„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung der Regelsätze bei Hartz IV räumt den Verdacht nicht aus, dass es sich um eine politisch willkürliche Berechnung handelt und nicht primär um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.“ Dies erklärte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, am Freitag. „Die Erhöhung des Regelsatzes für die Grundsicherung von 359 auf 364 Euro vermeidet weder Armut noch stärkt sie die Kaufkraft von Langzeitarbeitslosen. Es bleiben erhebliche Zweifel, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Ergebnis den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 genügt. Im Übrigen ist diese Erhöhung auch keine großzügige Wohltat. Denn der Bundeshauhalt sieht im Hartz-IV-Bereich höhere Einsparungen vor, als für die Regelsatzerhöhung und das Bildungspaket aufgewendet werden sollen. Unter dem Strich spart der Bundesfinanzminister 2011 bei den Ärmsten sogar noch über drei Milliarden Euro ein.“hier weiterlesen....
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