Mittwoch, 19. Dezember 2012

Offener Brief an Herrn Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit

Initiative Qualkampf fragt: Herr Alt, sind Sie nur unwissend oder sind Sie ein eiskalter Lügner?

Hallo Herr Alt,

mit Erschrecken haben wir die Sendung „Menschen bei Maischberger“ am 04.12.2012 verfolgt. Schon während der Sendung erwachte in uns das unstillbare Bedürfnis uns mit Ihren dort getätigten Aussagen etwas näher auseinander zu setzen, da kein vernünftiger, klar denkender Mensch so etwas unkommentiert im Raume stehen lassen kann bzw. darf.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Brief etwas mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Zum einen geht es uns – dank Ihnen (Sie selber sprachen ja in der Sendung von „Wir“) – derzeit nicht besonders gut (körperlich wie auch seelisch) und andererseits war es ein Heidenaufwand jeden Satz von Ihnen wortwörtlich abzutippen um das „Dahinter“ zu begreifen.

Noch vor einigen Jahren wäre uns dies binnen Tagesfrist möglich gewesen, heute jedoch brauchen wir für so eine relativ leichte Übung wesentlich länger (mehrere Tage). Das mag aber damit im Zusammenhang stehen, dass wir uns fast ausschliesslich von den Lebensmittelalmosen der Tafel ernähren müssen, unter dem Druck der Zwangsräumung und diverser Haftbefehle stehen und auch unser Gesundheitszustand langsam zu wünschen übrig lässt. Und das alles, weil Sie (oder doch besser dann vielleicht nur ihre Beauftragten) uns u.A. zu Straftaten zwingen wollten (u.A. Einbruch, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Betrug usw.), damit wir von Ihnen „Sozialleistungen“ bekommen.

Dass in diesem Falle bei uns der „Spass“ aufhört, dürfte verständlich sein. Wir werden uns in diesem Brief auch nicht zu den Aussagen der anderen Gäste äussern, da dies nicht zielführend ist. Sie waren leider der, der den – erlauben Sie uns den Ausdruck – grössten „Mundstuhl“ von sich gegeben hat. Eigentlich dachten wir, dass dies der Herr Söder schafft. Aber irren ist menschlich.

Auch werden wir nicht jeden Satz in diesem Brief verwenden –selbst wenn Sie uns dann vorwerfen könnten, dass dies dann aus dem Zusammenhang gerissen ist. Sie dürfen sich ganz sicher sein, dass wir jeden Satz von Ihnen in Schriftform vorliegen und auch die Gesprächszusammenhänge archiviert haben.

Fangen wir also mal vorne an (die Sätze von Ihnen stehen in chronologischer Reihenfolge des Sendungsablaufes):

„Es verhungert niemand in Hartz-4, auch Sie nicht(zu Herrn Bös). Es verliert keiner seine Wohnung in Hartz-4 – auch wenn er sanktioniert ist. Und es verliert keiner keinen Krankenversicherungsschutz wenn er in Hartz-4 ist und sogar Lebensmittelgutscheine kriegt, behält er seinen Krankenschutz in Hartz-4. Also, DAS müssen Sie … die Irrtümer müssen wir ein bisschen korrigieren.“

Wir gehen hier erst einmal grosszügig davon aus, dass die „Versprecher“ nicht bewusst gemacht wurden (was dem Ganzen ansonsten die Krone aufsetzen würde), sondern nehmen den Satz mal so, wie ihn wahrscheinlich 99% der Menschen wahrgenommen haben.

Sie behaupten also allen Ernstes, dass im SGB2-Leistungs-Bezug niemand obdachlos wird? Das mag in Ihrer heilen Theoriewelt vielleicht sogar stimmen – und vielleicht auch nicht der erklärte Wille des Gesetzgebers gewesen sein. Solche Folgen wurden aber – in der Form und nach wie vor defizitären Gestaltung des Gesetzes – zumindest billigend in Kauf genommen. Wenn aber jemand unter Totalsanktion steht und er eben keine Lebensmittelgutscheine beantragt hat (weil eben nur dann diese Gutscheine überhaupt als Ermessensleistung bewilligt werden können – ausgenommen es sind Kinder mit betroffen), geht es sehr schnell mit der Obdachlosigkeit (im Übrigen führt im Grunde schon die Leistungseinstellung des Stromversorgers zur Obdachlosigkeit! LSG NRW L 1 B 7/05 SO ER), da man mit den stigmatisierenden Lebensmittelgutscheinen eben seine Miete und seinen Strom nicht „bezahlen“ kann.

Fragen Sie z.B. mal Herrn Dinse aus Greifswald oder Herrn Hennemann aus Dortmund (um nur 2 Beispiele zu nennen…näheres dazu kann Ihnen die Redaktion von Report Mainz erzählen). Alleine schon die 2 Beispiele strafen Sie lügen zum Thema Obdachlosigkeit! Und was ist mit Ihren Opfern, welche nicht einmal sanktioniert werden, sondern gleich ganz aus dem System geworfen werden – zu welchem es bis heute keine Auffanglösung gibt?

Dazu bekommen Sie auch 2 Beispiele: Wir sind bereits Beklagter in Zwangsräumungsverfahren! Wir beide haben juristisch ohne Schuldenübernahme und Kostendeckungszusage eines Daseinsvorsorgeverpflichteten oder Grundrechtsgaranten keine Chance die Zwangsräumung zu verhindern, welche damit unweigerlich in die Obdachlosigkeit führt. Vom fehlenden Krankenversicherungsschutz reden wir mal gar nicht erst. Bitte hören Sie auf die Menschen so schamlos zu belügen – auch wenn das offensichtlich von Ihnen gefordert wird (oder liegt hier nur für ihre Position leichtfertiges Unwissen vor). Wir können bzw. mögen uns nicht vorstellen, dass ein halbwegs intelligenter Mensch so etwas freiwillig tut (oder er wird dafür entsprechend mit Steuermitteln „belohnt“).

„Wenn wir kürzen… wenn wir kürzen, bieten wir parallel dazu Lebensmittelgutscheine an. In der Höhe dessen, was im Regelsatz vorgesehen ist an Lebensmitteln. Das heisst es gibt keinen Hartz-4-Empfänger der auch sanktioniert ist, der hungern muss. Auch bei Totalsanktion! Deswegen ist … deswegen ist … ganz ruhig Herr Boes …. deswegen ist die Sanktion im Grunde genommen der Entzug von Bargeld. Nicht mehr oder nicht weniger. Die Menschen können nach wie vor einkaufen gehen, sie kriegen einen Einkaufsgutschein, da steht drauf, sie können alle Lebensmittel einkaufen – mit Ausnahme von Alkohol. Das ist der …. Das ist der gegenwärtige Stand.“

Sie bieten diese Gutscheine nicht an. Sie bieten an, dass man diese beantragen kann. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Und auch hier sind wir sofort bei der Frage, muß man existentielle Grundrechte überhaupt erst beantragen? Und das dann sogar noch ein zweites Mal, weil Sie ja schon durch Vorsprache des Hilfebedürftigen bereits in Kenntnis über die Bedürftigkeit gesetzt wurden und diese sogar anerkannt haben? Im Übrigen kann man mit den Gutscheinen nicht „einkaufen“ gehen. Zum Einkaufen benötigt man nach wie vor gesetzliche Zahlungsmittel. Das sind Ihre Gutscheine aber nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass man eben mit den Gutscheinen nicht überall Lebensmittel bekommt, sondern man auf Ihre „Vertragspartner“ angewiesen ist. Zudem ist völlig unklar, was Lebensmittel sind, gehören dazu auch Telefonkosten, Druckertinte, Schuhe etc. dazu (denn auch Bekleidung braucht man zum Leben) und vor allem, warum stehen abweichend Asylbewerbern sogar vom BVerfG garantierte 130 Euro Bargeld wegen der Menschenwürde zu? …

***[ … ]

Der vollständige Brief (8 PDF Seiten) zur Wahrheitsfindung, ist auf der eigens dafür eingerichteten Webseite einsehbar und kann natürlich auch dort diskutiert werden.

Quelle: Initiative Qualkampf

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