Donnerstag, 5. Juli 2012

Adresshandel: Bürgern wird das Widerspruchsrecht genommen

Letzte Woche beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG). Künftig dürfen Meldeämter zahlreiche Daten an Unternehmen verkaufen, ohne dass jemand mit Erfolg Einspruch dagegen erheben kann. Die Meldeämter korrigieren sogar in Zukunft auf Anfrage die Daten der Inkassounternehmen und Adresshändler. Jeder Widerspruch dagegen ist zwecklos.

hier weiterlesen....

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen