen wieder ein Schreiben von der Behörde.
Eine ehemalige erwerbslose Bürgerin hat seit Mitte Juli 2016 wieder einen Job und ist somit aus dem Hartz IV Bezug raus. Als sie sich von der Jobcenter abgemeldet hatte, wurde sie aufgefordert den Arbeitsvertrag am Tresen in Kopie abzugeben. Dann bekam sie nach 3 Tagen wieder ein Schreiben von der Behörde.
Dieses Mal lag eine Berechnung vor, die besagt, dass sie die
Hartz IV Leistungen zurückzahlen soll, wenn sie Juli ihren Lohn
bekommt. Außerdem soll sie den Lohnzettel vorlegen, den sie im August
bekam. Dieser sollte bis 17. August 2016 vorgelegt werden. Zudem war
eine Rechtsfolgebelehrung dabei- mit Androhung, sollte sie nicht darauf
regieren, würden gegen sie rechtliche Wege eingeleitet und Sanktionen
erfolgen. Im Juli erhielt die Betroffene keinen Lohn, sondern erst Mitte
August, sodass sie keine Rückzahlung erfolgen konnte. Die Bürgerin
handelt richtig, denn hier gilt das Zufallsprinzip.
Beispiel:Juli ALG II plus Juli Eingang Lohn/Gehalt = ALG II wird angerechnet
Juli ALG II aber Juli kein Lohn/Gehalt = ALG II wird nicht angerechnet
Das Zuflussprinzip sollte auch das Jobcenter kennen. Doch anscheinend geht man lieber auf Dummfang. Die Erwerbslosenhilfe hat sich nun eingeschaltet und den Gesetzestext zugesandt. Zudem machten die Aktivisten auf den Ratgeber-Artikel Lohn und ALG II aufmerksam. Viele Menschen sind uninformiert und glauben alles, wenn es von einer Behörde zugesandt wurde. Daher der Rat immer alles prüfen oder prüfen lassen. Hilfe bieten unabhängige Beratungsstellen, das Hartz IV Forum oder auch Rechtsanwälte. Luise Müller, Suhl
Beispiel:Juli ALG II plus Juli Eingang Lohn/Gehalt = ALG II wird angerechnet
Juli ALG II aber Juli kein Lohn/Gehalt = ALG II wird nicht angerechnet
Das Zuflussprinzip sollte auch das Jobcenter kennen. Doch anscheinend geht man lieber auf Dummfang. Die Erwerbslosenhilfe hat sich nun eingeschaltet und den Gesetzestext zugesandt. Zudem machten die Aktivisten auf den Ratgeber-Artikel Lohn und ALG II aufmerksam. Viele Menschen sind uninformiert und glauben alles, wenn es von einer Behörde zugesandt wurde. Daher der Rat immer alles prüfen oder prüfen lassen. Hilfe bieten unabhängige Beratungsstellen, das Hartz IV Forum oder auch Rechtsanwälte. Luise Müller, Suhl
Bild: Photographee.eu - fotolia
Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-nutzt-unwissenheit-aus.php
Dienstag, 16. August 2016
Urteil: Keine Sinnlos-Kurse für Hartz IV Bezieher
Wegweisendes Urteil: Behörden dürfen nicht einfach Sinnloskurse vermitteln
Hartz IV Bezieher müssen vom Jobcenter vermittelte unpassende Kurse nicht akzeptieren. Das urteilte aktuell das Leipziger Sozialgericht (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15). Damit gaben die Richter einer 61jährigen Ingenieurin Recht, die sich vehement gegen eine Sinnlosmaßnahme gewehrt hatte.
Hartz IV Bezieher müssen vom Jobcenter vermittelte unpassende Kurse nicht akzeptieren. Das urteilte aktuell das Leipziger Sozialgericht (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15). Damit gaben die Richter einer 61jährigen Ingenieurin Recht, die sich vehement gegen eine Sinnlosmaßnahme gewehrt hatte.
Die Behörde wollte in dem verhandelten Fall eine 61jährige
Hartz IV Bezieherin in eine sogenannte Aktivierungsmaßnahme vermitteln.
Das Gericht hielt jedoch die die Bildungs-Module für die
Diplom-Wirtschaftsingenieurin für nicht zumutbar. Das Urteil ist bereits
rechtskräftig. „Es ist gerichtsbekannt, dass für Buchhalter – sogar für
angelernte – eine gute Arbeitsmarktlage besteht„, heißt es im Urteil.
Die unter Sanktionsandrohung verordnete Kompakt-Maßnahme der Oschatzer
Agentur für Arbeit sei laut Gericht für„die Eingliederung in das
Erwerbsleben„ der Klägerin nicht förderlich. Denn hier sollte Die Frau
Holztechnik, Pflegehilfe, Metall, Farbe, Lager oder Garten- und
Landschaftsbau erlernen.
Im Jahre 2005 wurde der Klägerin betriebsbedingt gekündigt Sie war in dem Betrieb als Buchhalterin tätig. Die neu vermittelten Tätigkeiten empfand die Klägerin als "reine Schikane". „Hätte ich mich nicht gewehrt und vor Gericht geklagt, wäre mir das Arbeitslosengeld I gesperrt worden„, sagt Monika K. . Sie möchte andere Betroffene ermutigen, sich keine unpassenden Maßnahmen aufzwingen zu lassen. „Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil, auf das sie sich berufen können.„
In der Tat dürfte das Urteil wegweisend sein. Denn gegen die allgemein gültige Gutsherrenart der Behörden gibt es nun ein Urteil, dass einer wahllosen Vermittlung ohne einen Nutzen mit Androhung von Sanktionen widerspricht. Die vermittelten Kurse müssen vielmehr zum Profil des Arbeitssuchenden passen. (Sb)
Im Jahre 2005 wurde der Klägerin betriebsbedingt gekündigt Sie war in dem Betrieb als Buchhalterin tätig. Die neu vermittelten Tätigkeiten empfand die Klägerin als "reine Schikane". „Hätte ich mich nicht gewehrt und vor Gericht geklagt, wäre mir das Arbeitslosengeld I gesperrt worden„, sagt Monika K. . Sie möchte andere Betroffene ermutigen, sich keine unpassenden Maßnahmen aufzwingen zu lassen. „Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil, auf das sie sich berufen können.„
In der Tat dürfte das Urteil wegweisend sein. Denn gegen die allgemein gültige Gutsherrenart der Behörden gibt es nun ein Urteil, dass einer wahllosen Vermittlung ohne einen Nutzen mit Androhung von Sanktionen widerspricht. Die vermittelten Kurse müssen vielmehr zum Profil des Arbeitssuchenden passen. (Sb)
Bild: kasto - fotolia
Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteil-keine-sinnlos-kurse-fuer-hartz-iv-bezieher.php
Dienstag, 2. August 2016
Der Tageskommentar 3.8.2016
Eine Sondermeldung aus dem Kanzler-Hauptquartier!
Das Oberkommando der Flüchtlingskrise gibt bekannt: Da Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat alle Zudringlinge erfaßt. Sie seien
mit Fingerabdrücken, Photo und Personendaten in die Datenbank
aufgenommen und polizeilich überprüft worden. Bis Jahresende soll
außerdem der Großteil der Asylanträge abgearbeitet sein. Wir stehen also
kurz vor dem Endsieg, da die Armee Wenk nach Berlin durchbrechen... Ach
nein, falscher Text. Was dieses BAMF erfaßt hat, sind die halblegalen
"Flüchtlinge", die sich tatsächlich gemeldet haben. Die illegalen
Invasoren sind nach wie vor nirgendwo erfaßt. Die werden erst bekannt,
wenn sie mit einer Kalaschnikow oder einer Axt in der Hand "Allahu
akbar!" rufen.
Die USA können endlich wieder ihrem lang gepflegten Hobby nachgehen und Libyen bombardieren. Nachdem die libysche Pro-Forma-Regierung mit Sitz Tripolis darum gebeten hat, greifen die Amerikaner die Stadt Sirte an, die als "Hochburg des Islamischen Staates" bezeichnet wird. Wobei bis heute noch keiner der hochbezahlten Nachrichtenleute in den Wahrheitsmedien erklärt hat, wie die Leute des Islamischen Staates aus Syrien und dem Irak nach Libyen gelangt sind. Falls die Amerikaner klagen sollten, daß ihr Hobby ein wenig kostspielig ist: mit Gaddafi wäre das nicht nötig gewesen.
Die Rate-Agentur Standard & Poor's stuft die Türkei als "Hochrisikoland" ein. Das hohe Risiko bezieht sich dabei nicht darauf, daß die Luft dort bleihaltig ist oder gar die US Air-Force in Bombenstimmung, sondern aufs Finanzielle. Wer türkische Anleihen kauft, geht laut der Rate-Agentur ein sehr hohes Risiko ein, sein Geld zu verlieren. Und nein, ich weiß durchaus, daß diese Firmen offiziell "Rating"-Agentur heißen. Da sie aber eine Mischung aus Kaffeesatz-Leserei und Glaskugelschau betreiben, halte ich deren Empfehlungen für bloßes Herumraten.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Merkel eine Abzulösende sei.
Quelle:http://www2.q-x.ch/~michaelw/Kommentar.html
Die USA können endlich wieder ihrem lang gepflegten Hobby nachgehen und Libyen bombardieren. Nachdem die libysche Pro-Forma-Regierung mit Sitz Tripolis darum gebeten hat, greifen die Amerikaner die Stadt Sirte an, die als "Hochburg des Islamischen Staates" bezeichnet wird. Wobei bis heute noch keiner der hochbezahlten Nachrichtenleute in den Wahrheitsmedien erklärt hat, wie die Leute des Islamischen Staates aus Syrien und dem Irak nach Libyen gelangt sind. Falls die Amerikaner klagen sollten, daß ihr Hobby ein wenig kostspielig ist: mit Gaddafi wäre das nicht nötig gewesen.
Die Rate-Agentur Standard & Poor's stuft die Türkei als "Hochrisikoland" ein. Das hohe Risiko bezieht sich dabei nicht darauf, daß die Luft dort bleihaltig ist oder gar die US Air-Force in Bombenstimmung, sondern aufs Finanzielle. Wer türkische Anleihen kauft, geht laut der Rate-Agentur ein sehr hohes Risiko ein, sein Geld zu verlieren. Und nein, ich weiß durchaus, daß diese Firmen offiziell "Rating"-Agentur heißen. Da sie aber eine Mischung aus Kaffeesatz-Leserei und Glaskugelschau betreiben, halte ich deren Empfehlungen für bloßes Herumraten.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Merkel eine Abzulösende sei.
Quelle:http://www2.q-x.ch/~michaelw/Kommentar.html
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