Zur Diskussion um das solidarische Grundeinkommen. Diese Diskussion ist eine Farce, sie zielt im Wesentlichen auf eine Umfirmierung der Hartz-Gesetze, auf „solidarisches Grundeinkommen“ ab, um damit endlich für die SPD den Hartz IV- Makel zu beseitigen. Daher jetzt die Nebelkerzen wie „Es macht keinen Sinn, weiter auf Hartz-IV-Reformen zu setzen“.
Im Detail:
Zunächst ist dieses „solidarische Grundeinkommen“ immer an die Annahme einer Beschäftigung gebunden. (Prinzip: Entweder oder. „Dieses Einkommen müsste versteuert werden, sei außerdem mit Arbeit verbunden „in Bereichen, die unserer Gemeinschaft zugutekommen“.“) Laut den Aussagen von Herrn Müller sollen die anderen Personen, die einer solchen Tätigkeit nicht nachgehen wollen, im Hartz IV System bleiben. Von einer Abschaffung von Hartz IV, existenzsichernden Regelbedarfen oder Altersrentnern und einer Befreiung von Sanktionen kann also für diese keine Rede sein.
Dann, der vorgesehene Bruttolohn von 1.500 Euro ist zudem alles andere als eine gute Bezahlung. Mit 1.500 EUR bleibt sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch:
Brutto-EK bei einer alleinstehenden Person, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen mit Alv-Versicherung = 1.106,02 € netto. Dahingegen der Bedarf einer Person in Berlin, da kommt ja Herr Müller her: 416,- EUR Regelbedarf + 404,- EUR Bruttokaltmiete + Grenzwert Heizkosten Gas 78,50 € = 898,50 EUR. Nettoeinkommen 1106,02 EUR abzüglich Grundfreibetrag von 100 EUR, abzüglich 200 EUR Erwerbstätigenfreibetrag ergibt = 806,02 EUR anrechenbares Einkommen. Das bedeutet: der Müllerische Bezieher von „(un)solidarischem Grundeinkommen“ hätte noch einen Aufstockungsanspruch von 92,48 EUR.
Brutto-EK bei einer alleinstehenden Person, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen mit Alv-Versicherung = 1.106,02 € netto. Dahingegen der Bedarf einer Person in Berlin, da kommt ja Herr Müller her: 416,- EUR Regelbedarf + 404,- EUR Bruttokaltmiete + Grenzwert Heizkosten Gas 78,50 € = 898,50 EUR. Nettoeinkommen 1106,02 EUR abzüglich Grundfreibetrag von 100 EUR, abzüglich 200 EUR Erwerbstätigenfreibetrag ergibt = 806,02 EUR anrechenbares Einkommen. Das bedeutet: der Müllerische Bezieher von „(un)solidarischem Grundeinkommen“ hätte noch einen Aufstockungsanspruch von 92,48 EUR.
Das bedeutet: ein Mensch mit diesem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro verbleibt im aufstockenden SGB II – Leistungsbezug.
Gleichzeitig schlägt Arbeitsminister Hubertus Heil noch nicht einmal eine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern nur „gemeinnützige Arbeit“ mit Mehraufwandsentschädigung = 1-EURO-Jobs zu Hartz IV vor. Im Grunde nach zwei gleiche Modelle: Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes, keine Nachhaltige Arbeitsmarktintegration, kein menschenwürdiges Dasein wegen Fortsetzung der Unterdeckung in den Regelleistungen.
Notwendige Reformen wären:
die zu geringen Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG deutlich anzuheben, und damit die Kinder- und Altersarmut effektiv „zu bekämpfen“ und damit die Lebensbedingungen von derzeit rd. 7 Mio. Menschen, die von diesen Leistungen kurzfristig und dauerhaft leben müssen unmittelbar zu ändern (und damit rassistischen Parteien den Boden für ihre Hetze zu entziehen). Dann geeignete Arbeitsmarktintegration anbieten, Fortbildung, Qualifizierung, Umschulungen und einen sozialversicherungspflichtigen zweiten Arbeitsmarkt.
Stattdessen wird wieder der gleiche Mist, wie bei Einführung von Hartz IV gemacht: SGB II-Berechtigte dauerhaft durch 1-Euro – Jobs/Müllerische Aufstockungsjobs zu beschäftigen und damit den Betroffenen eben keine soziale und gesellschaftliche Sicherheit zu geben, sondern sie zu ewiger prekärster Arbeit zu verdammen und noch systematisch reguläre Stellen damit zu vernichten.
Hier geht es zum Leitartikel von dem Müllerischen Niedriglohn Modell um den Hartz IV- Makel zu kaschieren. Dazu noch zwei Hintergründe: Klick und von Sabeth Faber dazu noch eine Bewertung: Klack.
Quelle: Tacheles e.V.
Anmerkung Sozialticker … Hartz IV – V ist wie eine nicht zu heilende Pestbeule der SPD, um endlich zu erkennen, dass die Existenz eines Menschen unterm Grundgesetz an keine Bedingungen oder Gegenleistungen geknüpft werden darf. Jedoch ist es im Fall der SPD eine jahrelange Tradition, Grundgesetze zu missachten und höchstrichterliche Urteile mit Mutationen der bereits schon verfassungswidrigen Gesetzesgestaltung aufzuwarten.Und liebe SPD – so inhaltslos euer Programm zur Vernichtung von menschlicher Würde auch sein mag, wäre es vielleicht hilfreicher, wenn ihr mal in das Hausaufgabenheft schaut und beginnt, entsprechende Lehren daraus zu ziehen.Zitat: „Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.“ Klickt euch schlau und lasst die müllerischen, heilischen oder scholzigen Programme in der Schublade!!!
Quelle: https://www.sozialticker.com/umfirmierung-hartz-gesetze/
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