CDU fordert eine Hartz IV Gerichtsgebühr
Hartz IV: Die CDU fordert 75 Euro Gerichtsgebühr für ALG II-Empfänger
03.01.2011
Nach dem Willen von Union und FDP, diesmal geäußert vom rechtspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, Danny Eichelbaum, sollen ALG II-Empfänger für Klagen an Sozialgerichten eine generelle Gebühr von 75 Euro zahlen. Dies begründet er damit, dass 10% bis 20% der Klagen unberechtigt wären, diese sollten so deutlich reduziert werden, um den Sozialgerichten die Arbeit zu erleichtern. Schon beim überfliegen dieser Aussagen erweist sich die von Herrn Eichelbaum geäußerte Begründung als äußerst unlogisch, denn die Sozialgerichte werden nicht durch die 10% bis 20% der unberechtigten Klagen belastet, sondern durch die 80% bis 90% der erfolgreichen Klagen. Also steckt doch, wie so oft, ein ganz anderer Grund dahinter.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen