Sonntag, 2. Juni 2013

Warum Hartz IV Verfassungswidrig ist

Begründung der Verfassungswidrigkeit von Einschränkungen des Existenzminimums durch das Zweite Sozialgesetzbuch (Sanktionen nach § 31 SGB-II) auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Dipl.-Ing. Ulrich Engelke


Vorbemerkungen:
Für die Richtigkeit und für Folgen aus der Anwendung dieses Manuskripts wird keinerlei Gewährleistung bzw. Haftung übernommen. Die Verwendung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Der Verfasser beansprucht ausdrücklich keine Urheberrechte.

Im ersten Leitsatz des Urteils des BVerfG wird ein Grundrecht auf ein Existenzminimum definiert. Man muss jedoch feststellen, dass diese neue Grundrechtsdefinition bisher nur sehr selten wahrgenommen wird. In der Gesellschaft ist sie längst noch nicht angekommen. Von den herrschen politischen Kräften wird sie nicht nur ignoriert, sondern gezielt hintertrieben. Vor allen Dingen wird durch die massive Verhetzung von Hilfebedürftigen ein breiter gesellschaftlicher Konsens gegen die Umsetzung in die Sozialgesetzgebung erzeugt. Beispiele für Verhetzungskampagnen sind Westerwelles Äußerungen über „spätrömische Dekadenz“ und die perfekt unterschwellig wirkende und meisterhafte Formulierung der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, die immer mal wieder von „Arbeitsanreizen“ spricht.
Das hat Methode, denn Sanktionen erzeugen Druck auf den „Arbeitsmarkt“, machen Lohnabhängige gefügig und schwächen unsere Gewerkschaften. Auch deswegen ist Deutschland Lohndumpingweltmeister. Die Arbeitnehmer in Deutschland haben Angst davor selbst in Hartz-IV zu geraten und trotzdem sind viele für Sanktionen. Die Verhetzung hat die Gesellschaft bereits gespalten und vernichtet das Gefühl füreinander. Man sieht nicht hin, wenn Mitbürger unter Zwang und Zwangsarbeit leiden müssen oder wenn etliche die Wohnungen verloren haben und auf der Straße leben müssen. Dies betrifft vor allen Dingen Jugendliche.
Die Menschenverächter sind gnadenlos. Es geht um Profit. Vielleicht ist es aber auch die pure Lust an der Vernichtung von Existenzen - dies alles im Gegensatz zur Verpflichtung des Staates, für das neu definierte Grundrecht einer materiellen Existenzsicherung aktiv und vorauseilend zu sorgen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung wird beschädigt. Das ungehemmte Aufblühen der Hetzkampagnen nach dem Urteil zeigt, dass Vorsatz besteht. Die Herrschenden sind sich der
Verfassungswidrigkeit von Sanktionen sehr wohl bewußt. Sie bilden eine eingeschworene Mafia mit den Profiteuren.
Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach SGB-II:
Mit Beschluss vom 09. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bemessung der Regelsätze für Hilfebedürftige nicht den grundgesetzlichen Ansprüchen genügt.
Zitat aus dem Urteilsspruch:
1. § 20 Absatz 2 1. Halbsatz und Absatz 3 Satz 1, § 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alternative, jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 2954), § 20 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24. März 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 558), § 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alternative in Verbindung mit § 74 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 416), jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 1706), sowie die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 und § 20 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch vom 1. September 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 2718), vom 20. Juli 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 1702), vom 18. Juni 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 1139), vom 26. Juni 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 1102) und vom 17. Juni 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 1342) sind mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar.
Das BVerfG hat weiterhin festgelegt, wie die Ansprüche Hilfebedürftiger zu ermitteln sind.
Zitat des dritten Leitsatzes:

Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
Im weitgehender gesellschaftlicher Übereinstimmung wird das Urteil des BVerfG vorwiegend so aufgefaßt, als wäre ausschließlich über die Höhe des Regelsatzes für Hilfebedürftige entschieden worden. Dem steht jedoch gegenüber, dass die Festlegung der Höhe grundsätzlich nur dann durch das BVerfG möglich ist, wenn grundgesetzliche Ansprüche auf die Hilfe bestehen. Denn ohne eine Verpflichtung zur Existenzsicherung würde es sich um eine freiwillige Leistung der Bundesrepublik Deutschland für seine hilfebedürftigen Bürger handeln. Darüber hätte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu befinden. Das Bundesverfassungsgericht hat den grundgesetzlichen Anspruch auf das Existenzminimum in seinem Urteil umfänglich begründet. Er wird in den vier Leitsätzen des Urteils den Bemessungskriterien vorangestellt. Zuerst der Anspruch, dann die Festlegung der Höhe. Das ist die Konsistenz des Urteils.
Der erste Leitsatz beschreibt den allgemeinen Anspruch (auf ein menschenwürdiges Existenzminimum) und formuliert ein Grundrecht. Die Ausführungen des BVerfG beim ersten Leitsatz sind eindeutig und bedürfen keiner Kommentierung
Zitat 1. Leitsatz:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Im zweiten Leitsatz werden Spezifikationen der Ausgestaltung des Existenzminimums aufgeführt.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Die Spezifikationen des zweiten Leitsatzes zum Grundrecht sind im Einzelnen auflösbar:
1. Auf das Grundrecht besteht ein absoluter Anspruch. Es ist daher nicht einschränkbar. Sanktionen, durch § 31 im SGB-II formuliert, werden durch den absoluten Anspruch ausgeschlossen und praktisch verboten.
2. Der Anspruch wird nochmals bekräftigt. Er ist „unverfügbar und muss eingelöst werden“. Er ist daher nicht einschränkbar und die Existenzsicherung muss gewährleistet sein. Ausnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Das Grundrecht wird vom Gesetzgeber konkretisiert. Er hat es gemäß der im dritten Leitsatz genannten und oben bereits aufgeführten Spezifikationen transparent zu bestimmen.
4. Es ist stetig zu aktualisieren. Gründe könnten Preiserhöhungen oder sich allgemein höhere Lebensstandards in der Gesellschaft auch mit neueren technischen und allgemein „breit" verwendeten Entwicklungen (bestehende Lebensbedingungen) sein. Dann wäre der Regelsatz in der Höhe entsprechend anzupassen.
5. Der Gesetzgeber besitzt einen Gestaltungsspielraum. Dieser Spielraum darf aber nicht so verstanden werden, dass dadurch eine rechtliche Öffnung für Sanktionsmöglichkeiten erfolgt. Dagegen sprechen zwei Gründe. Erstens setzt der erste Leitsatz eine (absolute) Haltelinie dagegen und zweitens wird unter Randziffer 133 explizit zum Gestaltungsspielraum klargestellt, dass er sich ausschließlich auf eine allgemeine Spezifikation bezieht, vergl. Kommentierung von Randziffer 133 weiter unten. Anm.: Ohne weitere Erläuterungen ist die Formulierung jedoch mißverständlich.
Die Leitsätze stellen das Grundrecht auf ein Existenzminimum zusammenfassend an den Anfang. In der Begründung des Urteils wird zum Anspruch dann rechtlich umfassender ausgeführt. Die Texte der ersten beiden Leitsätze sind erkennbar (zusammenfassend verkürzter) Bestandteil der Begründungen unter Randziffer 133.
Zitat Randziffer 133
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 40, 121 <133>; 45, 187 <228>; 82, 60 <85>; 113, 88 <108 f.>; Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 259). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind (vgl. BVerfGE 35, 202 <236>; 45, 376 <387>; 100, 271 <284>). Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Unter Randziffer 133 wird direkt ausgeführt, dass der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sich auf die unausweichlichen Wertungen bezieht, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind und allgemeingültig für sämtliche Hilfebedürftige gelten.
Zitat aus Randziffer 133 zum Gestaltungsspielraum:
Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind.
Diese Festlegung schließt damit eine willkürlich auf den Einzelnen bezogene Unterdeckung aus und bestätigt die oben vorgetragene Kommentierung der Leitsätze, dass der freie Gestaltungsraum für Sanktionen nicht nutzbar ist. Wertungen sind beispielsweise die genaue Festlegung der Teilhabemöglichkeiten, die Ausstattung der Wohnung, Anspruch auf übliche technische Geräte usw.. Anm.: Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Katalog aller Mindestansprüche aufgestellt. Auch wenn der Gesetzgeber einen freien Gestaltungsspielraum besitzt, bleibt er doch an die Gewährleistung des Existenzminimums (Grundrecht) gebunden. Dies schließt beispielsweise auch eine Teilhabe am kulturellen Leben usw. ein und beschränkt sich nicht auf das ausschließlich Physische.
In der vorliegenden Berechnung des Regelsatzes ist eine freiwillige Leistung jedoch nicht zu erkennen. Die Leistungen sind so niedrig angesetzt, dass man annehmen kann, dass höchstens das grundgesetzliche Mindestmaß erfüllt ist. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht - denn einige Sozialgerichte sind der Auffassung, die Regelsätze seien zu niedrig bemessen - sind anhängig. Im übrigen müßte zur Ausschöpfung eines eventuellen Sanktionsspielraumes eine freiwillige Leistung des Gesetzgebers in der Berechnung des Regelsatzes ausgewiesen sein. Ein Sanktionsspielraum ist jedoch durch das Fehlen der Definition der freiwilligen Leistung nicht bestimmt. Mit der Begründung des Gestaltungspielraumes zu sanktionieren, wäre deshalb verfassungsrechtlich nicht möglich. Gegebenenfalls wäre es verfassungsrechtlich zu überprüfen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt an die Zahlung von Leistungen an Hilfebedürftige bestimmte Bedingungen. Sie besitzen dann unabweisliche Ansprüche, wenn keine Mittel aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen vorhanden sind und keine Zuwendungen Dritter erfolgen.

Zitat Randziffer 134:
a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche
Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 115, 118 <152>). Als Grundrecht ist die Norm nicht nur Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 <284>; 109, 279 <310>). Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann.

Kommentierung von Randziffer 134:
1. Allgemeines
In der Begründung wird ausgeführt, dass der Gesetzgeber die Menschenwürde „positiv“ zu
schützen hat. Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Hilfebedürftige über die materiellen Existenzgrundlagen verfügen. Dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht nachgekommen, denn die Sanktionsmöglichkeiten hätten weitestgehend aufgehoben werden müssen. Sanktionen sind nur in den Fällen möglich, bei denen das Existenzminimum überschritten ist, vergl. nachfolgende Kommentierung in den Punkten 2. bis 4..
2. Erwerbstätigkeit
Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden bis auf die Freibeträge auf die Leistungen angerechnet. Sanktionierbar wären Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, da sie über das Existenzminimum hinausgehen.
3. Vermögen
Vermögen über den geschützten Bereich hinaus werden bereits mit Leistungszahlungen verrechnet. Es bliebe ein Zugriff auf das Restvermögen. Es wäre jedoch verfassungsrechtlich zu prüfen, ob dann Gleichheitsgrundsätze verletzt würden. Eine bestimmte, individuell beispielsweise durch Wohneigentum noch weiter differenzierbare Menge, ist zur Sicherung persönlicher Lebensumstände jedoch erforderlich. Es ist niemandem zumutbar, mit dem „Damoklesschwert“ eines finanziellen unvorhersehbaren Bedarfs zu leben. Es entspricht der Natur des Menschen, Sicherheiten aufzubauen. Die Wegnahme dieser Sicherheiten beeinträchtigt die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen und bedürfte der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Im übrigen ist dieser Fall im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch nicht bestimmt. Eine Sanktion mit dem Verweis auf Vermögen wäre wegen der Unbestimmtheit bereits daher verfassungsrechtlich bedenklich.
4. Zuwendungen Dritter
Zuwendungen Dritter können nicht verfügt werden. Nur tatsächliche freiwillige Leistungen Dritter zum Lebensunterhalt könnten verrechnet werden. Unter Randziffer 135 werden die Ansprüche blockmäßig aufgeschlüsselt Dies bezieht sich auf die Ermittlung der Höhe des Regelsatzes und nicht auf den Anspruch. Auf ein Zitat und einen Kommentar kann daher verzichtet werden.
Unter Randziffer 136 wird klargestellt, dass die Leistungen durch einen gesetzlichen Anspruch zu sichern sind. Auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter darf nicht verwiesen werden. Auch hier wird bestimmt, dass der Staat zur Sicherung des Existenzminimums verpflichtet ist.
Zitat Randziffer 136:
c) Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch ein Parlamentsgesetz erfolgen, das einen konkreten Leistungsanspruch des Bürgers gegenüber dem zuständigen Leistungsträger enthält. Dies findet auch in weiteren verfassungsrechtlichen Grundsätzen seine Stütze. Schon aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip ergibt sich die Pflicht des Gesetzgebers, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 108, 282 <311> m.w.N.). Dies gilt in besonderem Maße, wenn und soweit es um die Sicherung der Menschenwürde und der menschlichen Existenz geht (vgl. BVerfGE 33, 303 <337>; 40, 237 <249>). Zudem kann sich der von Verfassungs wegen bestehende Gestaltungsspielraum des Parlaments nur im Rahmen eines Gesetzes entfalten und konkretisieren (vgl. BVerfGE 59, 231 <263>). Schließlich ist die Begründung von Geldleistungsansprüchen auch mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte verbunden. Derartige Entscheidungen sind aber dem Gesetzgeber vorbehalten. Dafür reicht das Haushaltsgesetz nicht aus, weil der Bürger aus ihm keine unmittelbaren Ansprüche herleiten kann (vgl. BVerfGE 38, 121 <126>).

Unter Randziffer 137 erfolgt ein weiterer und der letzte Bezug auf den Anspruch eines Grundrechtsträgers
auf die Gewährleistung des Existenzminimums durch den Staat. Es wird hier betont, dass stets der gesamte existenznotwendige Bedarf gedeckt sein muss. Zeitweilige Unterschreitungen durch Hartz IV Sanktionen werden auch durch diese Formulierung nochmals ausgeschlossen.
Zitat Randziffer 137:
Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.
Die Begründung unter Randziffer 148 führt aus, dass das Existenzminimum durch den Regelsatz und weitere Leistungen dargestellt wird. Das Grundrecht wird materiell konkretisiert. Eine Unterdeckung von Regelsatz, Kosten der Unterkunft und weiterer zum Existenzminimum gehörender Leistungen ist in Verbindung mit den obigen Begründungen nicht zulässig.
Zitat Randziffer 148:
a) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts dient nach der Definition in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. beziehungsweise in § 20 Abs. 1 SGB II n.F. sowohl dazu, die physische Seite des Existenzminimums sicherzustellen, als auch dazu, dessen soziale Seite abzudecken, denn die Regelleistung umfasst in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Anderen von der verfassungsrechtlichen Garantie des Existenzminimums umfassten Bedarfslagen wird im Sozialgesetzbuch Zweites Buch durch weitere Ansprüche und Leistungen neben der Regelleistung Rechnung getragen. Die Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wird durch die Einbeziehung von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfängern in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a und § 10 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a und § 25 SGB XI und die Leistungen zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach § 26 SGB II gewährleistet. Besonderer Mehrbedarf wird zum Teil nach § 21 SGB II gedeckt. § 22 Abs. 1 SGB II stellt die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem individuellen Bedarf sicher.
Zusammenfassung
- Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 nicht nur über die Höhe der beklagten Regelsätze entschieden, sondern hat darüber hinaus als Voraussetzung der Bestimmbarkeit der Regelsatzhöhe ein neues Grundrecht auf die Gewährleistung des Existenzminimums definiert.
- Die Bundesrepublik Deutschland hat „positiv“, d. h. aktiv und vorauseilend in der Gesetzgebung dafür zu sorgen, dass jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für ein Leben in Würde stets gegeben sind. Einschränkungen sind absolut ausgeschlossen. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber bisher nicht nachgekommen. Eine neue Grundrechtsdefinition erteilt dem Gesetzgeber einen Auftrag auf die gesetzliche Ausformung.
- Grundrechte dürfen nach Artikel 19 Grundgesetz in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Die Sanktionsregelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch steht im völligen Gegensatz dazu. Auch nicht ansatzweise wird dem Grundrecht im Vollzug des SGB-II entsprochen. Auf eine weitere umfassende Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen von Isabel Erdem und dem Bundesgerichtshofrichter a. D. Wolfgang Neskovic vom April 2012 in der Zeitschrift „Die Sozalgerichtsbarkeit“ wird verwiesen.

Links:
Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 zur Gewährleistung des Existenzminimums

Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach Isabel Erdem/Wolfgang Neskovic
(Wolfgang Neskovic ist Bundesgerichtshof-Richter a. D. und Justiziar der Bundestagsfraktion DIE LINKE.)
Direkte Stellungnahme im Wortlaut von Isabel Erdem/Wolfgang Neskovic zu Sanktionen

Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zur Abschaffung von Sanktionen

 

Quelle:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/warum-hartz-iv-verfassungswidrig-ist-9001455.php

Donnerstag, 30. Mai 2013

Zahl der Hartz IV-Aufstocker geschönt

Aufstocker-Statistik der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt Kinderzuschlag nicht
Im vergangenen Jahr haben 1,3 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ihr Gehalt mit Hartz IV-Leistungen aufgestockt. Das geht aus der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Dabei werden jedoch zehntausende Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, nicht mit eingerechnet.
Immer mehr Familien sind auf Hartz IV-Kinderzuschlag angewiesen
Die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz einer Teil- oder Vollzeitstelle ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen, ist deutlich höher als bisher bekannt war. Denn in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden Bezieher des Kinderzuschlags nicht berücksichtigt. Die Zahl der 1,3 Millionen Aufstocker muss um Zigtausende Familien ergänzt werden, deren Gehalt knapp unter der Hartz IV-Grenze liegt. Einer Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann bei der BA zufolge waren im April 2013 77.248 Familien mit 205.921 Kindern auf den Kinderzuschlag angewiesen.
Mit dem Zuschlag von maximal 140 Euro wird das Gehalt bis zur Hartz IV-Bedarfsschwelle aufgestockt. Angaben der BA zufolge werden pro Kind etwa 110 Euro gezahlt. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss das Einkommen von Elternpaaren mindestens 900 Euro und von Alleinerziehenden 600 Euro betragen. „Es ist traurige Realität in Deutschland, dass Hunderttausende Kinder auf Hartz-IV-Niveau leben, obwohl ihre Eltern arbeiten. Das Aufstocker-Problem ist noch größer als bekannt, wie das Ausmaß und die Entwicklung des Kinderzuschlags zeigen“, erklärte Zimmermann gegenüber der „Berliner Zeitung“. Dass die Regierung einen Mindestlohn verweigere und stattdessen Billigjobs fördere, sei nicht akzeptabel.
Dabei ist die Zahl der Familien, die auf den Kinderzuschlag angewiesen sind, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während im Dezember 2007 vor der Reform noch 11.295 Familien betroffen waren, lag die Zahl ein Jahr später schon bei 50.026 Familien, und im Dezember 2012 benötigten sogar 76.307 Familien den Kinderzuschlag. Wie Zimmermann erläuterte, lege die tatsächliche Zahl sogar noch deutlich höher, da in der Statistik nur Familien berücksichtigt würden, die den Zuschlag laufend erhielten. Andere Fälle seien nicht eingerechnet worden, in denen die Aufstockung nachträglich für eine begrenzte Dauer gezahlt wurde. Angaben der BA zufolge wurden seit 2005 über zwei Milliarden Euro für Aufstockungen im Rahmen des Kinderzuschlags ausgegeben. (ag)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zahl-der-hartz-iv-aufstocker-geschoent-9001453.php

Dienstag, 21. Mai 2013

Hartz IV Klagen lohnen sich

Klageflut an den Sozialgerichten aufgrund der Hartz IV-Gesetze weiterhin auf hohem Niveau

Trotz Beschwörungen der Bundesagentur für Arbeit ebbt die Zahl der Widersprüche und Hartz IV Klagen vor den Sozialgerichten durch Arbeitslosengeld II Bezieher nicht ab. Dabei ist die Erfolgsquote für die Kläger noch immer überdurchschnittlich hoch. Beinahe jede zweite Klage wird vor den Sozial- und Landessozialgerichten teilweise oder vollständig stattgegeben. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bestätigte das Bundesarbeitsministerium die Rate von 44 Prozent erfolgreicher Klagen. Nur jede zehnte Klage werde durch ein Gericht abgewiesen. 45 Prozent der Klagen werden beispielsweise durch Einigungen oder Einlenken ohne Urteil erfolgreich beendet. Widersprüche werden in 35 Prozent der Fällen seitens der Jobcenter bestätigt.
Das Arbeitsministerium betonte, dass die Zahlen vom Oktober 2012 stammen. Allerdings ist die Zahl der Klagen seit dem nicht gesunken. Im April 2013 wurden laut Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit 198.886 Widersprüche und 202.800 Klagen eingereicht.
Kipping: Im Zweifelsfall für den Antragsteller entscheiden
Für die Co-Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, steht fest, dass die erfolgreichen Klagen vor allem eines ausdrücken: Dass „ein schlechtes Gesetz schlecht angewendet wird". Hinter den Zahlen stehen Schicksale, betont Kipping. „Die menschliche Dimension ist erschütternd", sagte die Politikerin der Zeitung "Die Welt". Um das Problem zu bändigen, gebe es mindestens zwei Lösungsansätze: Erstens müssen alle Sanktionen im Hartz-IV-System abgeschafft werden, "damit niemand wegen einem Fehler vom Amt einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt ist". Zweitens forderte sie eine "Rechtsstaatsgarantie" in den Jobcentern. "Das heißt: Im Zweifelsfall muss zugunsten der Antragsteller entschieden werden."
Im letzten Jahr wurden die Eine-Million-Grenze bei den Sanktionen überschritten. Noch nie wurden derart viele Leistungskürzungen gegen Hartz IV Bezieher seitens der Jobcenter ausgesprochen. Die meisten Strafen wurden aufgrund sogenannter Meldeversäumnisse verhängt. Hier betrug der Anteil 70 Prozent. Die BA hat angekündigt künftig sogenannte „Erinnerungs-SMS“ anzubieten, damit Termine nicht mehr vergessen werden. An den Sanktionen wollen man aber festhalten.
Viele Sozialgerichte versinken geradezu unter den Aktenbergen. Nach einem Klageantrag dauert es immer länger bis eine Verhandlung stattfindet. Allein das Land Berlin musste seit 2006 die Zahl der Richter verdoppeln, um Arbeitsfähig zu bleiben. Die meisten Klagen und Widersprüche wurden aufgrund von Einkommens- und Vermögensanrechnungen sowie den Kosten der Unterkunft eingereicht. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-klagen-lohnen-sich-9001443.php

Freitag, 17. Mai 2013

Hartz IV: Herzstillstand nach Arbeitszwang

Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt
16.05.2013
Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.
Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme
Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.
Der Ärztliche Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M. könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz IV-Leistungen.
Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben
Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-herzstillstand-nach-arbeitszwang-9001440.php

Mittwoch, 15. Mai 2013

Hartz IV Behörden schnüffeln in Kontodaten

Immer mehr Behörden rufen Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- und Wohngeldempfängern ab
14.05.2013
Seit Einführung der automatischen Kontoabrufe im Jahr 2005 fragen immer mehr Sozialbehörden Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- und Wohngeldempfängern ab, wenn diese sich weigern, Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu geben. Laut „Bild“ ist die Zahl der Kontoabrufe durch Behörden im vergangen Jahr um mehr als 25 Prozent gestiegen. Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, fordert ein Ende der „staatlichen Schnüffelwut“.
Konto-Stammdaten werden an Behörden herausgegeben
Unter Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet „Bild“ in ihrer Dienstagsausgabe von 72.578 automatischen Kontoabrufen durch Behörden im vergangen Jahr. Insgesamt habe es seit Einführung der automatisierten Kontodatenabrufe im Jahr 2005 bereits 333.652 Auskunftsersuche dieser Art gegeben. Vor allem die Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- und Wohngeldempfängern werden häufig von den Sozialbehörden abgefragt, wenn diese keine Angaben über ihr Vermögen oder ihre Konten machen. Seit Anfang 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher von den automatisierten Kontoabrufen gebrauch machen.
Wie „n-tv“ berichtet bleiben die Umsatzentwicklung und der Kontostand bei der Abfrage der Kontodaten zwar geheim, jedoch werden Informationen darüber bekannt, wo der Betreffende Giro-, Spar- und Kreditkonten sowie Depots besitzt. Zudem werden die Kontonummer, das Datum der Kontoeröffnung sowie Namen und Geburtsdaten der Inhaber und Verfügungsberechtigten herausgegeben. Auch Informationen über aufgelöste Konten, deren Kündigung weniger als drei Jahre zurückliegt, werden den Behörden mitgeteilt.
Katja Kipping gegen „staatliche Schnüffelwut“
Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, kritisierte im Interview mit „Neues Deutschland“ die „staatliche Schnüffelwut gegen Menschen in Armut“. Bezieher von Sozialleistungen seien „Freiwild für staatliche Schnüffler“, kommentierte Kipping die Medienberichte über Sozialbehörden, die immer häufiger Kontodaten der Empfänger von staatlichen Sozialleistungen abrufen. Obwohl immer weniger Menschen Hartz IV beantragen würden, explodiere „die Zahl der Kontenabfragen“, so die Politikerin. Kipping forderte „Aufklärung darüber, wie oft ohne konkreten Verdacht Konten von Sozialleistungsbeziehenden ausspioniert wurden und zweitens ein Ende der Schnüffeleien und Sanktionen im Hartz IV-System“. (ag)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-behoerden-schnueffeln-in-kontodaten-9001436.php

Samstag, 4. Mai 2013

Hartz IV: Zwang zur Frühverrentung

Immer mehr ältere Hartz IV Bezieher werden zur vorzeitigen Zwangsrente genötigt
03.05.2013
Die Arbeitslosenzahlen müssen trotz steigender Arbeitslosigkeit nach unten gedrückt werden. Um dieses zu erreichen, verwendet die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Auftrag der Bundesregierung verschiedene statistische Tricks. So gelten beispielsweise Erwerbslose, die einen Weiterbildungskurs antreten, nicht mehr als „Arbeitslose“, obwohl sie noch immer keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden haben. Ein weiteres Mittel ist die sogenannte Zwangsverrentung. Die vorzeitige Verrentung scheint das neue „Zaubermittel“ der Jobcenter zu sein, um die Arbeitslosenstatistik weiter frisieren zu können. Der Rechtsanwalt Jan Häußler sieht in der Praxis der Hartz IV-Behörden ein rechtswidriges Verhalten.
Nach Angaben des Fachanwalts für Sozialrecht, Jan Häußler, mehren sich Fälle , in denen das Jobcenter Essen ältere Hartz IV-Bezieher vorzeitig mit zum Teil erheblichen Abschlägen in die Rente drängen wollen. „Hierbei wird zum Teil auf „brutalst mögliche“ Art vorgegangen. Die Leistungsberechtigten erhalten einen Bescheid, dass Ihnen keinerlei Leistungen mehr ausgezahlt werden bis die Mitwirkungshandlung nachgeholt wird“, berichtet der Anwalt.
Betroffen: Nach 1950 Geborene
Dass diese Fälle von Zwangsverrentung nunmehr gehäuft auftreten, hat den Grund, dass Menschen die vor 1950 geboren sind, übergangsweise einen besonderen Schutz vor der vorzeitigen Verrentung genossen. Nun aber kommen die Menschen, die heute von Sozialhilfe bzw. Hartz IV abhängig sind und nach 1950 geboren wurden in das Alter, wo dieser Schutz vor der vorzeitigen Rente nicht mehr wirkt. Diese ist möglich ab dem 63. Lebensjahr. „In den mir vorliegenden Fällen ging das Jobcenter schematisch vor und forderte zur Stellung des Rentenantrag auf. Andernfalls würde das Jobcenter selbst den Rentenantrag für den Leistungsberechtigten stellen. Von daher ist der Begriff Zwangsverrentung durchaus zutreffend“, so der Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtswidrige Aufforderungen seitens der Jobcenter
Doch diese Vorgehen der Jobcenter entspricht nicht der Rechtsauffassung und Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte. Diese verlangen nämlich, dass sich ein Leistungsträger vor einer solchen Aufforderung zum Rentenantrag mit dem Einzelfall beschäftigen und zudem Ermessen ausüben. „ Die Konsequenz ist also, dass die Aufforderungen des Jobcenters regelmäßig rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen“, so Häußler.
Für Betroffene ist es wichtig, sich gegen den Aufforderungsbescheid im Rahmen der Widerspruchsfrist entsprechend zu wehren. Wer die vorzeitige Rente in Anspruch nimmt, muss teilweise mit massiven Abschlägen rechnen. Diese bleiben dauerhaft auch ab dem „normalen Rentenalter“ bestehen. Betroffene sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen oder eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen. Alternativ kann auch im Hartz IV Forum nachgefragt werden. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zwang-zur-fruehverrentung-9001426.php

Montag, 29. April 2013

Was geschieht zur Zeit in Deutschland?

Das Soziale Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” schaut nicht nur zu, sondern deckt auf. Da wurden und werden Gesetzte erlassen die es dem „Staat“ erlauben, Sanktionen zu erheben gegen Erwerbslose, Kranke, Behinderte, Rentner und Aufstocker. Immer wieder wird geplant uns das Wahlrecht zu entziehen.

Ja warum wohl? Weil wir zu kritisch sind, oder weil wir die Wahrheit sagen, oder weil wir die Missstände aufdecken. In den Augen der Regierenden sind wir unnütz und der Abschaum der Gesellschaft. Die Regierenden brauchen die armen Menschen und sie werden ganz bewusst und vorsätzlich ausgebeutet, versklavt, schikaniert unter Druck gesetzt und ausspioniert.

Durch die arme Bevölkerung kann man ja wunderbar die Arbeitnehmer unter Druck setzten. Hartz IV dient als Abschreckung und danach erwartet uns dann SGB XII. Da fragt man sich, soll man sich ein Strick kaufen oder bis zum Tod so dahin vegetieren.

Unser Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” sagt, “Bürger wehrt Euch”. Jede Regierung hat nur so viel Macht, wie das Volk es zulässt. In diesem Jahr sind Bundestagswahlen. Es ist an der Zeit, dass dieser Regierung endlich die Macht über uns entzogen wird. Jetzt soll in Frankreich Hartz IV eingeführt werden. Von wem dieser Vorschlag kommt kann sich doch jeder denken.

Auf unserem Sozialen Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” kämpfen wir nicht nur gegen das soziale Unrecht. Wir helfen den Bürgern auch bei Problemen mit Hartz IV, SGB XII und vieles mehr. Unsere Kraft besteht darin, dass wir eine feste Gemeinschaft sind.

Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau”

Quelle: Presse i.A.Birgit Kühr

Samstag, 13. April 2013

„Hartz-IV-Mord“ in Berlin

Kurz nach einer Zwangsräumung verstirbt die Betroffene in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe
12.04.2013
Am Donnerstag, zwei Tage nach einer Zwangsräumung, verstarb die schwerbehinderte Rentnerin Rosemarie F. in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe. Deren Initiator spricht in einer Videobotschaft von einem „Hartz-IV-Mord“. Heute Abend soll ein Trauermarsch für die Getötete stattfinden.
Menschenverachtender Rausschmiss
Nachdem die 67-jährige Rosemarie F. am Dienstag aus ihrer Wohnung in Berlin-Reinickendorf zwangsgeräumt wurde, verstarb sie zwei Tage später in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe. Die Räumung wurde am 9. April 2013 mit Hilfe von 140 Polizisten durchgesetzt. Einige hundert Menschen demonstrierten an diesem Tag gegen den Rauswurf. „Wir wollten präsent sein und auf die Räumung aufmerksam machen“, so David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, einer Initiative, die Teil eines Netzwerkes aus rund 20 stadtpolitischen Organisationen ist.
Noch im Februar 2013 hatte das Berliner Landgericht die Zwangsräumung vorläufig gestoppt, die Gerichtsvollzieherin hatte bereits die Schlösser der Wohnung ausgetauscht gehabt. Auch damals hatten einige hundert Menschen dagegen protestiert. Letzte Woche war durch ein fachärztliches Attest bestätigt worden, dass der schwerbehinderten und schwer Kranken Rosemarie F. eine Zwangsräumung nicht zuzumuten sei. Als es diese Woche jetzt doch zur Zwangsräumung von Rosemarie F. kam, äußerte sich eine an den Gegenprotesten beteiligte Frau zu dem „menschenverachtenden Rausschmiss“. So hätte etwa der Mann der neuen Vermieterin gemeint, die Frau (gemeint ist Rosemarie F.) kann in den Dschungel gehen und sich umbringen, das interessiere ihn alles nicht.


Solidarität der Berliner Kälte-Nothilfe

Rosemarie F. bekam nach ihrer Zwangsräumung Obdach in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe, dort verstarb sie auch gestern. Die Todesursache soll noch durch eine Obduktion geklärt werden. Die Schwerbehinderte habe dem Druck und Stress nicht standhalten können. Der Initiator der Kälte-Nothilfe, Dominic Grasshoff, erzählte, wie ein Spaziergang ihr große Mühe bereitete und sie dabei mehrfach erbrochen habe. „Sie hat in den Tagen nach der Räumung erheblich abgebaut“, so Grasshoff, der auch Aktivist bei „Zwangsräumung verhindern“ und „occupy“ ist.
„Mord durch den Staat“
Nach dem Tod von Rosemarie F. erklärte die Kälte-Nothilfe in ihrer Pressemitteilung: „Wir sind sehr geschockt über die Vorgehensweise in unserem Land und bitten Sie alle Hebel in Bewegung zu setzen um endlich einen Ruck durch die Bevölkerung gehen zu lassen“. In einem sehr emotionalen Videostatement sprach Grasshoff von „Hartz-IV-Mord“, beziehungsweise von „Mord durch den Staat“.
Trauermarsch am Freitag-Abend
Für den heutigen Freitag-Abend, um 18.00 Uhr rufen Initiatoren über soziale Netzwerke zu einem Trauermarsch, beginnend in der Aroser Allee 92, wo Rosemarie F. gewohnt hatte, in Berlin-Reinickendorf, auf. In einer Stadt, in der zehntausende Menschen von Zwangsräumung bedroht sind, sollten sich doch sehr viele finden, die gegen die teils menschenverachtenden Methoden von Behörden und Vermietern auf die Straße gehen. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mord-in-berlin-9001384.php

Donnerstag, 11. April 2013

HAUSVERBOT FÜR DEN MEDIZINISCHEN DIENST

Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz sieht in der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Hartz IV Leistungsempfänger bei mehrfachen Krankmeldungen durch den medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung Zwangsuntersuchen zu lassen einen erneuten Schritt weg vom Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Überwachungsstaat. Aus dem Grundgesetz selbst, § 20, ergibt sich die Pflicht und das Recht hier Widerstand zu leisten.
Aus diesem Grund möchten wir alle Betroffene ermutigen, sich gegen das unverhältnismäßige Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zu wehren. In der Anlage senden wir Euch deshalb einen Entwurf für ein vorbeugendes Hausverbot, welches direkt an den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen gesendet werden sollte.
ENTWURF

Doris Mustermann, Geschwister Scholl Str.1 55131 Mainz
An den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz (hier das jeweilige Bundesland einsetzen)
Albiger Str.19d (Die Anschriften findet man unter http://www.mdk.de/321.htm)
55232 Alzey
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem durch mehrere Pressemitteilungen bekannt wurde, dass die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen hat, vorliegende ärztliche Krankmeldungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in der Form von Hausbesuchen zu überprüfen, ohne das hierfür ein direkter Grund vorliegen muss, sehe ich mich zum Schutze meiner Persönlichkeitsrechte gezwungen, Ihren Mitarbeitern sowie alle in Ihrem Auftrag tätigen Dritten mit sofortiger Wirkung ein unbefristetes Hausverbot für meine Wohnung (genaue Anschrift) zu erteilen.
Solte dieses Hausverbot von Ihnen, oder Dritten die in Ihrem Auftrag handeln, missachtet werden, werde ich ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.
Freundliche Grüße,
Doris Mustermann

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hausverbot-fuer-den-medizinischen-dienst-9001383.php

Immer mehr Sanktionswut der Hartz IV-Behörden

Immer mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher
10.04.2013
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekanntgab, wurden im Jahr 2012 mehr als eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verhängt – mehr als jemals zuvor. Die Behörde meint, dass hätte mit einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern zu tun.
Rekordhoch bei Sanktionen
Seit Einführung der sogenannten Hartz-Reform vor zehn Jahren war die Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher nie so hoch wie jetzt. Mehr als eine Million wurden 2012 verhängt, dass sind 98.900, beziehungsweise elf Prozent mehr als im Jahr zuvor, gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt. Das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt meinte: „Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert." Der absolute Schwerpunkt der Sanktionen lag bei den sogenannten Meldeversäumnissen. Diese stiegen von 107.500 auf 705.000 im Vergleich zum Vorjahr und machten somit etwa 70 Prozent aus. Außerdem wurden 13 Prozent der Sanktionen damit begründet, dass eine Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme abgelehnt wurden. Weiteren 14 Prozent der Sanktionierten wurde angelastet, sie haben sich geweigert, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter zu erfüllen. Bei Hartz-IV-Beziehern, die Termine im Jobcenter versäumen, werden die Leistungen um zehn Prozent für drei Monate gekürzt. Kürzungen von 30 Prozent drohen weiterhin bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes, selbst wenn es sich um einen sogenannten Ein-Euro-Job handelt. Das Arbeitslosengeld II kann sogar ganz gestrichen werden, wenn es wiederholt zu vermeintlichen Verstößen kam.
Eigenartige Erklärungsansätze
Durchschnittlich wurden insgesamt 150.300 Leistungsberechtigte im Jahr mindestens mit einer Sanktion belegt, im Verhältnis aller Hartz-IV-Bezieher waren das 3,4 Prozent. Diese Quote wurde im Westen mit 3,3 Prozent und im Osten mit 3,5 Prozent angegeben. Besonders hoch fiel sie in Berlin mit 4,8 Prozent aus und am niedrigsten im Saarland und Bremen mit je 2,7 Prozent. Den Grund des Anstiegs der Sanktionen glaubt die Behörde in einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und in einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern erkannt zu haben. So meinte Heinrich Alt:
„Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu". Dass die vermeintlich geringe Sanktionsquote dafür spreche, „dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen", meint er ebenfalls erkannt zu haben. Es wird behauptet, dass Sanktionen immer das letzte Mittel seien und Jobcenter keine Drohkulissen aufbauen wollen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass nicht vergessen werden darf, wer die Grundsicherung finanziere: die Steuerzahler. „Also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin", wie Alt meint, erklären zu müssen.
Üblicher Anstieg der Zahlen
Die verhängten Sanktionen waren auch in den letzten drei Jahren jeweils um etwa 100.000 angestiegen. Die Fälle, die mit Ablehnung eines Arbeitsangebots begründet wurden, geht kontinuierlich zurück. So war im Jahr 2007 fast jede vierte Sanktion wegen einer nicht angenommenen oder abgebrochenen Arbeit oder Weiterbildungsmaßnahme ausgesprochen worden. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-mehr-sanktionswut-der-hartz-iv-behoerden-9001379.php

Dienstag, 9. April 2013

Krankenschwester BA - eine Lächerlichkeit jagt den Hippokratischen Eid

Nun will wird man getreu der Geschichte, die “angemessenen Kranken” aussortieren und die gesamte Ärzteschaft wohl mit unter Generalverdacht stellen, auch wenn sie in ihren Praxen feststellen müssen, dass es sogar noch kranke ALG II Empfänger gibt. Wer diese Betroffenen ernsthaft krank machte, wird ja nicht hinterfragt, aber wo die wirklich Kranken des Systems noch sitzen, ist jedem bekannt.

Dies wird fortführend noch eine tolle Sache, wenn an den Tresen der Praxen zukünftig nach einem “ALG II PASS” gefragt wird und an der Eingangstür ein Schild mit der Aufschrift:

“Kein Zutritt für Hartzer Schnorrer - bei Zuwiderhandlung droht der vollständige Entzug der Existenz”

hängt und entsprechend passendes Gedankengut angeprangert wird. Immerhin kann der Arzt ja seine Praxis gleich dicht machen, wenn er erwischt wird, einem “Hartzer” zum gelben Schein verholfen zu haben - wo der “medizinisch ausgebildete und fähige Sachbearbeiter” aus dem Jobcenter - völlig anderer Meinung ist. Über den “MED-Dienst” brauchen wir daher auch keine Worte mehr verlieren, denn darüber stehen ja genügen “positive” Diagnosen im Netz bereit.

Vielleicht sollte sich aber der Wähler mal mit den bekannten Suchmaschinen im noch zugänglichen Internet um folgende Zeichenfolge bemühen:

“Krankenstand Jobcenter Mitarbeiter” … such such … !!!

… dann wird man feststellen, wo die wahren Kranken blau feiern, jedoch aus dem selben Topf ernährt werden, wie die - denen man selbst gern den Teller zur Nahrung wegnehmen möchte. Das dies eine verfassungsrechtliche Schweinerei ist, juckt doch nicht mal die roten Kittelträger in Karlsruhe und schon gar nicht, wenn man denen das Grundgesetz an die Tür nageln würde.

Perverser wird es noch, da sogar “Kopfprämien” ausgesetzt wurden … ja sie lesen richtig, es wurden Preisgelder ausgehandelt, was diese “Gesundsprecher” animieren wird, nicht in den eigenen Reihen nach “Blaumachern” zu suchen, sondern die Jagd auf “die schon Ausgegrenzten” zu eröffnen. Die “Kopfgeldjäger” werden dann mit 130 Euro bis 260 Euro Steuergeld gelockt und honoriert. Nur zum Vergleich, ein “Hartzer” bekommt dagegen gerade mal 382 Euro zum Fressen im Monat und sollte ein solch “schwarzes Schaf” gerissen worden sein, dann macht man sogar noch Gewinn - scheiß doch auf das Menschenleben, welches zwar keinen Schnupfen mehr hat, aber dafür verhungert übern Obdachlosenzaun hängt - bei erfrischender Temperatur, gegen das zuvor noch gefühlte Fieber und einem Zettel am Zeh - in judikativer Form eines Sanktionsbescheides.

Was fehlt nun noch … achja, die wohl eindeutige Kennzeichnung der “Hartzer” - aber da werden sich die “Superhirne” im Diätenkostüm und Lobbybett bestimmt noch was Gutes einfallen lassen … wie wäre es denn z.B. mit dem Chip unter der Haut, welcher gleich ein Alarmzeichen gibt, sobald man in der Öffentlichkeit sich zeigt ??? Na, da glänzen doch die Augen - oder ???

Halali … die Jagd ist eröffnet !!!

Quelle: Sozialticker

Montag, 8. April 2013

Hartz IV: Jobcenter sollen Kranke verfolgen

Jobcenter sollen kranke Hartz IV Bezieher verfolgen: Eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit fordert die Mitarbeiter der Jobcenter aktiv zum Rechtsbruch auf

08.04.2013
Die staatliche Entmündigung von Hartz IV-Beziehern hört selbst vor dem Krankenbett nicht mehr auf. Ein neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter fordert nun die Sachbearbeiter dazu auf, erkrankte Hartz IV-Betroffene „stärker und häufiger zu kontrollieren“. So sollen die Mitarbeiter „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ nachgehen und sogar die Hartz IV-Leistungen kürzen. Dabei sollen die Sachbearbeiter erneut ihre rechtlichen und fachlichen Kompetenzen überschreiten und augenscheinlich „Götter in Weiß“ spielen.
Offener Rechtsbruch um den Druck zu erhöhen
Es ist mal wieder ein starkes Stück, was da aus dem Hause der Bundesagentur für Arbeit stammt. Glaubte die Bundesbehörde noch vor einigen Jahren selbst Polizei spielen zu dürfen, sollen die Behördenmitarbeiter nun ärztliche Kompetenzen übernehmen und erkrankte Hartz IV Bezieher schikanieren. Vermutet der Sachbearbeiter, dass der Betroffene „nicht krank“ sei, sollen die Hartz IV-Leistungen willkürlich gekürzt werden. Laut eines Zeitungsberichts gebe ein siebenseitiges Papier „mit fachlichen Hinweisen“ konkrete Hinweis, wie angebliche „Blaumacher“ zu erkennen seien. Demnach sollen die Sachbearbeiter auf folgende Begebenheiten oder Situationen achten:
Arbeitslosengeld II Bezieher, die sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmelden, häufig am Beginn oder am Ende einer Woche krank sind, Einladungen zu Meldeterminen beim Jobcenter wegen Krankheit zu versäumen, nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit ankündigen oder am Ende eines Urlaubs krank werden. Weiter heißt es in der BA-Weisung [60 KB] , die der Redaktion vorliegt: "Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zeigt wiederholt
Arbeitsunfähigkeit an bzw. legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor nach Einladung zu einem Meldetermin, nach Angebot oder Abbruch einer Maßnahme, nach einer Auseinandersetzung mit dem persönlichen Ansprechpartner, in der sie ihre Abwesenheit angekündigt hat, oder nach einer Weigerung, Urlaub zum gewünschten Termin zu gewähren, zum Ende ihres Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags."
Ärztliche Atteste sollen angezweifelt werden
Werde seitens des Erkrankten ein ärztliches Attest vorgelegt, sollen die Jobcenter-Mitarbeiter laut Zeitungsberichten „genauer hinsehen“. Läge ein Verdacht auf „eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung vor“, sollen die Sachbearbeiter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Dieser Dienst soll dann den erkrankten Hartz IV-Bezieher erneut untersuchen. Diese Untersuchung solle „zur Not auch in dem Zuhause des Betreffenden“ stattfinden. Nicht selten entscheidet der MDK auch „ohne Untersuchung nach Aktenlage“. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-sollen-kranke-verfolgen-9001373.php

Freitag, 5. April 2013

Bildungsträger droht mit Hartz IV Sanktionen

Nach Angaben des Kreisverbandes der Linken droht ein Weiterbildungsträger neuerdings mit Sanktionen
05.04.2013
Um das Armutssystem Hartz IV hat sich über Jahre hinweg eine regelrechte Armutsindustrie gebildet, bestehend aus sogenannten Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen. Die „Versorgung“ von Hartz IV Betroffenen bedeutet für diese Einrichtung nicht selten ein Millionengeschäft. Auch in Mönchengladbach gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik fällt, bekommen. Nach Informationen des Kreisverband der örtlichen Linkspartei fangen neuerdings diese Träger an, „Kunden“ mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen. So heißt es in einer aktuellen Presserklärung: „Ein Skandal ist dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen.“
"Jede Arbeit ist anzunehmen"
Zwar ist seit dem Ende des dritten Reiches Zwangsarbeit in Deutschland verboten, doch Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen „jede zumutbare Arbeit annehmen“. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Nicht selten werden Betroffene mit Totalsanktionen belegt, weil sie zum Beispiel eine Zeitarbeitsstelle ablehnten. „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“, heißt es nicht selten in den Jobcentern. Üblicherweise werden dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch bezahlt wird. Wie die Linke weiterberichtet, habe ein Mitarbeiter bei TTS gesagt, dass die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht angedacht ist, „sondern die Verschiebung der Erwerbslosen von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die Sozialversicherungspflicht greift“. Anscheinend interessiert es den Bildungsträger nicht, dass die Betroffenen weiterhin auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, weil die Lohnzahlungen nicht ausreichen, um sich oder eine Familie zu ernähren.
Wurden Teilnehmer mit Hartz IV Sanktionen bedroht?
Auch skandalös sei „die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen bedroht hat“, wie die Partei weiter schreibt. Hier ist anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines Bildungsträgers. Mario Bocks, Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE. in Mönchengladbach-Nord und Mitarbeiter der Sozialberatung sagt dazu: „Das ist eigentlich eine strafbare Handlung, wenn man als privater kleiner Mitarbeiter Maßnahmen androht, die nur ein Amt verfügen kann. Aber das passt zu diesem Träger. Abgesprochen zwischen Jobcenter und sogenanntem Träger war, das im Bereich Qualitätsmanagement gearbeitet werden soll und nicht mit Drohungen nach Zwangsarbeit und mit Amtsanmaßungen. Die Verantwortlichen sollten sich hier mal um diesen Bildungsträger kümmern und die Zertifikation dringendst überprüfen.“ Die Linkspartei Mönchengladbach hat angekündigt den Fall weiter aufzuklären und fordert eines Überprüfung des Bildungsträgers durch die Sozialbehörden der Stadt. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bildungstraeger-droht-mit-hartz-iv-sanktionen-9001372.php

Urteil: Genauere Hartz IV Unterkunftskosten

Tatsächliche Wohnkosten müssen genauer berechnet werden
04.04.2013
Die Unterkunftskosten von Hartz IV Leistungsberechtigten müssen laut eines neuerlichen Sozialgerichtsurteil umfassender berechnet werden. Dabei müssen nach Möglichkeit viel mehr Informationen vom allgemeinen Wohnungsmarkt mit in Betracht gezogen werden, als dies sonst gehandhabt wird. Lediglich einen Mietspiegel der nur bestehende Verträge einbezieht aber teurere
Angebote für freie Wohnungen nicht mit einschließt, reiche für eine korrekte Berechnung nicht aus. Das urteilte das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt am Mittwoch. Mit einem einfachen Mietspiegel können laut der Richter die Wohnkosten nicht berechnet werden (Aktenzeichen: L 7 SO 43/10).
„Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen, denn diese stellen sich als angemessene Kosten dar“, so doe Richter. Um diesen Betrag zu berechnen, müssten aber die realen Mietpreise der angemessenen Wohnungen vorliegen. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung), es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, zB welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße, Angaben über den Beobachtungszeitraum, Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel), Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten, Validität der Datenerhebung, Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung und Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).
Das Gericht hat damit die bis vor kurzer Zeit gängige Berechnungsmethode der Stadt Offenbach kritisiert. Der Offenbacher Stadtrat für Arbeit und Soziales, Felix Schwenke (SPD) sagte, seit ersten April gelten neue Methoden, die nicht nur bestehende Mietverträge sondern auch Wohnungsangebote berücksichtigen. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteil-genauere-hartz-iv-unterkunftskosten-9001371.php

Mittwoch, 3. April 2013

Hartz IV Regelsatz-Daten ein Staatgeheimnis

Bundesamt verweigert Statistiken

Verwaltungsgericht verhindert Dateneinsicht beim Statistischen Bundesamt
02.04.2013
Wurden die Hartz IV Regelleistungen transparent und nachprüfbar errechnet? Um dieser Frage nachzugehen, klagte ein Hartz IV Betroffener vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf die Einsicht der Verbraucherstichprobe des Jahres 2008. Doch das Gericht wies die Klage zurück: Die Daten aus den Haushaltsbüchern würden dem Staatsgeheimnis unterliegen.
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat entschieden, dass das Statistische Bundesamt keine Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichproben des Jahres gewähren muss. Diese würden nach Ansicht des Gerichtes dem Staatsgeheimnis unterliegen (Az.: 6 K 1374/11.WI).
Statistikgeheimnis verhindert Dateneinsicht
Der Kläger hatte argumentiert, dass er aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen als Bezieher von Hartz IV Leistungen, es sich nicht vorstellen könne, dass die Höhe der Arbeitslosengeld II-Regelsätze anhand der dem Regelsatz zugrunde liegenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes korrekt berechnet worden sei. Zudem sei das Vorgehen des Gesetzgebers nicht transparent und nachvollziehbar. Um jedoch nachprüfen zu können, ob hier sauber gearbeitet wurde, begehrte der Kläger zunächst Einsicht in alle etwa 60.000 Haushaltsbücher in anonymisierter Form, die der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 zugrunde lagen, zuletzt beschränkt auf die Einpersonenhaushalte. Das Statistikgeheimnis greife nur dann nicht ein, wenn die Daten so zusammengefasst und so gehäuft sind, dass es sich um statistische und damit aggregierte Daten handelt, so dass die Einzelangaben einer natürlichen Person nicht mehr zuzuordnen seien. Dieses sei aber bei den Haushaltsbüchern eben nicht der Fall, so das Gericht.
Auch gebe es nach Ansicht der Richter kein Anrecht des Klägers darauf, dass die Daten durch das Bundesamt in kompletter Weise neu berechnet und verändert werden, um dem Statistikgeheimnis gerecht zu werden. Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstrecke sich lediglich auf vorhandene Daten. „Das Informationsfreiheitsgesetz kennt keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Herstellungspflicht von Informationen“, so die Richter. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-daten-ein-staatgeheimnis-9001364.php

Samstag, 23. März 2013

Studie: Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

Hartz IV reicht für Stromkosten nicht aus
23.03.2013
Was viele Nicht-Betroffene nicht wissen: Hartz IV Leistungsberechtigte müssen die Stromkosten vom kargen Regelsatz selbst bezahlen. Knapp 32 Euro steht einem Single-Haushalt im Rahmen der Regelleistungen für Stromkosten zur Verfügung. Doch mit diesem geringen Betrag kommen nur die Wenigsten aus, da die Energielieferanten jedes Jahr aufs neue die Kosten für Strom erhöhen. Sozialverbände sprechen daher in diesem Zusammenhang von „einer massiven Unterdeckung durch stetig steigende Strompreise“. Weil sich viele schlichtweg die Strompreise nicht mehr leisten können, droht die Abschaltung. Ein Stromanbieterwechsel scheidet oftmals aus, weil vieler Anbieter einen Verdienstnachweis oder Vorkasse verlangen.
Bis zu 20 Euro zu wenig, um die Stromkosten zu decken
Derzeit beträgt der Eckregelsatz 382 Euro im Monat. Hiervon sollen Hartz IV Bezieher 31,94 Euro zur Abgeltung der Stromkosten bereithalten. Wie das Stromvergleichsportal „Check 24“ ermittelte, „viel zu wenig, um die tatsächlichen Kosten zu decken“. Laut der Experten lägen die Stromkosten im Schnitt etwa ein Drittel darüber. So müssen Betroffene rund 10 bis 20 Euro an anderer Stelle wieder einsparen. Das bedeutet keine neuen Schuhe für die Kinder und am Ende des Monats nur noch trocken Brot.
Im Durchschnitt zahlt ein Single-Haushalt etwa 42 Euro pro Monat für Strom. In den neuen Bundesländern sind es etwa 43 Euro und in den Alten etwas weniger. Somit seien „die Ostdeutschen besonders betroffen“, wie die Studienautoren resümieren. Nicht nur der Strom sei etwas teurer, in Ostdeutschland sind auch mehr Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen, als im Westen. So beziehen im Osten 10,5 Prozent der Erwachsenen Hartz IV, in Westen sind es hingegen 6,2 Prozent.
In Thüringen sind die Stromkosten am Höchsten
Am höchsten waren die Stromkosten laut der Studie im Bundesland Thüringen. Dort musste ein Alleinstehender rund 44 Euro (1500 Kilowattstunden) bezahlen. Das sind etwa 12 Euro mehr, als im Regelsatz berechnet. Ebenfalls hoch sind die Preise für Strom in Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Niedrig hingegen waren die Stromkosten in Bremen. Hier müssen Verbraucher im Schnitt 39 Euro für einen Singlehaushalt zahlen. Trotzdem müssen auch hier Hartz-4-Bezieher 7 Euro dazu zahlen.
Stromkosten-Unterdeckung seit Jahren
Bereits vor zwei Jahren hatte die Verbraucherinitiative die tatsächlichen Stromkosten mit den Regelbedarfen verglichen. Bereits damals kam bei der Untersuchung heraus, dass eine Unterdeckung von 25 Prozent besteht. Zwar ist seit dem der Regelsatz um acht Euro angehoben worden, allerdings stiegen die Energiepreise überproportional an. „Die Grundversorgung erlebte seit Jahresbeginn einen Preisanstieg von 12 Prozent“, wie es in dem Bericht heißt.
Anbieterwechsel oft keine Alternative
Erschwerend kommt hinzu, dass Hartz IV Betroffene es schwer haben den Stromanbieter zu wechseln. Viele Anbieter verlangen vor Vertragsabschluss einen Bonitätsnachweis. Weil besonders Hartz IV Bezieher durch die offensichtliche Unterdeckung von Stromschulden betroffen sind, werden viele von den Anbietern kategorisch abgelehnt. Ein zweites Hindernis stellt die Vorkasse dar. Zwar sind viele Anbieter im Vergleich zu den Stadtwerken deutlich günstiger, allerdings verlangen sie eine Vorkasse. Weil aber viele Betroffene sich noch nicht einmal von dem kargen Regelsatz ein warmes Mittagessen leisten können, scheidet diese Option oftmals aus.
Eine kleine Anfrage der Fraktion "Piraten" im Berliner Abgeordnetenhaus hatte ergeben, dass allein in Berlin in 2012 18.978 Haushalten der Strom abgeschaltet wurde. Insgesamt hat Vattenfall im letzten Jahr 1,8 Millionen Abmahnungen und 92.373 Stromsperrandrohungen verschickt. 1893 Haushalten wurde zudem das Gas abgestellt.
Bereits ab einer Schuldsumme von 100 Euro dürfen Anbieter nach erfolgloser Mahnung die Stromversorgung unterbrechen. Laut Erwerbslosen-Initiativen in Berlin zeigte sich der Berliner Gasversorger Gasag noch rigoroser und kappte die Versorgung bereits bei Energieschulden von 50 Euro. Erste Hilfe finden Sie auch hier: Was tun bei Stromabschaltung und Schulden (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/studie-hartz-iv-reicht-nicht-fuer-stromkosten-9001350.php

Donnerstag, 14. März 2013

Protest im Jobcenter gegen Hartz IV-Sanktionen

Wir sind Bert Neumann

Bürger demonstrieren gegen Hartz IV Sanktionen im Jobcenter
13.03.2013
Das Hartz IV-System schlägt zu, egal zu welcher Zeit. Diese bittere Erfahrung musste auch Bert Neumann* aus Forst (Lausitz) machen. Kurz vor dem Weihnachtsfest wurde ihm durch das zuständige Jobcenter mitgeteilt, dass ab Neujahr 2013 die Hartz IV Leistungen für drei Monate auf Null gekürzt sind. Diese Sanktion bedeutet, dass er beispielsweise laufende Kosten für Internet, Strom, Gas und Wasser nicht mehr begleichen kann. Auch die Mietkosten sollen für diesen Zeitraum nicht mehr gezahlt werden. Einzig und allein ein Lebensmittelgutschein steht dem Betroffenen zur Verfügung, damit er einmal im Monat einen Einkauf im Supermarkt erledigen kann, um nicht einen Hungertod zu erleiden.

Protest im Jobcenter

Was muss ein Menschen "verbrochen" haben, um so gestraft zu werden?
Das Jobcenter straft demnach mit Verschuldung, Hunger und Obdachlosigkeit. Was muss ein Menschen getan haben, um derart unmenschlich abgestraft zu werden? Im letzten Jahr hatte Bert zum dritten Mal die identische „Qualifizierungsmaßnahme“ von Seiten des Jobcenters aufoktroyiert bekommen. In diesem Kurs sollte er Basics wie „Wie gehe ich mit einer Maus um“ erlernen. Dabei kennt er sich schon bestens mit Computern aus. Anfang November fehlte Bert Neumann krankheitsbedingt und konnte keinen Krankenschein vorzeigen.
Bert Neumann leiden seit Jahren an der chronischen Magen-Darm-Erkrankung Morbus Chron. Die Krankheit tritt immer wieder in Schüben auf und ist mit starken Schmerzen und Übelkeit, Durchfall und Erbrechen verbunden. In Forst herrscht ein regelrechter Ärztemangel. Neue Patienten mit dieser Krankheit werden derzeit nicht aufgenommen. Ärzte, die Herrn Neumann behandeln, sind in Cottbus und in Berlin. Wenn er jedoch die Schübe hat, sind die Ärzte nicht erreichbar. Zudem unterliegt Bert Neumann einer sogenannten Residenzpflicht und darf seinen Heimatort nicht ohne Genehmigung des Jobcenters verlassen.
"Wir lassen uns das nicht mehr gefallen"
Doch Bert Neumann ist nicht allein. Ein großes Unterstützerteam hat sich seiner angenommen. Gemeinsam nehmen sie die Behördenwillkür und Unmenschlichkeit nicht mehr hin. Am Dienstag den 12. März sind über 25 Menschen in das Jobcenter von Forst gegangen, um gegen die unmenschliche Sanktionierung von Bert Neumann zu demonstrieren. „Die Missachtung der Menschenwürde betrifft uns alle“, begründeten die Unterstützer ihre Aktion. „Keiner soll alleine gelassen werden“. Auf ihren Jacken trugen sie die Aufschrift „Wir sind Bert Neumann“. Eine Aktion, die auch in anderen Orten unbedingt Schule machen sollte. Mehr über den Unterstützerkreis findet sich hier. (wm)

* Der Betroffene will nicht mit seinem realen Namen in der Öffentlichkeit genannt werden.

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/protest-im-jobcenter-gegen-hartz-iv-sanktionen-9001337.php

Donnerstag, 7. März 2013

Geschönte Arbeitslosenzahlen und die Wahrheit dahinter

Geschönte Arbeitslosenzahlen und die Wahrheit dahinter
07.03.2013
Wie immer werden die Arbeitslosenzahlen massiv geschönt. Laut offizieller Lesart waren im Februar 2013 rund 3,156 Millionen Menschen erwerbslos. Trotz einer Zunahme von offiziell 18.000 zusätzlichen Erwerbslosen seit Januar 2013 seien die Zahlen „robust“. Doch wie in jedem Monat werden nicht alle Menschen in die Statistik aufgenommen, die ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind. Seit Jahren trickst die Bundesregierung bei den Arbeitsmarktzahlen.
Seit Anfang der 90er Jahre hat die herrschende Politik immer neue Beschäftigungsinstrumente eingeführt, um bestimmte Arbeitslosengruppen aus der offiziellen Statistik zu verbannen. Das bedeutet, die Trickserei bei den Arbeitslosenzahlen fing nicht erst mit der Einführung der Hartz IV Gesetze an.
Wie werden die Zahlen manipuliert?
Landläufig bekannt dürfte sein, dass Erwerbslose, die älter als 58 Jahre alt sind oder Arbeitslose, die eine Zeitlang krank sind, Ein-Euro-Jobs durchführen müssen oder sich in sogenannten Weiterbildungsmaßnahmen befinden, nicht in der Statistik auftauen. Seit dem Jahre 2009 werden zudem alle Erwerbslosen nicht mehr erfasst, deren Arbeitslosigkeit von privaten Jobvermittlern verwaltet wird. Rechnet man die Gruppe der Aussortierten oder Unterbeschäftigten, wie es im Behördendeutsch heißt, zusammen, kommt man auf eine Zahl von 811.166 Erwerbslose, die nicht in den aktuellen Arbeitslosenzahlen mitgezählt werden. Und trotzdem werden die aktuell gemessenen Arbeitslosenzahlen mit den vor 20 Jahren verglichen.
Würde die Bundesagentur für Arbeit ehrlich zählen, wären in Deutschland mindestens ,3.967.408 Millionen Menschen arbeitslos in Deutschland. Hinzu kämen allerdings noch einmal rund 567.000 Menschen ohne Job, die z.B. den Gang zum Jobcenter fürchten und sich nicht erwerbslos melden. Diese Menschen verzichten auf einen Arbeitslosengeld I oder II Anspruch. Von der Politik wird diese Personengruppe als „stille Reserve“ bezeichnet.
Nicht robust und nicht nachhaltig
Deutlich wird, dass die Argumente der schwarz-gelben Bundesregierung eigentlich nichtig sind. Neben der Trickserei hat auch eine Verschiebung der Beschäftigungsarten stattgefunden. So gibt es beispielsweise heute viel weniger Vollzeitstellen, als noch vor 20 Jahren. Dafür sind jedoch mehr prekäre Beschäftigungen wie Teil, und Minijobs entstanden. Das ist alles andere als „robust“. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/geschoente-arbeitslosenzahlen-und-die-wahrheit-9001331.php

Mittwoch, 6. März 2013

Hartz IV: Wenn das Jobcenter zwingen will

Keine Rechte beim Amt: Wenn die Eingliederungsvereinbarung erzwungen werden soll
06.03.2013
Ein "Kunde" des Jobcenters Köln sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Dieser wollte die Eingliederungsvereinbarung jedoch erst nach eingehender, rechtlicher Prüfung unterschreiben oder sich für einen Gegenvorschlag entscheiden. Auch das Nichtunterschreiben der EGV, Eingliederungsvereinbarung, war für ihn eine Option. Immerhin kann eine EGV auch einen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten.
Obwohl der "Kunde" drei Mal darauf hingewiesen hat, dass er sich Bedenkzeit erbeten möchte, forderte ihn die Sachbearbeitung auf, den Vertrag zu unterzeichnen, da der Steuerzahler, der dem Kunden das Geld zum Überleben gibt, ein Recht darauf hätte.
Erst nach dem dritten Hinweis auf sein Recht der Bedenkzeit wurde dem Kunden die EGV mitgegeben. Nach dem der "Kunde" sich vom Druck und der Unverschämtheit der Sachbearbeitung gelöst hatte formulierte er eine Feststellungsklage für das Sozialgericht. Neben den üblichen Bedingungen, die das Jobcenter in einer EGV hineinschreibt, welche aber dort gar nicht stehen dürfen, da sie ohnehin schon im SGBII enthalten sind, wehrt sich der "Kunde" vor allem gegen die der EGV zugehörigen Sanktionsandrohung. So soll das Sozialgericht nicht nur feststellen, ob es sich um ein sanktionsfähiges Rechtsverhältnis handelt oder nicht, sondern auch, ob die Sanktionen verfassungswidrig sind oder nicht. So heißt es zu diesem Punkt in der Klageschrift:
"Ich halte die EGV auch insofern für Rechtswidrig, da sie mich mit dem Entzug meiner Existenzgrundlage bedroht. In der der EGV zugehörigen Rechtsfolgenbelehrung wird mit Sanktionen von bis zu 100% gedroht. Unabhängig der Urteile des BVerfG zu den Regelsätzen, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, vom 09. Februar 2010 und vom 18. Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz, BVerfG v. 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Abs-Nr. 89, in denen das Existenzminimum als Grund- und Menschenrecht anerkannt wurde und stets verfügbar sein muss, ergibt sich die Verfassungswidrigkeit schon daraus, dass die Kürzungsnormen im SGB II ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen sind. Eine Sanktion führt immer zum Schwinden des „unverfügbaren“ Existenzminimums, einzig zum Zwecke der Bestrafung. Es fehlt jeder Zusammenhang der nach einer Kürzung verbleibenden Leistungshöhe mit dem existenznotwendigen Bedarf der Betroffenen. Schon deswegen sind diese Regelungen verfassungswidrig. Die Voraussetzung für die Gewährung des Existenzminimums kann nämlich nur die gegenwärtige Bedürftigkeit, bzw. die objektive Notwendigkeit sein. Der Gesetzgeber hat mit den Sanktionsnormen die volle Erbringung der Leistungen zur Deckung des Existenzminimums stattdessen an ein regelkonformes Verhalten der Betroffenen geknüpft. Im Moment der Kürzung spielt es überhaupt keine Rolle, was zum Überleben benötigt wird."
Vermutlich wird ein Sozialgericht eine Verfassungswidrigkeit nicht feststellen können. Aber möglicherweise geht, was diesen Punkt betrifft, die Klage ihren Instanzenweg.
Interessant an diesem Punkt ist, dass hier nicht speziell auf das Existenzminimum eingegangen wird, sondern die Sanktionsnormen an sich in Frage gestellt werden. Viele Widersprüche, die auch in Klagen münden, verweisen, -wahrscheinlich auch zu Recht-, auf die Verfassungswidrigkeit der Absenkung des Existenzminimums. Dies ist aber vermutlich nicht nur der einzige Punkt an denen Sanktionen verfassungswidrig sein könnten.
Mit dem o.g. Klagepunkt hat der "Kunde" auch teilweise eine Formulierung übernommen, die der Bundesrichter a.D., Wolfgang Nescovic, in einem Aufsatz verwendete. Dieser stellt Sanktionen in Frage, da sie aus seiner Sicht aus eben diesem Punkt verfassungswidrig sind. (LEO)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wenn-das-jobcenter-zwingen-will-9001329.php

Sonntag, 3. März 2013

Hartz IV: Nichtige Jobcenter-Einladungen?

Am 14. März wird sich das Sozialgericht Nürnberg mit Frage beschäftigen, ob Hartz IV Betroffene den Jobcenter-Einladungen Folge leisten müssen (AZ: S 10 AS 679/10). In der Regel verhängen Behörden Sanktionen, wenn sogenannte Meldeversäumnisse vorliegen. Beim ersten „Verstoß“ wird in der Regel eine Regelsatz-Kürzung von 10 Prozent ausgesprochen. Bei wiederholten „Verstößen“ drohen sogar Totalsanktionen, als 100 Prozent Kürzungen.
Zu dem Verfahren kommt es, weil der Kläger einer Termineinladung beim Arbeitsvermittler des Jobcenter Nürnberg (zu damaliger Zeit noch Arge Nürnberg-Mitte) im Jahre 2010 nicht nachkam. Daraufhin bekam der Betroffene einen weiteren Termin per Post zugestellt. Dieser war verbunden mit einer Anhörung aufgrund eines „beabsichtigten Einbehalten von 10 Prozent des Regelsatzes vom Arbeitslosengeld II und zum Einbehalt des befristeten Zuschlags nach dem Bezug von Arbeitslosengeld“. Auch zu diesem Termin ist der Kläger nicht erschienen. Stattdessen legte der Betroffene gegen beide Einladungen einen Widerspruch ein. Als Begründung schrieb er:
„Sanktionen nach § 31 SGB II sind Zwangsstrafen und verletzen die Würde des Menschen. Der zentrale Sanktionsparagraf § 31 SGB II steht im Widerspruch zum Anspruch des Staates, die Würde des Menschen zu schützen und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe stets einzulösen.
Einordnung des Einbehalts vom Regelsatz als Zwangsgeld mit Strafcharakter (Zwangsstrafe)
Systematisch ist § 31 SGB II im Unterabschnitt „Anreize und Sanktionen“ des SGB II eingeordnet und soll Pflichten- und Obliegenheitsverletzungen sanktionieren. Etymologisch stammt das Wort „Sanktion“ aus dem Französischen bzw. Lateinischen und hat die Bedeutung einer „Zwangsmaßnahme“ bzw. einer „Bestrafung“. Entsprechend ist das Wort „Sanktion“ ein Synonym für eine „Vergeltungsmaßnahme“, eine „Repressalie“, eine „Zwangsmaßnahme“ (euphemistisch „wirtschaftliches Druckmittel“) eben.
Der Charakter Zwangsgelds mit Strafcharakter (Zwangsstrafe) zeigt sich insbesondere daran, dass die staatliche Vergeltungsmaßnahme für Zeiträume bemessen ist, die in keinem Zusammenhang zum erwünschten Verhalten stehen, und die auch nicht durch sofortige Änderung des Verhaltens beendet oder abgemildert werden kann. Im vorliegenden Fall eines harmlosen Meldeversäumnisses könnte auch bei Nachholen der persönlichen Meldung die Strafe nicht gemildert oder von Strafe abgesehen werden. Ferner wird bei Verhängung der Repressalie typisierend unterstellt, dass der Allgemeinheit Schaden entstanden ist.
Verletzung der Würde des Menschen
Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9.2.2010 (Az. 1 BvR 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) festgestellt hat, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (seine physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben) dem Grunde nach unverfügbar ist, was bedeutet, dass es ein absolutesund vorkonstitutionelles Menschenrecht ist und eingelöst werden muss. Diesen verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügen die derzeitigen Regelsätze nicht.
Entscheidend ist hier die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe immer eingelöst werden muss, das heißt auch im Falle einer Pflichtverletzung. Weiter hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige Ermittlung der Erwachsenenregelsätze nach § 20 Abs. 2 SGB II den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht genügen, da sich der Gesetzgeber Schätzungen ins Blaue hinein bedient habe. Das bedeutet letztlich, dass Vergeltungsmaßnahmen nach § 31 SGB II eben nicht in einen etwaigen finanziellen Komfortbereich stoßen, der möglicherweise durch besondere Zulagen entstanden wäre und nun zur Disposition stünde und in den man dann aus beliebigen Gründen strafen könnte, weil der Betroffene z.B. Meldeaufforderungen nicht nachkommt.
Stattdessen greifen die Zwangsstrafen unmittelbar dort ein, wo es dem Bedürftigen zum menschenwürdigen Dasein eigentlich verfassungsrechtlich zugesichert sein sollte, und für das auch nach dem Grundgesetz keine Möglichkeit vorgesehen ist, dies zu verwirken. Es wird also bei einer bestehenden und nachgewiesenen Notlage des Hilfebedürftigen eingegriffen mit der Folge, dass sich die Notlage noch verschärft.
Dass die Vergeltungsmaßnahme nach § 31 SGB II Strafcharakter haben, ergibt sich daraus, dass sie bei nachträglicher Befolgung bzw. Nachholen der Pflicht nicht wegfallen. Zudem erhält § 31 Abs. 1 Ziffer 1 SGB II mit der Formulierung „… sich weigert…“ das klassische Schuldelement; die Zwangsstrafen des § 31 SGB II dienen also auch dem Schuldausgleich. Ergebnis: Einbehaltungen nach § 31 SGB II sind Zwangsgelder mit Strafcharakter (Zwangsstrafen), die die Würde des Menschen verletzen."

In der Tat hob das Jobcenter die angedrohte Sanktion auf, bestand aber weiterhin darauf, dass Einladungen der Rechtmäßigkeit entsprechen und daher Folge zu leisten sind. Ein Widerspruchsverfahren aufgrund der Einladungen wurde jedoch nicht eröffnet, weil die „Einladungen in der Beziehung zwischen Jobcenter und dem Kläger nichts regeln würden. Weder habe das Jobcenter Rechte des Klägers begründet, noch geändert, entzogen oder festgestellt“.
Hier nun stellte der Kläger schriftlich folgende Frage an die Behörde:
„Dürfen Hilfeempfänger nunmehr daraus schließen, dass das Jobcenter Nürnberg-Stadt der Meldeaufforderung nicht den Charakter einer Rechtspflicht zum Erscheinen im Termin im Sinne der §§ 31, 59 SGB II beimisst oder ist die Begründung der Widerspruchsbescheide diesbezüglich nur unvollständig, weil bei einer Erörterung dieser Rechtsfrage etwa eine Klassifizierung der angefochtenen Einladungen als Verwaltungsakt hätte erfolgen müssen?“
Ein Antwort blieb das Jobcenter jedoch schuldig. Aus diesem Grund erhob der Betroffene eine Klage beim Sozialgericht. Dabei vertritt der Kläger die Meinung, dass der Meldezweck in den Einladungen zu schwammig formuliert sind, so dass Eingeladene nicht einschätzen könnten, ob der Termin beim Arbeitsvermittler zur Findung oder Besserung von Jobchancen geeignet sind. Zudem würden in den Termineinladungen der Jobcenter keine der gesetzlich vorgesehenen Meldezwecke genannt. Somit würde das Jobcenter Nürnberg-Stadt „seine Kompetenzen überschreiten“ und den Freiheitsanspruch des Bürgers missachten. Fraglich sei auch die Praxis, derartige Termine mit einer Strafandrohung zu belegen, ohne ihnen vorher im Rahmen einer rechtsstaatlich gebotenen Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, um z.B. Terminwünsche oder generell Wünsche zum Inhalt der Vermittlungstätigkeit des Jobcenters zu äußern. Somit werden Hartz IV Bezieher zum Objekt und der Jobcenter-Mitarbeiter könne „nach Lust und Laune“ Einladungen verschicken.
Die Verhandlung findet am 14. März im Sozialgericht Nürnberg, Weintraubengasse 1, Sitzungssaal 4, Zi. 58, 2. Stock statt. Ausdrücklich wird um solidarische Begleitung und Prozessbeobachter des Termins gebeten. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nichtige-jobcenter-einladungen-9001327.php

Sonntag, 24. Februar 2013

Freiheit!

Betrachten wir allein das Wort "Freiheit", so stoßen wir auf eine sehr interessante Eigenschaft. Dieses Wort wird durch seine Mehrzahl eingeschränkt, denn Freiheiten sind nur dann nötig, wenn die Freiheit selbst nicht gewährt wird.

Um es gleich vorneweg zu nehmen: Es gibt nur eine legitime Einschränkung der eigenen Freiheit, und diese ist dort, wo die Freiheit eines Anderen beginnt, oder, um ein altmodisches Wort zu benutzen, die des Nächsten. Diese Einschränkung erfolgt aus Respekt, nicht aus Zwang. Werden hingegen Freiheiten gewährt, und sei es im Grundgesetz oder einer wahrhaftigen Verfassung, dann heißt das, daß die Freiheit beschränkt wird. Ein bißchen frei ist jedoch wie ein bißchen schwanger: man ist es entweder ganz oder gar nicht.

Die BRD, die sich so gerne als "freiester Staat auf deutschem Boden" bezeichnet, gewährt wohlweislich nur Freiheiten, aber keine Freiheit. Deshalb, weil es nur Freiheiten sind, ist dieser Staat ein Unterdrückungsstaat.

Beginnen wir gleich mit dem richtigen Thema: Waffen. Nach den Weisheiten, die uns die Medien aufschwatzen, bedeuten frei verkäufliche Waffen Mord und Totschlag. Allerdings waren Waffen während des größten Teils der Menschheitsgeschichte frei verfügbar, ohne daß sich unsere Vorfahren im kollektiven Blutrausch selbst ausgelöscht haben. Jetzt kommt das Argument, daß es weitaus schwerer ist, mehrere Menschen mit einem Steinbeil zu erschlagen, als mit einer Pistole zu erschießen. Das ist in der Theorie richtig, aber haben Sie schon einmal mit einer Pistole geschossen? Vergessen Sie Hollywood, dort schlagen die Schauspieler einen Salto und treffen trotzdem auf 20 Meter. In aller Ruhe zielen, mit aufgelegter Waffe, auf zehn Meter - ich habe bei der Bundeswehr oft genug daneben geschossen. Das Steinbeil hat keine Ladehemmung, es spritzt Blut, damit kann man durchaus eine Gruppe Menschen niedermetzeln. Vor allem Schulkinder...

Und dann zückt die Lehrerin ihren Revolver und schießt den Amokläufer über den Haufen. Ach so, nein, die Lehrerin ist ja unbewaffnet. Die bekommt ebenfalls den Schädel gespalten.

Amok laufen, unschuldige Mitmenschen niedermetzeln, das geht mit allem. Die Waffen, uns vor den bösen Jungs zu schützen, werden uns systematisch verweigert. Die bösen Jungs halten sich da nicht dran, die haben ihre illegalen Waffen und benutzen sie gerne. Statt Freiheit haben wir ein "Gewaltmonopol" des Staates. Dies besagt, daß der Staat sich ermächtigt sieht, jederzeit und gegen jedermann Gewalt anzuwenden, so er das für nötig erachtet. Wenn also ein Revierleiter der Polizei einen gefesselten 15jährigen zusammenschlägt, übt er nur das Gewaltmonopol des Staates aus. Die Kollegen im Gewaltmonopol, Richter und Staatsanwälte, begründen gerne, daß er an Leib und Leben bedroht war.

Der Begriff "Schutzmann" für Polizist ist aus der Mode gekommen. Als Beschützer tauchen die Polizisten nur noch selten auf, allenfalls nachdem eine Tat geschehen ist, wird ein Protokoll angefertigt. Wenn die Polizei Ihre Tür eintritt, Ihren Kanarienvogel über den Haufen schießt und Sie krankenhausreif prügelt, weil sie die Hausnummer verwechselt hat ("Zahlendreher"), dann wissen Sie, wie weit Ihre persönlichen Freiheiten gehen und was für eine großartige Sache das Gewaltmonopol des Staates ist. Und wenn Sie Widerstand leisten, werden Sie auch noch vor Gericht gezerrt und verurteilt, denn gegen das Gewaltmonopol des Staates ist Widerstand verboten.

Im zweiten Zusatz der US-Verfassung, in dem das Recht verbrieft ist, Waffen zu tragen, wird explizit ausgeführt, gegen wen diese Waffen gerichtet sind: Falls ein US-Regime versucht, die eigene Bevölkerung zu unterdrücken, soll diese eine Miliz formen und diese Regierung stürzen. Allzu ernst dürfen diese Worte jedoch nicht genommen werden, denn als sich tatsächlich Teile der US-Bevölkerung als unterdrückt gefühlt und eine Miliz geformt haben, ließ Abraham Lincoln die Armee ausrücken, die Befreiungskämpfer zusammenschießen und deren Land großflächig verwüsten. Das Land der Freien und die Heimstatt der Tapferen führte bereits damals einen erbarmungslosen Krieg gegen die Zivilbevölkerung.

Noch zu meiner Bundeswehrzeit, 1978, bestand die Ausrüstung eines Soldaten aus dem Sturmgewehr, dem Stahlhelm und Kleinigkeiten wie ABC-Schutzmaske, Klappspaten und Verbandspäckchen. Natürlich hatte die Armee Panzer, Kanonen, Flugzeuge, doch der zivile Milizsoldat konnte auf der Basis Mann gegen Mann noch mithalten. Heute verfügt das Militär über Splitterschutzwesten und Nachtsichtgeräte, über Gefechtsfeldkommunikation und Lagecomputer. Dagegen kann keine Miliz mithalten, vor allem, wenn das Militär auch noch über die Todesflieger verfügt, die ferngesteuerten Drohnen, die den Tod zum Computerspiel werden lassen.

Das Unterdrückungs- und Vernichtungspotential des Staates gegenüber der eigenen Bevölkerung ist enorm gewachsen und es wird immer weiter ausgebaut. Die Elektrozäune fehlen, und noch haben die Wachen keinen Schießbefehl, trotzdem wird der ach so freie Deutsche heute intensiver überwacht als so mancher Insasse eines Konzentrationslagers. Wobei es in Großbritannien noch schlimmer ist, da ist Orwells Totalüberwachung schon weitgehend umgesetzt. Dabei sollte die Würde des Menschen unantastbar sein, sagt das Grundgesetz.

Wir haben Rede-, Meinungs- und Informationsfreiheit, laut Grundgesetz, doch diese werden allesamt eingeschränkt, unter Gesetzesvorbehalt gestellt. Jede Einschränkung der Freiheit hebt die Freiheit jedoch vollständig auf, beendet die Selbstbestimmung und führt zur Unterdrückung. Ich habe auf dem Gefängnishof die Freiheit, im oder gegen den Uhrzeigersinn zu laufen, doch kein Mensch würde mich deshalb als frei bezeichnen.

Wo es einstmals ein Propagandaministerium gegeben hatte, haben wir heute deren vierzehn, plus das Bundeskanzleramt, als Leit- und Koordinierungsstelle. Es bleibt uns überlassen, ob wir die Aktuelle Kamera ("ARD-Tagesschau") oder den Schwarzen Kanal ("ZDF-Heute") anschauen, der Tenor der Nachrichten und damit die Propaganda ist überall gleich. Unabhängige Informationen jenseits des Propagandageflechts sind schwer zu erhalten. Was hier als Freiheit bezeichnet wird, ist Informations-Sklaverei, ist fortwährende Indoktrination, ist der unablässige Versuch, den Menschen die Fähigkeit des Denkens zu nehmen und diese durch vorgefertigte Meinungen zu ersetzen.

Zu Zeiten der Monarchie gab es den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung. Das bedeutete allerdings nicht, daß der Herrscher nicht kritisiert werden durfte. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen berechtigter Kritik und böswilliger Verunglimpfung, wobei schwache Monarchen diese Grenze anders gezogen haben als selbstsichere, von der Qualität ihrer Regierung überzeugte. Der Monarch war der Souverän jenes damaligen Staates.

Der heutige Souverän ist das Volk, denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Dennoch spielen sich die Volksvertreter als kleine Majestäten auf, die überall mitbestimmen wollen und sich selbst als erhaben gegen jede Kritik fühlen. Gedacht waren diese Vertreter einmal als die Anwälte des Volkes, gewählt und mit Macht versehen, um das Volk zu beschützen. Doch im Lauf der Jahre ist daraus eine eigene Kaste geworden, die sich über das Volk erhoben hat, es in Unmündigkeit hält und unterdrückt.

Freiheit? Sie haben noch nicht einmal die Freiheit zu entscheiden, wer Sie vertreten soll! Sie dürfen nur Parteifunktionäre auf Listen ankreuzen, auf die sich Parteifunktionäre gegenseitig gesetzt haben. Und was diese Parteifunktionäre Ihnen vor der Wahl versprechen, wird nach der Wahl nicht gehalten, denn da regieren plötzlich "Koalitionszwänge", also die Absprachen der Parteifunktionäre untereinander.

Was uns gegenüber als Demokratie ausgegeben wird, ist die Herrschaft der Parteifunktionäre auch gegen den erklärten Willen des Volkes. Das deutsche Volk wollte keinen Euro, aber dafür die Glühbirnen behalten, das deutsche Volk wollte keine EU-Verfassung, keinen Vertrag von Lissabon, keinen ESM, keine Bankenrettung. Das deutsche Volk will keine Zuwanderung, die nur die Löhne im Lande drückt. Dafür will das deutsche Volk Ehrlichkeit, auch in den Kriminalstatistiken.

Der totale Meinungsterror ist kein Produkt einer Diktatur, sondern das Ergebnis einer Demokratie. Friedrich der Große hatte es nicht nötig, sein Volk zu verhetzen, der Zar nicht und Ludwig XIV. von Frankreich auch nicht. Volksverhetzung zu Propagandazwecken ist eine britische Erfindung, die in den USA perfektioniert wurde. In einer Demokratie ist in der Regel alles käuflich, von der öffentlichen Meinung bis hin zu den Parlamentariern und der Regierung.

Eine Zeitung ist auf ihre Anzeigekunden angewiesen, entziehen diese dem Blatt ihre Gunst, weil dieses die falsche Meinung veröffentlicht hat, bricht die Zeitung in die Knie. Das private, werbefinanzierte Fernsehen steht unter der gleichen Knute. In den USA kosten Wahlkämpfe Unsummen, dort ist offensichtlich, daß derjenige, der für dieses Geld gewählt wurde, eine Gegenleistung zu liefern hat. In Merkeldeutschland findet das alles ein wenig subtiler statt, hinter den Kulissen.

Wer den Kapitän-Tüttelbek-Demokratie-Preis, dotiert mit 50.000 Euro, entgegennimmt, weiß genau, daß er dafür etwas leisten muß. Und wer als Finanzminister hofft, daß er nach seiner Amtszeit bei Banken und Versicherungen gut bezahlte Vorträge halten darf, der sollte in seiner Amtszeit ein offenes Ohr für die Anliegen der Banken und Versicherungen haben. Der Parteifunktionär Kurt Habenix ist für weitaus geringere Summen zu haben als ein Güldehart Baron von Reichenstein, das bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Die Demokraten verkaufen jedoch nicht nur sich selbst, sondern auch die Freiheit des Volkes. Haben die Demokraten erst einmal die Steuertöpfe gekapert, dann wird daraus ihr Programm finanziert, gegen den Willen des Volkes. Dann gibt es eben Geld für Krötenwanderwege, dann wird mit Kohlendioxid argumentiert, dann werden überall Gefahren abgewehrt, die es vorher nie gegeben hatte. Und alles braucht Geld, mehr Geld, noch mehr Geld. Der einfache Steuerbürger muß für Joch und Knute, die ihn knechten, teuer bezahlen.

Freiheit beginnt im Denken, und deshalb muß eine Regierung, die dem Volk die Freiheit einschränken und damit wegnehmen will, immer Denkverbote installieren. In den steinzeitlichen Stammesgesellschaften haben das Tabu, das gemeinsame Totem, die Denkvorschrift noch den Zusammenhalt gefördert, doch schon in den frühen Staaten wurde das Denkverbot als Herrschaftsinstrument benutzt. Ob nun Marduk oder Ammun-Ra, ob Zeus oder Baal-Mammon, wer zum jeweiligen Staatsvolk gehören wollte, hatte zu glauben, was über den Staatsgott verkündet wurde und das zu tun, was die Priester als göttlichen Befehl verbreiteten.

Im Mittelalter galten die Dogmen der Kirche als unumstößlich, als letzte, unwiderlegbare Wahrheit. Wer das Offenkundige zu leugnen wagte, stellte sich gegen die Kirche, gegen den König und gegen Gott. Damit war er dem Bannspruch verfallen und mußte ausgemerzt werden, auf daß seine Lehren nicht die Seelen der Gläubigen vergifteten und auf Abwege führten. Diese Gläubige hatten zu bezahlen, den Zehnten an den Fürsten, den Zehnten an die Kirche, und sie hatten zu arbeiten, unentgeltlich, für Thron und Altar. Das bestimmte die göttliche Ordnung, dem durfte sich keiner widersetzten.

In der Gegenwart haben wir Deutsche den Holocaust, die Erbsünde, aus der sich die Staatlichkeit der BRD ableitet und die folglich nicht angezweifelt werden darf. Jede Behauptung, und sei sie noch so abstrus, hat akzeptiert zu werden, denn wer leugnet, stellt die göttliche Ordnung und vor allem den Staat in Frage. Die Sonne umkreist die Erde und Kinder haften für ihre Eltern, uneingeschränkt, bis ans Ende aller Tage. Unschuldsbehauptungen sind Ketzerei und als solche ebenfalls strafbar. Der Versuch, mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zu argumentieren, ist Blasphemie und wiederum strafbar.

Staatsanwälte und Richter haben keine Ahnung von Naturwissenschaften, deshalb stellt es sie zufrieden, die Naturgesetze einfach zu verbieten. Was nicht sein darf, kann auch nicht sein, fertig. Die Forderung, dies zu beweisen, ist natürlich strafbar.

Geht von freien Gedanken wirklich eine so große Gefahr aus, daß es einer Einweihung bedarf, einer Lizenz, frei zu denken? Erhalten wir die Lizenz dazu in einer Freimaurer-Loge, bei der Kirche, in einer Partei? Oder ist die dort erteilte Lizenz in Wahrheit das Produkt einer Gehirnwäsche, einer Beschneidung der Gedanken, die es dem Betreffenden verunmöglicht, die lizenzierte Freiheit auch wirklich zu nutzen?

Freiheit gibt es nicht umsonst, die muß ständig erarbeitet werden. Wie viele Menschen sind zu dieser ständigen Arbeit bereit, wo es doch so viel bequemer ist, in Unfreiheit dahinzudämmern? Wer seine Freiheiten nutzt, anstatt die Freiheit anzustreben, spart Energie für andere Zwecke, für vergnügliche Zwecke. Das gilt auch in der Umkehrung: Wer seine Energie für sonstige Zwecke vergeudet, dem fehlt sie, um die Freiheit anzustreben und letztlich zu erlangen.

Das Hamsterrad wurde für diese Zwecke erschaffen. Die Bauern haben zu arbeiten, damit die Priester zum Lobe Gottes beten können. Die Bauern haben zu arbeiten, damit der König eine Armee ins Feld stellen kann, um andere Könige und deren Armeen zum Lobe Gottes oder zum Wohl der königlichen Schatzkammern abzuschlachten. Und Sie haben heute zu arbeiten, damit der Staat seine Gängelungsbeamten bezahlen kann, die Frauenbeauftragten, die Integrationsbeauftragten und die Gleichstellungsbeauftragten.

Dank des Hamsterrades sind Sie abends müde, Sie denken nicht darüber nach, was Aktuelle Kamera und der Schwarze Kanal berichten, Sie lassen sich von den Politikern in den Talkshows berieseln, ohne Kritik zu äußern, ohne auch nur daran zu denken, das Gesagte mit dem zu vergleichen, was diese Leute gestern, vor einem Jahr oder vor den Wahlen gesagt haben.

Wer nicht denkt, ist ein fügsamer Untertan, und ein fügsamer Untertan kann ohne Mühe beherrscht werden. Das dumme Volk ist gegen Nazis, ohne zu merken, daß sie allüberall zu Nazis erklärt werden. Das dumme Volk denkt nicht über das nach, was ihm vorgesetzt wird, gestern war die Kernkraft noch unverzichtbar, heute ist sie absolut überflüssig. Dem dummen Volk kann man einreden, die Stärke einer Volkswirtschaft drückt sich in den Kursen der Aktien aus und nicht in den Löhnen der Arbeiter.

Die Freiheit gewöhnlicher Menschen mißfällt vor allem jenen, die sich ihre eigenen Freiheiten mühselig erworben haben. Freiheiten - nicht Freiheit. Ob nun Loge, Kirche oder Partei, wo immer die Hierarchie gestützt werden will, kann sie keine Freiheit gewähren, sondern nur Freiheiten. Hierarchie - wörtlich übersetzt, die Herrschaft der Priester. Hohepriester, Oberpriester, Priester, Tempeldiener und die Gläubigen, die für alles aufkommen müssen. Der Tempeldiener hat beschränkte Macht über die Gläubigen, schuldet aber den Priestern unbedingten Gehorsam. Die Priester gehorchen den Oberpriestern, die wiederum dem Hohepriester. Ist der wenigstens frei? Nein, denn auch er ist der Gefangene seiner Macht, er wird von den Oberpriestern beäugt und beurteilt, ein Fehler, und der gerade noch großmächtige Hohepriester hat sein Amt und sein Leben verwirkt.

Der Bauer, der von seiner Hände Arbeit lebt, den Früchten seines Feldes und den Erträgen seiner Tiere, der ist freier als der Hohepriester. Dafür ist er der Trockenheit und den Heuschrecken, der Viehseuche und den Naturkatastrophen ausgeliefert, dem Willen der Götter. Dafür bezahlt er seine Tempelsteuer, und schon ist er wieder abhängig. Der moderne Bauer bezahlt ebenfalls Tempelsteuern, nur heißen diese Kreditzinsen. Der Traktor gehört der Bank, der Mähdrescher gehört der Bank...

Die völlige Freiheit ist eine Illusion, wir gehen immer irgendwelche Abhängigkeiten ein. Wir können nur darauf achten, daß wir die Mehrzahl dieser Abhängigkeiten freiwillig eingegangen sind. Einige Abhängigkeiten sind von der Natur vorgegeben, wir als Kinder sind unseren Eltern verpflichtet, und wir als Eltern unseren Kindern. Beruf und Arbeitgeber können wir hoffentlich wählen, auch den Wohnort, wie wir uns kleiden, was wir essen. Was auch immer wir wählen, wir beschränken damit unsere Freiheit, zu Gunsten des menschlichen Zusammenlebens. Meine Leser erwarten den nächsten Tageskommentar, den nächsten Pranger. Ich habe mich entschieden, diese Texte zu schreiben, es war meine freie Entscheidung. Ich kann sie ändern, wenn ich will, doch solange ich das nicht will, ist daraus eine Verpflichtung geworden.

Freiheit beginnt mit der Gedankenfreiheit. Wir leben im freiesten Staat auf deutschem Boden, doch das ist nicht das Verdienst dieses Staates. Der Staat will uns diese Freiheit nehmen, indem er das Internet zensiert, indem Verweise auf unliebsame Quellen sanktioniert werden. Wo dieser Staat keine Bücher verbrennen kann, versucht er, die Informationen zu unterdrücken. Hier ist ein Kampf entbrannt, und jeder Rechner, der mit dem Internet verbunden ist, erschließt Informationen, die jedes Dogma in Frage stellen, die das berichten und aufzeigen, was der Staat nicht haben möchte.

Der Staat? Ist die BRD, ist die Besatzer-Republik Deutschland, ein wirklicher Staat? In einer Beziehung ist sie das ganz sicher: Sie ist die Institution, die uns die Freiheit nimmt, um uns Freiheiten zu gewähren. Sie ist das Joch, das uns beugt, die Knute, die uns schlägt. Sie ist der Räuber, der Parasit, der unsere Arbeit besteuert, um damit die Hobbys der Volldemokraten zu finanzieren, sei es die EU, sei es die Bankenrettung, sei es Israel, seien es die Auslandseinsätze der Bundeswehr, seien es Krötenwanderwege oder die Klimawandel-Religion.

Die herrschende Schicht der Parteifunktionäre sieht, wie das Chaos, das sie angerichtet haben, sich immer weiter auswächst und sie zu verschlingen droht. Der staatliche Irrsinn hat Methode, soll die Funktionäre noch ein paar Monate, ein paar Wochen länger in den Dienstwagen halten und ihnen Zugang zum Kanzlerairbus verschaffen. Das Mittel der Wahl ist noch mehr Propaganda, noch mehr Indoktrination, noch mehr Schuld und Erbsünde, noch mehr Kampf gegen Rechts. Wir erleben mehr Überwachung, mehr Gängelung, mehr unsinnige Steuern.

Nicht nur wir, es passiert weltweit. Der Hintergrund trägt einen einfachen Namen: Zinsen. Wer alles Geld der Welt an sich gerafft hat, der kassiert von allen Menschen die Zinsen für ihre Schulden. Doch jene Kreditherren sind zu wenige, um die Welt wirklich auf Dauer zu beherrschen, denn der Wunsch nach Freiheit ist stark, und er wächst mit jeder weiteren Stufe der Knechtschaft. Es geht lange gut, wir haben fast 70 Jahre durchgehalten. Die Freiheiten werden langsam als Beschränkungen wahrgenommen, als eine Form der Sklaverei, durch die uns die Freiheit versagt worden ist.

Die Herrschaft des Geldes hat die Unfähigen nach oben gespült, und die Herrschaft der Unfähigen wird schließlich zusammenbrechen, weil diese Herrscher nicht fähig sind, sich anzupassen. Die Strategie der Ausbeutung durch Schuld und Schulden hat wunderbar funktioniert, doch sie ist an ihre Grenzen gestoßen. Der Wirt blutet aus, und mit ihm stirbt der Parasit. Was bald folgt, sind schwere Zeiten, die wir uns nicht gewünscht haben. Es wird mühsam, und bei allem Leid gibt es nur ein einziges Geschenk, das dieses Leid jedoch wert ist:

F R E I H E I T !

© Michael Winkler

Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Pranger/130213.html

Donnerstag, 21. Februar 2013

Hartz IV Bezieher sollen Pferdefleisch essen?

Pferdefleisch-Skandal weitet sich zum Hartz IV Skandal aus
21.02.2013
In zahlreichen europäischen Ländern und auch in Deutschland waren in den letzten Wochen in einigen Millionen Fertiglebensmitteln Spuren von Pferdefleisch gefunden worden. Supermärkte wie Aldi, Lidl oder der Tiefkühl-Heimlieferservice Eismann haben viele Produkte aus dem Handel genommen, darunter Tiefkühllasagne, Tortelini, Gulasch oder Ravioli. Verbraucher zeigten sich schockiert und Verbraucherverbände fordern bessere Kontrollen und eine schonungslose Aufklärung. Soweit, so gut.
Im Rahmen der Debatte hat sich nun auch der CDU Bundestagsabgeordnete und Entwicklungsexperte Hartwig Fischer eine schier unglaubliche Forderung aufgestellt. Statt die Produkte zu entsorgen, sollten diese an die Tafeln ausgeliefert werden."Es handelt sich bei den in Deutschland gefundenen Artikeln um qualitativ hochwertige und nicht gesundheitsgefährdende Lebensmittel", sagte der CDU-Entwicklungspolitiker in einem Interview.
Die aus dem Verkauf genommenen Produkte mit Pferdefleisch sollten seiner Meinung nach neu deklariert und Organisationen wie den Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Nahrungsmittelindustrie solle daher Maßnahmen hierfür in die Wege leiten. Weil der geringe Hartz IV Regelsatz vor allem in Familien nicht ausreicht, um eine vollwertige Mahlzeit jeden Tag zu garantieren, sind vor allem Hartz IV Bezieher oder verarmte Rentner "Kunden" der Tafeln.
Wir meinen: Der Vorschlag zeigt mal wieder eindringlich, welche Grundhaltung einige Politiker in Deutschland einnehmen. Das was unverkäuflich und von vielen Menschen als "nicht akzeptabel" angesehen wird, sollen die Menschen zum Fraß vorgesetzt bekommen. Besucher der Tafeln sollen demnach den Müll dieser Gesellschaft entsorgen. (sb)

Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-sollen-pferdefleisch-essen-9001318.php

Hartz IV: Wer keine Prügel mag wird sanktioniert

Wer sich nicht verprügeln lassen will, wird sanktioniert: Leipziger Verkehrsbetriebe und Jobcenter Leipzig setzen Hartz IV Bezieher als Sicherheitsleute ein
20.02.2013
Übergriffe in Bus und Bahn? Randalierende Fahrgäste trotz Kamera? Kaputte und beschmierte Wagen? – Alles wird besser, denn wir haben jetzt ein unerschöpfliches Arsenal an Billig-Arbeitskräften: Man nehme einen Hartz IV Bezieher und stecke ihn in einen AGH-Lehrgang. Dort lernt er unter anderem , wie man sich in der Öffentlichkeit bewegt und beruhigend auf renitente Fahrgäste einwirkt. Dass viele Fahrgäste gar nicht aufmucken würden, wenn man bürgerfreundliche Fahrpreise und überschaubare Tarife hätte, wird nicht erwähnt aber das ist auch nicht die Hauptsache. Hauptsache ist, daß ein Ventil vorhanden ist und das Ventil heißt „Mobilitäts-Service“.
Sich anpöbeln und beleidigen lassen
Diese Mitarbeiter dürfen sechs Stunden mit täglich mit Bus oder Straßenbahn fahren, sich beleidigen und anpöbeln lassen und geraten vielleicht auch mal in eine Schlägerei, wenn sie Pech haben. Und Pech haben kann man zu jeder Tageszeit. Dafür gibt es ein sogenanntes Deeskalationstraining : Abstand halten, beruhigend einwirken und immer lächeln. Wenn es wirklich eng wird, dann zückt man sein Diensthandy und ruft Hilfe, vorausgesetzt, der Angreifer lässt das arme Würstchen in Uni form auch in aller Gemütsruhe telefonieren und wartet dann ab bis die Polizei mit dem erhobenen Zeigefinger kommt.
Ich darf beruhigen , - man ist immer zu zweit, meistens eine Dame und ein Herr zusammen.Also muß man dann nicht nur auf seine eigenen Knochen achtgeben sondern auch seiner Kollegin zu Hilfe kommen, wenn es Ernst wird. Aber nicht das gleichzeitige Anrufen mit dem Diensthandy vergessen! Wer es nicht glauben möchte : einfach mal nach „Übergriffe in Bus und Bahn, Leipzig“ googeln. Von Anpöbeln, Bespucken bis zum Krankenhausreif-Schlagen, - das volle Programm. Trotz Wagenkamera und Dauerlächeln...
Hatte ich nicht vorhin eine Uniform erwähnt? Ja, die gibt es, sogar passend und eigentlich sehr schick. Wenn da nur nicht das kleine Problem mit den Schuhen wäre. Diese sollten eine dunkle Farbe haben und dürfen selbst gekauft werden wenn man leider gerade keine passenden auf Vorrat hat. Denn die Schuhe stellt die Firma nicht. Dafür werden aber Sonnenbrillen verboten, die sehen nach Auffassung des Unternehmens unseriös aus , es sei denn, man hat vom Arzt einen Attest. Was aber nicht unseriös ist: Man muß einen Dienstausweis mit Foto und vollständig ausgeschriebenen Namen gut sichtbar an der Kleidung tragen, damit jeder sofort weiß daß es sich bei dem Betreffenden um einen ALG-II-Menschen handelt und derselbige auch wie ein solcher behandelt werden darf .
Denn in Leipzig ist es üblich, daß zu dieser „Maßnahme mit Mehraufwand-Entschädigung“ nur ALG-II- Empfänger hinzugezogen werden. Ich darf aber bezweifeln ob es einer altgedienten Bürotante von Personalbüro oder Projekt-leitung gefallen würde, wenn man sie mit „ Hartz-4-Schlampe „ ansprechen würde. Eine öffentliche Herabwürdigung Arbeitsloser wird also billigend in Kauf genommen . – Noch krimineller geht es nicht ? – Doch ! – Zum Beispiel – ein zurechtgewiesener Fahrgast liest und merkt sich den Namen. Dann kann er sich ohne Weiteres per Meldeamt (unter einem Vorwand...suche alten Schulfreund...) die Anschrift erfragen. Dem Meldeamt ist nämlich der Begriff Datenschutz völlig unbekannt sofern mit einer Auskunft Geld verdient werden kann.
...Und dann steht eines Tages ein schlecht gelaunter Mensch vor der Tür und schwingt die Fäuste. Bedauerlich nur, wenn gerade kein Diensthandy in Reichweite ist und man überhaupt nicht lächeln mag...
Kommen wir nun zu etwas erfreulichem : Ein Teil der Belegschaft wird auch als Begleitservice eingesetzt. Mit einem zweitägigem Kurs in Erster Hilfe und Umgang mit Behinderten ist man in der Lage, auf Wunsch ältere und / oder behinderte Bürger zu Behörden- oder Arztgängen vor der Wohnung abzuholen und zu begleiten. Ich spreche hier ausdrücklich von dem Begriff vor der Wohnung, das ist kein Druckfehler , denn der Begleitservice darf die Wohnung nicht betreten. Wie ein Behinderter oder älterer Bürger dann aus Sessel oder Bett zu Rollstuhl, Gehhilfe oder Rollator kommt ist seine Sache und wenn er auch vor meinen Augen umkippt. Wie er in den Mantel kommt darf mich auch nichts angehen, ich muß im Treppenhaus warten!
Ist aber alles glücklich und ohne weitere Knochenbrüche abgelaufen möchte sich vielleicht der Eine oder der Andere etwas erkenntlich zeigen, aber diese freundliche Geste muß ich ablehnen, denn ich darf als Begleitservice nichts annehmen, nicht einmal unterwegs einen Kaffee oder ein Brötchen. Und weil die Obrigkeit von Haus aus mißtraisch ist werden die „ Mobil-Mitarbeiter“ auch schön kontrolliert. Das ist recht einfach, denn jeder hat seinen Dienstplan mit zugewiesener Kursnummer . Linie und Uhrzeit.
1,40 Euro pro Stunde fürs Prügeln lassen
Habe ich etwas vergessen ? – Ja, den Lohn ! Also, das ist wirklich fürstlich! Ganze 1.40 € kann man maximal pro Stunde verdienen, aber Abzüge sind auch da noch möglich. Dafür darf man sich aber auch wie schon gesagt, anpöbeln, verprügeln und auch sonst gern bevormunden lassen wo immer es auch geht. Hat man aber erst einmal das ganze perverse Spiel durchschaut und keine Lust mehr, sich unkontrollierbaren Gefahren auszusetzen dann erfolgt vom Jobcenter (in diesem Falle Leipzig) umgehend eine Sanktionsandrohung.
Hier arbeiten – wie nicht anders zu erwarten – Leistungsträger und (in meinem Falle) LVB/ LAB Hand in Hand zusammen. Nun kann man sich natürlich fragen: Warum bezahlt man die Leute nicht einfach ordentlich und stellt sie fest ein? Die Antwort ist ganz einfach: Dafür ist kein Geld da, obwohl das Jobcenter Leipzig im Jahre 2012 bewilligte sagenhafte 10 Millionen Euro, gedacht für
Arbeitsbeschaffung und Ausbildung, nicht abgerufen hatte und somit verfallen ließ. (auch bei GOOGLE zu finden und nachzulesen)
Im Übrigen ist im SGB II unter § 16. Absatz 3 klar und deutlich geregelt , daß auch bei einer Maßnahme mit Mehraufwandentschädigung vor Beginn dieser Maßnahme von dem zuständigen Sachbearbeiter auf mögliche Gefahren hingewiesen werden muß. Bei mir war dies nicht der Fall und ich gehe davon aus , daß die Sachbearbeiter ihre eigenen Gesetze nicht kennen. Wer kommt nun eigentlich auf die Idee , ALG-II-Empfänger als Kanonenfutter und Blitzableiter zu mißbrauchen und sie potentieller Gefahr für Leib und Leben auszusetzen? (Thomas Schirmer, Leipzig)

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wer-keine-pruegel-mag-wird-sanktioniert-9001316.php

Freitag, 8. Februar 2013

Hartz IV: Arbeitsagentur vermittelt ins Bordell

Augsburg. Eine junge Augsburgerin staunte nicht schlecht, als sie den Brief der Arbeitsagentur öffnete. Der 19Jährigen Erwerbslosen wurde eine Arbeitsstelle in einem Bordell angeboten. Die Agentur für Arbeit in Augsburg spricht von einem "Versehen".
Dass Behörden in Billigjobs ala Zeitarbeit vermitteln und sich bei der individuellen Förderung des Einzeln kaum oder überhaupt nicht ins Zeug legen, kann mittlerweile als traurige Normalität angesehen werden. Doch was eine junge Frau aus Augsburg erlebte, entbehrt jeglichem Anstand. Die Arbeitsagentur bot der Arbeitssuchenden eine Stelle in einem Bordell an.
Am Anfang freute sich Christine H. (Name geändert) über den Brief von der Arbeitsagentur. Schließlich bemüht sie sich schon lange um einen Job. Seit November letzten Jahres sucht die ausgebildete Hauswirtschafterin einen Arbeitsplatz. Alle Bewerbungen scheiterten bislang. Als sie aber das Arbeitsangebot genauer durchlas, war sie geschockt. Tatsächlich sollte sie als Servicekraft in einem stadtbekannten Großbordell arbeiten. „Ich war total entsetzt„, erzählt sie gegenüber der "Augsburger Allgemeinen": „Meine Mutter hat sogar geschrien, als sie den Brief gesehen hat.„ Verständlich. Welche Eltern wollen schon, dass die eigenen Kinder in einem Sex Club arbeiten?
Weiterhin stand in dem Schreiben, dass ein "ansprechendes Auftreten" eine Grundvoraussetzung sei. Ferner solle sie 42 Stunden arbeiten. Die Kernzeiten waren in der Nacht und am Wochenende. In dem Bordell sollte die junge Frau die Freier an der Theke bedienen. Das bedeutet Nacht für Nacht sexistische Anmachen der untersten Schublade.
Der einzige Weg, um eine Sanktion zu vermeiden, war dann der Schritt an die Öffentlichkeit. „Ich kann das einfach nicht verstehen. Ich habe doch einen anständigen Job als Hauswirtschafterin gesucht„, sagt sie der Zeitung. Und „nicht an einer Theke in einem Bordell".
Als dann die Presse anfragte, "bedauert" die Augsburger Agentur für Arbeit die Vermittlung in den Sex Club. Es sei ein Versehen, wie der Geschäftsführer Roland Fürst betonte. Die offene Arbeitsstelle sei von dem Betreiber des Bordells der Arbeitsagentur gemeldet worden. Grundsätzlich wolle man Stellen als Prostituierte nicht an die "Kunden" weitergeben. Zwar hatte man das Arbeitsangebot geprüft, diese Prüfung belief sich aber nur auf die Solvenz des Bordells. Im letzten Jahr sei der Club zahlungsunfähig gewesen. Nun aber sei die Situation wieder besser und aus diesem Grund habe man dann die Stelle auch vermitteln wollen.
Obwohl das Großbordell stadtweit bekannt ist, sei es der Arbeitsagentur angeblich nicht bewusst gewesen, "dass es sich um einen Betrieb handelt, der dem Rotlichtmilieu zuzuordnen ist„, erklärte der Geschäftsführer Fürst. Etwas widersprüchlich gab Fürst dann aber zu Protokoll, dass sich die Arbeitsagentur entschied, zunächst mit den Bewerbern persönlich oder telefonisch zu besprechen, ob ein Interesse besteht, auch an der Theke in einem sog. FKK Club zu arbeiten. Erst danach sollte das Jobangebot zugestellt werden, so Fürst. Eben jene Vorgehensweise war in dem beschriebenen Fall aber nicht geschehen. Hier sei ein Fehler passiert, beteuert Fürst. Künftig wolle man deshalb "offene Stellen genauer prüfen".
Christine H. muss nun erst mal den Schock verdauen. Durch den Schritt an die Öffentlichkeit wird ihr nun erst einmal eine Sanktion erspart bleiben. "Betroffene sollten sich immer an die Öffentlichkeit wenden, wenn sie derart mies behandelt werden", rät Sebastian Bertram. "Wir konnten schon oft beobachten, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen schnell einen Rückzieher machen, wenn die Öffentlichkeit von den Schweinereien erfährt". Dass was sich die Arbeitsagentur in Augsburg leistete, nennt Bertram "zutiefst menschenverachtend". Schließlich würde der Behördenleiter "seine eigene Tochter auch nicht in ein Bordell vermitteln." (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-arbeitsagentur-vermittelt-ins-bordell-9001309.php