Am 06. Mai diesen Jahres war es wieder soweit, als die bei den Meldeämtern über uns gespeicherten Daten, an den Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten übermittelt wurden. Dieser erneute Meldedatenabgleich soll dafür sorgen, dass die Anzahl der Zahlungspflichtigen nicht mehr abreißt. Somit werden alle diejenigen die bisher verschont geblieben sind erfasst und angemeldet werden, um das GEZ-System auch weiterhin am Leben zu erhalten. Dieser Datenabgleich kostet uns übrigens auch “nur” läppische 12 Million Euro.
Der Grund warum dieser Abgleich aktuell noch in eher unregelmäßigen Abständen stattfindet, hat sicher nur noch einen rein technischen bzw. organisatorischen Hintergrund. Irgendwann wird auch diese Hürde genommen werden und der direkte Datenabgleich in Echtzeit eingeführt. Die GEZ-Datenkrake wird dann voll integriert werden und direkten Zugriff auf die Daten der Meldeämter erhalten.
Wir sind jetzt gefragt unser Veto dagegen einzulegen und ganz klar und entschieden Nein! zu sagen. Deswegen starten wir eine Protestaktion gegen diesen GEZ-Datenwahnsinn, mit den besten Grüßen von den Bürgerinnen und Bürgern die Zivilcourage zeigen!
Unsere Aktion wird
am 25. Mai stattfinden und Du kannst Dich daran beteiligen. Es ist dabei völlig egal ob Du den Zwangsbeitrag bisher noch zahlst oder bereits die Formen der Zivilcourage nutzt. Jeder ist eingeladen sich zu beteiligen und muss dafür auch gar nicht viel tun.
Wie Du vielleicht weißt tritt am 25. Mai die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diesen Anlass möchten wir nutzen um diesbezüglich zwei Anfragen (pro Person) zu stellen und darin eine Auskunft gemäß Datenschutzgrundverordnung einzufordern. Wir möchten also wissen, was genau der Beitragsservice sowie auch die Landesrundfunkanstalten über uns für Daten speichern und verarbeiten. Die entsprechenden Schreiben dazu, stellen wir Dir hier bereit. Du musst diese nur noch an den Beitragsservice, als auch an den jeweiligen Intendanten
Deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt schicken (am besten per Einschreiben).
Das erste Schreiben sendest du den jeweiligen Intendanten Deiner Landesrundfunkanstalt, denn nur er oder sie ist die juristische Vertretung und somit direkt anzusprechen. Hier hast Du zwar nicht Dein Beitragskonto, aber alle Anträge müssen immer an den juristischen Vertreter gestellt werden, damit diese ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Das zweite Schreiben richtest Du an den Beitragsservice. Dieses Unternehmen verwaltet im Auftrag der Landesrundfunkanstalt, unsere Daten und die dazugehörigen Beitragskonten. Zwar ist der Beitragsservice nur das verarbeitende Organ, aber die Damen und Herren freuen sich immer über Briefe.
Als Antrag für unsere Anfrage, nutzen wir den vorgefertigten DSGVO-Fragebogen von Heise.de . Dort sind einige Fragen vorformuliert, die eine sogenannte Selbstauskunft gegenüber einem Unternehmen oder einer Behörde darstellen. Ab dem 25. Mai tritt die DSGVO in Kraft. Du erhältst damit u.a. ein Auskunftsrecht darüber, welche Daten ein Anbieter über Dich speichert und kannst mit einem entsprechenden Antrag um Auskunft bitten, als auch die Löschung (sofern möglich) einfordern. Dies könntest Du beispielsweise auch nutzen, um Deine personenbezogenen Daten nach der Kündigung eines Vertrags- oder Mitgliedskontos löschen zu lassen oder um eine Selbstauskunft an anderer Stelle einzufordern.
Unsere Aktion wird sich ganz konkret an den Beitragsservice, sowie
Deine zuständige Landesrundfunkanstalt richten. Jeder kann diese Anfrage stellen, völlig unabhängig davon ob er oder sie die Rundfunkgebühr bezahlt. Der Beitragsservice wird Deine Daten nämlich auch verarbeiten, wenn eigentlich gar kein Beitragskonto in Deinem Namen existiert.
Unsere Aktion wird von allen denjenigen getragen, die sich aktiv mit daran beteiligen. Auch wenn wir dies initiieren sind wir auf eure Mithilfe angewiesen. Wenn euch die Idee also gefällt, dann teilt diesen Beitrag und unser Video mit Freunden und Bekannten und sorgt mit dafür, dass am 25. Mai viele Briefe verschickt werden.
Und allen Menschen die den Zwangsbeitrag noch freiwillig zahlen, möchten wir noch mal ganz ausdrücklich unsere
3 Formen der Zivilcourage ans Herz legen. Gemeinsam zeigen wir Zivilcourage gegen den Rundfunkbeitrag.
Hinweis zum Dokument
Die beiden Schreiben brauchst Du nur noch um Deine personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) erweitern. Auf die Angabe Deiner Beitragsnummer kannst Du verzichten. Versende die beiden Schreiben dann
am 25. Mai, am besten per Einschreiben, damit Du auch über einen entsprechenden Nachweis verfügst.
Das erste Schreiben richtest Du an den Beitragsservice. Das zweite an
Deine zuständige Landesrundfunkanstalt. Bis auf die Kopfzeilen sind beide Schreiben identisch.
Datenschutzrechtliche Selbstauskunft an den Beitragsservice |
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Datenschutzrechtliche Selbstauskunft an Deine Landesrundfunkanstalt |
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