Montag, 27. März 2017

Jobcenter darf keine Ausweise kopieren- und tat es dennoch


Jahrelang handelte das Jobcenter Mainarbeit in Offenbach rechtswidrig, weil es offensichtlich gegen den Datenschutz verstieß. Zahlreiche Hartz IV Leistungsberechtigte hatten sich nach erfolglosen Beschwerden an den hessischen Datenschutzbeauftragten gewandt, der nunmehr dem Treiben ein Ende setzte und sich dafür an die übergeordneten Bundesministerien wandt. Denn trotz Einspruch der Datenschützer, weigerte sich das Jobcenter seine Praxis zu ändern.
Nun muss das Jobcenter Mainarbeit in Offenbach seine Arbeitsweisen ändern und darf keine Ausweispapiere mehr fotokopieren oder einscannen. Die Bundesministerien des Innern und der Justiz bewerteten diese Praxis nämlich als rechtlich unzulässig. Das Jobcenter hatte den Paragrafen 20 des Bundesdatenschutzgesetzes anders definiert und sich trotz Ermahnung des hessischen Datenschutzbeauftragten geweigert, seine Praxis zu ändern. Deshalb rief der Datenschutzbeauftragte die Ministerien an, die nunmehr das Jobcenter dazu verpflichtete, keine Ausweispapiere mehr zu kopieren. „Wir haben die Mainarbeit aufgefordert, ihre Arbeitsweise zu ändern, keine Kopien mehr zu fertigen und auch die Akten zu bereinigen“, bestätigte Ulrike Müller, Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten.

"Die Datenschützer Rhein-Main“ hatten den Skandal öffentlich gemacht und der Behörde keine Ruhe mehr gegeben. Gegenüber der Frankfurter Rundschau hatte der Leiter des Jobcenters zugegeben, dass die Behörde sich nun umstellen müsse. Mit Zustimmung der betreffenden Person wolle man aber weiterhin die Ausweise kopieren. Wie die "Datenschützer Rhein-Main" berichten, wird bei einer Antragstellung unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers Ausweise oder Ausweiskopien verlangt; diese würden eingescannt und Teil der elektronischen Akte des Hilfeempfängers. Doch auch diese Praxis dürfte erneut für Ärger sorgen. Denn der Datenschutzbeauftragte hatte extra betont, dass die Daten nur per Hand abzuschreiben sind. Sind euch solche Rechtsverstöße bekannt? Schreibt uns!


Bild: oxie99 - fotolia

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-darf-keine-ausweise-kopieren.php

Montag, 13. März 2017

+++ Warum lässt sich das deutsche Volk denn bloß nicht gegen Putin aufwiegeln? Oder: Warum ein abgeschnittener Penis durchaus in der Lage ist, die Sicherheit der eigenen Bürger zu garantieren! +++


Es ist zum Verzweifeln. Da bekräftigen die beiden politischen Feindblöcke CDU-CSU und SPD-Linke-Grüne, wieder einmal in trauter Umarmung und harmonischer gemeinsamer Zärtlichkeit, die Sanktionspolitik gegen Russland, und diese eigenwilligen Wähler wollen das einfach nicht akzeptieren. Wo das Wort Nazi noch immer taugte, Kritik im Keim zu ersticken, versagt das Wort "Putinversteher" komplett. 
Wie kommt es, dass ein Putin für die vereinten Bürger Deutschlands das zu werden scheint, was ein Gorbatschow für die DDR-Bürger war?
Es ist mit wenigen Worten erklärt:
Putin strahlt Macht und Führungsstärke aus. Gefühlt jeder zweite Satz von ihm ist: "Ich bin vom russischen Volk gewählt worden, und von daher in aller erster Linie dem russischen Volk gegenüber verantwortlich. Mich hat nie ein westlicher Politiker gewählt, also hat auch nie ein westlicher Politiker mir vorzuschreiben, wie ich Politik zu machen habe."
Ein muslimischer Akt gegen russische Staatsbürger? Die Antwort ist so simpel, wie wirksam: Es wird kein Psychologe herangezogen, der den Bürgern erklärt, dass die Terroristen psychisch erkrankt sind, und der Vorfall allein schon deswegen kein Terrorakt ist, sondern es werden Fachkräfte herangeholt, die angebliche psychische Erkrankungen auf der Stelle heilen. 
Frei nach dem Motto der Chirurgen: "OP geglückt, Patient verstorben!"
Dieses harte aber zwingend notwendige Vorgehen gegen islamistische Straftäter, ist die einzige Möglichkeit, ihnen von vornherein zu signalisieren, dass sie es erst gar nicht versuchen sollten, da sie ihr Ziel, Zugeständnisse abzupressen, niemals erreichen werden. Die Sinnhaftigkeit und der Erfolg der terroristischen Anschläge werden also von vornherein zerstört.
Anders in Deutschland. Hier ist der Täter noch nicht einmal namentlich bekannt, da wissen Polizei, Politik und Medien schon, dass es kein terroristischer Anschlag war, sondern der Täter in einer psychischen Erkrankung steckte.
Klar, dass immer weniger Deutsche diese mediale Lügen glauben. Selbst der naivste Gutmensch kann eins und eins zusammenzählen und erkennen, dass hier gelogen wird, dass sich die Balken biegen, um die Multikulti-Politik nicht zu gefährden und die Stimmung erst gar nicht aufkommen zu lassen, dass jeder Tote gleichzeitig ein Toter ist, den unsere Politiker mitzuverantworten haben.
Oder wie Meinhoff, die linke Terroristin mal sagte: "Wir können sie nicht zwingen, mit den Lügen aufzuhören. Wir können sie aber zwingen, immer unglaubwürdiger zu lügen!"
Nachdem Merkel sich vom Großfürsten des Bosporus, Erdowahn, plötzlich als Nazi bezeichnen lassen musste, knickte sie wieder einmal ein und suchte in demütiger und arschkriecherischer Weise, (der geneigte Leser möchte mir hier bitte die Wortwahl nachsehen, es fällt aber selbst mir immer schwerer, die Fassung zu wahren) Erdowahns Wut zu besänftigen und ihn gerade wegen des "Flüchtlingsdeals" milde zu stimmen.
Hier rächt sich unerbittlich, dass sie sich hat freiwillig, ohne jeglichen Zwang, in so eine erpressbbare Rolle begeben hat.
Wir Patrioten haben von Anfang an genau davor gewarnt. Nämlich, dass Erdowahn Merkel jetzt komplett in der Hand hat und es vollumfänglich ausnutzen wird. Und wir haben, wie wir gerade wieder einmal erleben müssen, vollumfänglich Recht behalten.
Getrieben von Wilders PVV, hat heute die niederländische Regierung knallhart reagiert und sämtliche Wahlkampfauftritte der Türken in den NL komplett verboten. 
Das ist ein Vorgehen, wie man es eher von Putin erwartet hätte. Wenn er denn in so einer Misere stecken würde. 
Der Deutsche hat endgültig genug von Merkel und ihrer völligen Unfähigkeit, ein Land zu regieren. 
Der Deutsche spürt, dass er sich unaufhaltsam seinem persönlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Armageddon nähert. Und er spürt, dass seine eigenen Volksvertreter aus purem Egoismus diesen Zeitpunkt immer mehr beschleunigen. Also will er wieder eine Regierung, die sich klar und schützend vor die eigene Bevölkerung stellt. So, wie Putin es jeden Tag tut.
Übrigens: Dass der Russe nicht nur im eigenen Land keinen Spaß versteht, wenn es um seine Bürger geht, hat er im Libanon bewiesen.
Dort wurde es in den frühen 80ern Mode, dass Familienclans ausländische Botschaftsmitarbeiter oder Diplomaten entführen und ein sattes Erpressungsgeld einfordern. Während die westlichen Regierungen diese Entführungen vor den eigenen Bevölkerungen geheimhielten und das Erpressungsgeld zahlten, aber auch bis heute ständig Entführungen von Botschaftsmitarbeitern hinnehmen müssen, reagierte der Russe ganz anders.
Als eines schönen Tages der erste russische Diplomat im Libanon entführt wurde, drehte der KGB den Spieß einfach um. Kurz nach dem Erhalt des Erpresserschreibens, verschwanden am hellerlichten Tag mehrere Familienmitglieder des Clans. Kurz darauf wurde dem Oberhaupt der Familie der Penis eines der verschwundenen Verwandten in einer Pappbox überbracht. Anbei war die schriftliche Aufforderung, den Diplomaten innerhalb von 24 Stunden freizulassen, da man ansonsten alle entführten Verwandten genauso behandeln werde und nicht eher stoppt, bis der Clan ausgelöscht ist.
Machen wir es kurz. Es waren wohl eher 24 Minuten, statt 24 Stunden, bis der Russe frei war. Seit diesem Tage wurde bis heute, rund 35 Jahre später, nie wieder ein Russe im Libanon entführt.
Und genau diese Härte erwarten mittlerweile die Deutschen von ihrer Regierung. Denn im Gegensatz zu ihr, haben die Bürger erkannt, dass der Moslem in der westlichen Toleranz nur unsere Schwäche sieht.
Herzlichst, Euer Holm Teichert


Quelle:https://vk.com/wall339931145_122

Donnerstag, 9. März 2017

Dienstag, 7. März 2017

Schlag nach im Grundgesetz


Wir wissen alle, daß das Grundgesetz die freizügigste Verfassung ist, die es je in Deutschland gegeben hat. Das Grundgesetz gewährt und garantiert die Menschenrechte, schreibt sie als unveräußerlich fest. Zumindest wird uns das immer wieder eingeredet, es wird in den Schulen gelehrt und diese Aussagen werden ganz selten hinterfragt.
Bei den ständigen "Dokumentationen" über Hitler und die Zeit des Nationalsozialismus erfahren wir vor allem, daß dies eine böse Zeit gewesen ist, in der in ganz Deutschland entweder Verbrecher oder Verfolgte gelebt haben. Was nicht erwähnt wird, ist die Verfassung der damaligen Zeit. Dies war die Verfassung der Weimarer Republik, eine demokratische Verfassung, die freizügigste, die es bis damals in Deutschland gegeben hat, die den Deutschen die Menschenrechte gewährt und garantiert hat. Was immer man Hitler vorwerfen mag, er hat die Weimarer Verfassung nie gebrochen. Er hat sie ausgenutzt, sie an einigen Stellen gedehnt, aber eben nie gebrochen. Die ach so fürchterliche Diktatur des Dritten Reichs basierte auf der demokratischen Verfassung, die sich die Republik gegeben hatte.
Deshalb sollten wir uns das Grundgesetz ganz genau ansehen, wie demokratisch es tatsächlich ist, und ob eine Diktatur unter voller Beachtung des Grundgesetzes in Deutschland möglich ist. Das Grundgesetz ist mit seinen 146 Artikeln zu lang, um zur Gänze in diesem Text behandelt zu werden. Ich beschränke mich deshalb auf ausgewählte Stellen im ersten Abschnitt, Artikel 1 bis 19, die Grund- und Menschenrechte.
Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das ist doch wirklich eindeutig, oder? Die Würde des Menschen ist unantastbar, also die Würde eines jeden Menschen. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat das kürzlich präzisiert: Die Würde des Menschen, nicht die Würde des Deutschen stünde da.
Was da nicht geklärt ist: Sind Sie überhaupt ein Mensch? Lachen Sie nicht, seit mir ein Oberstaatsanwalt vor Gericht erklärt hat, ich hätte ein "negatives seit" benutzt, was folglich strafbar sei, halte ich alles für möglich. Ein Richter und zwei Schöffen haben dieses "negative seit" akzeptiert, obwohl das kein einziger Germanist kennt. Im Internet ist dieser Begriff auch nicht zu finden. Wenn Sie im Talmud nachschlagen, werden Sie dort herausfinden, daß Sie höchstwahrscheinlich kein Mensch sind, denn nur Juden sind Menschen. Und laut dem Koran sind Sie als Frau ein Mensch minderen Rechts, wieviel Menschenwürde Ihnen da zusteht, regelt im Zweifelsfall eine Fatwa.
Im Internet finden Sie zudem den Hinweis, daß Sie als Mensch im rechtlichen Raum mit einer Person agieren, die selbst kein Mensch ist, sondern eine juristische Persönlichkeit. Ich, der Mensch michael aus der Familie winkler agiere als juristische Persönlichkeit Michael Winkler - und stehe als solche vor Gericht, nicht als Mensch. Womit ich weder Würde noch Rechte habe. Klingt das spitzfindig? Ich traue unserer Justiz absolut alles zu!
Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Sie dürfen sich entfalten und nach Ihrer Version selig werden, solange Sie nicht die Rechte anderer verletzen. Es ist nichts darüber ausgesagt, ob dieser Andere die gleichen oder deutlich mehr Rechte als Sie besitzt. Die Rechte werden diesem Anderen von einer Stelle eingeräumt, die hier nicht bestimmt ist. Der Blockwart hat eben mehr Rechte als Sie, der Parteisekretär ebenfalls. Und der Herr im Mercedes hat ja bekanntlich die Vorfahrt eingebaut, also mehr Rechte als Sie in Ihrem alten VW Golf.
Der nächste Satz spricht von der verfassungsmäßigen Ordnung. Er spricht nicht vom Grundgesetz, sondern von dem, was der Staat für seine verfassungsmäßige Ordnung erachtet. Das ist mehr ein Gefühl als ein Gesetz, es ist nicht einklag- oder nachvollziehbar. Die "verfassungsmäßige Ordnung" des Jahres 1937 war trotz derselben Verfassung eine andere als jene des Jahres 1923.
Der letzte Teilsatz öffnet der Willkür Tür und Tor. Wenn Sie das "Sittengesetz" nachschlagen wollen, finden Sie diese Definition: Sittengesetze umfassen die für ein geordnetes Zusammenleben als unverzichtbar anerkannten grundlegenden sozial-ethischen Wertvorstellungen. Das "Sittengesetz" unterliegt ständigen Wandlungen. In den 1950ern war es unsittlich, schwul zu sein. Der Minirock und die "Hot Pants" wurden in den 60ern oft als unsittlich empfunden. Und die Islamische Republik Germanistan wird ganz neue "sozial-ethische Wertvorstellungen" entwickeln, nach denen Sie sich zu richten haben, wenn Sie Ihre Persönlichkeit frei entfalten wollen.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Schön, daß Sie ein Recht auf Leben, auf Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit haben, es sei denn, es wurde ein Gesetz dagegen erlassen. Im Fall einer schweren Verletzung wäre es bestimmt sinnvoll, wenn man sofort wüßte, welche Blutgruppe Sie haben. Das könnte man unter Ihrem linken Oberarm eintätowieren, per Gesetz, natürlich. Und so ein kleiner RFID-Chip, der Ihre Gesundheits- und sonstigen Daten enthält, stört doch nicht wirklich. Millionen Hunde und Katzen leben damit ohne Probleme. Und nur, weil in der Bibel im Kapitel Offenbarung des Johannes etwas vom "Mal des Tieres" steht, können Sie das nicht ablehnen.
Übrigens, Gesetze werden in der Bundesrepublik Deutschland mit Kanzlermehrheit beschlossen. Diese Kanzlermehrheit ist die einfache Mehrheit im Bundestag, über die jeder Kanzler ganz selbstverständlich verfügt, denn sonst wäre er ja nicht zum Kanzler gewählt worden. Die Regierung hat folglich eine sehr große Gestaltungsmacht bezüglich der Gesetze. Das Volk, also Sie, haben dagegen keinerlei Einspruchsrecht. Sie dürfen wählen, aber das war es auch. Sobald Sie gewählt haben, ist Schluß mit der Demokratie. Volksabstimmungen gab es im Dritten Reich, derartige Nazi-Methoden wollen wir gar nicht erst einreißen lassen.
Ihr Recht auf Freiheit regelt ein Bundesgesetz. es kann also jederzeit bestimmt werden, wo und wie Sie sich bewegen dürfen. Elektronische Fußfessel für alle? Darf jederzeit beschlossen werden! 20 Jahre Gefängnis, weil Sie eine Banane gestohlen haben? Die verpflichtende Teilnahme am Fahnenappell zu Merkels Geburtstag? Was heute abstrus klingt, kann morgen schon Gesetz werden! Ihr Recht auf Leben erlischt mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihr 70. Lebensjahr vollenden. Ja, auch das ist möglich. Das Grundgesetz schützt Sie nicht vor einer solchen Regelung.
Art.3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Hurra, da haben wir sie wieder, die Menschen. Sind Sie inzwischen zum Menschen geworden? Aber das nützt Ihnen auch nichts. Hier steht Gesetz, nicht Rechtsprechung. Letztere ist durchaus willkürlich, das Amtsgericht im Nachbarbezirk darf ganz anders entscheiden als das für Sie zuständige. Und auch das Verfahren ist Ermessenssache. Bei den Gleicheren werden Verfahren wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichem Interesse eingestellt, bei den Ungleicheren mit aller Konsequenz durchgezogen. Zudem kann jedes Gericht entscheiden, was mildernde Umstände sind. Der freundliche Zuwanderer, der wegen schwerer Körperverletzung zu drei Monaten auf Bewährung und einem Kampfsporttraining verurteilt wird, ist vor dem Gesetz absolut gleich jenem Deutschen, der deswegen fünf Jahre einsitzen muß. Aber der Zuwanderer stammt aus einem fremden Kulturkreis, ist traumatisiert, war mit der Situation überfordert, unterlag einem zeitweisen Kontrollverlust, während der Deutsche in purer Absicht und verwerflich gehandelt hat.
Art. 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Endlich mal ein Satz, der eindeutig ist und keinerlei Pferdefuß enthält. Sie dürfen glauben und denken, was Sie wollen. Die Gedanken sind eben frei. Niemand darf Sie daran hindern, Josef Stalin zu verehren und Ilja Ehrenburg im Original zu lesen anstatt in der Neufassung von Heiko Maas. Sie dürfen sich sogar zum Nationalsozialismus bekennen und glauben, daß die Juden den Teufel zum Vater haben, wie es in der Bibel steht. Aber das ist auch schon alles. Hier wird Ihnen nur erlaubt, selbst zu glauben und sich zu bekennen, aber mehr auch nicht.
Ja, das ist ein bißchen schwer zu verstehen. Vielleicht hilft dieses Beispiel weiter: Sie dürfen glauben, daß es vernünftig ist, mit Tempo 120 km/h durch die städtische Fußgängerzone zu fahren. Sie dürfen sich sogar öffentlich dazu bekennen, daß Sie das gerne tun würden. Das erlaubt Ihnen das Grundgesetz. Sie dürfen es trotzdem niemals machen, denn das ist verboten. Frei ist nur der Glaube, nicht die Handlung.
Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das ist typisch für das Grundgesetz: Der erste Absatz erlaubt alles, der zweite kassiert dies wieder ein. Sie dürfen meinen, was das Gesetz erlaubt. Okay, meinen dürfen Sie alles, das erlaubt Ihnen Artikel 4. Nur sagen, was Sie meinen, dürfen Sie nicht immer. Der berühmte Gummiparagraph 130 StGB regelt in immer neuen Erweiterungen, was staatlicherseits nicht erlaubt ist zu sagen. Und er ist so schwammig formuliert, daß zwar alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, jedoch Gerichte nach Willkür entscheiden, was das Gesetz erlaubt und was nicht. Beachten Sie, daß im Artikel die Mehrzahl verwendet wird. In jedem der allgemeinen Gesetze und in allen Bestimmungen zum Schutze der Jugend dürfen Meinungsäußerungsverbote eingebaut werden.
Das Recht der persönlichen Ehre ist ebenfalls schwammig. Früher war das eindeutig, der Beleidigte hat den Beleidiger zum Duell herausgefordert, und die Angelegenheit war bereinigt. Heute ist Ehre überaus zweifelhaft. Deutsche dürfen fast beliebig beleidigt und beschimpft werden, sie sind weitgehend ehrlos. Bis auf einige wenige, deren Ehre von den Gerichten beschützt wird. Das sind dann so herausragende Persönlichkeiten wie Claudia Roth. Den Deutschen, also denen, die schon länger hier wohnen, ist das Ehrgefühl ansonsten untersagt, während die Zuwanderer, also jene, die noch nicht solange hier wohnen, bei jeder Gelegenheit in ihrer Ehre verletzt sein dürfen. Wenn sie dann ein Messer ziehen oder einem, der schon länger hier wohnt, den Kopf zertrampeln, ist das in Ordnung, zumindest zeigen die Gerichte dafür viel Verständnis. Es ist eben die persönliche Ehre, also das eigene Ehrgefühl, das da beleidigt wurde, nichts, was irgendwie nachgewiesen werden muß.
Absatz 3 ist ebenfalls dehnbar. Sie dürfen herumkünstlern und drauflosforschen, aber - Sie dürfen das, was Sie gestalten oder herausfinden, nicht allgemein lehren. Die Treue zur Verfassung besagt, daß Sie sich an alle Einschränkungen halten müssen, die Ihnen die Verfassung auferlegt. Und, wie weiter oben ausgeführt, war die Verfassung 1923 und 1937 dieselbe. Nicht nur das, auch 1953 und 2017 hatten wir das gleiche Grundgesetz. Allerdings ist das, was heute als verfassungstreu gilt, etwas anderes als 1953. Die Verfassungstreue hängt am Zeitgeist, und dieser Zeitgeist unterliegt der Regierungspolitik.
Art. 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Klingt das gut? Die Regierung gibt vor, was den nachwachsenden Wählern vermittelt wird. Das klingt weniger gut. Die staatliche Aufsicht sorgte einst dafür, daß die Kinder zu guten Sowjetmenschen erzogen wurden. In der Sowjetunion hat das nicht so ganz geklappt, aber dort herrschte ja auch keine deutsche Gründlichkeit. Im Buch "1984" wird ein "Ministerium für Wahrheit" beschrieben, das die Gedanken der Menschen kontrolliert, indem es den Wortschatz einschränkt. Wenn das gesamte Schulsystem unter Aufsicht des Staates steht, bestimmt der Staat, was seine Bürger denken. Es ist sehr schwer, aus dem Gedankengemäuer auszubrechen, das in der Schule angelegt wurde. Nur starke und interessierte Personen schaffen das, die meisten Menschen gehen derart im Alltagstrott auf, daß sie niemals aus diesem Gedankengefängnis ausbrechen werden.
Es geht letztlich um das Märchen vom wohlwollenden Staat. Dieser mag zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen, doch das ist nicht in alle Ewigkeit festgeschrieben. In einer Demokratie möchte eine Regierung wiedergewählt werden, die Mittel dazu sind weitgehend beliebig. Das Endziel ist die ewige Herrschaft, weil die Menschen gar nicht mehr fähig sind, sich anderweitig zu entscheiden. Genau dafür kann dieser Artikel mißbraucht werden.
Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
So wie in Absatz 1 war es einmal gedacht, so wie in Absatz 2 ist es mittlerweile üblich. Sie müssen Demonstrationen und Kundgebungen heutzutage überall anmelden. Die Gesetze sind inzwischen so, daß es nicht etwa erlaubt ist und verboten werden kann, sondern daß es verboten ist und erlaubt werden muß. Die Worte "friedlich" und "ohne Waffen" gelten übrigens nicht für die Merkeljugend; die Schläger der Antifa sind in aller Regel nicht friedlich und Steine und Flaschen, die auf Polizisten und andere Menschen geworfen werden, sind durchaus als Waffen anzusehen.
"Versammlungen" beginnen ab drei Personen, ein Vatertagsausflug könnte demnach "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes" untersagt werden. Alles ganz im Sinne des Grundgesetzes, im Sinne der Demokratie und der Freiheit. Für ein Gesetz genügt die Kanzlermehrheit, und was im Gesetz steht, bestimmt im Zweifelsfall derjenige, der den Polizeiknüppel schwingt.
Art. 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Das Muster wiederholt sich: Was in Absatz 1 noch unverletzlich ist, wird in Absatz 2 umgehend einkassiert. Ein kleines Gesetz und alle Briefe werden geöffnet, alle Gespräche abgehört. Ganz legal, und gemäß der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Letztere ist wiederum Definitionssache. Die AfD ist eine harmlose Partei, die sich gerade selbst zerfetzt, aber stellen wir uns mal vor, sie würde stramm auf die 40% zumarschieren, also die Herrschaft der etablierten Parteien gefährden. Da wird schnell eine Gefährdung des Bundes oder eines Bundeslandes konstruiert und schon legen die "Organe und Hilfsorgane" los.
"Durch die Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane" klingt, als müsse das Parlament entscheiden, daß Sie oder ich abgehört werden dürfen. Dabei reicht eine Bestimmung wie "die Polizei darf bei begründetem Verdacht abhören", und schon gibt es ein "Organ", das generell abhören darf. Als Hilfsorgane dienen notfalls die altbekannten Blockwarte. Es klingt nur nicht so gut, wenn dort stünde: Die Geheime Staatspolizei und der zuständige Blockwart entscheiden, ob ein Lauschangriff und eine Postüberwachung zulässig sind. Aber eben dies steht hier, im Grundgesetz.
Art. 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Meines Wissens gibt es keine Straßenbahnschaffner mehr, und es ist sehr unwahrscheinlich, daß der Beruf des Straßenbahnschaffners verboten werden könnte. Aber wie sieht es mit Heilpraktikern aus? Die Ärztelobby mag die gar nicht, und wenn sie ein Gesetz durchbringt, daß man die Bevölkerung in Zukunft vor diesen Leuten schützen muß, dürfen die Heilpraktiker zu Hundesittern umschulen. Lernen dürfen Sie das noch, nur eben den Beruf nicht ausüben. Es ist zwar unwahrscheinlich, daß Versicherungsvertreter oder Bankberater verboten werden, doch das Werkzeug dafür liegt bereit, festgeschrieben im Grundgesetz.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Auch das ist ein schönes Werkzeug, das besagt, daß wir alle jederzeit zu einer öffentlichen Dienstleistung gezwungen werden können. Die Worte "allgemein" und "für alle gleich" dürfen Sie getrost überlesen. Wir müssen alle ran, Sandsäcke schleppen, nur nicht der Finanzbeamte, der ist unabkömmlich. Der Stadtrat zwei Häuser weiter ist ebenfalls unabkömmlich. Außerdem hat der einen Schwager, der leider auch unabkömmlich ist. Zwangsarbeit läßt sich jederzeit so organisieren, daß sie die Richtigen trifft.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Nachdem Absatz 2 schon die Zwangsarbeit für alle vorsieht, ist Absatz 3 eher eine Farce. Richtig formuliert steht da: Strafgefangene sind zur Zwangsarbeit verpflichtet. Mit anderen Worten, der Strafvollzug ist Zwangsarbeit, "Gefängnis" klingt nur harmloser.
Art. 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Absatz 1 ist die Streicheleinheit, Absatz 2 der Knüppel aus dem Sack. Glauben Sie wirklich, daß ein Richter, der irgendwann noch einmal befördert werden will, eine Hausdurchsuchung ablehnt? Zumal eine Unterschrift auf einem Durchsuchungsbefehl inzwischen "unüblich" geworden ist. Da bekommen Sie ein Blatt Papier hingehalten, das irgendwie amtlich aussieht, und schon legt das Rollkommando los. "Gefahr im Verzug" herrscht generell. Ich könnte ja den Hund Gassi führen und dann eine halbe Stunde nicht greifbar sein, deshalb muß sofort gehandelt werden.
Berechtigt dazu sind alle Organe, die gesetzlich dazu ermächtigt werden, also Stasi, Verfassungsschutz oder die Müllabfuhr. Und die Vorschriften können beliebig erweitert werden. Erst, wenn ein Schrank in Stücke gehackt wurde, darf man sicher sein, daß darin kein Geheimfach untergebracht ist.
Art. 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Sie dürfen alles besitzen und vererben, was der Staat Ihnen erlaubt. 45 PS sind für ein Auto doch wirklich genug, und wer braucht schon mehr als 30 Quadratmeter Wohnraum für sich allein? Ja, der Herr Bundestagsabgeordnete, der behält seinen 280-Quadratmeter-Bungalow, aber das müssen wir einsehen, daß dies seiner schweren Arbeit angemessen ist. Der freiheitliche Staat darf Ihnen vorschreiben, was Sie besitzen dürfen. Bisher hält sich der Staat zurück, beispielsweise bei der Erbschaftssteuer. Doch das kann sich jederzeit ändern.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Dem Wohl der Allgemeinheit ist ganz prächtig gedient, wenn vor Ihrer Haustür eine sechsspurige Autobahn gebaut wird, als Ergänzung für die Güterbahnstrecke hinter Ihrem Haus. Und die Einflugschneise des neuen Flughafens muß leider so geführt werden. Ja, Sie können einen Bürgerprotest organisieren. Das funktioniert derzeit noch sehr gut, doch das muß nicht bedeuten, daß es für alle Zeiten so bleiben wird.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Das Wohl der Allgemeinheit wird frei definiert, nach Zeitgeist. Gesetze werden bei Bedarf erlassen, und die Entschädigung... Also ehrlich, wieviel ist ein Grundstück noch wert, wenn daneben eine Müllverbrennungsanlage steht? Wen interessiert der Zeitwert, die Anlage wird gebaut, und dann zählt die normative Kraft des Faktischen. Grundstücks- und Hauspreise sind ohnehin fließend, ein strategisch plaziertes Asylantenheim sorgt dafür, daß die Entschädigungen viel niedriger ausfallen.
Art. 15 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Tja, es lebe der Sozialismus! Das ist nicht die Verfassung der DDR, das steht so im Grundgesetz. Aber keine Sorge, wenn Produktionsmittel "vergesellschaftet" werden, dann nicht für lange. Das funktioniert wie einst bei der Treuhand, was da weggenommen wurde, bekommt bei nächster Gelegenheit ein "Investor", der zwar nichts investiert, dafür den Betrieb ausschlachtet und Arbeitsplätze vernichtet. Man sagt auch "Heuschrecken" dazu.
Art. 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Eingeschränkt werden die Artikel... Das reicht aus, wobei jeder Jurist, der sich mit Gesetzen herumschlägt, die Artikel auch ohne diesen Zusatz kennt. Nebenbei, im § 130 StGB steht nirgendwo, welche Artikel des Grundgesetzes er einschränkt (Artikel 5, freie Meinungsäußerung). Der Staat hält sich nicht mal an seine eigenen Vorschriften. Ansonsten besagt dieser Artikel, daß ein Gesetz, das wegen Anton Slobotka erlassen wurde, auch für andere Personen gelten muß, die vergleichbare Handlungen wie Anton Slobotka begangen haben. Sollte sich da niemand finden, ist das trotzdem ein ganz allgemein gehaltenes Gesetz.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Natürlich nicht. Wenn ich für meine freie Meinungsäußerung eingesperrt werde, ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in seinem Wesensgehalt nicht angetastet. Die freie Meinungsäußerung ist zwar aufgehoben, denn jede Einschränkung greift das Grundrecht in seinem Wesensgehalt an, aber angetastet... Nein. Das ist wie im Paradies: Ihr dürft von allem essen, nur nicht... Im Endergebnis heißt das: Ihr dürft NICHT alles essen.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
Diesen Absatz habe ich nur der Vollständigkeit halber hier aufgeführt. Er besagt, daß die Slobotka GmbH auch nicht mehr Grundrechte besitzt als Anton Slobotka.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Dieser Absatz ist eine Frechheit! Es ist sehr unwahrscheinlich, daß jemand, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, auf dem Rechtsweg zu seinem Recht gelangt. Die Richter sind allesamt Partei, und von ein paar Einzelfällen abgesehen, die der Kosmetik dienen, zieht der Bürger, der sein Recht sucht, vor den Gerichten den Kürzeren. Das ist eben so.
Heil...
Natürlich könnte hier Hitler stehen, aber auch der Name irgendeiner Person, die in naher oder ferner Zukunft diesen Staat übernimmt. Das Grundgesetz ist nicht dafür angelegt, dies zu verhindern. Es ist restriktiv, die Rechte, die es einräumt, sind allesamt eingeschränkt. Wer in diesem Land die Gesetze erläßt, hat die Möglichkeit, alle Menschen- und Bürgerrechte auszuhebeln. Oh ja, wir haben ein Bundesverfassungsgericht, das den Weg in die nächste Diktatur ein wenig hinauszögern kann. Verhindern kann es das allerdings nicht.
Hitler, Honecker oder Merkel - sie alle wären mit dem Grundgesetz bestens zurecht gekommen, Merkel zeigt das überaus deutlich. Das Grundgesetz wird eine Diktatur nicht verhindern. Ich kann es nur wiederholen: Ich bin nicht wegen der gewährten Freiheiten gegen das Grundgesetz, sondern deswegen, weil es alle Freiheiten einschränkt. Ich kann so wenig "ein bißchen frei" sein, wie eine Frau "ein bißchen schwanger" sein kann. Das Grundgesetz beschränkt uns, es ist keine freiheitliche und allenfalls eine scheindemokratische Grundordnung. Das Grundgesetz schränkt die Freiheiten ein, und die Demokratie, die sich darauf gründet, ist dazu angelegt, den Einfluß des Volkes auf die Regierung und die Politik so weit wie möglich zu reduzieren.
Es gibt noch einen weiteren Schwachpunkt im Grundgesetz: Es kann sehr leicht geändert werden. Dazu ist zwar eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, die zahlreichen Änderungen seit 1949 zeigen jedoch deutlich, daß dies eine zu niedrige Hürde ist.
Ganz offiziell lautet der Titel "Grundgesetz FÜR DIE Bundesrepublik Deutschland", nicht "Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland". Das Grundgesetz wurde als die Organisationsform einer Modalität der Fremdbeherrschung geschaffen (Carlo Schmidt). Es ist keine Verfassung, die sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung gegeben hat, sondern ein Regelwerk, um ein besetztes Land von den Bewohnern im Sinne der Besatzer zu verwalten. Insofern ist ein Stolz auf die Leistung, dieses Grundgesetz geschaffen zu haben, absolut nicht angebracht.

© Michael Winkler


Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Pranger/Pranger.html