Dienstag, 31. Mai 2016

Schaden: Unermesslich!

Ein gewisser Winthrop Kellogg hat 1931 ein Experiment durchgeführt: Er hat seinen Sohn (10 Monate alt) mit einem Schimpansen-Kind (7 Monate alt) zusammengetan und beide gleich behandelt und erzogen. Das Experiment wurde nach neun Monaten abgebrochen, da das menschliche Kind immer mehr äffische Verhaltensweisen übernommen hatte und gegenüber gleichaltrigen Menschenkindern in der Entwicklung zurückgeblieben war. Die Schimpansin kam wieder zurück in den Zoo, der Mensch konnte seine Defizite aufholen und später in Harvard Medizin studieren.
Das Kellogg-Experiment zeigt eindeutig, daß sich das primitivere Verhalten durchsetzt. Die menschliche Sprache, selbst das simple amerikanische Englisch, erfordert einen höheren geistigen Aufwand als die einfachen Affenlaute, vor allem dann, wenn Sätze gebildet werden müssen. "Hunger!" kann ein Affe ausdrücken, das "Ich habe Hunger!" ist bereits jenseits seiner Artikulationsmöglichkeiten, und das gleichbedeutende "Ich bin hungrig!" entzieht sich gänzlich seinen Möglichkeiten.
Entgegen aller Ansichten der Gutmenschen und der Bildungsidiotologen tritt der gleiche Effekt bei Menschen unterschiedlicher Herkunft genauso auf. Ein Ausländer unter zwanzig deutschen Kindern mag noch majorisiert werden, sich also der vorherrschenden Kultur anpassen müssen. Doch wenn die Deutschen klar in der Minderheit sind, wie das in Merkeldeutschland immer öfter der Fall ist, schadet das der Entwicklung der Kinder. Pidgin-Deutsch oder "Kanak-Sprach" ist nun einmal einfacher als korrektes Deutsch, und immer öfter bereichern türkische oder arabische Wörter den Wortschatz der deutschen Kinder.
Dies trifft genauso auf die Verhaltensweisen zu. Die primitivere Verhaltensweise läßt sich einfacher erlernen, folglich nimmt die Gewalt zu, die friedliche Konfliktlösung wird zur Ausnahme. Die Mehrheit wird immer versuchen, ihre Regeln durchzusetzen, das heißt, die deutschen Kinder haben sich anzupassen. Die Lehrerinnen gelten den kleinen Muselmanen ohnehin als Schlampen, von denen man sich nichts sagen zu lassen braucht. Oft genug sind diese Lehrerinnen auch nicht willens, diesem Verhalten entgegenzuwirken, aus falsch verstandener Toleranz.
Für Papa Kellogg war das äffische Verhalten eine Bereicherung, eine neue Erkenntnis, da er selbst als Wissenschaftler bereits fest im menschlichen Verhalten verankert war. Für den Sohn hingegen wurde das äffische Verhalten zum Leitbild, da er noch nicht erlernt hatte, Mensch zu sein. Das Ergebnis wäre kein Lord Greystoke gewesen, der sich im Dschungel als Tarzan über alle Tiere erhebt, sondern ein unbeholfener Affe, dem die körperlichen Voraussetzungen fehlen, um in der Affenhorde nach oben zu kommen.
Das Ergebnis der gemischten Klassen ist keine kulturelle Bereicherung, da die Fundamente der jeweiligen Kultur erst gar nicht gelegt werden. So entstehen kulturelle Krüppel, die in beiden bzw. allen beteiligten Kulturen fremd sind. An den Kindern entsteht so unermeßlicher Schaden, der im Leben kaum mehr auszugleichen ist. Donald Kellogg, das Kleinkind aus dem Experiment, war nur neun Monate dem Affen ausgesetzt gewesen, danach wurde er wieder intensiv vermenschlicht. Wer hingegen in seiner ganzen Schulzeit, über zehn Jahre hinweg, kulturell verstümmelt wird, hat nur mit extremen Glück eine Chance, den Anschluß an eine Kultur zu finden.
Den so gerne angeführten "Deutschtürken" gibt es nicht als eigene Kultur. Was sollte der auch mehr sein als ein Zerrbild? Der Herr im Haus, der Frau und Kinder schlägt, Wasserpfeife raucht und ab und zu Allah anbetet. Der sich einen Gartenzwerg ins Fenster stellt, Bier trinkt und Geschmack an Schweinefleisch vom Grill gefunden hat. Kein wirklicher Deutscher und zugleich kein wirklicher Türke, eben fremd in beiden Kulturen, der Deutsch mit türkischem und Türkisch mit deutschem Akzent spricht, und sich in beiden Sprachen eher unvollkommen ausdrücken kann.
In Rollenspielen werden die Spielfiguren erschaffen. Nach bestimmten Regeln wird ermittelt, wie stark die Figur ist, wie robust oder intelligent. Sehr oft gibt es auch ein System der Fertigkeiten. Wenn eine Figur 100 solcher Fertigkeitspunkte zur Verfügung hat und der Spieler 60 davon in Schwertkampf investiert, kommt ein sehr guter Schwertkämpfer heraus. Für Reiten, Feilschen, Klettern usw. bleiben nur wenige Punkte übrig, entsprechend schlecht wird diese Figur bei diesen Fertigkeiten spielen können.
Wenn Sie 100 derartige Fertigkeitspunkte für den Kulturerwerb haben, so ist es durchaus sinnvoll, 80, 90, ja 100 Punkte für eine einzige Kultur auszugeben, für die Kultur, in die Sie hineingeboren wurden. Multikulturell funktioniert nur dann, wenn beide Elternteile gebildete Menschen ihrer jeweiligen Kultur sind, die ihren Kindern 150 oder mehr Kulturpunkte mit ins Leben geben können. Ungebildete Eltern, die nur 70 Kulturpunkte aufbringen, sind bereits eine lebenslange Hypothek für ihre Kinder. Müssen diese 70 Punkte jetzt noch für Deutsch, Türkisch, Arabisch und meinetwegen Senegalesisch ausgegeben werden, so wächst keine Kultur über 30 Punkte, das heißt, alle vier Kulturen verkümmern. Die angebliche Bereicherung wird so zur vielfältigen Verarmung.
Die Geschichte des Islam zeigt die kulturelle Verarmung deutlich. Die Araber haben die Hochkultur des Oströmischen Reiches übernommen, sie haben die Hochkultur des neupersischen Sassaniden-Reiches übernommen. Zeitweise waren die Araber dank dieser fremden Kulturen weltweit wissenschaftlich führend. Die primitivste Kultur, die arabische des Islams, hat jedoch diese anderen Kulturen mehr und mehr verdrängt, hat diese Kulturen aufgelöst. Das Ende waren Fellachen-Staaten, abgehängt von der restlichen, ständig aufstrebenden Welt.
Jede Religion, die sich an die erste Stelle setzt, die mindestens die Hälfte aller verfügbaren Kulturpunkte für sich beansprucht, hemmt die Entwicklung der Menschen. Das europäische Mittelalter wurde vom Christentum bestimmt, erst als die Religion an Wichtigkeit verloren hatte, entwickelte sich der Kontinent rasant weiter. Den gleichen Bärendienst erweist der Islam der arabischen Kultur, weshalb der einstige wissenschaftliche Vorsprung der Araber verloren gegangen ist. Die Jugend mußte den Koran lernen, mußte sich in der Kriegskunst nach dem Willen Allahs ausbilden, für Medizin und Astronomie blieb nichts mehr übrig.
Wobei wir bedenken sollten, daß wir in einer geschichtlich einmaligen Periode leben. In früheren Zeiten waren Kinder Hilfskräfte ihrer Eltern, haben nur das gelernt, was ihre Eltern gekonnt haben. Die kleine Dorfschule, 60 Kinder aller acht Volksschulklassen in einem Unterrichtszimmer, war eine Bildungsrevolution! Der kleine Dorfschulmeister hat sich redlich Mühe gegeben, den Kindern Lesen und Schreiben beizubringen, ihnen etwas über die Welt zu vermitteln, die sie umgibt. Vor der Dorfschule hatten nur wenige Privilegierte Zugang zu diesem Wissen. Das hat nur funktioniert, weil eine einheitliche Kultur vorgeherrscht hatte.
Der Dorfschullehrer hatte sogar noch Zeit, sich um die schlechten und die guten Schüler besonders zu kümmern, sie gezielt zu fördern. In späteren Zeiten herrschte Gleichmacherei. Gute Schüler fördern? Nein, das würde die anderen diskriminieren! Abitur ist schließlich für alle, sogar für solche, die früher eine Volksschule nur mit Mühe abgeschlossen hätten. Da muß man halt das Niveau ein wenig senken...
Erwachsene benachteiligen, ist schlimm genug, aber Kindern ihre Bildungschancen nehmen, ist ein Verbrechen, das sich auf Jahrzehnte auswirkt. Wer keine Lust auf Schule hat, weil er dort von ausländischen Mitschülern verprügelt wird, der lernt nur widerwillig, der bildet sich nicht weiter. Erziehung findet in aller Regel auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner statt, es sei denn, der Lehrer hat das Recht, diejenigen auszusortieren, die zu schwach für die Klasse sind.
Jedes siebte deutsche Kind lebt von Hartz IV, kam heute in den Nachrichten. Das sind 1,5 Millionen, die im Teufelskreis der staatlichen Schulen gefangen sind, in den Höllen des Alltags, welche die "Zuwanderer" eingerichtet haben. Geld um diese Misere zu beseitigen, ist nicht vorhanden, und wenn es vorhanden wäre, würde es nichts nützen, da die "Zuwanderer" ja nicht diskriminiert werden dürfen.
Multikultur fördert Multikriminalität, denn jeder, der glaubt, zu kurz gekommen zu sein, ist anfällig für das schnelle Geld, welches das Verbrechen ihm bietet. Einbruch, Raub, Erpressung - Minderjährige, die vor Erreichen der Strafmündigkeit schon ein Register haben, das früher allenfalls altgediente Zuchthäusler vorweisen konnten. Das ist das Ergebnis der multikulturellen Bereicherung, die Folge davon, daß die Einzelnen keiner Kultur wirklich angehören.
Oh, es gibt Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken, doch diese Möglichkeiten sind allesamt unpopulär. Nehmt den Ausländern die Kinder weg, steckt sie in preußische Kadettenanstalten, in Schulen mit Prügelstrafe und hartem Disziplinar-Reglement. Die Mädchen kommen in Nonnenkloster, und kein Kind wird jemals einen Koran zu lesen bekommen. Ausländische Kriminelle, Einbrecherbanden, die Woche für Woche ein anderes Gebiet abgrasen? Nehmt sie nicht fest, stellt sie nicht vor Gericht - erschießt sie auf der Stelle. Ehrlich, das hilft, das schreckt wirklich ab. Und wenn es nicht abschreckt, so dünnt es doch die Zahl der Verbrecher aus.
Ach, das ist brutal, menschenverachtend usw.? Ich weiß, doch das ist die Zukunft. Es wird keine andere Möglichkeit geben, dem wieder Herr zu werden, was die Gutmenschen in ihrer falsch verstandenen Toleranz dem Land angetan haben. Die Menschheit hat einen gefährlichen Weg beschritten, die unkontrollierte Vermehrung. Ein faschistisches System, das die Güter weltweit für den größten Teil der Menschheit rationiert, das die Menschen dorthin verteilt, wo die Bevölkerungsdichte noch unter dem Durchschnitt liegt, kann das Ende allenfalls hinauszögern. Wir vergiften unsere Lebensgrundlagen, und wir zerstören die Bildung, die gebraucht würde, um Lösungen zu finden. Am Ende steht das große Sterben, werden Milliarden Menschen draufgehen, ihre wenigen Nachkommen Jahrtausende dahinvegetieren, während die Erde sich regeneriert.
Oh nein, das ist kein Rassismus, das ist Realismus. Die "Zuwanderer" können in Europa nicht dauerhaft leben, da sie an ein anderes Klima angepaßt sind. Sie können derzeit hier existieren, weil die Europäer sie ernähren, sie kleiden, ihnen ein Dach über den Kopf geben. Das alles ist nicht auf Dauer möglich, da die Europäer dank der Zuwanderung aussterben werden. Muselmanen bauen hier massenhaft Moscheen, doch kein einziger hat bisher einen Bauernhof erworben. Wie also soll sich ein Europa ernähren, wenn der Nachwuchs auf den Bauernhöfen fehlt? Wie die Ölrechnungen bezahlen, wenn die Schulen weiterhin unbrauchbare und bildungsferne Absolventen entlassen? Tausend Jahre den Koran lesen, läßt keinen Halm auf den Feldern wachsen, produziert nicht eine Schraube.
Al Andalus, das märchenhaft verklärte Spanien unter muselmanischer Herrschaft, hat ein paar ganz nette Bauwerke hinterlassen. Doch es war das katholische, das befreite Spanien, das Schiffe nach Amerika geschickt und eine neue Welt erschlossen hat.
Schon jetzt ist der Schaden, der Europa zugefügt wurde, unermeßlich. Die "Zuwanderung" hat mehr angerichtet als zwei Weltkriege oder einst der Schwarze Tod. Wir werden Jahrzehnte brauchen, um das zu beheben, was ebenso selbstherrliche wie verräterische und korrupte Politiker angerichtet haben. Die Demokratie erlaubt es, für geringes Geld die Macht in einem Staat zu kaufen, da die Vertreter des Volkes in aller Regel anfällig sind. Ein paar Millionen genügen, wofür sonst Milliarden gebraucht würden, dank der Gier der Volksvertreter.
Selbst wenn plötzlich eine zweite Erde entstünde, die eine zur Muselhölle, die andere zum Deutschenparadies würde, bräuchte das Deutschenparadies Jahrzehnte, um sich wieder zu regenerieren. Auf der Muselhölle leben alle Zuwanderer und jene, die es werden wollen. Dort verbleiben die Großbanken, die Agrarchemiefabriken, alle Muslime, alle Afrikaner, kurzum alles, was derzeit die Welt belastet. Und die Gutmenschen und Politiker überlassen wir dieser Erde als Zugabe.
Die andere Welt ist relativ leer, da leben die weißen Völker ungestört unter sich. Da gibt es in Schweden keine Vergewaltiger mehr, in Frankreich keine jugendlichen Randalierer und Terroristen. Da gehören die Niederlande den Niederländern und Deutschland wird nie mehr zu Germanistan. Da jeder Stein, jede Maschine, jedes Auto dupliziert worden ist, gibt es für die wenigen Menschen sehr viel Wohnraum. Höchstens an Lehrerinnen mangelt es, denn die sind als Gutmenschen in der Muselhölle zurückgeblieben.
Wir bräuchten trotzdem Jahrzehnte, bis das Deutschenparadies wirklich wieder deutsch geworden ist, bis der unermeßliche Schaden, den uns eine verquere Ideologie zugefügt hat, endlich beseitigt ist. In 500 Jahren leben im Deutschenparadies übrigens so viele Menschen wie in der Muselhölle, etwa 300 Millionen. Während die Deutschen und die anderen weißen Völker sich moderat vermehrt haben, gab es in der Muselhölle den ökologischen Zusammenbruch und einen Atomkrieg. Die Bankiers haben dort erfahren, daß man Geld tatsächlich nicht essen kann, und der Rest der Welt war nicht in der Lage, sich das technische Erbe der weißen Menschheit zu erhalten. In der Muselhölle behilft man sich mit Pferdekutschen und Segelschiffen, im Deutschenparadies gibt es Fusionskraftwerke und Elektrogravitation für fliegende Autos.
Zur Muselhölle hat das Deutschenparadies ein paar Beobachtungssatelliten geschickt. In ein paar Jahrtausenden, wenn die Menschen dort ausgestorben sind, kann man den Planeten vielleicht doch wieder besiedeln.
Wenn Sie jetzt Ihre Eintrittskarte für das Deutschenparadies lösen wollen, muß ich bedauern, wir haben nur diese eine Erde. Und die ist drauf und dran, sich zur Muselhölle zu entwickeln. Allerdings wird das nicht so bleiben, denn hier wird alles zusammenbrechen und die Muselmanen verlieren das Schlaraffenland. Dann können sie Allahu akbar schreien und sich gegenseitig die Köpfe eintreten. Sie werden schließlich abziehen und ein Land zurücklassen, das wie nach dem 30jährigen Krieg oder nach dem Pestzug aussieht. Der angerichtete Schaden wird unermeßlich sein, doch das sind wir gewohnt. In 500 Jahren wird ein neues Europa entstehen, leider ohne Fusionskraftwerke und Elektrogravitation. Und ohne Muselmanen, denn die werden nicht begreifen, wieso es Allah gefallen hat, sie aus dem Paradies zu vertreiben.
© Michael Winkler

Mythos Fremdenfeindlichkeit

Freitag, 20. Mai 2016

Hartz IV: Keine Pfändung der Nebenkostenerstattung

Hartz-IV-Beziehern kann Nebenkostenerstattung nicht gepfändet werden. BGH: Schuldner muss gesetzliche Vermögensauskunft nicht nachbessern
Karlsruhe (jur). Hartz-IV-Beziehern darf eine vom Vermieter erhaltene Nebenkostenerstattung nicht gepfändet werden. Gläubiger haben daher auch keinen Anspruch darauf, dass überschuldete Arbeitslose ihnen bei einer abzugebenden Vermögensauskunft Namen und Anschrift des Vermieters nennen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 19. Mai 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: I ZB 74/15). Damit verhinderte der BGH den Zugriff der Gläubiger auf staatliche Sozialgelder.
Konkret ging es um ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen überschuldeten Hartz-IV-Bezieher aus Leipzig. Da der Arbeitslose seine Schulden nicht bezahlen konnte, gab er die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensauskunft ab.

Die Gläubigerin meinte, dass der Schuldner darin nicht alle Angaben korrekt vorgenommen hat. Denn er könne künftig Ansprüche aus einer Nebenkostenerstattung gegenüber seinem Vermieter geltend machen. Damit ihr das Geld nicht vorenthalten werde, müsse die Vermögensauskunft nachgebessert werden. Dazu benötige sie auch Namen und Anschrift des Vermieters.

Damit hatte sie vor dem BGH jedoch keinen Erfolg. In seinem Beschluss vom 3. März 2016 entschied der I. BGH-Zivilsenat, dass der Hartz-IV-Bezieher weder die Angaben zum Vermieter machen, noch die Vermögensauskunft nachbessern muss. Die Erstattung von Heiz- und Nebenkosten sei hier unpfändbar, sodass die Gläubigerin auch keine Ansprüche geltend machen könne.

Denn die Heiz- und Nebenkosten seien zur Sicherung des Existenzminimums vom Jobcenter gezahlt worden. Komme es zu einer Erstattung, werde das Geld im darauffolgenden Monat als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II mindernd angerechnet.

Könne die Erstattung dagegen gepfändet werden, würde dies zulasten öffentlicher Mittel gehen. „Dem Schuldner würden Mittel entzogen, die ihm der Staat aus sozialen Gründen mit Leistungen der Sozialhilfe wieder zur Verfügung stellen müsste“, heißt es in dem Beschluss. In solch einem Fall sei die Zwangsvollstreckung als unzulässig anzusehen. (fle/mwo)


Bild: Martin Jakubowski - fotolia

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-pfaendung-der-nebenkostenerstattung.php

Dienstag, 17. Mai 2016

Hartz IV: Ohne Verhandlung keine EGV

LSG Mainz: ohne vorherige Verhandlung kein Verwaltungsakt

(jur). Jobcenter und Hartz-IV-Bezieher müssen über eine Eingliederungsvereinbarung auch tatsächlich eine Vereinbarung anstreben und über die einzelnen Punkte vorher verhandeln. Ohne Verhandlungen zumindest angeboten zu haben darf die Behörde eine Eingliederungsvereinbarung nicht einfach per Bescheid durchsetzen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Mai 2016 (Az.: L 6 AS 181/16 B ER).
Vor Gericht war ein Selbstständiger gezogen, der aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhielt. Das Jobcenter wollte mit ihm eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, damit er Chancen auf einen sozialversicherungspflichtigen Job erhält. Innerhalb kürzester Zeit unterbreitete die Behörde dem Mann drei Entwürfe. Als der Hartz-IV-Bezieher damit nicht einverstanden war, wurde er per Bescheid zu Maßnahmen verdonnert. Diese wichen jedoch gravierend von jenen ab, die in den Entwürfen der Eingliederungsvereinbarung enthalten waren.

Der Mann legte daher Widerspruch gegen den Behördenbescheid ein und beantragte ebenfalls die aufschiebende Wirkung. Bevor das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt, müsse es zuvor an einem Konsens orientierte „hinreichende Verhandlungsphase“ geben. Die Behörde dürfe nicht einfach einseitig bestimmen, was der Hartz-IV-Bezieher zu tun habe.

Das LSG stimmte dem zu und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. Der Bescheid sei schon deshalb rechtswidrig, weil er nicht Gegenstand von Verhandlungen gewesen sei. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen müsse das Jobcenter vor Erlass eines Verwaltungsaktes zumindest den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen.

Hier habe es zwar Verhandlungen über drei Entwürfe zu Eingliederungsvereinbarung gegeben. Der letztendliche Verwaltungsakt sei davon aber gravierend abgewichen, ohne dass darüber verhandelt worden sei. Grundlegende Änderungen müssten aber dem Betroffenen vorab schriftlich zur Prüfung unterbreitet werden.

Die Mainzer Richter bezogen sich dabei auch auf eine Entscheidung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 14. Februar 2013 (Az.: B 14 AS 195/11 R; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Danach darf die Behörde den Arbeitslosen nur dann per Bescheid zu Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt verpflichten, wenn das Gespräch scheitert und der Hartz-IV-Bezieher die Eingliederungsvereinbarung abgelehnt hat. (fle/mwo)


Bild: SZ-Designs - fotolia

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-verhandlung-keine-egv.php

Dienstag, 19. April 2016

Tageskommentar

Sachsen-Anhalt wird künftig von einer schwarz-rot-grünen Blockparteien-Koalition regiert. Wobei "verwaltet" den Vorgang besser beschreibt. Oder sollte ich gleich sagen: heruntergewirtschaftet? Unter Angela der Selbstherrlichen Merkel wird schließlich die ganze BRD auf Verschleiß gefahren, da wird es in Sachsen-Anhalt nicht anders sein. Den Politikern geht es um die Dienstwagen und Pöstchen, um den Machterhalt. Danach kommt erst einmal nichts, anschließend verderben viele Köche den Brei, denn jede Regierungspartei muß ja einen Teil ihrer Wahlversprechen wiederfinden. Nicht einhalten, sondern nur behaupten können, man habe sich durchgesetzt. Immerhin, man hat noch Farben gefunden: Kenia-Koalition heißt diese Zusammenstellung. Damit sind wir einen Schritt vor der Villa Kunterbunt.

Eine neue europäische Militärmission soll die Schlepperbanden nun auch in libyschen Hoheitsgewässern bekämpfen. Das heißt, die Herren Schlaraffenland-Erhoffer werden direkt nach dem Ablegen an Bord moderner Kriegsschiffe genommen und sicher nach Italien übergesetzt, also nach Europa. Die Schlepper können also alles mobilisieren, was sich gerade mal fünf Minuten über Wasser hält. Wirklich bekämpfen ließen sich die Schlepper nur auf zwei Weisen: Zum einen, indem man die Herren Invasoren gleich an der libyschen Küste aufnimmt und abholt. Zum anderen, indem man die Herren Invasoren umgehend zur libyschen Küste zurückbringt und dort von den Schiffen jagt, egal, wie weit sie schon ins Mittelmeer vorgedrungen sind. Europa hat auch ohne Zudringlinge genug Probleme.

Sie wollen sechs bis acht Prozent Zinsen auf neu herausgegebene Staatsanleihen? Ja, das gibt es tatsächlich! Aus Argentinien. Ja, die Zinsen sind Zitterprämie, denn ob das Geld jemals zurückgezahlt wird, ist offen. Deshalb ist das keine Anlageempfehlung, sondern allenfalls ein Papier für panamaische Briefkastenfirmen. Die vereinnahmen die Zinsen steuerfrei, und sollte das Kapital sich verflüchtigen, hatte man wenigstens den Nervenkitzel dabei gehabt. Ansonsten ist es ruhig geworden um diese Briefkästen. Putin konnte man nichts anhängen, und die wenigen Verdächtigen im Westen werden nun aus den Medien geschwiegen.

"Gelumpe", "Viehzeug", "Dreckspack" - das soll PEGIDA-Gründer Lutz Bachmann auf Facebook über die Asylbetrüger geschrieben haben, weshalb er jetzt wegen "Volksverhetzung" vor Gericht steht. So wird eben mit zweierlei Maß in Merkeldeutschland gemessen, denn verglichen mit dem "Gedicht" eines Jan B. sind das alles läßliche Beschimpfungen. Aber weil es nicht gegen einen veritablen Staatspräsidenten, sondern gegen Leute geht, die zu uns kommen, um uns den Rest ihres Lebens auf der Tasche zu liegen, ist die Gutmenschen-Szene empört. Laut Verteidiger des Herrn Bachmann wurde der Account allerdings gehackt, die Schimpfworte also von dritter Seite eingestellt. Ich kann dazu nur sagen: Wer einen Facebook-Eintrag hat, ist selbst schuld. Diese Firma hat als inoffiziellen Geschäftszweck die Zensur des Internets und die Förderung des Denunziantentums. Die sollte man nicht mal mit der Beißzange anfassen - gleiches gilt für deren Aktien.

Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Merkel eine Abzulösende sei.

Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Mittwoch, 9. März 2016

Alltag im Hartz IV Jobcenter

Betroffenenbericht: So gehen Jobcenter mit "Kunden" um

Ich erhielt heute einen sehr erschütternden Brief einer Betroffenen, die seit 2005 Hartz IV bezieht und sich ständig beworben hatte. Die Frau ist 59 Jahre und hat eine 30% Behinderung mit dem Merkmal „dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, da sie an Asthma und COPD leidet. Sie hatte einen Termin aufgrund einer Akteneinsicht im Jobcenter. Leider wusste sie nicht, dass sie im Zimmer der Geschäftsführerin landet.

Beim Eintreffen klopfte die Frau an und bekam die Antwort der Sekretärin, dass sie Frau L. zur Zeit nicht im Zimmer sei und sie warten müsse. Beim dritten Mal konnte sie ins Zimmer endlich eintreten.
Zuerst bekam die Betroffene in einem 30 minütigen Gespräch nur Vorwürfe und Vorurteile gegen ihre Person zu spüren. Ihren Ehemann wollte die Geschäftsführerin gar nicht mit in das Zimmer lassen. Als die Frau aber sagte, „das ist mein Ehemann und mein Beistand“, sagte die Geschäftsführerin, „bei uns benötigen sie keinen Beistand“. Es ginge „alles ordentlich zu.“ Dann wurde die Frau im Beisein ihres Mannes gemaßregelt, dass sie seit 2005 Hartz IV Leistungen erhält und bis heute keine Tätigkeit in Vollzeit bekam. „Sie haben dem Staat noch nicht ihre vollwertige Arbeitskraft zur Verfügung gestellt“.
Da die Frau sehr aufgeregt war, sprach sie etwas laut. Das beanstandete die Jobcenter-Leiterin auch. Sie sagte, weil ich sie noch nicht kannte, habe ich mich mit ihren beruflichen Werdegang und ihren persönlichen Verhältnissen vertraut gemacht, um zu wissen, was sie für ein Mensch sei und was sie für ein Verhalten gegen das Jobcenter und die Gesellschaft an den Tag legen würde. Laut Angaben der Betroffenen ließ die Geschäftsführerin durchblicken, dass sie die Frau als „faul und als gesellschaftsunfähig“ einstufen würde.
Sie beschimpfte sie, dass sie sich auf Kosten des Jobcenters auf Hartz IV Leistungen ausruhen wolle. Wenn sie wirklich nicht arbeiten könne, will sie diese Frau einmal zum medizinischen Dienst schicken, um zu erfahren, ob wirklich eine Behinderung vorläge oder diese bloß davor geschoben wäre. Dies wies die Frau zurück und hielt auch gleich der Geschäftsführerin entgegen, dass sie ihre Rechte und Pflichten als Bürgerin kennt und als Bürger des Bundesgebietes gemäß § 25 GG verpflichtet ist, das GG zu achten, zu schützen und zu verteidigen. Sie antwortete auch in einen höflichen Ton, dass sie arbeiten möchte, aber auf ihre Bewerbungen keine Antwort oder eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen würde.
Nach mehrmaliger Aufforderung endlich Einsicht in die Akten zu bekommen, wurde nach 30 Minuten einer Akteneinsicht im Zimmer der Sekretärin der Geschäftsführerin mit knirschenden Zähnen stattgegeben. Nach Einsichtnahme der 3 Akten war festzustellen, dass die Unterlagen die wichtig waren, nicht mehr vorhanden waren oder von den Mitarbeitern absichtlich nicht eingeheftete oder gar vernichtete wurden. Dass diese Mitarbeiter aufgrund dieser Feststellung somit sanktionieren könne, wie es ihr passt.
Diese Bürgerin bekommt ab April 2016 von dem Jobcenter eine vollkommene Aufhebung ihrer Leistung wegen angeblicher „grober Verletzung der Mitwirkungspflicht“ sowie wegen einer angeblichen Handlung, die nicht der Wahrheit entspriäche. Sie habe ihre Mitwirkungspflicht immer erfüllt.
Nachweis sind die Eingangsbestätigungen, die sie immer ausgefüllt zurück bekam. Die Wahrheit ist, dass man dieser Betroffenen aufgrund ihrer Hartnäckigkeit, sich nicht vom Jobcenter unterdrücken lassen zu wollen, sie deshalb mit allen Mitteln aus den ALG2 Bezug gedrückt und in die Sozialhilfe gesteckt werden soll. Die Geschäftsführerin habe nach Angaben der Betroffenen und des Ehemanns so beiläufig geäußert, dass sie nicht mehr als Arbeitskraft für die Gesellschaft und dem Staat dienen könne. Sie sei nicht mehr für das Jobcenter konform und gehöre deshalb in die Sozialhilfe. Also unter der Device, wer „nicht mehr arbeiten kann wird entsorgt“. Obwohl die Betroffene noch 3-4 Stunden arbeiten kann und viele Abschlüsse im kaufmännischen Bereich hat, wird sie unwürdig und mit Beschimpfungen aufs Abstellgleis gestellt.
Es ist noch zu erwähnen, dass Jobcenter mit Vorlagen von gerichtlichen Präzedenzfällen arbeiten und darauf ihre Entscheidungen aufbauen. In der Akte der Bürgerin waren 2 Vordrucke enthalten, welche auch von der Sekretärin in einem persönlichen Gespräch bestätigt wurden. Ich finde es eine Frechheit und Unverfrorenheit von diesem Jobcenter gegenüber dem Leistungsbezieherin, so eine Vorgehensweise abzuziehen. Aber da diese Leute in dieser Arbeitsverfolgungseinrichtung ohne Einfühlungsvermögen und Anstand arbeiten, ist es kein Wunder, dass es immer wieder zu Klagen, Widersprüche und Auseinandersetzungen kommen tut. (Erwerbslosenberaterin Luise Müller, Suhl)

Bild: Photographee.eu - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alltag-im-hartz-iv-jobcenter.php

Donnerstag, 3. März 2016

Fördermaßnahmen helfen allen, nur nicht den Langzeitarbeitslosen

Fördermaßnahmen helfen allen, nur nicht den Langzeitarbeitslosen

Der Katalog der Fördermaßnahmen der Jobcenter und Arbeitsagenturen hilft tatsächlich. Allerdings nicht den Langzeitarbeitslosen, sondern den Trägervereinen und den Betrieben die staatlich bezuschusste Hartz-IV-Empfänger einstellen. Vorübergehend, versteht sich.

hier weiterlesen....

Mittwoch, 24. Februar 2016

Sozialhilfe: Altersbedingter Zuschuss

Haben Sozialhilfebezieher im Rentenalter Kosten wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“, können sie Anspruch auf eine zusätzliche, vom Sozialamt gezahlte Altenhilfe haben. Dies gilt selbst dann, wenn im regulären Sozialhilfesatz der einzelne Bedarf bereits berücksichtigt ist und ein solcher Bedarf auch bei jüngeren Menschen bestehen kann, urteilte am Mittwoch, 24. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 11/14 R). Ob tatsächlich wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“ eine Altenhilfe beansprucht werden kann, müsse das Sozialamt im jeweiligen Einzelfall prüfen.

Nach dem Gesetz können alte, mittellose Menschen die sogenannte Altenhilfe erhalten, wenn diese dazu beiträgt, „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern“. So soll ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtert werden. Als Leistungen sind hier insbesondere Besuche zu Veranstaltungen oder Einrichtungen genannt, die der Geselligkeit oder auch den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen. Auch die Verbindung mit „nahestehenden Personen“ soll mit der Altenhilfe ermöglicht werden.
Darauf pochte im konkreten Fall der in Wiesbaden mit seiner Ehefrau und einem Enkel in häuslicher Gemeinschaft lebende Kläger. Seit Juli 2007 bezieht der 1940 geborene schwerbehinderte Mann vom Sozialamt Grundsicherung im Alter. Zusätzlich verlangte er eine Altenhilfe. Diese solle schließlich nach dem Willen des Gesetzgebers altersbedingte Aufwendungen abmildern. Einzige Voraussetzung für den Erhalt der Altenhilfe sei nach dem Gesetzeswortlaut, dass man alt ist. Zweck der Altenhilfe sei es unter anderem, die Einsamkeit von alten Menschen abzumildern.
Konkret wollte der Mann mit der Hilfe das Grab seiner Eltern in Oberfranken und die dort lebende behinderte Nichte besuchen. Auch Besuche beim Bruder in Hagen sollten so möglich gemacht werden. Schließlich wolle er den Besuch kultureller Veranstaltungen wahrnehmen. Dadurch würden letztlich monatlich Fahrtkosten für 1.000 Kilometer anfallen. Insgesamt verlangte er zusätzlich zu seiner Grundsicherung im Alter weitere 200 Euro an Altenhilfe monatlich.
Die Stadt Wiesbaden gewährte jedoch nur knapp 150 Euro pro Jahr für Besuche bei seiner behinderten Nichte.
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) sah überhaupt keinen Grund, dem Kläger Altenhilfe zu gewähren. Denn es handele sich hier nur um Leistungen, die nicht von der regulären Sozialhilfe umfasst sind und nur auf altersbedingte Aufwendungen zurückgehen. Grab- und Verwandtenbesuche seien aber Bedürfnisse, die auch jüngere Menschen haben könnten. Der Besuch kultureller Veranstaltungen sei ebenfalls vom Regelsatz abgedeckt.
Auch das BSG sah keinen Anspruch auf Altenhilfe, allerdings mit einer anderen Begründung. Zweck der Altenhilfe sei es laut Gesetz, „altersbedingte Schwierigkeiten“ abzumildern. Alten, bedürftigen Menschen solle so die Möglichkeit gegeben werden, am Leben in der Gemeinschaft mehr teilzuhaben, um nicht zu vereinsamen. Dabei könnten – anders als das LSG meint – aber auch Bedarfe geltend gemacht werden, die auch bei Jüngeren bestehen und bereits im regulären Regelsatz berücksichtigt wurden.
Ob „altersbedingte Schwierigkeiten“ bestehen, für die eine Altenhilfe gezahlt werden kann, müsse im Einzelfall geklärt werden. Die Behörde habe hier eine Ermessensentscheidung zu treffen.
Bei dem Kläger liegen jedoch gar keine „altersbedingten Schwierigkeiten“ vor, urteilte der 8. BSG-Senat. Er lebe mit Ehefrau und Enkel zusammen und sei in ein soziales Netz eingebunden. Eine Isolation drohe nicht. Allein der Besuch des Elterngrabes gehöre ebenfalls nicht zu altersbedingten Schwierigkeiten, für die das Sozialamt mit einer Altenhilfe aufkommen müsse.fle/mwo

Bild: rainbow33 - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sozialhilfe-altersbedingter-zuschuss.php

Montag, 8. Februar 2016

Sogar lebenslange Hartz IV Sanktionen?

Am Wochenende berichteten wir darüber, dass die Bundesregierung im Zuge der sogenannten "Hartz IV Rechtsvereinfachungen" Sanktionen gegen Arbeitslosengeld II Bezieher erheblich ausweiten will. Zunächst fanden wir raus, dass die Sanktionen bis zu vier Jahre reichen können. Wie wir aber nach nochmaliger Prüfung feststellen mussten, ist die hier geschilderte Änderung deutlich weitreichender, als zunächst angenommen. Tatsächlich wird damit die Voraussetzung für eine Sanktion bis zum Tod - und darüber hinaus - geschaffen.

Zunächst ist die Bezifferung des Erstattungsanspruches nur für die Dauer des aktuellen Bewilligungszeitraumes und auch erst nach Ablauf desselben möglich, da erst dann der tatsächliche Schaden feststeht.
In Folgezeiträumen von daran anschließenden ALG II Weiterbewilligungen kann das Jobcenter für die Leistung des neuen Bewilligungszeitraumes, aber immer erst nach Ablauf desselben, ebenfalls einen Erstattungsanspruch geltend machen. Dies ist tatsächlich zeitlich unbegrenzt möglich, sofern das Jobcenter den Schaden beweisen kann.
Jeder so festgestellte Erstattungsanspruch unterliegt dann der 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB.
Praktisch kann das Jobcenter bis zum Tod des ALG II Beziehers Erstattungsansprüche feststellen und aufrechnen, selbst noch aus dem Nachlass desselben einfordern. Damit wird also eine lebenslange Sanktion eingeführt. Die Überschrift müsste also eigentlich lauten: "Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig bis zum Tod sanktionieren". (fm)

Bild: bluedesign - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sogar-lebenslange-hartz-iv-sanktionen.php

Samstag, 6. Februar 2016

ALG II: Künftig 4 Jahre Hartz IV Sanktionen!

Hartz IV: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren

Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren. Damit erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung. Damit wird die Dauer einer solchen Sanktion de facto auf bis zu 4 Jahre verlängert.
HintergründeMit der geplanten Änderung des SGB II (9. SGB II-ÄndG) wird die Möglichkeit geschaffen, eine eventuelle Verringerung des ALG II Bedarfes, die möglicherweise eingetreten wäre, wenn der Betroffene das sanktionierte Verhalten nicht gezeigt hätte, mittels Aufrechnung mit dem laufenden ALG II zurückzufordern (9. SGB II-ÄndG , Art. 1 Nr. 27).

Dieser Rückforderungsanspruch verjährt erst nach längstens 4 Jahren (§ 34 Abs. 3 S. 1 SGB II). Zwar setzt dieser Rückforderungsanspruch sozialwidriges Verhalten voraus, allerdings hat das Bundessozialgericht (B 14 AS 55/12 R) bereits festgestellt, dass bei Sanktionen nach § 31 SGB II sozialwidriges Verhalten vorliegt. Die Sanktion selbst stellt damit bereits den Beweis für sozialwidriges Verhalten dar und schafft damit die Voraussetzung für diesen Rückforderungsanspruch, der mit einem Anteil von 30% der Regelsatzhöhe mit dem laufenden ALG II aufgerechnet werden darf (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II).

Zwar besteht für das Jobcenter dann immer noch das Problem, dass es den Beweis führen muss, dass die/der Sanktionierte vom Arbeitgeber tatsächlich eingestellt und bezahlt worden wäre, sowie die mögliche Dauer der Beschäftigung belegen muss, aber in der Praxis wird dieser Beweis erst in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren relevant. Es steht zu befürchten, dass den Jobcentern in der Mehrzahl die bloße Vermutung reicht. (fm)


Bild: Photographee.eu - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php

Freitag, 29. Januar 2016

Hartz IV: Sparen auf Kosten von Erwerbslosen

Hartz IV: Spart das Jobcenter Essen auf Kosten von Erwerbslosen?
In den aktuellen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters Essen findet sich folgende Formulierung/Regelung:
Diese EGV ist gültig ab … bis …, längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruches. Ein Anspruch auf Leistungen aus dieser EGV besteht nur, sofern auch ein Zahlungsanspruch auf SGB II-Leistungen besteht.

Auf den ersten Blick liest sich das unverfänglich, doch der Teufel steckt im Detail. Das Problem: Leistungsanspruch und Zahlungsanspruch sind im SGB II zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das lässt sich am Einfachsten anhand des folgenden Beispiels erklären.
Kommt es zu einer 100% Sanktion, dann besteht (dem Grunde nach) zwar noch ein Leistungsanspruch auf ALG II, aber kein Zahlungsanspruch mehr, da die Sanktion die zu zahlende Leistung auf null reduziert. Dies hätte, aufgrund der o.g. Regelungen, zur Folge, dass die/der Sanktionierte zwar noch seine Pflichten (z.B. Eigenbemühungen) aus der EGV erfüllen musst, da die EGV aufgrund des weiter bestehenden grundsätzlichen Leistungsanspruches weiter gültig ist, aber für das Jobcenter bestehen die in der EGV vereinbarten Leistungspflichten (z.B. Bewerbungskostenerstattung) nicht mehr, da aufgrund der Sanktion kein Zahlungsanspruch mehr auf SGB II-Leistungen besteht.
Verfolgt das Jobcenter Essen mit dieser subtilen Regelung das Ziel, Ausgaben im Bereich der Förderung aus dem Vermittlungsbudget einzusparen - Gelder, die lt. einem Bericht des Bundesrechnungshofes von Jobcentern unzulässig auch zur Eigenfinanzierung verwendet werden?
Allerdings hat diese „schlaue“ Formulierung des Jobcenters Essen einen Haken: Die dadurch eintretende Folge nennt sich im Sozialrecht „einseitige sittenwidrige Benachteiligung“. Jedes Sozialgericht dürfte deshalb diese Regelung für Nichtig erklären, womit auch alle Folgen dieser Regelung nichtig wären. Sofern es sich bei dieser Formulierung jedoch um einen „unglücklichen Zufall“ handelt, wäre das Jobcenter Essen gut beraten, diese umgehend zu ändern.

Bild: kamasigns - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sparen-auf-kosten-von-erwerbslosen.php

Donnerstag, 28. Januar 2016

Linksstaat

Was unterscheidet einen Linksstaat von einem Rechtsstaat? Bei diesem Gegensatzpaar dürfen wir uns auf die Weisheit der deutschen Sprache verlassen: Der Linksstaat ist vom rechten Weg abgekommen, beraubt seine Bürger ihrer Rechte, stattdessen werden sie fortwährend gelinkt. Während in einem Rechtsstaat des geschriebene Recht für alle gilt, weshalb man dort von Justiz spricht (lateinisch ius = Recht), gilt im Linksstaat das gesprochene Recht, also das, was Richter laut dem Willen der Obrigkeit entscheiden. Deshalb gibt es dort eine Judstiz (lateinisch iudex = Richter).

Deutschland hat es geschafft, innerhalb eines Jahrhunderts gleich drei linke Diktaturen hervorzubringen. Wobei die erste, Hitlers nationaler Sozialismus, vom Volk gewählt und getragen worden ist. Dies war auch die einzige Diktatur, die sich am Volk orientiert und dem Volk per Volksabstimmung eine Stimme gegeben hat. Dieser Diktatur wurde binnen zweier Monate der Krieg erklärt, die gesamte Judenheit hat ohne erkennbaren Grund mit dem wirtschaftlichen Boykott des Deutschen Reiches begonnen. Diese Kriegserklärung wird heute gerne unterschlagen, da sie in vielen Fällen einen Freispruch für Deutschland rechtfertigen würde.

Die zweite Linksdiktatur war eine Folge des Zweiten Weltkriegs, sie wurde einer der Besatzungszonen Deutschlands von ihrer sowjetischen Besatzungsmacht aufgezwungen. Walter Ulbricht und Erich Honecker waren die Erfüllungsgehilfen, nicht die Haupttäter. Der Westen hat den Republikflüchtlingen der DDR liebend gerne politische Motive unterstellt, doch dies diente der Augenwischerei. Die meisten DDR-Flüchtlinge taten es aus wirtschaftlichen Gründen, für ein besseres Leben im nicht dem internationalen Sozialismus anhängenden Teil der Welt. Es hat durchaus politisch Verfolgte gegeben, echte Dissidenten, doch die wichtigste Verlockung war der "goldene Westen", war das Westfernsehen mit seinen Werbefilmchen.

Die Tschechoslowakei hatte ebenfalls eine direkte Grenze zur BRD, doch Tschechen und Slowaken sind nur selten geflohen. Polen hatte ebenfalls eine sozialistische Regierung und einen niedrigeren Lebensstandard als die DDR, doch auch da sind deutlich weniger Menschen geflohen. Ohne das Gegenmodell BRD wäre die DDR stabiler und akzeptierter gewesen. Ohne das Gegenmodell BRD hätte die DDR sich einen niedrigeren Lebensstandard erlauben können und wäre nicht auf westliche Kredite angewiesen gewesen. Ohne das Gegenmodell BRD hätte die DDR weniger und subtilere Propaganda benötigt.

Auf der anderen Seite wurde die BRD jedoch genau so gestaltet, um als Gegenmodell der DDR zu dienen und so den ganzen Ostblock zu destabilisieren. Jugoslawien hatte den Eisernen Vorhang als erstes abgeschüttelt, Polen Solidarnosc hat den Sozialismus ausgehöhlt, in Ungarn wurden die ersten Löcher in diese Grenzbefestigung gebohrt. Das waren die Voraussetzungen für die DDR, mittels der Montagsdemonstrationen das Ende der Trennung in Ost und West einzuleiten. An "Wir sind das Volk" erinnern sich noch alle, doch der zweite wichtige Wahlspruch lautete: "Kommt die D-Mark nicht zu uns, kommen wir zu ihr!"

Der Merkel-Staat als dritte linke Diktatur hat aus den Fehlern der DDR gelernt. Wir können mit Fug und Recht sagen, das heutige Vierzonesien sei die beste DDR, die es je gegeben hat. Wir haben heute die Reisefreiheit, die den DDR-Bürgern gefehlt hat. Wir haben eine international konvertierbare Währung, auch denn diese nicht mehr die D-Mark ist. Die große Limousine aus westdeutscher Produktion hat den Trabbi ersetzt, und auf den Autobahnen dürfen diese Wägen zeigen, was an Leistung in ihnen steckt. Auf der anderen Seite stagnieren die Reallöhne seit 25 Jahren. Ersparnisse in Euro haben keine Perspektive, da gleichen sie den Ersparnissen in Mark der DDR.

Was wir wirklich bekommen haben, ist die Propaganda der DDR. Wer braucht noch einen Eduard von Schnitzler, wenn er einen Heiko Maas hat, der als Bundesjustizminister gegen Teile des eigenen Volkes hetzt? In der DDR waren "rechte", gegen den Staat gerichtete Demonstrationen verboten, in Merkeldeutschland werden Gegendemonstranten herangekarrt, Schläger der Antifa (SA), die aus friedlichen Kundgebungen Straßenschlachten werden lassen. Wenn "Rechte" irgendwo auftreten, kommen die "Gutmenschen" aus ihren Höhlen gekrochen und tragen Schilder mit dumpfen, nichtssagenden Parolen wie "Hinterdeppendorf ist bunt!"

Überhaupt, bunt... Wenn ich in einen Eimer unterschiedliche Farben tropfen lasse, ist das Ergebnis zunächst bunt. Rot, Blau, Grün, Gelb - sie haben ihre eigenen Bereiche, der Anblick mag durchaus ansprechend ausfallen. Bunt bleibt es jedoch nur solange, wie ich die Farben nicht vermische. Sobald ich umrühre, wird aus dem Bunt ein Einheits-Grau, die Vermischung zerstört die Eigenheiten aller Farben, das Ergebnis ist häßlich und öde. Mit Hinterdeppendorf ist es nicht anders, die völlige Durchmischung der Kulturen, die als Ziel und Ideal hingestellt wird, führt dazu, daß keinerlei Kultur erkennbar bleibt.

Natürlich kann man Spaghetti mit Weißwurst-Brät und Meerrettichsoße servieren. Leberkäse vom Drehspieß mit Bambussprossen und Schafskäse mag ein paar Leuten schmecken. Schweinshaxe süß-sauer mit Klößen wäre vielleicht sogar ein Kochexperiment wert, nur sollte man das nicht mit Eßstäbchen verspeisen. Vielleicht findet sogar eine Grünkohl-Pizza mit Bulgur ihre Liebhaber... und Eisbein-Curry mit Sauerkraut und Mangopüree... Das alles ist keine deutsche, italienische, türkische oder asiatische Küche, diesen Gerichten fehlt alles, was die jeweilige Eßkultur ausmacht. Ich bezweifle, daß diese Gerichte schmecken, aber "bunt" sind sie ganz sicher.

Die erste Diktatur hat das deutsche Volk selbst gewählt, sie erschien damals als die Lösung aller Probleme. Die zweite Diktatur hat uns die östliche Siegermacht verordnet, die dritte die westliche. Die dritte Diktatur hat nicht mit einer Machtergreifung begonnen, es hat keine spektakulären Ermächtigungsgesetze gegeben. Wir sind in sie hineingeschlittert, Schrittchen für Schrittchen, seit der Gründung der Alt-BRD. Trizonesien hat sich in den Jahren 1949 bis 1990 schrittweise verändert, hat das angebahnt, was mit Vierzonesien seine Vollendung gefunden hat.

Trizonesien konnte es noch nicht wagen, die Zeit des Nationalsozialismus als dunkle, barbarische Epoche der Menschheit hinzustellen, da haben noch zu viele Zeitzeugen gelebt, zu viele Menschen, die es besser gewußt haben. Doch diese Menschen haben zugelassen, daß ihr Erbe, ihr Leben als verbrecherisch dargestellt wurde. Mitleid mit den eigenen Verwandten, die im Bombenhagel umgekommen waren, Verständnis für die Nachbarn, die vor der mordbrennenden und vergewaltigenden Roten Armee fliehen mußten, das alles wurde mehr und mehr ausgeblendet. Was heute allen als "Holocaust" bekannt ist, entstammt einem Vierteiler, der 1978/79 im Fernsehen ausgestrahlt worden ist und das Schicksal einer fiktiven, also frei erfundenen Familie Weiss schildert. Da es die Helden des Films nie gegeben hat, ist auch nichts, was dieser Film zeigt, wirklich geschehen. Und doch war dieser Vierteiler ein wichtiger Schritt in die Merkel-Diktatur.

Die Regierung Adenauer hat die Gastarbeiter ins Land geholt, die Regierung Brandt hat den Familiennachzug gestattet, die Regierung Kohl hat die D-Mark abgeschafft, die Regierung Schröder die Deutschland-AG aufgelöst und die Regierung Merkel das Land mit "Flüchtlingen" überfüllt. Jede Regierung hat ein kleines bißchen Deutschland abgeschafft, immer mehr unserer Geschichte und Traditionen verleugnet. Rechtsstaat und Justiz wurden mehr und mehr abgeschafft, dafür Linksstaat und Judstiz aufgebaut. Wir haben heute den vollendeten faschistischen Staat.

Wenn zwischen 1933 und 1939 jemand gegen Hitler gewesen war, wurde das toleriert, solange er nicht öffentlich zum Aufruhr aufgestachelt hatte. Später mag das Wehrkraftzersetzung gewesen sein, doch bloß, weil jemand mit "Ein Liter!" gegrüßt hatte, wurde er nicht bestraft. Heute hingegen löst der ursprünglich römische Gruß eine Strafverfolgung aus, vermutlich auch dann, wenn der Betreffende mit gestrecktem Arm "Ein Liter!" sagt.

Wir leben in einem Land, in dem die große Mehrheit im Widerstand gegen einen Adolf Hitler ist, der seit 70 Jahren nicht mehr lebt. Wir leben in einem Land, in dem heute, wo es absolut ungefährlich ist, die Leute gegen das sind, was vor 83 Jahren passiert ist (1933). Ein Land, in dem mit aller Staatsmacht verhindert werden soll, was vor 97 Jahren geschehen ist (1919: Gründung der DAP, später NSDAP). Ein Land, in dem niemand begreifen will, daß damals ganz andere Verhältnisse geherrscht haben, daß damals ganz andere Lösungen notwendig gewesen waren. Deutschland war damals ein Land gewesen, in dem blanke Not geherrscht hat. Die zwanziger Jahre waren für die meisten Deutschen alles andere als golden gewesen, und die Weltwirtschaftskrise hat das Land seit 1931 überrollt. Arbeitslosigkeit hieß damals nicht, zum Amt gehen und Hartz IV beantragen, sondern ums eigene Überleben kämpfen. Dagegen leben die Deutschen in Vierzonesien in unvorstellbarem Reichtum und Luxus. Den Grundstein dafür haben allerdings die heute so verachteten Täter gelegt, die dieses Land nach 1945 wieder aufgebaut haben. Damals, lange bevor jene, die ihnen heute ins Gesicht spucken, überhaupt geboren waren.

Ich habe Filmaufnahmen gesehen, wie Italiener auf den toten Mussolini eingetreten haben. Einer Leiche gegenüber haben sie das gewagt, und ich kann diese Leute nur als Dreckskerle und Feiglinge bezeichnen. Die Deutschen des Linksstaates sind noch schlimmer, sie treten nicht auf eine real vorhandene Leiche ein, sondern auf das selbst gefertigte Bild einer Leiche, auf die bloße Vorstellung. Es ist leicht, einem Erschießungskommando die Zunge rauszustrecken, wenn dieses nur gemalt ist. Vor dem echten Erschießungskommando, wenn die geladenen Läufe auf einen gerichtet sind, wagen das nur die Wenigsten, obwohl das am Schicksal nichts mehr ändern würde.

Wer sich zu Deutschland bekennt, zu seinem Volk und seiner Abstammung, der gilt heute als "rechts", als "Nazi", obwohl er das tut, was für Milliarden Menschen auf der Welt selbstverständlich ist. Zum Ausgleich wird gesagt, daß jemand, der einen solchen Deutschen ans Messer liefert, gerne auch anonym, Zivilcourage zeigt. Als ob ein Denunziant jemals Courage gebraucht hätte! Der anonyme Denunziant ist das Urbild eines Feiglings, der es nicht einmal wagt, zu seiner Tat zu stehen. Er ist eben der schlimmste Lump im ganzen Land, wie es ein Sprichwort besagt.

Der Linksstaat verdreht die Begriffe, so wie es George Orwell in seinem Roman "1984" beschreibt. Wenn 5.000 "Gegendemonstranten" 200 "Neonazis" bedrängen, wird dies als Zivilcourage bezeichnet, als "gelebte Demokratie". Wenn drei SA-Leute einen "Rechten" ins Krankenhaus prügeln, wird dies kaum verfolgt, die Judstiz bagatellisiert, die Wahrheitsmedien erwähnen das beiläufig bis gar nicht. Sollte das jedoch umgekehrt passieren, schlägt die Judstiz mit aller Macht zu, geht ein Aufschrei durch die Presse, versammeln sich Mahnwachen und Lichterketten.

Die Merkel-Diktatur ist die dekadente Endphase einer Demokratie. Die Parteien haben alles durchsetzt, Parlament und Regierung sowieso, die Justiz ist längst nicht mehr unabhängig, da parteigeführte Ministerien über Zulassungen und Beförderungen entscheiden. Die Presse ist zur Hofberichterstattung verkommen, deren scheinbare Unabhängigkeit hat zu einer Gleichschaltung geführt, von der die beiden früheren Linksdiktaturen nur geträumt haben. Um in einer Partei nach oben zu kommen, muß man buckeln, buckeln, buckeln. Dieses Verhalten legt ein Parteisoldat niemals wieder ab, er ist seiner Parteiführung hörig. Die Parteivorsitzende kann unumschränkt schalten und walten, Merkel hat zwar nicht offiziell, aber real mehr Macht als Honecker, Ulbricht oder Hitler. Und anders als diese drei Herren trifft Merkel einsame Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Überlebensinteressen des deutschen Volkes stehen.

Deutsche sind in Deutschland Personen minderen Rechts und erhöhter Strafwürdigkeit. Deutsche Gesetze gelten uneingeschränkt und in voller Härte gegen Deutsche, während Ausländer und "Personen mit Migrationshintergrund" besondere Milde erfahren. Die Politik selbst ist noch einmal ein anderer Bereich, Politiker sind über die Niederungen des Rechts weitgehend erhaben. Bei einem Pädastian Pädathy braucht einem nicht die Milde der Strafverfolgung zu wundern, sondern daß es überhaupt eine Strafverfolgung gegeben hat.

Wir leben in einem Land, in dem es keinerlei Opposition gibt. Im Bundestag übernehmen Grüninnen und Linke die Alibi-Funktion, wo diese Parteien an der Regierung beteiligt sind, lassen sich keinerlei Unterschiede zu anderen Parteien erkennen. Opposition wird mit den Begriffen "rechts", "Populisten" oder gleich "Nazis" niedergeprügelt, Argumente sind unnötig. Deshalb tauchen die immer gleichen Gesichter im Fernsehen auf und verkünden den immer gleichen Schrott. Die Grüninnen waren in ihrer Frühzeit Pazifisten, in der Bundesregierung haben sie sofort dem ersten Kriegseinsatz der Bundeswehr zugestimmt. CDU, CSU, SPD und FDP sind austauschbar, sind Blockflöten, sind Unterabteilungen der einen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die seit Jahrzehnten regiert.

Was einmal Volk gewesen war, ist zur Masse verkommen, die in der Mehrheit das wiederholt, was ihr von oben eingetrichtert worden ist. Das Volk kontrolliert seine Vertreter nicht mehr, sondern folgt ihnen, Schafen, ja Lemmingen gleich in den Untergang. Deutschland könnte das mit Abstand reichste Land Europas, ja der Welt sein, wenn die Früchte deutscher Arbeit nicht ständig an Fremde verteilt würden. Wir verschenken Waffen und Geld an das Dauerkriegs- und Krisengebiet Israel, wir ziehen in Amerikas Kolonialkriege, wir bezahlen Besatzungskosten, wir bezahlen die EU, wir verschenken unsere Waren gegen uneinlösbare Target-II-Schulden, wir retten die fehlkonstruierte Krisenwährung Euro mit immer neuen Bürgschaften. Wir zahlen immer mehr Steuern für einen immer weiter aufgeblähten Staatsapparat, der uns dafür mit einem Wust an Vorschriften und Verordnungen gängelt und quält.

Ein Staat wurde ursprünglich "erdacht", um seinem Staatsvolk eine Struktur zu geben, eine Verwaltung und Schutz nach außen. Ein Rechtsstaat sollte das Zusammenleben regeln, den Bürgern alle Freiräume bieten und dafür sorgen, daß diese Freiheiten nicht über die Stränge schlagen, also andere Bürger beeinträchtigen. Ein Linksstaat unterdrückt Meinungen und Freiheiten, er saugt seine Bürger aus, verteilt deren Geld um, wirft es aus dem Fenster und häuft immer höhere Schulden an. In einem Linksstaat werden keine Richter für ihre Fehlurteile zur Rechenschaft gezogen, so wenig wie Steuerverschwender für ihre Taten büßen müssen. Alles, was gegen das Volk getan werden kann, wird in einem Linksstaat getan.

Wer ein wahrer Amerikaner ist, gilt als Held, zu einem wahren Engländer schauen seine Mitbürger auf. Als wahrer Deutscher hingegen sitzt man im Gefängnis oder wird wenigstens von der Judstiz verfolgt. Patrioten werden anderswo gefeiert, in Deutschland unterdrückt und beschimpft. Zivilcourage ist es, einen Patrioten, einen wahren Deutschen zu entlassen und seine Existenz zu ruinieren. Wer nicht nachbetet, was von oben vorgegeben wird, wird nicht mehr befördert, verliert seine Freunde, wird gemieden, wird zum Ausgestoßenen.

Eine einzige gute Eigenschaft haben Linksstaaten jedoch: sie existieren nie besonders lange. Wenn ein Staat zum Linksstaat verkommen ist, bricht er schließlich zusammen, denn Linksstaaten sind unproduktiv. Um die Unvernunft aufrechtzuerhalten, sind immer mehr Menschen nötig, muß die Propaganda ständig angeheizt werden, sind immer mehr Ergebenheitsadressen abzuliefern. Orwells Fünf-Minuten-Haßsendung heißt heute Tagesschau. Ein ganzes Lügengebäude ist nötig, um den Linksstaat zu stützen, ein Lügengebäude, das immer höher aufgetürmt wird, bis es unter dem eigenen Gewicht zusammenbricht.

Wochen, Monate, Jahre - ein bißchen Zeit wird Merkeldeutschland noch brauchen, bis es zusammenbricht. Merkel selbst ist austauschbar, so wie Ulbricht durch Honecker ersetzt worden ist, und dieser schließlich durch Krenz, als schon nichts mehr zu retten gewesen war. Ja, es gibt ein Merkeldeutschland ohne die selbstherrliche Angela, doch dieses Gebilde verfällt zunehmend in Agonie.

Für alle, die den Todeszuckungen des Linksstaates entkommen, sie überleben wollen, gibt es nur einen Rat: Halten Sie sich zurück! Behalten Sie den Kopf unten, kümmern Sie sich nur um sich. Der Linksstaat wird gegen sich selbst wüten, wird sich auflösen, wird nicht mehr zu halten sein. Es mag noch eine Weile dauern, doch das Schicksal, das Ende ist unausweichlich. Wir werden schließlich wieder einen Rechtsstaat bekommen, einen Staat, in dem man gerne deutscher Patriot sein und als solcher geachtet wird.

Wenn es eines Tages soweit ist, was machen dann die Merkel-Anbeter, die eifrigen Verteidiger des Linksstaates? Ach, das steht schon in der Bibel. Im Alten Testament täte sich die Erde auf, fiele Feuer vom Himmel oder sie würden von ihren Mitbürgern erschlagen werden. Im Neuen Testament verleugnen sie ihren bisherigen Herrn dreimal, ehe der Hahn kräht, und wandeln sich vom Saulus zum Paulus. Sie werden dann auf Merkels Leichnam eintreten und ihn bespucken. Wendehälse waren noch nie anders.

© Michael Winkler

Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Pranger/Pranger.html

Donnerstag, 14. Januar 2016

Skurrile 10 Cent-Hartz-IV-Klage zurückgezogen

Gegen-Hartz.de wirkt: Jobcenter zieht Beschwerde vor dem Bundessozialgericht zurück

Es ist wirkt skurril: Weil ein Jobcenter sich weigert 10 Cent an einen Hartz IV Leistungsberechtigten auszuzahlen, beschreitet es alle sozialgerichtlichen Instanzen. Schließlich landet der Fall beim Bundessozialgericht. Wir berichteten und andere schlossen sich an. Das hat nunmehr Wirkung gezeigt, weil der Aufschrei doch recht groß war. Denn das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis teilte am Mittwoch mit, dass die Beschwerde nunmehr zurückgezogen wurde. Der Hartz IV Bezieher würde nun die 10 Cent ausgezahlt bekommen. Man sei „keine Behörde, die aus "Prinzipienreiterei" gegen Hartz-IV-Empfänger vorgeht und Steuergelder für Klagen verschwendet“, sagte eine Sprecherin auch im Hinblick unserer Berichterstattung, in der wir genau dies vorwarfen.
Das Bundessozialgericht hatte nämlich bereits in einem anderen Fall ein Grundsatzurteil gefällt. Darin hieß es, dass Klagen aufgrund von Kleinstbeträgen unzulässig seien. Das Jobcenter ließ nunmehr verlautbaren, man selbst habe viele Klagen aufgrund von Cent-Beträgen erhalten und wollte damit ein Grundsatzurteil erwirken. Das wiederum hatte aber das Landessozialgericht bereits mitgeteilt und auch wir wiesen auf diesen Umstand hin. Nun aber sei der Fall erledigt. (sb)

Montag, 11. Januar 2016

Hartz IV Bezieher wehrte sich gegen Herabwürdigung


Dass man sich auch gegen Herabwürdigungen von Amtswegen wehren kann, zeigte ein Hartz IV Betroffener aus dem Burgenlandkreis. Dieser ließ sich nämlich eine herabwürdigende Textpassage in Anschreiben des Jobcenters nicht mehr gefallen.
Angefangen hatte der Streit mit dem Jobcenter Burgenlandkreis vor etwa zwei Jahren. Zum wiederholten Male wurde der Betroffene zum Gespräch eingeladen. Immer war er den Vorladungen nachgekommen, hat Jobangebote angenommen und war zuletzt am Sonnenobservatorium zur Betreuung der Besucher beschäftigt.

Und obwohl er nie auch nur irgendwann die Regeln missachtete, wurde er immer wieder in den Einladungsschreiben unter Druck gesetzt: „Beachten Sie bitte, dass Sie der Einladung trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit nachkommen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weisen Sie Ihre Bettlägerigkeit mit einem ärztlichen Attest nach.“

Demnach wurde immer wieder unterstellt, dass eine Krankheit zum Vorwand genommen wird, beim Jobcenter nicht zu erscheinen. Zudem war es eine Anmaßung der Behörde, Erkrankungen nicht anzuerkennen, auch wenn keine Bettlägerigkeit vorlag. Denn auch ohne diese können Krankheiten ein persönliches Erscheinen unmöglich machen. Z.B. auch dann, um andere aufgrund eines Virusinfektes nicht zu gefährden.

Das Jobcenter argumentierte, dass dies ein Standardbrief sei und man im Vorfeld darauf aufmerksam machen wolle, dass einfache Krankschreibungen nicht ausreichen, um zu einem Termin nicht zu erscheinen. Dennoch sagte der Leiter zu damaliger Zeit zu, dass jener Passus nicht mehr verwendet würde. Als aber wieder der Satz in einem Anschreiben auftauchte, entschied sich der Betroffene zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem damaligen Landrat Harri Reiche (parteilos).

Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage
Doch anscheinend nahm die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht so ernst, weshalb auch nach einem halben Jahr keine Antwort kam. Daraufhin reichte der Betroffene eine Untätigkeitsklage gegen den Landrat ein und das Verwaltungsgericht Halle war nun gezwungen, sich um den Fall zu kümmern. 438 EUR waren an Gerichtskosten im Vorfeld bereitzustellen, weshalb J. Prozesskostenhilfe beantragte. Auch dieser Antrag blieb unbeantwortet. Die Landeshauptkasse zeigte Erbarmen und stundete den Betrag.

Ende September kam dann endlich das Antwortschreiben des Justiziar des Burgenlandkreises. Darin stand, dass die Textpassage nach Überarbeitung der Anschreiben nun nicht mehr verwendet werden. Bestimmte Hinweise sollen zudem auch nur noch dann erteilt werden, wenn dies im Einzelfall erforderlich sei. Zudem versicherte man, dass man in keinem Fall herabwürdigen wollte. Daraufhin stellte auch das Verwaltungsgericht das Verfahren ein. Schließlich hatte das Jobcenter nach zähem Druck endlich nachgegeben. (sb)

Bild: Marco2811 - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-wehrte-sich-gegen-herabwuerdigung.php

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Donnerstag, 19. November 2015

Hartz IV: Wieder Jobcenter-Weisung zur Observation

"Observationen", also heimliche Beobachtungen von Hartz IV- Betroffenen bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch".

Rechtswidrige Weisungen für nachrichtendienstliche Beschnüffelung von Hartz IV Beziehern
18.11.2015
Wir erinnern uns: Schon einmal hatte die Gegen-Hartz.de Redaktion eine interne Weisung zur Oberservation und dem nachrichtendienstlichem Überwachen von Hartz IV Beziehern öffentlich gemacht. Damals wurde die Bundesagentur für Arbeit vom Bundesarbeitsministerium zurückgepfiffen, nachdem wir zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) ordentlich Wirbel machten. Denn solche Beobachtungen müssen erstens richterlich angeordnet sein und dürfen zweitens in einem Rechtsstaat nur von der Polizei durchgeführt werden. Nun ist wieder eine Handlungsweisung durch das Berliner Bündnis »Auspacken oder einpacken!« aufgeflogen.

Dieses mal handelt es sich um eine Weisung des Jobcenters Berlin-Spandau, die wir hiermit dokumentieren. Auffällig ist, dass hier versucht wird, die Oberservationen durch die Hintertür zu legitimieren, da durch unsere damalige Intervention die illegalen Praktiken seitens des Bundesarbeitsministeriums verboten wurden. Es sollen beispielsweise zunächst die Eltern gedrängt dazu gedrängt werden, damit die Kinder befragt werden dürfen. Auch wird in der Weisung erläutert, wie das Schränke durchwühlen auch ohne rechtliche Handhabe funktioniert.
Viele Betroffene fühlen sich in diesen Momenten überrumpelt und haben Angst „Nein“ zu sagen, weil dies wiederrum als „fehlende Mitarbeit“ ausgelegt werden könnte. Auch befinden sich die Betroffenen in einer Art der Bittstellung, und hoffen auf jeden Cent, der bewilligt wird. Sie sind dem Treiben der Behördenschnüffler zumindest subjektiv ausgeliefert.
Abstruserweise wird in der Weisung zwar die Observation untersagt, aber in Ausnahmefällen wiederrum erlaubt. Auch diese „Ausnahmefälle“ sind hoch rechtswidrig und vom Gesetzgeber sowie vom Grundgesetz nicht gedeckt.
Hier nun die Weisung:
In der Geschäftsanweisung äußert sich das »JobCenter« zur Befragung von Minderjährigen, zur Durchsuchung von Schränken, zur Ausforschung durch Befragung von Dritten und zur Zulässigkeit von Observationen:
"Grundsätzlich ist von der Befragung minderjähriger Personen abzusehen.
Minderjährige dürfen nur im Wege eines Hausbesuches befragt werden, wenn Sie unmittelbar Betroffene sind und das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters zur Befragung vorliegt.
Eine Befragung von Minderjährigen über die persönlichen Verhältnisse eines Dritten ist grundsätzlich unzulässig. […]
Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch möglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen. […]
lm Grundsatz ist von der Befragung dritter Personen, wie z.B. Nachbarn oder Hausmeister Abstand zu nehmen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann eine Befragung Dritter ohne Wissen des Betroffenen unumgänglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre.
Die Durchführung einer Observation durch die Mitarbeiter des Amtes ist grundsätzlich unzulässig. Eine Observation kann in wenigen Fällen unter datenschutzrechtlichen Aspekten zulässig sein, wenn es sich um einen ›besonders schwerwiegenden‹ Leistungsmissbrauch handelt und eine anderweitige Aufklärung nicht möglich wäre. Das bedeutet, der Sozialleistungsträger muss in besonderem Maße den ›Grundsatz der Verhältnismäßigkeit‹ berücksichtigen."
(Geschäftsanweisung für den Außendienst des »JobCenters« Berlin Spandau (Träger-Nummer 95508), siehe hier [153 KB] und hier [75 KB] )

Wir fordern das Jobcenter auf, diese aus dem Jahre 2013 noch immer gültige Weisung sofort zurückzunehmen. Betroffenen raten wir zu umgehendem rechtlichem Handeln. Denn hier wird offenkundig Rechtsbruch von der Behörde begangen. (sb)

Bild: hppd - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wieder-jobcenter-weisung-zur-observation-361798.php

Dienstag, 20. Oktober 2015

Das sind die Hartz IV Regelsätze 2016

Der Hartz IV Regelsatz wird ab 01.01.2016 auf EURO 404,- erhöht. Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende beträgt ab dem 1. Januar 2016 Regelbedarfsstufe 1 = EURO 404,00 (2015: EURO 399,00). Dieser Betrag liegt dem Arbeitslosengeld II, ebenso der Grundsicherung für Rentner zugrunde.
Regelbedarfsstufe 2 = EURO 364,00 (2015: EURO 360,00);
Regelbedarfsstufe 3 = EURO 324,00 (2015: EURO 320,00);
Regelbedarfsstufe 4 = EURO 306.00 (2015: EURO 302,00);
Regelbedarfsstufe 5 = EURO 270,00 (2015: EURO 267,00);
Regelbedarfsstufe 6 = EURO 237,00 (2015: EURO 234,00).
Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.
Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.
Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.
Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Und so stellt sich der aktuelle Regelsatz 2016 zusammen: