Dienstag, 25. Februar 2014

Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

 

Bundesregierung plant weitere Verschärfungen bei Hartz IV

Die Bundesregierung befasst sich mit weiteren Verschärfungen bei Hartz IV. Unter dem Titel „Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch“ berät seit Mittwoch eine Bund-Länderarbeitsgruppe über 120 Änderungsvorschläge, von denen 24 unmittelbar Anklang fanden. Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé ruft zur Gegenwehr auf. Opposition und Erwerbslosenverbände seien jetzt gefordert.
Überzahlte Leistungen könnten zukünftig ohne Bescheid zurückgefordert werden
Der Zeitung "Junge Welt" zufolge rechnet Thomé damit, dass die Gesetzesnovelle im Herbst beschlossen wird. Die „Rechtsvereinfachungen“ sollen unter anderem beinhalten, dass Umzüge zukünftig genehmigungspflichtig sein sollen. Bereits jetzt fordert das Jobcenter seine „Kunden“ teilweise dazu auf, wenn die Unterkunft nicht angemessen ist. Eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch bislang nicht. Das wird sich Thomé zufolge aber sehr wahrscheinlich zukünftig ändern.
Darüber hinaus sollen Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten bald stärker auf den Regelsatz angerechnet werden. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sollen zudem noch mehr für behördliche Rückforderungen haftbar gemacht werden können. Ein weiterer „Vereinfachungsvorschlag“, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) eingereicht hat, definiert Partner, die gemeinsam in eine Wohnung ziehen, unmittelbar oder zumindest schneller als Bedarfsgemeinschaft. Bisher galten diese Paare im ersten Jahr des Zusammenlebens als „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“. Diese Regelung könnte zukünftig abgeschafft oder zeitlich stärker eingeschränkt werden. Wird die Partnerin innerhalb des Probejahres schwanger, wird der Kindsvater bisher erst ab dem Tag der Geburt in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Zukünftig soll er jedoch ab Feststellung der Schwangerschaft Teil der Bedarfsgemeinschaft sein, sollte der Vorschlag der BA umgesetzt werden.
Eine weitere Unverschämtheit betrifft überzahlte Leistungen, die das Jobcenter zukünftig auch ohne Bescheid vom Leistungsberechtigten zurückfordern können soll. Gleichzeitig müssen über Monate zu wenig gezahlter Beträge aber sehr wahrscheinlich demnächst nicht mehr vom Leistungsträger nachgezahlt werden wie die Zeitung berichtet.
Weitere Hartz IV-Verschärfung weicht immer mehr vom Sozialrecht ab
Bei Aufstockern könnte sich zukünftig der anrechnungsfreie Einkommensbetrag verringern und Selbständige sollen innerhalb von zwei Jahren die Rentabilität ihrer Tätigkeit nachweisen müssen. Auch Alleinerziehende bleiben von den „Rechtsvereinfachungen“ nicht verschont. Nach einem Vorschlag der BA sollen Alleinerziehende künftig nur dann den Mehrbedarf geltend machen können, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, an einer berufsqualifizierenden oder eingliedernden Maßnahme teilnehmen und gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben.
Darlehen können zwar auch weiterhin beim Jobcenter beantragt werden, diese sollen demnächst jedoch mit 30 Prozent des Regelsatzes zurückgezahlt werden müssen, schreibt die Zeitung. Bisher sind es zehn Prozent. Folglich muss ein alleinlebender Hartz IV-Bezieher 117,30 Euro pro Monat von von insgesamt 391 Euro zuzüglich der Kosten für die Unterkunft allein für die Rückzahlung des Darlehens aufbringen. Fraglich wie die Bundesregierung das rechtfertigen will, zumal man den bisherigen Prozentsatz immer mit dem Argument rechtfertigte, dass kein Hartz IV-Bezieher unterhalb des Existenzminimums leben dürfe.
Thomé bewertet diese Entwicklungen als eine Aushebelung der Grundrechte. Sollten die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, würde eine „Sonderrechtszone zementiert, die immer stärker vom einst gültigen Sozialrecht abweicht“, zitiert die Zeitung den Arbeits- und Sozialrechtler. Diese betreffe dann den Teil der Bevölkerung, der ohnehin bereits abgehängt sei. (ag)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/entrechtung-von-hartz-iv-beziehern-geplant-9001591.php

Dienstag, 18. Februar 2014

Brief ohne Hochachtung – Sind wir das Volk?

“Liebe Frau Merkel,

Mein Name ist Heidi Langer, ich bin 45 Jahre alt und stamme aus der ehemaligen DDR.
Als Kind, Jugendliche und junge Frau habe ich die Bundesbürger glühend um das beneidet, das man Freiheit nennt. 1989 bin ich – gemeinsam mit vielen anderen – auf die Straße gegangen, weil ich diese Freiheit auch für mich und meine Kinder wollte. Wir haben damals etwas bewirkt. Etwas Großartiges. Für unser Land, für unser Volk.
Dachten wir.

Mauer-Domino_Dieter Schuetz_pixelio.de

Mauer – Domino – Foto: © Dieter Schütz / pixelio.de

Heute bin ich selbst Bundesbürgerin. Ich habe die Freiheit, überall hin zu reisen. Die Freiheit, nicht das Geld. Da geht es mir wie Millionen anderen in Deutschland. Darüber beklage ich mich nicht, denn es war meine eigene Entscheidung, drei Kinder zu bekommen, sie großzuziehen und dafür meine berufliche Laufbahn zurückzustellen. Im Jahre 2002 habe ich mich selbstständig gemacht, musste meine Firma aber 2006 nach dem Tod meines Mannes wieder schließen, um für meine Kinder da sein zu können. Seither habe ich in mehreren Firmen Teilzeit- oder Minijobs gemacht, um mir zu meiner Witwenrente etwas dazuzuverdienen; auch der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II ist mir nicht fremd.
Ich habe also all das schon mal selbst erlebt, und meine Meinung beruht auf meinen eigenen Erfahrungen.

Was außer der Reisefreiheit habe ich 1989 noch für mich erreicht?

Ich habe die Freiheit, nicht zur Wahl zu gehen, ohne anderntags unfreundlichen Besuch zu bekommen. Aber diese Freiheit verliert viel an Gewicht, wenn man erstmal erkannt hat, dass ohnehin keine Partei zur Wahl steht, die wirklich die Interessen des Volkes vertritt.

Ich habe die Freiheit, mit meinen Steuergelden andere Länder, Banken oder Großkonzerne zu unterstützen, in mittelbarer Täterschaft in wieder anderen Ländern Krieg zu führen und mich bestrafen zu lassen, falls ich die AO, all ihre Ausnahmeregelungen und die Ausnahmen von den Ausnahmen nicht verstehe, für deren Auslegung spezialisierte Rechtsänwälte jahrelang studieren.

Ich habe die Freiheit, mich einem Justizsystem zu unterwerfen, das immer häufiger Willkür statt Recht spricht – im Namen des Volkes wohlgemerkt – und das gelegentlich das Grundgesetz komplett außer acht lässt oder es so verzerrt, dass es nicht mehr wiederzuerkennen ist.

Ich habe die Freiheit, Ihnen, Frau Merkel, Ihren Politikerkollegen und den Lobbyisten und Aktionären der Konzerne und Banken ein gutes Auskommen zu ermöglichen, dessen Höhe Sie selbst willkürlich festlegen.

Ich habe die Freiheit, mit meinen GEZ-Gebühren die Gehirnwäsche mitzufinanzieren, der man das deutsche Volk jeden Tag unterzieht. Immerhin soll ich ja nicht irgendwann behaupten können, ohne mein eigenes aktives Zutun verblödet zu sein.

Das Grundgesetz gesteht mir mit Artikel 5 auch die Freiheit zu, meine Meinung zu sagen, zu schreiben, zu veröffentlichen.
Und davon mache ich hiermit Gebrauch.

Frau Merkel, ich schäme mich.
Ich schäme mich für Ihre Politikerkollegen, für die Bundesminister und ganz besonders für Sie, die Sie offenbar Ihren Amtseid „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe” bereits in jener Sekunde wieder vergaßen, in der Sie ihn ablegten.

Wie kann man zum Wohle eines Volkes handeln, indem man dessen Willen nicht respektiert?

Wie kann man den Nutzen eines Volkes mehren, indem man zulässt, dass Armut und Elend im Land um sich greifen, Rentner, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, ihre Renten über Hartz 4 aufstocken müssen, Kinderarmut um sich greift und gleichzeitig angeblich ein Wirtschaftswachstum zu verzeichnen ist?

Wie kann man Schaden von einem Volk abwenden, indem man seine Interessen denen von großen Wirtschaftskonzernen unterordnet oder zulässt, dass es auf geradezu kriminelle Weise durch ausländische Geheimdienste überwacht und bespitzelt wird? Und, um den nächsten Punkt des Amtseides gleich ebenfalls zur Sprache zu bringen, im Zusammenhang damit auch noch zulässt, dass das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes mit Füßen getreten werden?

Sieht so Ihre Vorstellung von gewissenhafter Pflichterfüllung und Gerechtigkeit gegen jedermann aus? Und, wenn wir schon mal beim leidigen Thema sind, wie passt die geplante Abschaffung der Prozesskostenhilfe in das Konzept der Gerechtigkeit gegen jedermann?

Ja, Frau Merkel, ich schäme mich.
Ich schäme mich, dass ich – eine deutsche Staatsbürgerin – der Welt gegenüber von einer Frau vertreten werde, die gegen den Willen von 88 Prozent der Bürger ihres Landes, von denen sie Schaden abzuwenden geschworen hat, die Einführung von Genmais 1507 durch eine feige Stimmenthaltung möglich machte.
Ich schäme mich abgrundtief, der Welt gegenüber von einer Frau vertreten zu werden, für die das eigene Volk nur Wahl- und Zahlvieh ist, und die, obwohl die Schlangen vor den Tafeln immer länger werden, nichts besseres zu tun hat, als sich und ihren Politikerkollegen in Zusammenarbeit mit ebendiesen erst mal krätig die Diäten zu erhöhen.
Ich schäme mich, der Welt gegenüber von einer Frau vertreten zu werden, die trotz allen Wissens und aller Erfahrungen nicht zu erkennen scheint, wohin die Europäische Union sich entwickelt. Oder dass die Marktwirtschaft nur mit dynamischen Währungen funktionieren kann.
Und noch viel mehr schäme ich mich bei dem Gedanken, dass Sie es möglicherweise doch erkennen, aber nicht danach handeln.

Ich bin eine Mutter, Frau Merkel. Meine Kinder mögen zwar mittlerweile erwachsen sein, aber das macht sie nicht weniger zu meinen Kindern.
Mitansehen zu müssen, wie Sie ihre Zukunft – unser aller Zukunft – einem dem Untergang geweihten System opfern, sie immer wieder und immer nachhaltiger zur Kasse bitten, um eine künstlich geschaffene statische Währung, die schon längst in den letzten Zügen liegt, zu erhalten, das erfüllt mich nicht mehr nur mit Scham.
Mitansehen zu müssen, wie Sie bewusst ihre Zukunft und ihre Gesundheit, sowie die Zukunft und Gesundheit ihrer Kinder und Kindeskinder aufs Spiel setzen, um amerikanische Großkonzerne zu deren eigenen Bedingungen und dem Verbraucherschutz zum Trotz auf dem europäischen Markt zu etablieren, erfüllt mich nicht mehr nur mit Scham.
Es erfüllt mich mit Zorn.

Ich bin eine Mutter, wie es in Deutschland Millionen Mütter gibt.
Ich bin eine Tochter, eine Schwester, eine Großmutter, eine Enkelin, wie es in Deutschland Millionen Töchter, Schwestern, Großmütter und Enkelinnen gibt.
Genau wie es Millionen Großväter gibt, Väter, Brüder, Söhne und Enkel.

Wir sind das Volk.
Sie, Frau Merkel, arbeiten für uns, auch wenn Sie das offenbar vergessen oder verdrängt haben.

Da ich mich angesichts der Umstände leider außerstande sehe, Hochachtung für Sie zu empfinden, verbleibe ich ohne derartige Grußformeln”

ein offener Brief von Heidi Langer

Quelle:http://politropolis.wordpress.com/2014/02/18/brief-ohne-hochachtung-sind-wir-das-volk/

Mittwoch, 12. Februar 2014

Ein Hoch auf die Schweizer Demokratie

Die Schweiz hat gegen Masseneinwanderung (auch aus der EU) gestimmt - in einem überaus demokratischen Prozess. Die Schweiz ist überhaupt das einzige Land, in dem basisdemokratisch abgestimmt wird und dies auch politisch umgesetzt wird. Ein Musterland der Demokratie!
Jene Demokratie, die in der EU und ihren Mitgliedsstaaten zwar beschworen, aber in der Realität mit den Füssen getreten wird. Und jene EU, die diesen demokratischen Akt der Abstimmung nun verurteilt und Konsequenzen androht!
Zuwanderung bzw. Einwanderung ist seit Jahren in allen europäischen Staaten ein heisses Thema, das von der Politik als Multikulti heruntergespielt, teilweise sogar idealisiert wird.
Doch die Probleme sind seit Jahren unübersehbar und akut. Ganze Stadtviertel in EU-Städten wurden Einwanderern übernommen. Die Sozialleistungen gegenüber Migranten explodieren geradezu. Und es sind quasi Staaten im Staat entstanden.
Wenn deutsche Richter nicht mehr nach deutschem Recht, sondern nach moslemischem Recht urteilen, ist für die Bevölkerung "Feuer am Dach"! Trotzdem wird weiterhin bagatellisiert und Spitzenpolitiker besuchen andere Länder um für Zuwanderung zu werben!
Dass das Volk anderer Meinung sein könnte, interessiert die Politik nicht. Denn sie handelt nicht nach und vertritt auch nicht die Meinung des Volkes!
Würde sie es tun, so könnte die Gesamtmeinung genauso wie in der Schweiz ausfallen. Und dies gefährdet die Politik. Insofern gefährdet die schweizer Entscheidung die Meinung in der EU und könnte (!!!) die Politiker in Bedrängnis bringen.
Wir, also alle Staaten der EU, haben eine alte Tradition und eine alte Kultur. Diese ist durch die exzessive Zuwanderung, vor allem durch Menschen aus anderen Religionen und dadurch auch anderen Kulturen gefährdet.
Wenn altherbrachte Kulturgüter und Symbole, egal ob man daran glaubt oder nicht, plötzlich aus Rücksicht auf Menschen, die von weit her zugewandert sind, nicht mehr gezeigt oder gelebt werden kann, sollte man die Meinung des Volkes anhören und nicht dem Multikulti-Lügen der Politiker glauben schenken ...
Wir in der EU haben bisher zu keiner Abstimmung für oder gegen Zuwanderung gehen können, die Schweizer schon. Und deshalb ist dieses Votum ernst zu nehmen. Auch von den Politikern in der EU.
Konsequenzen gegen einen demokratischen Akt anzudrohen, zeugt von Hilflosigkeit und Angst. Angst davor, diese Meinung könnte ebenso das Volk in der EU haben. Was wahrscheinlich auch so ist ... zumindest in den betroffenen Gebieten mit enormer Zuwanderung. Also besonders viel Multikulti ...
Die Abstimmung in der Schweiz war demokratisch und gesetzeskonform. Das ist zu akzeptieren, auch von Politikern, die anderer Meinung sind (oder sein müssen)!

Quelle:http://schnittpunkt2012.blogspot.de/2014/02/ein-hoch-auf-die-schweizer-demokratie.html

Montag, 10. Februar 2014

So schämt sich die Bildzeitung für ihre Leser

Jeder blamiert sich so gut er kann und darin ist die Bild besonders gut. Um das Volk der Schweizer zu beleidigen und zu diffamieren, wurde schnell ein reisserischer Artikel verfasst, der die Tatsachen komplett auf den Kopf stellt, dessen Inhalt aus Un- und Halbwahrheiten besteht und man löschte sogar alle bis dahin abgebenen Kommentare (mehrere 100) seiner Leser.

Neid und Missgunst können wir Schweizer sicher gelassen ertragen, nur beleidigen sollte man uns sicher besser nicht. Was sich der deutsche Mainsteam erlaubt ist wohl eher als "Pfeifen im Keller" zu beurteilen denn man weiss, dass die überwältigende Mehrheit in Deutschland ebenso denkt wie die Schweizer. Für die Feinde der Demokratie ist die Meinung und der Wille des Souveräns eben etwas, was gar nicht geht und unerwünscht ist.
So einen Artikel zu verfassen ist eine Sache aber dann die Meinung seiner Leser einfach zu löschen, weil sie sich ausnahmslos positiv über den Entscheid zur Zuwanderungsinitative in der Schweiz äussern, ist etwas ganz anderes. Nachdem die Bild zunächst Kommentare erlaubt hatte, dann aber merkte, dass ihnen der Sturm des Zustimmung der Leser für die Schweizer kräftig ins Gesicht bliess, wurde die Möglichkeit seine freie Meinung in den Kommentaren zu hinterlassen auf Redaktionsbeschluss kurzerhand wieder entfernt. Man sperrte sogar die ganze Kommentarfunktion und betrachtete die freie Meinungsäusserung als zu gefährlich.
Dann die linke Szene in Zürich als Beweis für so eine Schmähung zu nehmen ist eine wirklich dreiste Heuchelei. Dass diese gleichen Leute, wenn sie in Hamburg im Schanzenviertel demonstrieren, von Bild als "Chaoten und irre Randalierer" bezeichnet werden zeigt deutlich, wer wirklich die Irren sind.
Deutsche kennen die Bild und es gibt nicht wenige die sich gerade für diese Publikation fürchterlich schämen.

Quelle:http://www.schweizmagazin.ch/nachrichten/deutschland/18184-schmt-sich-die-Bildzeitung-ihre-Leser.html

Die Schweiz sagt »Fuck the EU«: Europa entgeistert über Entscheidung der Schweiz, die Zuwanderung zu begrenzen

Das war so nicht vorgesehen. In einer Zeit, in der die Europäische Union (EU), die immer noch schwer an dem anhaltenden Beinahe-Zusammenbruch der Eurozone zu tragen hat, ihre positiven Errungenschaft hervorhebt - vor allem die Abschaffung der Grenzen und die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt - entschied sich die Schweiz am vergangenen Wochenende mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,4 Prozent für eine Begrenzung der Zuwanderung von EU-Bürgern. Innerhalb von drei Jahren muss die Regierung diese Entscheidung nun umsetzen, was zu negativen Reaktionen der (allerdings zahnlosen) EU führen dürfte.

Quelle:http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/europa/tyler-durden/-die-schweiz-sagt-fuck-the-eu-europa-entgeistert-ueber-entscheidung-der-schweiz-die-zuwanderung.html

Mittwoch, 5. Februar 2014

Pfändung von Sozialleistungen ausgeschlossen

Bundesgerichtshof: Pfändung von Sozialleistungen (SGB II, SGB XII) ausgeschlossen
05.02.2014
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.
Und:
"Mit diesem Urteil bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Unpfändbarkeit von Sozialleistungen. Laut dem BGH in dieser Entscheidung darf eine Zwangsvollstreckung generell nicht dazu führen, dass der Schuldner seinen notwendigen Unterhalt nicht mehr bestreiten könne, zu dem nicht nur grundlegende lebensnotwendige Bedürfnisse gehören. Die Zwangsvollstreckung ist in keinem Fall der staatlichen Sanktionsmöglichkeit eines Leistungsempfängers bei pflichtwidrigem
Verhalten gleichzusetzen. Eine Pfändung des ALG II, auch in Kleinbeträgen, kommt generell nicht in Betracht. (Az. BGH VII ZB 7/11)"
Dies aber bedeutet auch, daß Jobcenter Bürgern keine Gelder von der Sozialleistung abziehen dürfen. Es gilt stehts die Tabelle zu den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen in § 850c ZPO, wie die Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. befindet. (Thomas Kallay)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/pfaendung-von-sozialleistungen-ausgeschlossen-900159070.php