Donnerstag, 30. Mai 2013

Zahl der Hartz IV-Aufstocker geschönt

Aufstocker-Statistik der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt Kinderzuschlag nicht
Im vergangenen Jahr haben 1,3 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ihr Gehalt mit Hartz IV-Leistungen aufgestockt. Das geht aus der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Dabei werden jedoch zehntausende Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, nicht mit eingerechnet.
Immer mehr Familien sind auf Hartz IV-Kinderzuschlag angewiesen
Die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz einer Teil- oder Vollzeitstelle ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen, ist deutlich höher als bisher bekannt war. Denn in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden Bezieher des Kinderzuschlags nicht berücksichtigt. Die Zahl der 1,3 Millionen Aufstocker muss um Zigtausende Familien ergänzt werden, deren Gehalt knapp unter der Hartz IV-Grenze liegt. Einer Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann bei der BA zufolge waren im April 2013 77.248 Familien mit 205.921 Kindern auf den Kinderzuschlag angewiesen.
Mit dem Zuschlag von maximal 140 Euro wird das Gehalt bis zur Hartz IV-Bedarfsschwelle aufgestockt. Angaben der BA zufolge werden pro Kind etwa 110 Euro gezahlt. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss das Einkommen von Elternpaaren mindestens 900 Euro und von Alleinerziehenden 600 Euro betragen. „Es ist traurige Realität in Deutschland, dass Hunderttausende Kinder auf Hartz-IV-Niveau leben, obwohl ihre Eltern arbeiten. Das Aufstocker-Problem ist noch größer als bekannt, wie das Ausmaß und die Entwicklung des Kinderzuschlags zeigen“, erklärte Zimmermann gegenüber der „Berliner Zeitung“. Dass die Regierung einen Mindestlohn verweigere und stattdessen Billigjobs fördere, sei nicht akzeptabel.
Dabei ist die Zahl der Familien, die auf den Kinderzuschlag angewiesen sind, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während im Dezember 2007 vor der Reform noch 11.295 Familien betroffen waren, lag die Zahl ein Jahr später schon bei 50.026 Familien, und im Dezember 2012 benötigten sogar 76.307 Familien den Kinderzuschlag. Wie Zimmermann erläuterte, lege die tatsächliche Zahl sogar noch deutlich höher, da in der Statistik nur Familien berücksichtigt würden, die den Zuschlag laufend erhielten. Andere Fälle seien nicht eingerechnet worden, in denen die Aufstockung nachträglich für eine begrenzte Dauer gezahlt wurde. Angaben der BA zufolge wurden seit 2005 über zwei Milliarden Euro für Aufstockungen im Rahmen des Kinderzuschlags ausgegeben. (ag)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zahl-der-hartz-iv-aufstocker-geschoent-9001453.php

Dienstag, 21. Mai 2013

Hartz IV Klagen lohnen sich

Klageflut an den Sozialgerichten aufgrund der Hartz IV-Gesetze weiterhin auf hohem Niveau

Trotz Beschwörungen der Bundesagentur für Arbeit ebbt die Zahl der Widersprüche und Hartz IV Klagen vor den Sozialgerichten durch Arbeitslosengeld II Bezieher nicht ab. Dabei ist die Erfolgsquote für die Kläger noch immer überdurchschnittlich hoch. Beinahe jede zweite Klage wird vor den Sozial- und Landessozialgerichten teilweise oder vollständig stattgegeben. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bestätigte das Bundesarbeitsministerium die Rate von 44 Prozent erfolgreicher Klagen. Nur jede zehnte Klage werde durch ein Gericht abgewiesen. 45 Prozent der Klagen werden beispielsweise durch Einigungen oder Einlenken ohne Urteil erfolgreich beendet. Widersprüche werden in 35 Prozent der Fällen seitens der Jobcenter bestätigt.
Das Arbeitsministerium betonte, dass die Zahlen vom Oktober 2012 stammen. Allerdings ist die Zahl der Klagen seit dem nicht gesunken. Im April 2013 wurden laut Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit 198.886 Widersprüche und 202.800 Klagen eingereicht.
Kipping: Im Zweifelsfall für den Antragsteller entscheiden
Für die Co-Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, steht fest, dass die erfolgreichen Klagen vor allem eines ausdrücken: Dass „ein schlechtes Gesetz schlecht angewendet wird". Hinter den Zahlen stehen Schicksale, betont Kipping. „Die menschliche Dimension ist erschütternd", sagte die Politikerin der Zeitung "Die Welt". Um das Problem zu bändigen, gebe es mindestens zwei Lösungsansätze: Erstens müssen alle Sanktionen im Hartz-IV-System abgeschafft werden, "damit niemand wegen einem Fehler vom Amt einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt ist". Zweitens forderte sie eine "Rechtsstaatsgarantie" in den Jobcentern. "Das heißt: Im Zweifelsfall muss zugunsten der Antragsteller entschieden werden."
Im letzten Jahr wurden die Eine-Million-Grenze bei den Sanktionen überschritten. Noch nie wurden derart viele Leistungskürzungen gegen Hartz IV Bezieher seitens der Jobcenter ausgesprochen. Die meisten Strafen wurden aufgrund sogenannter Meldeversäumnisse verhängt. Hier betrug der Anteil 70 Prozent. Die BA hat angekündigt künftig sogenannte „Erinnerungs-SMS“ anzubieten, damit Termine nicht mehr vergessen werden. An den Sanktionen wollen man aber festhalten.
Viele Sozialgerichte versinken geradezu unter den Aktenbergen. Nach einem Klageantrag dauert es immer länger bis eine Verhandlung stattfindet. Allein das Land Berlin musste seit 2006 die Zahl der Richter verdoppeln, um Arbeitsfähig zu bleiben. Die meisten Klagen und Widersprüche wurden aufgrund von Einkommens- und Vermögensanrechnungen sowie den Kosten der Unterkunft eingereicht. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-klagen-lohnen-sich-9001443.php

Freitag, 17. Mai 2013

Hartz IV: Herzstillstand nach Arbeitszwang

Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt
16.05.2013
Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.
Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme
Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.
Der Ärztliche Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M. könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz IV-Leistungen.
Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben
Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-herzstillstand-nach-arbeitszwang-9001440.php

Mittwoch, 15. Mai 2013

Hartz IV Behörden schnüffeln in Kontodaten

Immer mehr Behörden rufen Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- und Wohngeldempfängern ab
14.05.2013
Seit Einführung der automatischen Kontoabrufe im Jahr 2005 fragen immer mehr Sozialbehörden Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- und Wohngeldempfängern ab, wenn diese sich weigern, Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu geben. Laut „Bild“ ist die Zahl der Kontoabrufe durch Behörden im vergangen Jahr um mehr als 25 Prozent gestiegen. Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, fordert ein Ende der „staatlichen Schnüffelwut“.
Konto-Stammdaten werden an Behörden herausgegeben
Unter Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet „Bild“ in ihrer Dienstagsausgabe von 72.578 automatischen Kontoabrufen durch Behörden im vergangen Jahr. Insgesamt habe es seit Einführung der automatisierten Kontodatenabrufe im Jahr 2005 bereits 333.652 Auskunftsersuche dieser Art gegeben. Vor allem die Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- und Wohngeldempfängern werden häufig von den Sozialbehörden abgefragt, wenn diese keine Angaben über ihr Vermögen oder ihre Konten machen. Seit Anfang 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher von den automatisierten Kontoabrufen gebrauch machen.
Wie „n-tv“ berichtet bleiben die Umsatzentwicklung und der Kontostand bei der Abfrage der Kontodaten zwar geheim, jedoch werden Informationen darüber bekannt, wo der Betreffende Giro-, Spar- und Kreditkonten sowie Depots besitzt. Zudem werden die Kontonummer, das Datum der Kontoeröffnung sowie Namen und Geburtsdaten der Inhaber und Verfügungsberechtigten herausgegeben. Auch Informationen über aufgelöste Konten, deren Kündigung weniger als drei Jahre zurückliegt, werden den Behörden mitgeteilt.
Katja Kipping gegen „staatliche Schnüffelwut“
Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, kritisierte im Interview mit „Neues Deutschland“ die „staatliche Schnüffelwut gegen Menschen in Armut“. Bezieher von Sozialleistungen seien „Freiwild für staatliche Schnüffler“, kommentierte Kipping die Medienberichte über Sozialbehörden, die immer häufiger Kontodaten der Empfänger von staatlichen Sozialleistungen abrufen. Obwohl immer weniger Menschen Hartz IV beantragen würden, explodiere „die Zahl der Kontenabfragen“, so die Politikerin. Kipping forderte „Aufklärung darüber, wie oft ohne konkreten Verdacht Konten von Sozialleistungsbeziehenden ausspioniert wurden und zweitens ein Ende der Schnüffeleien und Sanktionen im Hartz IV-System“. (ag)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-behoerden-schnueffeln-in-kontodaten-9001436.php

Samstag, 4. Mai 2013

Hartz IV: Zwang zur Frühverrentung

Immer mehr ältere Hartz IV Bezieher werden zur vorzeitigen Zwangsrente genötigt
03.05.2013
Die Arbeitslosenzahlen müssen trotz steigender Arbeitslosigkeit nach unten gedrückt werden. Um dieses zu erreichen, verwendet die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Auftrag der Bundesregierung verschiedene statistische Tricks. So gelten beispielsweise Erwerbslose, die einen Weiterbildungskurs antreten, nicht mehr als „Arbeitslose“, obwohl sie noch immer keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden haben. Ein weiteres Mittel ist die sogenannte Zwangsverrentung. Die vorzeitige Verrentung scheint das neue „Zaubermittel“ der Jobcenter zu sein, um die Arbeitslosenstatistik weiter frisieren zu können. Der Rechtsanwalt Jan Häußler sieht in der Praxis der Hartz IV-Behörden ein rechtswidriges Verhalten.
Nach Angaben des Fachanwalts für Sozialrecht, Jan Häußler, mehren sich Fälle , in denen das Jobcenter Essen ältere Hartz IV-Bezieher vorzeitig mit zum Teil erheblichen Abschlägen in die Rente drängen wollen. „Hierbei wird zum Teil auf „brutalst mögliche“ Art vorgegangen. Die Leistungsberechtigten erhalten einen Bescheid, dass Ihnen keinerlei Leistungen mehr ausgezahlt werden bis die Mitwirkungshandlung nachgeholt wird“, berichtet der Anwalt.
Betroffen: Nach 1950 Geborene
Dass diese Fälle von Zwangsverrentung nunmehr gehäuft auftreten, hat den Grund, dass Menschen die vor 1950 geboren sind, übergangsweise einen besonderen Schutz vor der vorzeitigen Verrentung genossen. Nun aber kommen die Menschen, die heute von Sozialhilfe bzw. Hartz IV abhängig sind und nach 1950 geboren wurden in das Alter, wo dieser Schutz vor der vorzeitigen Rente nicht mehr wirkt. Diese ist möglich ab dem 63. Lebensjahr. „In den mir vorliegenden Fällen ging das Jobcenter schematisch vor und forderte zur Stellung des Rentenantrag auf. Andernfalls würde das Jobcenter selbst den Rentenantrag für den Leistungsberechtigten stellen. Von daher ist der Begriff Zwangsverrentung durchaus zutreffend“, so der Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtswidrige Aufforderungen seitens der Jobcenter
Doch diese Vorgehen der Jobcenter entspricht nicht der Rechtsauffassung und Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte. Diese verlangen nämlich, dass sich ein Leistungsträger vor einer solchen Aufforderung zum Rentenantrag mit dem Einzelfall beschäftigen und zudem Ermessen ausüben. „ Die Konsequenz ist also, dass die Aufforderungen des Jobcenters regelmäßig rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen“, so Häußler.
Für Betroffene ist es wichtig, sich gegen den Aufforderungsbescheid im Rahmen der Widerspruchsfrist entsprechend zu wehren. Wer die vorzeitige Rente in Anspruch nimmt, muss teilweise mit massiven Abschlägen rechnen. Diese bleiben dauerhaft auch ab dem „normalen Rentenalter“ bestehen. Betroffene sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen oder eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen. Alternativ kann auch im Hartz IV Forum nachgefragt werden. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zwang-zur-fruehverrentung-9001426.php

Montag, 29. April 2013

Was geschieht zur Zeit in Deutschland?

Das Soziale Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” schaut nicht nur zu, sondern deckt auf. Da wurden und werden Gesetzte erlassen die es dem „Staat“ erlauben, Sanktionen zu erheben gegen Erwerbslose, Kranke, Behinderte, Rentner und Aufstocker. Immer wieder wird geplant uns das Wahlrecht zu entziehen.

Ja warum wohl? Weil wir zu kritisch sind, oder weil wir die Wahrheit sagen, oder weil wir die Missstände aufdecken. In den Augen der Regierenden sind wir unnütz und der Abschaum der Gesellschaft. Die Regierenden brauchen die armen Menschen und sie werden ganz bewusst und vorsätzlich ausgebeutet, versklavt, schikaniert unter Druck gesetzt und ausspioniert.

Durch die arme Bevölkerung kann man ja wunderbar die Arbeitnehmer unter Druck setzten. Hartz IV dient als Abschreckung und danach erwartet uns dann SGB XII. Da fragt man sich, soll man sich ein Strick kaufen oder bis zum Tod so dahin vegetieren.

Unser Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” sagt, “Bürger wehrt Euch”. Jede Regierung hat nur so viel Macht, wie das Volk es zulässt. In diesem Jahr sind Bundestagswahlen. Es ist an der Zeit, dass dieser Regierung endlich die Macht über uns entzogen wird. Jetzt soll in Frankreich Hartz IV eingeführt werden. Von wem dieser Vorschlag kommt kann sich doch jeder denken.

Auf unserem Sozialen Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” kämpfen wir nicht nur gegen das soziale Unrecht. Wir helfen den Bürgern auch bei Problemen mit Hartz IV, SGB XII und vieles mehr. Unsere Kraft besteht darin, dass wir eine feste Gemeinschaft sind.

Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau

Quelle: Presse i.A.Birgit Kühr

Samstag, 13. April 2013

„Hartz-IV-Mord“ in Berlin

Kurz nach einer Zwangsräumung verstirbt die Betroffene in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe
12.04.2013
Am Donnerstag, zwei Tage nach einer Zwangsräumung, verstarb die schwerbehinderte Rentnerin Rosemarie F. in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe. Deren Initiator spricht in einer Videobotschaft von einem „Hartz-IV-Mord“. Heute Abend soll ein Trauermarsch für die Getötete stattfinden.
Menschenverachtender Rausschmiss
Nachdem die 67-jährige Rosemarie F. am Dienstag aus ihrer Wohnung in Berlin-Reinickendorf zwangsgeräumt wurde, verstarb sie zwei Tage später in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe. Die Räumung wurde am 9. April 2013 mit Hilfe von 140 Polizisten durchgesetzt. Einige hundert Menschen demonstrierten an diesem Tag gegen den Rauswurf. „Wir wollten präsent sein und auf die Räumung aufmerksam machen“, so David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, einer Initiative, die Teil eines Netzwerkes aus rund 20 stadtpolitischen Organisationen ist.
Noch im Februar 2013 hatte das Berliner Landgericht die Zwangsräumung vorläufig gestoppt, die Gerichtsvollzieherin hatte bereits die Schlösser der Wohnung ausgetauscht gehabt. Auch damals hatten einige hundert Menschen dagegen protestiert. Letzte Woche war durch ein fachärztliches Attest bestätigt worden, dass der schwerbehinderten und schwer Kranken Rosemarie F. eine Zwangsräumung nicht zuzumuten sei. Als es diese Woche jetzt doch zur Zwangsräumung von Rosemarie F. kam, äußerte sich eine an den Gegenprotesten beteiligte Frau zu dem „menschenverachtenden Rausschmiss“. So hätte etwa der Mann der neuen Vermieterin gemeint, die Frau (gemeint ist Rosemarie F.) kann in den Dschungel gehen und sich umbringen, das interessiere ihn alles nicht.


Solidarität der Berliner Kälte-Nothilfe

Rosemarie F. bekam nach ihrer Zwangsräumung Obdach in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe, dort verstarb sie auch gestern. Die Todesursache soll noch durch eine Obduktion geklärt werden. Die Schwerbehinderte habe dem Druck und Stress nicht standhalten können. Der Initiator der Kälte-Nothilfe, Dominic Grasshoff, erzählte, wie ein Spaziergang ihr große Mühe bereitete und sie dabei mehrfach erbrochen habe. „Sie hat in den Tagen nach der Räumung erheblich abgebaut“, so Grasshoff, der auch Aktivist bei „Zwangsräumung verhindern“ und „occupy“ ist.
„Mord durch den Staat“
Nach dem Tod von Rosemarie F. erklärte die Kälte-Nothilfe in ihrer Pressemitteilung: „Wir sind sehr geschockt über die Vorgehensweise in unserem Land und bitten Sie alle Hebel in Bewegung zu setzen um endlich einen Ruck durch die Bevölkerung gehen zu lassen“. In einem sehr emotionalen Videostatement sprach Grasshoff von „Hartz-IV-Mord“, beziehungsweise von „Mord durch den Staat“.
Trauermarsch am Freitag-Abend
Für den heutigen Freitag-Abend, um 18.00 Uhr rufen Initiatoren über soziale Netzwerke zu einem Trauermarsch, beginnend in der Aroser Allee 92, wo Rosemarie F. gewohnt hatte, in Berlin-Reinickendorf, auf. In einer Stadt, in der zehntausende Menschen von Zwangsräumung bedroht sind, sollten sich doch sehr viele finden, die gegen die teils menschenverachtenden Methoden von Behörden und Vermietern auf die Straße gehen. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mord-in-berlin-9001384.php

Donnerstag, 11. April 2013

HAUSVERBOT FÜR DEN MEDIZINISCHEN DIENST

Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz sieht in der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Hartz IV Leistungsempfänger bei mehrfachen Krankmeldungen durch den medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung Zwangsuntersuchen zu lassen einen erneuten Schritt weg vom Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Überwachungsstaat. Aus dem Grundgesetz selbst, § 20, ergibt sich die Pflicht und das Recht hier Widerstand zu leisten.
Aus diesem Grund möchten wir alle Betroffene ermutigen, sich gegen das unverhältnismäßige Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zu wehren. In der Anlage senden wir Euch deshalb einen Entwurf für ein vorbeugendes Hausverbot, welches direkt an den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen gesendet werden sollte.
ENTWURF

Doris Mustermann, Geschwister Scholl Str.1 55131 Mainz
An den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz (hier das jeweilige Bundesland einsetzen)
Albiger Str.19d (Die Anschriften findet man unter http://www.mdk.de/321.htm)
55232 Alzey
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem durch mehrere Pressemitteilungen bekannt wurde, dass die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen hat, vorliegende ärztliche Krankmeldungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in der Form von Hausbesuchen zu überprüfen, ohne das hierfür ein direkter Grund vorliegen muss, sehe ich mich zum Schutze meiner Persönlichkeitsrechte gezwungen, Ihren Mitarbeitern sowie alle in Ihrem Auftrag tätigen Dritten mit sofortiger Wirkung ein unbefristetes Hausverbot für meine Wohnung (genaue Anschrift) zu erteilen.
Solte dieses Hausverbot von Ihnen, oder Dritten die in Ihrem Auftrag handeln, missachtet werden, werde ich ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.
Freundliche Grüße,
Doris Mustermann

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hausverbot-fuer-den-medizinischen-dienst-9001383.php

Immer mehr Sanktionswut der Hartz IV-Behörden

Immer mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher
10.04.2013
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekanntgab, wurden im Jahr 2012 mehr als eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verhängt – mehr als jemals zuvor. Die Behörde meint, dass hätte mit einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern zu tun.
Rekordhoch bei Sanktionen
Seit Einführung der sogenannten Hartz-Reform vor zehn Jahren war die Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher nie so hoch wie jetzt. Mehr als eine Million wurden 2012 verhängt, dass sind 98.900, beziehungsweise elf Prozent mehr als im Jahr zuvor, gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt. Das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt meinte: „Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert." Der absolute Schwerpunkt der Sanktionen lag bei den sogenannten Meldeversäumnissen. Diese stiegen von 107.500 auf 705.000 im Vergleich zum Vorjahr und machten somit etwa 70 Prozent aus. Außerdem wurden 13 Prozent der Sanktionen damit begründet, dass eine Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme abgelehnt wurden. Weiteren 14 Prozent der Sanktionierten wurde angelastet, sie haben sich geweigert, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter zu erfüllen. Bei Hartz-IV-Beziehern, die Termine im Jobcenter versäumen, werden die Leistungen um zehn Prozent für drei Monate gekürzt. Kürzungen von 30 Prozent drohen weiterhin bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes, selbst wenn es sich um einen sogenannten Ein-Euro-Job handelt. Das Arbeitslosengeld II kann sogar ganz gestrichen werden, wenn es wiederholt zu vermeintlichen Verstößen kam.
Eigenartige Erklärungsansätze
Durchschnittlich wurden insgesamt 150.300 Leistungsberechtigte im Jahr mindestens mit einer Sanktion belegt, im Verhältnis aller Hartz-IV-Bezieher waren das 3,4 Prozent. Diese Quote wurde im Westen mit 3,3 Prozent und im Osten mit 3,5 Prozent angegeben. Besonders hoch fiel sie in Berlin mit 4,8 Prozent aus und am niedrigsten im Saarland und Bremen mit je 2,7 Prozent. Den Grund des Anstiegs der Sanktionen glaubt die Behörde in einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und in einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern erkannt zu haben. So meinte Heinrich Alt:
„Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu". Dass die vermeintlich geringe Sanktionsquote dafür spreche, „dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen", meint er ebenfalls erkannt zu haben. Es wird behauptet, dass Sanktionen immer das letzte Mittel seien und Jobcenter keine Drohkulissen aufbauen wollen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass nicht vergessen werden darf, wer die Grundsicherung finanziere: die Steuerzahler. „Also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin", wie Alt meint, erklären zu müssen.
Üblicher Anstieg der Zahlen
Die verhängten Sanktionen waren auch in den letzten drei Jahren jeweils um etwa 100.000 angestiegen. Die Fälle, die mit Ablehnung eines Arbeitsangebots begründet wurden, geht kontinuierlich zurück. So war im Jahr 2007 fast jede vierte Sanktion wegen einer nicht angenommenen oder abgebrochenen Arbeit oder Weiterbildungsmaßnahme ausgesprochen worden. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-mehr-sanktionswut-der-hartz-iv-behoerden-9001379.php

Dienstag, 9. April 2013

Krankenschwester BA - eine Lächerlichkeit jagt den Hippokratischen Eid

Nun will wird man getreu der Geschichte, die “angemessenen Kranken” aussortieren und die gesamte Ärzteschaft wohl mit unter Generalverdacht stellen, auch wenn sie in ihren Praxen feststellen müssen, dass es sogar noch kranke ALG II Empfänger gibt. Wer diese Betroffenen ernsthaft krank machte, wird ja nicht hinterfragt, aber wo die wirklich Kranken des Systems noch sitzen, ist jedem bekannt.

Dies wird fortführend noch eine tolle Sache, wenn an den Tresen der Praxen zukünftig nach einem “ALG II PASS” gefragt wird und an der Eingangstür ein Schild mit der Aufschrift:

Kein Zutritt für Hartzer Schnorrer - bei Zuwiderhandlung droht der vollständige Entzug der Existenz

hängt und entsprechend passendes Gedankengut angeprangert wird. Immerhin kann der Arzt ja seine Praxis gleich dicht machen, wenn er erwischt wird, einem “Hartzer” zum gelben Schein verholfen zu haben - wo der “medizinisch ausgebildete und fähige Sachbearbeiter” aus dem Jobcenter - völlig anderer Meinung ist. Über den “MED-Dienst” brauchen wir daher auch keine Worte mehr verlieren, denn darüber stehen ja genügen “positive” Diagnosen im Netz bereit.

Vielleicht sollte sich aber der Wähler mal mit den bekannten Suchmaschinen im noch zugänglichen Internet um folgende Zeichenfolge bemühen:

“Krankenstand Jobcenter Mitarbeiter” … such such … !!!

… dann wird man feststellen, wo die wahren Kranken blau feiern, jedoch aus dem selben Topf ernährt werden, wie die - denen man selbst gern den Teller zur Nahrung wegnehmen möchte. Das dies eine verfassungsrechtliche Schweinerei ist, juckt doch nicht mal die roten Kittelträger in Karlsruhe und schon gar nicht, wenn man denen das Grundgesetz an die Tür nageln würde.

Perverser wird es noch, da sogar “Kopfprämien” ausgesetzt wurden … ja sie lesen richtig, es wurden Preisgelder ausgehandelt, was diese “Gesundsprecher” animieren wird, nicht in den eigenen Reihen nach “Blaumachern” zu suchen, sondern die Jagd auf “die schon Ausgegrenzten” zu eröffnen. Die “Kopfgeldjäger” werden dann mit 130 Euro bis 260 Euro Steuergeld gelockt und honoriert. Nur zum Vergleich, ein “Hartzer” bekommt dagegen gerade mal 382 Euro zum Fressen im Monat und sollte ein solch “schwarzes Schaf” gerissen worden sein, dann macht man sogar noch Gewinn - scheiß doch auf das Menschenleben, welches zwar keinen Schnupfen mehr hat, aber dafür verhungert übern Obdachlosenzaun hängt - bei erfrischender Temperatur, gegen das zuvor noch gefühlte Fieber und einem Zettel am Zeh - in judikativer Form eines Sanktionsbescheides.

Was fehlt nun noch … achja, die wohl eindeutige Kennzeichnung der “Hartzer” - aber da werden sich die “Superhirne” im Diätenkostüm und Lobbybett bestimmt noch was Gutes einfallen lassen … wie wäre es denn z.B. mit dem Chip unter der Haut, welcher gleich ein Alarmzeichen gibt, sobald man in der Öffentlichkeit sich zeigt ??? Na, da glänzen doch die Augen - oder ???

Halali … die Jagd ist eröffnet !!!

Quelle: Sozialticker

Montag, 8. April 2013

Hartz IV: Jobcenter sollen Kranke verfolgen

Jobcenter sollen kranke Hartz IV Bezieher verfolgen: Eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit fordert die Mitarbeiter der Jobcenter aktiv zum Rechtsbruch auf

08.04.2013
Die staatliche Entmündigung von Hartz IV-Beziehern hört selbst vor dem Krankenbett nicht mehr auf. Ein neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter fordert nun die Sachbearbeiter dazu auf, erkrankte Hartz IV-Betroffene „stärker und häufiger zu kontrollieren“. So sollen die Mitarbeiter „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ nachgehen und sogar die Hartz IV-Leistungen kürzen. Dabei sollen die Sachbearbeiter erneut ihre rechtlichen und fachlichen Kompetenzen überschreiten und augenscheinlich „Götter in Weiß“ spielen.
Offener Rechtsbruch um den Druck zu erhöhen
Es ist mal wieder ein starkes Stück, was da aus dem Hause der Bundesagentur für Arbeit stammt. Glaubte die Bundesbehörde noch vor einigen Jahren selbst Polizei spielen zu dürfen, sollen die Behördenmitarbeiter nun ärztliche Kompetenzen übernehmen und erkrankte Hartz IV Bezieher schikanieren. Vermutet der Sachbearbeiter, dass der Betroffene „nicht krank“ sei, sollen die Hartz IV-Leistungen willkürlich gekürzt werden. Laut eines Zeitungsberichts gebe ein siebenseitiges Papier „mit fachlichen Hinweisen“ konkrete Hinweis, wie angebliche „Blaumacher“ zu erkennen seien. Demnach sollen die Sachbearbeiter auf folgende Begebenheiten oder Situationen achten:
Arbeitslosengeld II Bezieher, die sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmelden, häufig am Beginn oder am Ende einer Woche krank sind, Einladungen zu Meldeterminen beim Jobcenter wegen Krankheit zu versäumen, nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit ankündigen oder am Ende eines Urlaubs krank werden. Weiter heißt es in der BA-Weisung [60 KB] , die der Redaktion vorliegt: "Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zeigt wiederholt
Arbeitsunfähigkeit an bzw. legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor nach Einladung zu einem Meldetermin, nach Angebot oder Abbruch einer Maßnahme, nach einer Auseinandersetzung mit dem persönlichen Ansprechpartner, in der sie ihre Abwesenheit angekündigt hat, oder nach einer Weigerung, Urlaub zum gewünschten Termin zu gewähren, zum Ende ihres Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags."
Ärztliche Atteste sollen angezweifelt werden
Werde seitens des Erkrankten ein ärztliches Attest vorgelegt, sollen die Jobcenter-Mitarbeiter laut Zeitungsberichten „genauer hinsehen“. Läge ein Verdacht auf „eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung vor“, sollen die Sachbearbeiter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Dieser Dienst soll dann den erkrankten Hartz IV-Bezieher erneut untersuchen. Diese Untersuchung solle „zur Not auch in dem Zuhause des Betreffenden“ stattfinden. Nicht selten entscheidet der MDK auch „ohne Untersuchung nach Aktenlage“. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-sollen-kranke-verfolgen-9001373.php

Freitag, 5. April 2013

Bildungsträger droht mit Hartz IV Sanktionen

Nach Angaben des Kreisverbandes der Linken droht ein Weiterbildungsträger neuerdings mit Sanktionen
05.04.2013
Um das Armutssystem Hartz IV hat sich über Jahre hinweg eine regelrechte Armutsindustrie gebildet, bestehend aus sogenannten Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen. Die „Versorgung“ von Hartz IV Betroffenen bedeutet für diese Einrichtung nicht selten ein Millionengeschäft. Auch in Mönchengladbach gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik fällt, bekommen. Nach Informationen des Kreisverband der örtlichen Linkspartei fangen neuerdings diese Träger an, „Kunden“ mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen. So heißt es in einer aktuellen Presserklärung: „Ein Skandal ist dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen.“
"Jede Arbeit ist anzunehmen"
Zwar ist seit dem Ende des dritten Reiches Zwangsarbeit in Deutschland verboten, doch Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen „jede zumutbare Arbeit annehmen“. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Nicht selten werden Betroffene mit Totalsanktionen belegt, weil sie zum Beispiel eine Zeitarbeitsstelle ablehnten. „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“, heißt es nicht selten in den Jobcentern. Üblicherweise werden dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch bezahlt wird. Wie die Linke weiterberichtet, habe ein Mitarbeiter bei TTS gesagt, dass die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht angedacht ist, „sondern die Verschiebung der Erwerbslosen von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die Sozialversicherungspflicht greift“. Anscheinend interessiert es den Bildungsträger nicht, dass die Betroffenen weiterhin auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, weil die Lohnzahlungen nicht ausreichen, um sich oder eine Familie zu ernähren.
Wurden Teilnehmer mit Hartz IV Sanktionen bedroht?
Auch skandalös sei „die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen bedroht hat“, wie die Partei weiter schreibt. Hier ist anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines Bildungsträgers. Mario Bocks, Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE. in Mönchengladbach-Nord und Mitarbeiter der Sozialberatung sagt dazu: „Das ist eigentlich eine strafbare Handlung, wenn man als privater kleiner Mitarbeiter Maßnahmen androht, die nur ein Amt verfügen kann. Aber das passt zu diesem Träger. Abgesprochen zwischen Jobcenter und sogenanntem Träger war, das im Bereich Qualitätsmanagement gearbeitet werden soll und nicht mit Drohungen nach Zwangsarbeit und mit Amtsanmaßungen. Die Verantwortlichen sollten sich hier mal um diesen Bildungsträger kümmern und die Zertifikation dringendst überprüfen.“ Die Linkspartei Mönchengladbach hat angekündigt den Fall weiter aufzuklären und fordert eines Überprüfung des Bildungsträgers durch die Sozialbehörden der Stadt. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bildungstraeger-droht-mit-hartz-iv-sanktionen-9001372.php

Urteil: Genauere Hartz IV Unterkunftskosten

Tatsächliche Wohnkosten müssen genauer berechnet werden
04.04.2013
Die Unterkunftskosten von Hartz IV Leistungsberechtigten müssen laut eines neuerlichen Sozialgerichtsurteil umfassender berechnet werden. Dabei müssen nach Möglichkeit viel mehr Informationen vom allgemeinen Wohnungsmarkt mit in Betracht gezogen werden, als dies sonst gehandhabt wird. Lediglich einen Mietspiegel der nur bestehende Verträge einbezieht aber teurere
Angebote für freie Wohnungen nicht mit einschließt, reiche für eine korrekte Berechnung nicht aus. Das urteilte das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt am Mittwoch. Mit einem einfachen Mietspiegel können laut der Richter die Wohnkosten nicht berechnet werden (Aktenzeichen: L 7 SO 43/10).
„Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen, denn diese stellen sich als angemessene Kosten dar“, so doe Richter. Um diesen Betrag zu berechnen, müssten aber die realen Mietpreise der angemessenen Wohnungen vorliegen. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung), es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, zB welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße, Angaben über den Beobachtungszeitraum, Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel), Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten, Validität der Datenerhebung, Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung und Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).
Das Gericht hat damit die bis vor kurzer Zeit gängige Berechnungsmethode der Stadt Offenbach kritisiert. Der Offenbacher Stadtrat für Arbeit und Soziales, Felix Schwenke (SPD) sagte, seit ersten April gelten neue Methoden, die nicht nur bestehende Mietverträge sondern auch Wohnungsangebote berücksichtigen. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteil-genauere-hartz-iv-unterkunftskosten-9001371.php

Mittwoch, 3. April 2013

Hartz IV Regelsatz-Daten ein Staatgeheimnis

Bundesamt verweigert Statistiken

Verwaltungsgericht verhindert Dateneinsicht beim Statistischen Bundesamt
02.04.2013
Wurden die Hartz IV Regelleistungen transparent und nachprüfbar errechnet? Um dieser Frage nachzugehen, klagte ein Hartz IV Betroffener vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf die Einsicht der Verbraucherstichprobe des Jahres 2008. Doch das Gericht wies die Klage zurück: Die Daten aus den Haushaltsbüchern würden dem Staatsgeheimnis unterliegen.
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat entschieden, dass das Statistische Bundesamt keine Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichproben des Jahres gewähren muss. Diese würden nach Ansicht des Gerichtes dem Staatsgeheimnis unterliegen (Az.: 6 K 1374/11.WI).
Statistikgeheimnis verhindert Dateneinsicht
Der Kläger hatte argumentiert, dass er aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen als Bezieher von Hartz IV Leistungen, es sich nicht vorstellen könne, dass die Höhe der Arbeitslosengeld II-Regelsätze anhand der dem Regelsatz zugrunde liegenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes korrekt berechnet worden sei. Zudem sei das Vorgehen des Gesetzgebers nicht transparent und nachvollziehbar. Um jedoch nachprüfen zu können, ob hier sauber gearbeitet wurde, begehrte der Kläger zunächst Einsicht in alle etwa 60.000 Haushaltsbücher in anonymisierter Form, die der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 zugrunde lagen, zuletzt beschränkt auf die Einpersonenhaushalte. Das Statistikgeheimnis greife nur dann nicht ein, wenn die Daten so zusammengefasst und so gehäuft sind, dass es sich um statistische und damit aggregierte Daten handelt, so dass die Einzelangaben einer natürlichen Person nicht mehr zuzuordnen seien. Dieses sei aber bei den Haushaltsbüchern eben nicht der Fall, so das Gericht.
Auch gebe es nach Ansicht der Richter kein Anrecht des Klägers darauf, dass die Daten durch das Bundesamt in kompletter Weise neu berechnet und verändert werden, um dem Statistikgeheimnis gerecht zu werden. Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstrecke sich lediglich auf vorhandene Daten. „Das Informationsfreiheitsgesetz kennt keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Herstellungspflicht von Informationen“, so die Richter. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-daten-ein-staatgeheimnis-9001364.php

Samstag, 23. März 2013

Studie: Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

Hartz IV reicht für Stromkosten nicht aus
23.03.2013
Was viele Nicht-Betroffene nicht wissen: Hartz IV Leistungsberechtigte müssen die Stromkosten vom kargen Regelsatz selbst bezahlen. Knapp 32 Euro steht einem Single-Haushalt im Rahmen der Regelleistungen für Stromkosten zur Verfügung. Doch mit diesem geringen Betrag kommen nur die Wenigsten aus, da die Energielieferanten jedes Jahr aufs neue die Kosten für Strom erhöhen. Sozialverbände sprechen daher in diesem Zusammenhang von „einer massiven Unterdeckung durch stetig steigende Strompreise“. Weil sich viele schlichtweg die Strompreise nicht mehr leisten können, droht die Abschaltung. Ein Stromanbieterwechsel scheidet oftmals aus, weil vieler Anbieter einen Verdienstnachweis oder Vorkasse verlangen.
Bis zu 20 Euro zu wenig, um die Stromkosten zu decken
Derzeit beträgt der Eckregelsatz 382 Euro im Monat. Hiervon sollen Hartz IV Bezieher 31,94 Euro zur Abgeltung der Stromkosten bereithalten. Wie das Stromvergleichsportal „Check 24“ ermittelte, „viel zu wenig, um die tatsächlichen Kosten zu decken“. Laut der Experten lägen die Stromkosten im Schnitt etwa ein Drittel darüber. So müssen Betroffene rund 10 bis 20 Euro an anderer Stelle wieder einsparen. Das bedeutet keine neuen Schuhe für die Kinder und am Ende des Monats nur noch trocken Brot.
Im Durchschnitt zahlt ein Single-Haushalt etwa 42 Euro pro Monat für Strom. In den neuen Bundesländern sind es etwa 43 Euro und in den Alten etwas weniger. Somit seien „die Ostdeutschen besonders betroffen“, wie die Studienautoren resümieren. Nicht nur der Strom sei etwas teurer, in Ostdeutschland sind auch mehr Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen, als im Westen. So beziehen im Osten 10,5 Prozent der Erwachsenen Hartz IV, in Westen sind es hingegen 6,2 Prozent.
In Thüringen sind die Stromkosten am Höchsten
Am höchsten waren die Stromkosten laut der Studie im Bundesland Thüringen. Dort musste ein Alleinstehender rund 44 Euro (1500 Kilowattstunden) bezahlen. Das sind etwa 12 Euro mehr, als im Regelsatz berechnet. Ebenfalls hoch sind die Preise für Strom in Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Niedrig hingegen waren die Stromkosten in Bremen. Hier müssen Verbraucher im Schnitt 39 Euro für einen Singlehaushalt zahlen. Trotzdem müssen auch hier Hartz-4-Bezieher 7 Euro dazu zahlen.
Stromkosten-Unterdeckung seit Jahren
Bereits vor zwei Jahren hatte die Verbraucherinitiative die tatsächlichen Stromkosten mit den Regelbedarfen verglichen. Bereits damals kam bei der Untersuchung heraus, dass eine Unterdeckung von 25 Prozent besteht. Zwar ist seit dem der Regelsatz um acht Euro angehoben worden, allerdings stiegen die Energiepreise überproportional an. „Die Grundversorgung erlebte seit Jahresbeginn einen Preisanstieg von 12 Prozent“, wie es in dem Bericht heißt.
Anbieterwechsel oft keine Alternative
Erschwerend kommt hinzu, dass Hartz IV Betroffene es schwer haben den Stromanbieter zu wechseln. Viele Anbieter verlangen vor Vertragsabschluss einen Bonitätsnachweis. Weil besonders Hartz IV Bezieher durch die offensichtliche Unterdeckung von Stromschulden betroffen sind, werden viele von den Anbietern kategorisch abgelehnt. Ein zweites Hindernis stellt die Vorkasse dar. Zwar sind viele Anbieter im Vergleich zu den Stadtwerken deutlich günstiger, allerdings verlangen sie eine Vorkasse. Weil aber viele Betroffene sich noch nicht einmal von dem kargen Regelsatz ein warmes Mittagessen leisten können, scheidet diese Option oftmals aus.
Eine kleine Anfrage der Fraktion "Piraten" im Berliner Abgeordnetenhaus hatte ergeben, dass allein in Berlin in 2012 18.978 Haushalten der Strom abgeschaltet wurde. Insgesamt hat Vattenfall im letzten Jahr 1,8 Millionen Abmahnungen und 92.373 Stromsperrandrohungen verschickt. 1893 Haushalten wurde zudem das Gas abgestellt.
Bereits ab einer Schuldsumme von 100 Euro dürfen Anbieter nach erfolgloser Mahnung die Stromversorgung unterbrechen. Laut Erwerbslosen-Initiativen in Berlin zeigte sich der Berliner Gasversorger Gasag noch rigoroser und kappte die Versorgung bereits bei Energieschulden von 50 Euro. Erste Hilfe finden Sie auch hier: Was tun bei Stromabschaltung und Schulden (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/studie-hartz-iv-reicht-nicht-fuer-stromkosten-9001350.php

Donnerstag, 14. März 2013

Protest im Jobcenter gegen Hartz IV-Sanktionen

Wir sind Bert Neumann

Bürger demonstrieren gegen Hartz IV Sanktionen im Jobcenter
13.03.2013
Das Hartz IV-System schlägt zu, egal zu welcher Zeit. Diese bittere Erfahrung musste auch Bert Neumann* aus Forst (Lausitz) machen. Kurz vor dem Weihnachtsfest wurde ihm durch das zuständige Jobcenter mitgeteilt, dass ab Neujahr 2013 die Hartz IV Leistungen für drei Monate auf Null gekürzt sind. Diese Sanktion bedeutet, dass er beispielsweise laufende Kosten für Internet, Strom, Gas und Wasser nicht mehr begleichen kann. Auch die Mietkosten sollen für diesen Zeitraum nicht mehr gezahlt werden. Einzig und allein ein Lebensmittelgutschein steht dem Betroffenen zur Verfügung, damit er einmal im Monat einen Einkauf im Supermarkt erledigen kann, um nicht einen Hungertod zu erleiden.

Protest im Jobcenter

Was muss ein Menschen "verbrochen" haben, um so gestraft zu werden?
Das Jobcenter straft demnach mit Verschuldung, Hunger und Obdachlosigkeit. Was muss ein Menschen getan haben, um derart unmenschlich abgestraft zu werden? Im letzten Jahr hatte Bert zum dritten Mal die identische „Qualifizierungsmaßnahme“ von Seiten des Jobcenters aufoktroyiert bekommen. In diesem Kurs sollte er Basics wie „Wie gehe ich mit einer Maus um“ erlernen. Dabei kennt er sich schon bestens mit Computern aus. Anfang November fehlte Bert Neumann krankheitsbedingt und konnte keinen Krankenschein vorzeigen.
Bert Neumann leiden seit Jahren an der chronischen Magen-Darm-Erkrankung Morbus Chron. Die Krankheit tritt immer wieder in Schüben auf und ist mit starken Schmerzen und Übelkeit, Durchfall und Erbrechen verbunden. In Forst herrscht ein regelrechter Ärztemangel. Neue Patienten mit dieser Krankheit werden derzeit nicht aufgenommen. Ärzte, die Herrn Neumann behandeln, sind in Cottbus und in Berlin. Wenn er jedoch die Schübe hat, sind die Ärzte nicht erreichbar. Zudem unterliegt Bert Neumann einer sogenannten Residenzpflicht und darf seinen Heimatort nicht ohne Genehmigung des Jobcenters verlassen.
"Wir lassen uns das nicht mehr gefallen"
Doch Bert Neumann ist nicht allein. Ein großes Unterstützerteam hat sich seiner angenommen. Gemeinsam nehmen sie die Behördenwillkür und Unmenschlichkeit nicht mehr hin. Am Dienstag den 12. März sind über 25 Menschen in das Jobcenter von Forst gegangen, um gegen die unmenschliche Sanktionierung von Bert Neumann zu demonstrieren. „Die Missachtung der Menschenwürde betrifft uns alle“, begründeten die Unterstützer ihre Aktion. „Keiner soll alleine gelassen werden“. Auf ihren Jacken trugen sie die Aufschrift „Wir sind Bert Neumann“. Eine Aktion, die auch in anderen Orten unbedingt Schule machen sollte. Mehr über den Unterstützerkreis findet sich hier. (wm)

* Der Betroffene will nicht mit seinem realen Namen in der Öffentlichkeit genannt werden.

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/protest-im-jobcenter-gegen-hartz-iv-sanktionen-9001337.php

Donnerstag, 7. März 2013

Geschönte Arbeitslosenzahlen und die Wahrheit dahinter

Geschönte Arbeitslosenzahlen und die Wahrheit dahinter
07.03.2013
Wie immer werden die Arbeitslosenzahlen massiv geschönt. Laut offizieller Lesart waren im Februar 2013 rund 3,156 Millionen Menschen erwerbslos. Trotz einer Zunahme von offiziell 18.000 zusätzlichen Erwerbslosen seit Januar 2013 seien die Zahlen „robust“. Doch wie in jedem Monat werden nicht alle Menschen in die Statistik aufgenommen, die ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind. Seit Jahren trickst die Bundesregierung bei den Arbeitsmarktzahlen.
Seit Anfang der 90er Jahre hat die herrschende Politik immer neue Beschäftigungsinstrumente eingeführt, um bestimmte Arbeitslosengruppen aus der offiziellen Statistik zu verbannen. Das bedeutet, die Trickserei bei den Arbeitslosenzahlen fing nicht erst mit der Einführung der Hartz IV Gesetze an.
Wie werden die Zahlen manipuliert?
Landläufig bekannt dürfte sein, dass Erwerbslose, die älter als 58 Jahre alt sind oder Arbeitslose, die eine Zeitlang krank sind, Ein-Euro-Jobs durchführen müssen oder sich in sogenannten Weiterbildungsmaßnahmen befinden, nicht in der Statistik auftauen. Seit dem Jahre 2009 werden zudem alle Erwerbslosen nicht mehr erfasst, deren Arbeitslosigkeit von privaten Jobvermittlern verwaltet wird. Rechnet man die Gruppe der Aussortierten oder Unterbeschäftigten, wie es im Behördendeutsch heißt, zusammen, kommt man auf eine Zahl von 811.166 Erwerbslose, die nicht in den aktuellen Arbeitslosenzahlen mitgezählt werden. Und trotzdem werden die aktuell gemessenen Arbeitslosenzahlen mit den vor 20 Jahren verglichen.
Würde die Bundesagentur für Arbeit ehrlich zählen, wären in Deutschland mindestens ,3.967.408 Millionen Menschen arbeitslos in Deutschland. Hinzu kämen allerdings noch einmal rund 567.000 Menschen ohne Job, die z.B. den Gang zum Jobcenter fürchten und sich nicht erwerbslos melden. Diese Menschen verzichten auf einen Arbeitslosengeld I oder II Anspruch. Von der Politik wird diese Personengruppe als „stille Reserve“ bezeichnet.
Nicht robust und nicht nachhaltig
Deutlich wird, dass die Argumente der schwarz-gelben Bundesregierung eigentlich nichtig sind. Neben der Trickserei hat auch eine Verschiebung der Beschäftigungsarten stattgefunden. So gibt es beispielsweise heute viel weniger Vollzeitstellen, als noch vor 20 Jahren. Dafür sind jedoch mehr prekäre Beschäftigungen wie Teil, und Minijobs entstanden. Das ist alles andere als „robust“. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/geschoente-arbeitslosenzahlen-und-die-wahrheit-9001331.php

Mittwoch, 6. März 2013

Hartz IV: Wenn das Jobcenter zwingen will

Keine Rechte beim Amt: Wenn die Eingliederungsvereinbarung erzwungen werden soll
06.03.2013
Ein "Kunde" des Jobcenters Köln sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Dieser wollte die Eingliederungsvereinbarung jedoch erst nach eingehender, rechtlicher Prüfung unterschreiben oder sich für einen Gegenvorschlag entscheiden. Auch das Nichtunterschreiben der EGV, Eingliederungsvereinbarung, war für ihn eine Option. Immerhin kann eine EGV auch einen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten.
Obwohl der "Kunde" drei Mal darauf hingewiesen hat, dass er sich Bedenkzeit erbeten möchte, forderte ihn die Sachbearbeitung auf, den Vertrag zu unterzeichnen, da der Steuerzahler, der dem Kunden das Geld zum Überleben gibt, ein Recht darauf hätte.
Erst nach dem dritten Hinweis auf sein Recht der Bedenkzeit wurde dem Kunden die EGV mitgegeben. Nach dem der "Kunde" sich vom Druck und der Unverschämtheit der Sachbearbeitung gelöst hatte formulierte er eine Feststellungsklage für das Sozialgericht. Neben den üblichen Bedingungen, die das Jobcenter in einer EGV hineinschreibt, welche aber dort gar nicht stehen dürfen, da sie ohnehin schon im SGBII enthalten sind, wehrt sich der "Kunde" vor allem gegen die der EGV zugehörigen Sanktionsandrohung. So soll das Sozialgericht nicht nur feststellen, ob es sich um ein sanktionsfähiges Rechtsverhältnis handelt oder nicht, sondern auch, ob die Sanktionen verfassungswidrig sind oder nicht. So heißt es zu diesem Punkt in der Klageschrift:
"Ich halte die EGV auch insofern für Rechtswidrig, da sie mich mit dem Entzug meiner Existenzgrundlage bedroht. In der der EGV zugehörigen Rechtsfolgenbelehrung wird mit Sanktionen von bis zu 100% gedroht. Unabhängig der Urteile des BVerfG zu den Regelsätzen, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, vom 09. Februar 2010 und vom 18. Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz, BVerfG v. 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Abs-Nr. 89, in denen das Existenzminimum als Grund- und Menschenrecht anerkannt wurde und stets verfügbar sein muss, ergibt sich die Verfassungswidrigkeit schon daraus, dass die Kürzungsnormen im SGB II ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen sind. Eine Sanktion führt immer zum Schwinden des „unverfügbaren“ Existenzminimums, einzig zum Zwecke der Bestrafung. Es fehlt jeder Zusammenhang der nach einer Kürzung verbleibenden Leistungshöhe mit dem existenznotwendigen Bedarf der Betroffenen. Schon deswegen sind diese Regelungen verfassungswidrig. Die Voraussetzung für die Gewährung des Existenzminimums kann nämlich nur die gegenwärtige Bedürftigkeit, bzw. die objektive Notwendigkeit sein. Der Gesetzgeber hat mit den Sanktionsnormen die volle Erbringung der Leistungen zur Deckung des Existenzminimums stattdessen an ein regelkonformes Verhalten der Betroffenen geknüpft. Im Moment der Kürzung spielt es überhaupt keine Rolle, was zum Überleben benötigt wird."
Vermutlich wird ein Sozialgericht eine Verfassungswidrigkeit nicht feststellen können. Aber möglicherweise geht, was diesen Punkt betrifft, die Klage ihren Instanzenweg.
Interessant an diesem Punkt ist, dass hier nicht speziell auf das Existenzminimum eingegangen wird, sondern die Sanktionsnormen an sich in Frage gestellt werden. Viele Widersprüche, die auch in Klagen münden, verweisen, -wahrscheinlich auch zu Recht-, auf die Verfassungswidrigkeit der Absenkung des Existenzminimums. Dies ist aber vermutlich nicht nur der einzige Punkt an denen Sanktionen verfassungswidrig sein könnten.
Mit dem o.g. Klagepunkt hat der "Kunde" auch teilweise eine Formulierung übernommen, die der Bundesrichter a.D., Wolfgang Nescovic, in einem Aufsatz verwendete. Dieser stellt Sanktionen in Frage, da sie aus seiner Sicht aus eben diesem Punkt verfassungswidrig sind. (LEO)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wenn-das-jobcenter-zwingen-will-9001329.php

Sonntag, 3. März 2013

Hartz IV: Nichtige Jobcenter-Einladungen?

Am 14. März wird sich das Sozialgericht Nürnberg mit Frage beschäftigen, ob Hartz IV Betroffene den Jobcenter-Einladungen Folge leisten müssen (AZ: S 10 AS 679/10). In der Regel verhängen Behörden Sanktionen, wenn sogenannte Meldeversäumnisse vorliegen. Beim ersten „Verstoß“ wird in der Regel eine Regelsatz-Kürzung von 10 Prozent ausgesprochen. Bei wiederholten „Verstößen“ drohen sogar Totalsanktionen, als 100 Prozent Kürzungen.
Zu dem Verfahren kommt es, weil der Kläger einer Termineinladung beim Arbeitsvermittler des Jobcenter Nürnberg (zu damaliger Zeit noch Arge Nürnberg-Mitte) im Jahre 2010 nicht nachkam. Daraufhin bekam der Betroffene einen weiteren Termin per Post zugestellt. Dieser war verbunden mit einer Anhörung aufgrund eines „beabsichtigten Einbehalten von 10 Prozent des Regelsatzes vom Arbeitslosengeld II und zum Einbehalt des befristeten Zuschlags nach dem Bezug von Arbeitslosengeld“. Auch zu diesem Termin ist der Kläger nicht erschienen. Stattdessen legte der Betroffene gegen beide Einladungen einen Widerspruch ein. Als Begründung schrieb er:
„Sanktionen nach § 31 SGB II sind Zwangsstrafen und verletzen die Würde des Menschen. Der zentrale Sanktionsparagraf § 31 SGB II steht im Widerspruch zum Anspruch des Staates, die Würde des Menschen zu schützen und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe stets einzulösen.
Einordnung des Einbehalts vom Regelsatz als Zwangsgeld mit Strafcharakter (Zwangsstrafe)
Systematisch ist § 31 SGB II im Unterabschnitt „Anreize und Sanktionen“ des SGB II eingeordnet und soll Pflichten- und Obliegenheitsverletzungen sanktionieren. Etymologisch stammt das Wort „Sanktion“ aus dem Französischen bzw. Lateinischen und hat die Bedeutung einer „Zwangsmaßnahme“ bzw. einer „Bestrafung“. Entsprechend ist das Wort „Sanktion“ ein Synonym für eine „Vergeltungsmaßnahme“, eine „Repressalie“, eine „Zwangsmaßnahme“ (euphemistisch „wirtschaftliches Druckmittel“) eben.
Der Charakter Zwangsgelds mit Strafcharakter (Zwangsstrafe) zeigt sich insbesondere daran, dass die staatliche Vergeltungsmaßnahme für Zeiträume bemessen ist, die in keinem Zusammenhang zum erwünschten Verhalten stehen, und die auch nicht durch sofortige Änderung des Verhaltens beendet oder abgemildert werden kann. Im vorliegenden Fall eines harmlosen Meldeversäumnisses könnte auch bei Nachholen der persönlichen Meldung die Strafe nicht gemildert oder von Strafe abgesehen werden. Ferner wird bei Verhängung der Repressalie typisierend unterstellt, dass der Allgemeinheit Schaden entstanden ist.
Verletzung der Würde des Menschen
Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9.2.2010 (Az. 1 BvR 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) festgestellt hat, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (seine physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben) dem Grunde nach unverfügbar ist, was bedeutet, dass es ein absolutesund vorkonstitutionelles Menschenrecht ist und eingelöst werden muss. Diesen verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügen die derzeitigen Regelsätze nicht.
Entscheidend ist hier die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe immer eingelöst werden muss, das heißt auch im Falle einer Pflichtverletzung. Weiter hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige Ermittlung der Erwachsenenregelsätze nach § 20 Abs. 2 SGB II den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht genügen, da sich der Gesetzgeber Schätzungen ins Blaue hinein bedient habe. Das bedeutet letztlich, dass Vergeltungsmaßnahmen nach § 31 SGB II eben nicht in einen etwaigen finanziellen Komfortbereich stoßen, der möglicherweise durch besondere Zulagen entstanden wäre und nun zur Disposition stünde und in den man dann aus beliebigen Gründen strafen könnte, weil der Betroffene z.B. Meldeaufforderungen nicht nachkommt.
Stattdessen greifen die Zwangsstrafen unmittelbar dort ein, wo es dem Bedürftigen zum menschenwürdigen Dasein eigentlich verfassungsrechtlich zugesichert sein sollte, und für das auch nach dem Grundgesetz keine Möglichkeit vorgesehen ist, dies zu verwirken. Es wird also bei einer bestehenden und nachgewiesenen Notlage des Hilfebedürftigen eingegriffen mit der Folge, dass sich die Notlage noch verschärft.
Dass die Vergeltungsmaßnahme nach § 31 SGB II Strafcharakter haben, ergibt sich daraus, dass sie bei nachträglicher Befolgung bzw. Nachholen der Pflicht nicht wegfallen. Zudem erhält § 31 Abs. 1 Ziffer 1 SGB II mit der Formulierung „… sich weigert…“ das klassische Schuldelement; die Zwangsstrafen des § 31 SGB II dienen also auch dem Schuldausgleich. Ergebnis: Einbehaltungen nach § 31 SGB II sind Zwangsgelder mit Strafcharakter (Zwangsstrafen), die die Würde des Menschen verletzen."

In der Tat hob das Jobcenter die angedrohte Sanktion auf, bestand aber weiterhin darauf, dass Einladungen der Rechtmäßigkeit entsprechen und daher Folge zu leisten sind. Ein Widerspruchsverfahren aufgrund der Einladungen wurde jedoch nicht eröffnet, weil die „Einladungen in der Beziehung zwischen Jobcenter und dem Kläger nichts regeln würden. Weder habe das Jobcenter Rechte des Klägers begründet, noch geändert, entzogen oder festgestellt“.
Hier nun stellte der Kläger schriftlich folgende Frage an die Behörde:
„Dürfen Hilfeempfänger nunmehr daraus schließen, dass das Jobcenter Nürnberg-Stadt der Meldeaufforderung nicht den Charakter einer Rechtspflicht zum Erscheinen im Termin im Sinne der §§ 31, 59 SGB II beimisst oder ist die Begründung der Widerspruchsbescheide diesbezüglich nur unvollständig, weil bei einer Erörterung dieser Rechtsfrage etwa eine Klassifizierung der angefochtenen Einladungen als Verwaltungsakt hätte erfolgen müssen?“
Ein Antwort blieb das Jobcenter jedoch schuldig. Aus diesem Grund erhob der Betroffene eine Klage beim Sozialgericht. Dabei vertritt der Kläger die Meinung, dass der Meldezweck in den Einladungen zu schwammig formuliert sind, so dass Eingeladene nicht einschätzen könnten, ob der Termin beim Arbeitsvermittler zur Findung oder Besserung von Jobchancen geeignet sind. Zudem würden in den Termineinladungen der Jobcenter keine der gesetzlich vorgesehenen Meldezwecke genannt. Somit würde das Jobcenter Nürnberg-Stadt „seine Kompetenzen überschreiten“ und den Freiheitsanspruch des Bürgers missachten. Fraglich sei auch die Praxis, derartige Termine mit einer Strafandrohung zu belegen, ohne ihnen vorher im Rahmen einer rechtsstaatlich gebotenen Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, um z.B. Terminwünsche oder generell Wünsche zum Inhalt der Vermittlungstätigkeit des Jobcenters zu äußern. Somit werden Hartz IV Bezieher zum Objekt und der Jobcenter-Mitarbeiter könne „nach Lust und Laune“ Einladungen verschicken.
Die Verhandlung findet am 14. März im Sozialgericht Nürnberg, Weintraubengasse 1, Sitzungssaal 4, Zi. 58, 2. Stock statt. Ausdrücklich wird um solidarische Begleitung und Prozessbeobachter des Termins gebeten. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nichtige-jobcenter-einladungen-9001327.php