Bundessozialgericht kritisiert Jobcenterpraxis
Das Bundessozialgericht hat in der vergangenen Woche über sechs Fälle bezüglich der Wohnkostenzuschüsse entschieden. Grund hierfür war, dass ein Rechtsanwalt für mehrere Mandanten höhere Wohnkostenzuschüsse erstreiten wollte. Hartz IV-Bezieher kämen mit der gezahlten Regelleistung ohnehin schon nicht über die Runden. Noch schwieriger wird es, wenn das Jobcenter nicht die vollen Wohnkosten übernimmt.
Die zuständigen Richter hatten die Entscheidungen der Jobcenter aus der Vergangenheit beanstandet. Viel erschreckender ist, dass die Wohnkosten vermutlich seit dem Jahr 2012 falsch anerkannt wurden. Die bewilligten Leistungen für Miete und Unterkunft hätten wesentlich höher ausfallen müssen.
Wenn die Wohnkosten unangemessen sind
Wenn das Jobcenter die Wohnkosten nicht vollständig übernimmt, dann trifft dies einen Hartz IV-Bezieher ziemlich hart. Er hat dann zwei Möglichkeiten. Entweder er sucht sich eine Wohnung, die den Angemessenheitsrichtlinien entspricht, was aufgrund der derzeitigen Mietpreise, so gut wie unmöglich ist. Oder er zahlt den restlichen Betrag für die Miete aus der Regelleistung, die viel zu niedrig ausfällt.
Bundessozialgericht stellt neue Voraussetzungen auf
Momentan ist es noch so, dass die Landkreise die Durchschnittsmieten selbst berechnen können und somit auch die entsprechenden Angemessenheitsrichtlinien selbst aufstellen können. Dies ist auch insoweit richtig, da von Region zu Region die Mietkosten unterschiedlich ausfallen und es keine bundeseinheitliche Lösung diesbezüglich geben kann. Jedoch müssen die Landkreise ihre Berechnung bezüglich der Angemessenheit nun stärker begründen, insbesondere dann, wenn die Angemessenheit unter den Richtwerten liegt, die sich aus dem Wohngeldgesetz ergibt.
Neue Berechnung der Wohngeldzuschüsse
Durch das Urteil des Bundessozialgerichts müssen die Jobcenter die Wohngeldzuschüsse nun neu berechnen. Wie viele Hartz IV-Bezieher von dem Urteil profitieren ist derzeit noch unklar.
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