Freitag, 5. November 2010

Demonstrationsaufruf 8.11.2010 in Leipzig: Regelsatz erhöhen - Genug für Jeden!

Den Regelsatz für Empfänger von Arbeitslosengeld 2, Armutsrenten (Grundsicherung im Alter) und Sozialgeld hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2010 für verfassungswidrig erklärt. In der jetzigen Form bildet er nicht das Existenzminimum ab.

Er muss bis zum 1. Januar 2011 neu geregelt werden. In der vergangenen Woche hat die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Erneut sollen viele der Leistungen für ehemalige Sozialhilfeempfänger bzw. für bisherige Empfänger von Grundsicherung im Alter, Sozialgeld und Arbeitslosengeld 2 gekürzt werden. Der sogenannte Warenkorb für die finanziell sowieso schon Bedürftigen soll erneut verkleinert werden. Lebensnotwendige Artikel wurden bei der Berechnung des Regelsatzes überhaupt nicht oder nicht in der tatsächlichen Kostenhöhe berücksichtigt.

So unter anderem die Antibabypille bzw. andere Verhütungsmittel, Bestattungskosten, Sehhilfen und Fahrradanschaffung. Auch die Position „Installation von Haushaltgroßgeräten“ wurde gestrichen. Soll der Sozialgeldempfänger oder die Rentnerin, die von Grundsicherung lebt, jetzt den Elektro oder Gasherd selber anschließen?

Selbst Geld für Kühl und Gefrierschrank sowie Waschmaschine sollen jetzt komplett gestrichen werden. Für einen Küchenherd zum Kochen soll man 1,44 Euro im Monat zurücklegen, um nach 10 Jahren 172,80 Euro für einen solchen übrig zu haben. Für sämtliche Versicherungen sollen den Regelsatzempfängern jährlich insgesamt 3 Euro zustehen. Wer versichert Hausrat und Haftpflicht für 3 Euro Jahresbeitrag?

Die Praxisgebühr wird zwar 5 Jahre nach ihrer Einführung endlich berücksichtigt, aber nicht in voller Höhe. Eine Position für den Eigenanteil an den Gesundheitskosten für chronisch Kranke und Vorsorgeuntersuchungen gibt es nicht. Sollen die Kranken am Essen oder der Kleidung sparen?

Familien mit Kind sollen demnächst ohne Teppichboden und Fußbodenbelag im Kinderzimmer auskommen. Dafür gibt es keine Position im Warenkorb des Kinderregelsatzes mehr. Warum sind in den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche die Ausleihgebühren für Sport und Campingartikel und Postdienstleistungen gestrichen worden? Kinder und Jugendliche dürfen wohl keine Briefe mehr schreiben und sich nicht mal ein paar Schlittschuhe für die Eisbahn ausleihen? Warum gibt es keine Position für Ausleihgebühren von Büchern und Zeitschriften für die Jugendlichen mehr? Das steht im krassen Widerspruch zur beschworenen Bildungsförderung für Kinder aus armen Familien. Bis 2004 gab es Urlaubsgeld für Sozialhilfeempfänger mit Kind und Weihnachtsgeld für ein Geschenk.

Diese erneuten Kürzungspläne der Definition eines Existenzminimums in einem der reichsten Staaten der Welt widersprechen dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, den Artikeln 1 und 7 der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie bereits letztinstanzlich gefällten Entscheidungen des Bundessozialgerichtes. Wir wollen keine erneute Verschlechterung der Lebenslage finanziell bedürftiger Bürger. Wer das trotzdem versucht, hat mit unserem Widerstand zu rechnen. Wir rufen dazu auf, sich mit den rund 80 000 in Leipzig lebenden Empfängern von Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung im Alter, Sozialgeld und aufstockendem Arbeitslosengeld 2 zu solidarisieren. Hartz 4 kann jeden treffen. Deshalb gehe mit!

Demonstration und Kundgebung: Montag 18 Uhr Nikolaikirchhof

Quelle: Aktionsbündnis soziale Gerechtigkeit

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