Samstag, 13. April 2013

„Hartz-IV-Mord“ in Berlin

Kurz nach einer Zwangsräumung verstirbt die Betroffene in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe
12.04.2013
Am Donnerstag, zwei Tage nach einer Zwangsräumung, verstarb die schwerbehinderte Rentnerin Rosemarie F. in der Wärmestube der Berliner Kälte-Nothilfe. Deren Initiator spricht in einer Videobotschaft von einem „Hartz-IV-Mord“. Heute Abend soll ein Trauermarsch für die Getötete stattfinden.
Menschenverachtender Rausschmiss
Nachdem die 67-jährige Rosemarie F. am Dienstag aus ihrer Wohnung in Berlin-Reinickendorf zwangsgeräumt wurde, verstarb sie zwei Tage später in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe. Die Räumung wurde am 9. April 2013 mit Hilfe von 140 Polizisten durchgesetzt. Einige hundert Menschen demonstrierten an diesem Tag gegen den Rauswurf. „Wir wollten präsent sein und auf die Räumung aufmerksam machen“, so David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, einer Initiative, die Teil eines Netzwerkes aus rund 20 stadtpolitischen Organisationen ist.
Noch im Februar 2013 hatte das Berliner Landgericht die Zwangsräumung vorläufig gestoppt, die Gerichtsvollzieherin hatte bereits die Schlösser der Wohnung ausgetauscht gehabt. Auch damals hatten einige hundert Menschen dagegen protestiert. Letzte Woche war durch ein fachärztliches Attest bestätigt worden, dass der schwerbehinderten und schwer Kranken Rosemarie F. eine Zwangsräumung nicht zuzumuten sei. Als es diese Woche jetzt doch zur Zwangsräumung von Rosemarie F. kam, äußerte sich eine an den Gegenprotesten beteiligte Frau zu dem „menschenverachtenden Rausschmiss“. So hätte etwa der Mann der neuen Vermieterin gemeint, die Frau (gemeint ist Rosemarie F.) kann in den Dschungel gehen und sich umbringen, das interessiere ihn alles nicht.


Solidarität der Berliner Kälte-Nothilfe

Rosemarie F. bekam nach ihrer Zwangsräumung Obdach in der Wärmestube der Kälte-Nothilfe, dort verstarb sie auch gestern. Die Todesursache soll noch durch eine Obduktion geklärt werden. Die Schwerbehinderte habe dem Druck und Stress nicht standhalten können. Der Initiator der Kälte-Nothilfe, Dominic Grasshoff, erzählte, wie ein Spaziergang ihr große Mühe bereitete und sie dabei mehrfach erbrochen habe. „Sie hat in den Tagen nach der Räumung erheblich abgebaut“, so Grasshoff, der auch Aktivist bei „Zwangsräumung verhindern“ und „occupy“ ist.
„Mord durch den Staat“
Nach dem Tod von Rosemarie F. erklärte die Kälte-Nothilfe in ihrer Pressemitteilung: „Wir sind sehr geschockt über die Vorgehensweise in unserem Land und bitten Sie alle Hebel in Bewegung zu setzen um endlich einen Ruck durch die Bevölkerung gehen zu lassen“. In einem sehr emotionalen Videostatement sprach Grasshoff von „Hartz-IV-Mord“, beziehungsweise von „Mord durch den Staat“.
Trauermarsch am Freitag-Abend
Für den heutigen Freitag-Abend, um 18.00 Uhr rufen Initiatoren über soziale Netzwerke zu einem Trauermarsch, beginnend in der Aroser Allee 92, wo Rosemarie F. gewohnt hatte, in Berlin-Reinickendorf, auf. In einer Stadt, in der zehntausende Menschen von Zwangsräumung bedroht sind, sollten sich doch sehr viele finden, die gegen die teils menschenverachtenden Methoden von Behörden und Vermietern auf die Straße gehen. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mord-in-berlin-9001384.php

Donnerstag, 11. April 2013

HAUSVERBOT FÜR DEN MEDIZINISCHEN DIENST

Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz sieht in der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Hartz IV Leistungsempfänger bei mehrfachen Krankmeldungen durch den medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung Zwangsuntersuchen zu lassen einen erneuten Schritt weg vom Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Überwachungsstaat. Aus dem Grundgesetz selbst, § 20, ergibt sich die Pflicht und das Recht hier Widerstand zu leisten.
Aus diesem Grund möchten wir alle Betroffene ermutigen, sich gegen das unverhältnismäßige Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zu wehren. In der Anlage senden wir Euch deshalb einen Entwurf für ein vorbeugendes Hausverbot, welches direkt an den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen gesendet werden sollte.
ENTWURF

Doris Mustermann, Geschwister Scholl Str.1 55131 Mainz
An den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz (hier das jeweilige Bundesland einsetzen)
Albiger Str.19d (Die Anschriften findet man unter http://www.mdk.de/321.htm)
55232 Alzey
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem durch mehrere Pressemitteilungen bekannt wurde, dass die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen hat, vorliegende ärztliche Krankmeldungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in der Form von Hausbesuchen zu überprüfen, ohne das hierfür ein direkter Grund vorliegen muss, sehe ich mich zum Schutze meiner Persönlichkeitsrechte gezwungen, Ihren Mitarbeitern sowie alle in Ihrem Auftrag tätigen Dritten mit sofortiger Wirkung ein unbefristetes Hausverbot für meine Wohnung (genaue Anschrift) zu erteilen.
Solte dieses Hausverbot von Ihnen, oder Dritten die in Ihrem Auftrag handeln, missachtet werden, werde ich ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.
Freundliche Grüße,
Doris Mustermann

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hausverbot-fuer-den-medizinischen-dienst-9001383.php

Immer mehr Sanktionswut der Hartz IV-Behörden

Immer mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher
10.04.2013
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekanntgab, wurden im Jahr 2012 mehr als eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verhängt – mehr als jemals zuvor. Die Behörde meint, dass hätte mit einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern zu tun.
Rekordhoch bei Sanktionen
Seit Einführung der sogenannten Hartz-Reform vor zehn Jahren war die Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher nie so hoch wie jetzt. Mehr als eine Million wurden 2012 verhängt, dass sind 98.900, beziehungsweise elf Prozent mehr als im Jahr zuvor, gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt. Das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt meinte: „Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert." Der absolute Schwerpunkt der Sanktionen lag bei den sogenannten Meldeversäumnissen. Diese stiegen von 107.500 auf 705.000 im Vergleich zum Vorjahr und machten somit etwa 70 Prozent aus. Außerdem wurden 13 Prozent der Sanktionen damit begründet, dass eine Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme abgelehnt wurden. Weiteren 14 Prozent der Sanktionierten wurde angelastet, sie haben sich geweigert, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter zu erfüllen. Bei Hartz-IV-Beziehern, die Termine im Jobcenter versäumen, werden die Leistungen um zehn Prozent für drei Monate gekürzt. Kürzungen von 30 Prozent drohen weiterhin bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes, selbst wenn es sich um einen sogenannten Ein-Euro-Job handelt. Das Arbeitslosengeld II kann sogar ganz gestrichen werden, wenn es wiederholt zu vermeintlichen Verstößen kam.
Eigenartige Erklärungsansätze
Durchschnittlich wurden insgesamt 150.300 Leistungsberechtigte im Jahr mindestens mit einer Sanktion belegt, im Verhältnis aller Hartz-IV-Bezieher waren das 3,4 Prozent. Diese Quote wurde im Westen mit 3,3 Prozent und im Osten mit 3,5 Prozent angegeben. Besonders hoch fiel sie in Berlin mit 4,8 Prozent aus und am niedrigsten im Saarland und Bremen mit je 2,7 Prozent. Den Grund des Anstiegs der Sanktionen glaubt die Behörde in einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und in einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern erkannt zu haben. So meinte Heinrich Alt:
„Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu". Dass die vermeintlich geringe Sanktionsquote dafür spreche, „dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen", meint er ebenfalls erkannt zu haben. Es wird behauptet, dass Sanktionen immer das letzte Mittel seien und Jobcenter keine Drohkulissen aufbauen wollen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass nicht vergessen werden darf, wer die Grundsicherung finanziere: die Steuerzahler. „Also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin", wie Alt meint, erklären zu müssen.
Üblicher Anstieg der Zahlen
Die verhängten Sanktionen waren auch in den letzten drei Jahren jeweils um etwa 100.000 angestiegen. Die Fälle, die mit Ablehnung eines Arbeitsangebots begründet wurden, geht kontinuierlich zurück. So war im Jahr 2007 fast jede vierte Sanktion wegen einer nicht angenommenen oder abgebrochenen Arbeit oder Weiterbildungsmaßnahme ausgesprochen worden. (ad)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-mehr-sanktionswut-der-hartz-iv-behoerden-9001379.php

Dienstag, 9. April 2013

Krankenschwester BA - eine Lächerlichkeit jagt den Hippokratischen Eid

Nun will wird man getreu der Geschichte, die “angemessenen Kranken” aussortieren und die gesamte Ärzteschaft wohl mit unter Generalverdacht stellen, auch wenn sie in ihren Praxen feststellen müssen, dass es sogar noch kranke ALG II Empfänger gibt. Wer diese Betroffenen ernsthaft krank machte, wird ja nicht hinterfragt, aber wo die wirklich Kranken des Systems noch sitzen, ist jedem bekannt.

Dies wird fortführend noch eine tolle Sache, wenn an den Tresen der Praxen zukünftig nach einem “ALG II PASS” gefragt wird und an der Eingangstür ein Schild mit der Aufschrift:

Kein Zutritt für Hartzer Schnorrer - bei Zuwiderhandlung droht der vollständige Entzug der Existenz

hängt und entsprechend passendes Gedankengut angeprangert wird. Immerhin kann der Arzt ja seine Praxis gleich dicht machen, wenn er erwischt wird, einem “Hartzer” zum gelben Schein verholfen zu haben - wo der “medizinisch ausgebildete und fähige Sachbearbeiter” aus dem Jobcenter - völlig anderer Meinung ist. Über den “MED-Dienst” brauchen wir daher auch keine Worte mehr verlieren, denn darüber stehen ja genügen “positive” Diagnosen im Netz bereit.

Vielleicht sollte sich aber der Wähler mal mit den bekannten Suchmaschinen im noch zugänglichen Internet um folgende Zeichenfolge bemühen:

“Krankenstand Jobcenter Mitarbeiter” … such such … !!!

… dann wird man feststellen, wo die wahren Kranken blau feiern, jedoch aus dem selben Topf ernährt werden, wie die - denen man selbst gern den Teller zur Nahrung wegnehmen möchte. Das dies eine verfassungsrechtliche Schweinerei ist, juckt doch nicht mal die roten Kittelträger in Karlsruhe und schon gar nicht, wenn man denen das Grundgesetz an die Tür nageln würde.

Perverser wird es noch, da sogar “Kopfprämien” ausgesetzt wurden … ja sie lesen richtig, es wurden Preisgelder ausgehandelt, was diese “Gesundsprecher” animieren wird, nicht in den eigenen Reihen nach “Blaumachern” zu suchen, sondern die Jagd auf “die schon Ausgegrenzten” zu eröffnen. Die “Kopfgeldjäger” werden dann mit 130 Euro bis 260 Euro Steuergeld gelockt und honoriert. Nur zum Vergleich, ein “Hartzer” bekommt dagegen gerade mal 382 Euro zum Fressen im Monat und sollte ein solch “schwarzes Schaf” gerissen worden sein, dann macht man sogar noch Gewinn - scheiß doch auf das Menschenleben, welches zwar keinen Schnupfen mehr hat, aber dafür verhungert übern Obdachlosenzaun hängt - bei erfrischender Temperatur, gegen das zuvor noch gefühlte Fieber und einem Zettel am Zeh - in judikativer Form eines Sanktionsbescheides.

Was fehlt nun noch … achja, die wohl eindeutige Kennzeichnung der “Hartzer” - aber da werden sich die “Superhirne” im Diätenkostüm und Lobbybett bestimmt noch was Gutes einfallen lassen … wie wäre es denn z.B. mit dem Chip unter der Haut, welcher gleich ein Alarmzeichen gibt, sobald man in der Öffentlichkeit sich zeigt ??? Na, da glänzen doch die Augen - oder ???

Halali … die Jagd ist eröffnet !!!

Quelle: Sozialticker

Montag, 8. April 2013

Hartz IV: Jobcenter sollen Kranke verfolgen

Jobcenter sollen kranke Hartz IV Bezieher verfolgen: Eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit fordert die Mitarbeiter der Jobcenter aktiv zum Rechtsbruch auf

08.04.2013
Die staatliche Entmündigung von Hartz IV-Beziehern hört selbst vor dem Krankenbett nicht mehr auf. Ein neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter fordert nun die Sachbearbeiter dazu auf, erkrankte Hartz IV-Betroffene „stärker und häufiger zu kontrollieren“. So sollen die Mitarbeiter „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ nachgehen und sogar die Hartz IV-Leistungen kürzen. Dabei sollen die Sachbearbeiter erneut ihre rechtlichen und fachlichen Kompetenzen überschreiten und augenscheinlich „Götter in Weiß“ spielen.
Offener Rechtsbruch um den Druck zu erhöhen
Es ist mal wieder ein starkes Stück, was da aus dem Hause der Bundesagentur für Arbeit stammt. Glaubte die Bundesbehörde noch vor einigen Jahren selbst Polizei spielen zu dürfen, sollen die Behördenmitarbeiter nun ärztliche Kompetenzen übernehmen und erkrankte Hartz IV Bezieher schikanieren. Vermutet der Sachbearbeiter, dass der Betroffene „nicht krank“ sei, sollen die Hartz IV-Leistungen willkürlich gekürzt werden. Laut eines Zeitungsberichts gebe ein siebenseitiges Papier „mit fachlichen Hinweisen“ konkrete Hinweis, wie angebliche „Blaumacher“ zu erkennen seien. Demnach sollen die Sachbearbeiter auf folgende Begebenheiten oder Situationen achten:
Arbeitslosengeld II Bezieher, die sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmelden, häufig am Beginn oder am Ende einer Woche krank sind, Einladungen zu Meldeterminen beim Jobcenter wegen Krankheit zu versäumen, nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit ankündigen oder am Ende eines Urlaubs krank werden. Weiter heißt es in der BA-Weisung [60 KB] , die der Redaktion vorliegt: "Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zeigt wiederholt
Arbeitsunfähigkeit an bzw. legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor nach Einladung zu einem Meldetermin, nach Angebot oder Abbruch einer Maßnahme, nach einer Auseinandersetzung mit dem persönlichen Ansprechpartner, in der sie ihre Abwesenheit angekündigt hat, oder nach einer Weigerung, Urlaub zum gewünschten Termin zu gewähren, zum Ende ihres Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags."
Ärztliche Atteste sollen angezweifelt werden
Werde seitens des Erkrankten ein ärztliches Attest vorgelegt, sollen die Jobcenter-Mitarbeiter laut Zeitungsberichten „genauer hinsehen“. Läge ein Verdacht auf „eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung vor“, sollen die Sachbearbeiter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Dieser Dienst soll dann den erkrankten Hartz IV-Bezieher erneut untersuchen. Diese Untersuchung solle „zur Not auch in dem Zuhause des Betreffenden“ stattfinden. Nicht selten entscheidet der MDK auch „ohne Untersuchung nach Aktenlage“. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-sollen-kranke-verfolgen-9001373.php

Freitag, 5. April 2013

Bildungsträger droht mit Hartz IV Sanktionen

Nach Angaben des Kreisverbandes der Linken droht ein Weiterbildungsträger neuerdings mit Sanktionen
05.04.2013
Um das Armutssystem Hartz IV hat sich über Jahre hinweg eine regelrechte Armutsindustrie gebildet, bestehend aus sogenannten Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen. Die „Versorgung“ von Hartz IV Betroffenen bedeutet für diese Einrichtung nicht selten ein Millionengeschäft. Auch in Mönchengladbach gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik fällt, bekommen. Nach Informationen des Kreisverband der örtlichen Linkspartei fangen neuerdings diese Träger an, „Kunden“ mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen. So heißt es in einer aktuellen Presserklärung: „Ein Skandal ist dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen.“
"Jede Arbeit ist anzunehmen"
Zwar ist seit dem Ende des dritten Reiches Zwangsarbeit in Deutschland verboten, doch Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen „jede zumutbare Arbeit annehmen“. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Nicht selten werden Betroffene mit Totalsanktionen belegt, weil sie zum Beispiel eine Zeitarbeitsstelle ablehnten. „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“, heißt es nicht selten in den Jobcentern. Üblicherweise werden dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch bezahlt wird. Wie die Linke weiterberichtet, habe ein Mitarbeiter bei TTS gesagt, dass die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht angedacht ist, „sondern die Verschiebung der Erwerbslosen von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die Sozialversicherungspflicht greift“. Anscheinend interessiert es den Bildungsträger nicht, dass die Betroffenen weiterhin auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, weil die Lohnzahlungen nicht ausreichen, um sich oder eine Familie zu ernähren.
Wurden Teilnehmer mit Hartz IV Sanktionen bedroht?
Auch skandalös sei „die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen bedroht hat“, wie die Partei weiter schreibt. Hier ist anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines Bildungsträgers. Mario Bocks, Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE. in Mönchengladbach-Nord und Mitarbeiter der Sozialberatung sagt dazu: „Das ist eigentlich eine strafbare Handlung, wenn man als privater kleiner Mitarbeiter Maßnahmen androht, die nur ein Amt verfügen kann. Aber das passt zu diesem Träger. Abgesprochen zwischen Jobcenter und sogenanntem Träger war, das im Bereich Qualitätsmanagement gearbeitet werden soll und nicht mit Drohungen nach Zwangsarbeit und mit Amtsanmaßungen. Die Verantwortlichen sollten sich hier mal um diesen Bildungsträger kümmern und die Zertifikation dringendst überprüfen.“ Die Linkspartei Mönchengladbach hat angekündigt den Fall weiter aufzuklären und fordert eines Überprüfung des Bildungsträgers durch die Sozialbehörden der Stadt. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bildungstraeger-droht-mit-hartz-iv-sanktionen-9001372.php

Urteil: Genauere Hartz IV Unterkunftskosten

Tatsächliche Wohnkosten müssen genauer berechnet werden
04.04.2013
Die Unterkunftskosten von Hartz IV Leistungsberechtigten müssen laut eines neuerlichen Sozialgerichtsurteil umfassender berechnet werden. Dabei müssen nach Möglichkeit viel mehr Informationen vom allgemeinen Wohnungsmarkt mit in Betracht gezogen werden, als dies sonst gehandhabt wird. Lediglich einen Mietspiegel der nur bestehende Verträge einbezieht aber teurere
Angebote für freie Wohnungen nicht mit einschließt, reiche für eine korrekte Berechnung nicht aus. Das urteilte das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt am Mittwoch. Mit einem einfachen Mietspiegel können laut der Richter die Wohnkosten nicht berechnet werden (Aktenzeichen: L 7 SO 43/10).
„Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen, denn diese stellen sich als angemessene Kosten dar“, so doe Richter. Um diesen Betrag zu berechnen, müssten aber die realen Mietpreise der angemessenen Wohnungen vorliegen. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung), es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, zB welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße, Angaben über den Beobachtungszeitraum, Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel), Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten, Validität der Datenerhebung, Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung und Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).
Das Gericht hat damit die bis vor kurzer Zeit gängige Berechnungsmethode der Stadt Offenbach kritisiert. Der Offenbacher Stadtrat für Arbeit und Soziales, Felix Schwenke (SPD) sagte, seit ersten April gelten neue Methoden, die nicht nur bestehende Mietverträge sondern auch Wohnungsangebote berücksichtigen. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteil-genauere-hartz-iv-unterkunftskosten-9001371.php

Mittwoch, 3. April 2013

Hartz IV Regelsatz-Daten ein Staatgeheimnis

Bundesamt verweigert Statistiken

Verwaltungsgericht verhindert Dateneinsicht beim Statistischen Bundesamt
02.04.2013
Wurden die Hartz IV Regelleistungen transparent und nachprüfbar errechnet? Um dieser Frage nachzugehen, klagte ein Hartz IV Betroffener vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf die Einsicht der Verbraucherstichprobe des Jahres 2008. Doch das Gericht wies die Klage zurück: Die Daten aus den Haushaltsbüchern würden dem Staatsgeheimnis unterliegen.
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat entschieden, dass das Statistische Bundesamt keine Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichproben des Jahres gewähren muss. Diese würden nach Ansicht des Gerichtes dem Staatsgeheimnis unterliegen (Az.: 6 K 1374/11.WI).
Statistikgeheimnis verhindert Dateneinsicht
Der Kläger hatte argumentiert, dass er aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen als Bezieher von Hartz IV Leistungen, es sich nicht vorstellen könne, dass die Höhe der Arbeitslosengeld II-Regelsätze anhand der dem Regelsatz zugrunde liegenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes korrekt berechnet worden sei. Zudem sei das Vorgehen des Gesetzgebers nicht transparent und nachvollziehbar. Um jedoch nachprüfen zu können, ob hier sauber gearbeitet wurde, begehrte der Kläger zunächst Einsicht in alle etwa 60.000 Haushaltsbücher in anonymisierter Form, die der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 zugrunde lagen, zuletzt beschränkt auf die Einpersonenhaushalte. Das Statistikgeheimnis greife nur dann nicht ein, wenn die Daten so zusammengefasst und so gehäuft sind, dass es sich um statistische und damit aggregierte Daten handelt, so dass die Einzelangaben einer natürlichen Person nicht mehr zuzuordnen seien. Dieses sei aber bei den Haushaltsbüchern eben nicht der Fall, so das Gericht.
Auch gebe es nach Ansicht der Richter kein Anrecht des Klägers darauf, dass die Daten durch das Bundesamt in kompletter Weise neu berechnet und verändert werden, um dem Statistikgeheimnis gerecht zu werden. Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstrecke sich lediglich auf vorhandene Daten. „Das Informationsfreiheitsgesetz kennt keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Herstellungspflicht von Informationen“, so die Richter. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-daten-ein-staatgeheimnis-9001364.php

Samstag, 23. März 2013

Studie: Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

Hartz IV reicht für Stromkosten nicht aus
23.03.2013
Was viele Nicht-Betroffene nicht wissen: Hartz IV Leistungsberechtigte müssen die Stromkosten vom kargen Regelsatz selbst bezahlen. Knapp 32 Euro steht einem Single-Haushalt im Rahmen der Regelleistungen für Stromkosten zur Verfügung. Doch mit diesem geringen Betrag kommen nur die Wenigsten aus, da die Energielieferanten jedes Jahr aufs neue die Kosten für Strom erhöhen. Sozialverbände sprechen daher in diesem Zusammenhang von „einer massiven Unterdeckung durch stetig steigende Strompreise“. Weil sich viele schlichtweg die Strompreise nicht mehr leisten können, droht die Abschaltung. Ein Stromanbieterwechsel scheidet oftmals aus, weil vieler Anbieter einen Verdienstnachweis oder Vorkasse verlangen.
Bis zu 20 Euro zu wenig, um die Stromkosten zu decken
Derzeit beträgt der Eckregelsatz 382 Euro im Monat. Hiervon sollen Hartz IV Bezieher 31,94 Euro zur Abgeltung der Stromkosten bereithalten. Wie das Stromvergleichsportal „Check 24“ ermittelte, „viel zu wenig, um die tatsächlichen Kosten zu decken“. Laut der Experten lägen die Stromkosten im Schnitt etwa ein Drittel darüber. So müssen Betroffene rund 10 bis 20 Euro an anderer Stelle wieder einsparen. Das bedeutet keine neuen Schuhe für die Kinder und am Ende des Monats nur noch trocken Brot.
Im Durchschnitt zahlt ein Single-Haushalt etwa 42 Euro pro Monat für Strom. In den neuen Bundesländern sind es etwa 43 Euro und in den Alten etwas weniger. Somit seien „die Ostdeutschen besonders betroffen“, wie die Studienautoren resümieren. Nicht nur der Strom sei etwas teurer, in Ostdeutschland sind auch mehr Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen, als im Westen. So beziehen im Osten 10,5 Prozent der Erwachsenen Hartz IV, in Westen sind es hingegen 6,2 Prozent.
In Thüringen sind die Stromkosten am Höchsten
Am höchsten waren die Stromkosten laut der Studie im Bundesland Thüringen. Dort musste ein Alleinstehender rund 44 Euro (1500 Kilowattstunden) bezahlen. Das sind etwa 12 Euro mehr, als im Regelsatz berechnet. Ebenfalls hoch sind die Preise für Strom in Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Niedrig hingegen waren die Stromkosten in Bremen. Hier müssen Verbraucher im Schnitt 39 Euro für einen Singlehaushalt zahlen. Trotzdem müssen auch hier Hartz-4-Bezieher 7 Euro dazu zahlen.
Stromkosten-Unterdeckung seit Jahren
Bereits vor zwei Jahren hatte die Verbraucherinitiative die tatsächlichen Stromkosten mit den Regelbedarfen verglichen. Bereits damals kam bei der Untersuchung heraus, dass eine Unterdeckung von 25 Prozent besteht. Zwar ist seit dem der Regelsatz um acht Euro angehoben worden, allerdings stiegen die Energiepreise überproportional an. „Die Grundversorgung erlebte seit Jahresbeginn einen Preisanstieg von 12 Prozent“, wie es in dem Bericht heißt.
Anbieterwechsel oft keine Alternative
Erschwerend kommt hinzu, dass Hartz IV Betroffene es schwer haben den Stromanbieter zu wechseln. Viele Anbieter verlangen vor Vertragsabschluss einen Bonitätsnachweis. Weil besonders Hartz IV Bezieher durch die offensichtliche Unterdeckung von Stromschulden betroffen sind, werden viele von den Anbietern kategorisch abgelehnt. Ein zweites Hindernis stellt die Vorkasse dar. Zwar sind viele Anbieter im Vergleich zu den Stadtwerken deutlich günstiger, allerdings verlangen sie eine Vorkasse. Weil aber viele Betroffene sich noch nicht einmal von dem kargen Regelsatz ein warmes Mittagessen leisten können, scheidet diese Option oftmals aus.
Eine kleine Anfrage der Fraktion "Piraten" im Berliner Abgeordnetenhaus hatte ergeben, dass allein in Berlin in 2012 18.978 Haushalten der Strom abgeschaltet wurde. Insgesamt hat Vattenfall im letzten Jahr 1,8 Millionen Abmahnungen und 92.373 Stromsperrandrohungen verschickt. 1893 Haushalten wurde zudem das Gas abgestellt.
Bereits ab einer Schuldsumme von 100 Euro dürfen Anbieter nach erfolgloser Mahnung die Stromversorgung unterbrechen. Laut Erwerbslosen-Initiativen in Berlin zeigte sich der Berliner Gasversorger Gasag noch rigoroser und kappte die Versorgung bereits bei Energieschulden von 50 Euro. Erste Hilfe finden Sie auch hier: Was tun bei Stromabschaltung und Schulden (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/studie-hartz-iv-reicht-nicht-fuer-stromkosten-9001350.php

Donnerstag, 14. März 2013

Protest im Jobcenter gegen Hartz IV-Sanktionen

Wir sind Bert Neumann

Bürger demonstrieren gegen Hartz IV Sanktionen im Jobcenter
13.03.2013
Das Hartz IV-System schlägt zu, egal zu welcher Zeit. Diese bittere Erfahrung musste auch Bert Neumann* aus Forst (Lausitz) machen. Kurz vor dem Weihnachtsfest wurde ihm durch das zuständige Jobcenter mitgeteilt, dass ab Neujahr 2013 die Hartz IV Leistungen für drei Monate auf Null gekürzt sind. Diese Sanktion bedeutet, dass er beispielsweise laufende Kosten für Internet, Strom, Gas und Wasser nicht mehr begleichen kann. Auch die Mietkosten sollen für diesen Zeitraum nicht mehr gezahlt werden. Einzig und allein ein Lebensmittelgutschein steht dem Betroffenen zur Verfügung, damit er einmal im Monat einen Einkauf im Supermarkt erledigen kann, um nicht einen Hungertod zu erleiden.

Protest im Jobcenter

Was muss ein Menschen "verbrochen" haben, um so gestraft zu werden?
Das Jobcenter straft demnach mit Verschuldung, Hunger und Obdachlosigkeit. Was muss ein Menschen getan haben, um derart unmenschlich abgestraft zu werden? Im letzten Jahr hatte Bert zum dritten Mal die identische „Qualifizierungsmaßnahme“ von Seiten des Jobcenters aufoktroyiert bekommen. In diesem Kurs sollte er Basics wie „Wie gehe ich mit einer Maus um“ erlernen. Dabei kennt er sich schon bestens mit Computern aus. Anfang November fehlte Bert Neumann krankheitsbedingt und konnte keinen Krankenschein vorzeigen.
Bert Neumann leiden seit Jahren an der chronischen Magen-Darm-Erkrankung Morbus Chron. Die Krankheit tritt immer wieder in Schüben auf und ist mit starken Schmerzen und Übelkeit, Durchfall und Erbrechen verbunden. In Forst herrscht ein regelrechter Ärztemangel. Neue Patienten mit dieser Krankheit werden derzeit nicht aufgenommen. Ärzte, die Herrn Neumann behandeln, sind in Cottbus und in Berlin. Wenn er jedoch die Schübe hat, sind die Ärzte nicht erreichbar. Zudem unterliegt Bert Neumann einer sogenannten Residenzpflicht und darf seinen Heimatort nicht ohne Genehmigung des Jobcenters verlassen.
"Wir lassen uns das nicht mehr gefallen"
Doch Bert Neumann ist nicht allein. Ein großes Unterstützerteam hat sich seiner angenommen. Gemeinsam nehmen sie die Behördenwillkür und Unmenschlichkeit nicht mehr hin. Am Dienstag den 12. März sind über 25 Menschen in das Jobcenter von Forst gegangen, um gegen die unmenschliche Sanktionierung von Bert Neumann zu demonstrieren. „Die Missachtung der Menschenwürde betrifft uns alle“, begründeten die Unterstützer ihre Aktion. „Keiner soll alleine gelassen werden“. Auf ihren Jacken trugen sie die Aufschrift „Wir sind Bert Neumann“. Eine Aktion, die auch in anderen Orten unbedingt Schule machen sollte. Mehr über den Unterstützerkreis findet sich hier. (wm)

* Der Betroffene will nicht mit seinem realen Namen in der Öffentlichkeit genannt werden.

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/protest-im-jobcenter-gegen-hartz-iv-sanktionen-9001337.php

Donnerstag, 7. März 2013

Geschönte Arbeitslosenzahlen und die Wahrheit dahinter

Geschönte Arbeitslosenzahlen und die Wahrheit dahinter
07.03.2013
Wie immer werden die Arbeitslosenzahlen massiv geschönt. Laut offizieller Lesart waren im Februar 2013 rund 3,156 Millionen Menschen erwerbslos. Trotz einer Zunahme von offiziell 18.000 zusätzlichen Erwerbslosen seit Januar 2013 seien die Zahlen „robust“. Doch wie in jedem Monat werden nicht alle Menschen in die Statistik aufgenommen, die ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind. Seit Jahren trickst die Bundesregierung bei den Arbeitsmarktzahlen.
Seit Anfang der 90er Jahre hat die herrschende Politik immer neue Beschäftigungsinstrumente eingeführt, um bestimmte Arbeitslosengruppen aus der offiziellen Statistik zu verbannen. Das bedeutet, die Trickserei bei den Arbeitslosenzahlen fing nicht erst mit der Einführung der Hartz IV Gesetze an.
Wie werden die Zahlen manipuliert?
Landläufig bekannt dürfte sein, dass Erwerbslose, die älter als 58 Jahre alt sind oder Arbeitslose, die eine Zeitlang krank sind, Ein-Euro-Jobs durchführen müssen oder sich in sogenannten Weiterbildungsmaßnahmen befinden, nicht in der Statistik auftauen. Seit dem Jahre 2009 werden zudem alle Erwerbslosen nicht mehr erfasst, deren Arbeitslosigkeit von privaten Jobvermittlern verwaltet wird. Rechnet man die Gruppe der Aussortierten oder Unterbeschäftigten, wie es im Behördendeutsch heißt, zusammen, kommt man auf eine Zahl von 811.166 Erwerbslose, die nicht in den aktuellen Arbeitslosenzahlen mitgezählt werden. Und trotzdem werden die aktuell gemessenen Arbeitslosenzahlen mit den vor 20 Jahren verglichen.
Würde die Bundesagentur für Arbeit ehrlich zählen, wären in Deutschland mindestens ,3.967.408 Millionen Menschen arbeitslos in Deutschland. Hinzu kämen allerdings noch einmal rund 567.000 Menschen ohne Job, die z.B. den Gang zum Jobcenter fürchten und sich nicht erwerbslos melden. Diese Menschen verzichten auf einen Arbeitslosengeld I oder II Anspruch. Von der Politik wird diese Personengruppe als „stille Reserve“ bezeichnet.
Nicht robust und nicht nachhaltig
Deutlich wird, dass die Argumente der schwarz-gelben Bundesregierung eigentlich nichtig sind. Neben der Trickserei hat auch eine Verschiebung der Beschäftigungsarten stattgefunden. So gibt es beispielsweise heute viel weniger Vollzeitstellen, als noch vor 20 Jahren. Dafür sind jedoch mehr prekäre Beschäftigungen wie Teil, und Minijobs entstanden. Das ist alles andere als „robust“. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/geschoente-arbeitslosenzahlen-und-die-wahrheit-9001331.php

Mittwoch, 6. März 2013

Hartz IV: Wenn das Jobcenter zwingen will

Keine Rechte beim Amt: Wenn die Eingliederungsvereinbarung erzwungen werden soll
06.03.2013
Ein "Kunde" des Jobcenters Köln sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Dieser wollte die Eingliederungsvereinbarung jedoch erst nach eingehender, rechtlicher Prüfung unterschreiben oder sich für einen Gegenvorschlag entscheiden. Auch das Nichtunterschreiben der EGV, Eingliederungsvereinbarung, war für ihn eine Option. Immerhin kann eine EGV auch einen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten.
Obwohl der "Kunde" drei Mal darauf hingewiesen hat, dass er sich Bedenkzeit erbeten möchte, forderte ihn die Sachbearbeitung auf, den Vertrag zu unterzeichnen, da der Steuerzahler, der dem Kunden das Geld zum Überleben gibt, ein Recht darauf hätte.
Erst nach dem dritten Hinweis auf sein Recht der Bedenkzeit wurde dem Kunden die EGV mitgegeben. Nach dem der "Kunde" sich vom Druck und der Unverschämtheit der Sachbearbeitung gelöst hatte formulierte er eine Feststellungsklage für das Sozialgericht. Neben den üblichen Bedingungen, die das Jobcenter in einer EGV hineinschreibt, welche aber dort gar nicht stehen dürfen, da sie ohnehin schon im SGBII enthalten sind, wehrt sich der "Kunde" vor allem gegen die der EGV zugehörigen Sanktionsandrohung. So soll das Sozialgericht nicht nur feststellen, ob es sich um ein sanktionsfähiges Rechtsverhältnis handelt oder nicht, sondern auch, ob die Sanktionen verfassungswidrig sind oder nicht. So heißt es zu diesem Punkt in der Klageschrift:
"Ich halte die EGV auch insofern für Rechtswidrig, da sie mich mit dem Entzug meiner Existenzgrundlage bedroht. In der der EGV zugehörigen Rechtsfolgenbelehrung wird mit Sanktionen von bis zu 100% gedroht. Unabhängig der Urteile des BVerfG zu den Regelsätzen, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, vom 09. Februar 2010 und vom 18. Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz, BVerfG v. 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Abs-Nr. 89, in denen das Existenzminimum als Grund- und Menschenrecht anerkannt wurde und stets verfügbar sein muss, ergibt sich die Verfassungswidrigkeit schon daraus, dass die Kürzungsnormen im SGB II ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen sind. Eine Sanktion führt immer zum Schwinden des „unverfügbaren“ Existenzminimums, einzig zum Zwecke der Bestrafung. Es fehlt jeder Zusammenhang der nach einer Kürzung verbleibenden Leistungshöhe mit dem existenznotwendigen Bedarf der Betroffenen. Schon deswegen sind diese Regelungen verfassungswidrig. Die Voraussetzung für die Gewährung des Existenzminimums kann nämlich nur die gegenwärtige Bedürftigkeit, bzw. die objektive Notwendigkeit sein. Der Gesetzgeber hat mit den Sanktionsnormen die volle Erbringung der Leistungen zur Deckung des Existenzminimums stattdessen an ein regelkonformes Verhalten der Betroffenen geknüpft. Im Moment der Kürzung spielt es überhaupt keine Rolle, was zum Überleben benötigt wird."
Vermutlich wird ein Sozialgericht eine Verfassungswidrigkeit nicht feststellen können. Aber möglicherweise geht, was diesen Punkt betrifft, die Klage ihren Instanzenweg.
Interessant an diesem Punkt ist, dass hier nicht speziell auf das Existenzminimum eingegangen wird, sondern die Sanktionsnormen an sich in Frage gestellt werden. Viele Widersprüche, die auch in Klagen münden, verweisen, -wahrscheinlich auch zu Recht-, auf die Verfassungswidrigkeit der Absenkung des Existenzminimums. Dies ist aber vermutlich nicht nur der einzige Punkt an denen Sanktionen verfassungswidrig sein könnten.
Mit dem o.g. Klagepunkt hat der "Kunde" auch teilweise eine Formulierung übernommen, die der Bundesrichter a.D., Wolfgang Nescovic, in einem Aufsatz verwendete. Dieser stellt Sanktionen in Frage, da sie aus seiner Sicht aus eben diesem Punkt verfassungswidrig sind. (LEO)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wenn-das-jobcenter-zwingen-will-9001329.php

Sonntag, 3. März 2013

Hartz IV: Nichtige Jobcenter-Einladungen?

Am 14. März wird sich das Sozialgericht Nürnberg mit Frage beschäftigen, ob Hartz IV Betroffene den Jobcenter-Einladungen Folge leisten müssen (AZ: S 10 AS 679/10). In der Regel verhängen Behörden Sanktionen, wenn sogenannte Meldeversäumnisse vorliegen. Beim ersten „Verstoß“ wird in der Regel eine Regelsatz-Kürzung von 10 Prozent ausgesprochen. Bei wiederholten „Verstößen“ drohen sogar Totalsanktionen, als 100 Prozent Kürzungen.
Zu dem Verfahren kommt es, weil der Kläger einer Termineinladung beim Arbeitsvermittler des Jobcenter Nürnberg (zu damaliger Zeit noch Arge Nürnberg-Mitte) im Jahre 2010 nicht nachkam. Daraufhin bekam der Betroffene einen weiteren Termin per Post zugestellt. Dieser war verbunden mit einer Anhörung aufgrund eines „beabsichtigten Einbehalten von 10 Prozent des Regelsatzes vom Arbeitslosengeld II und zum Einbehalt des befristeten Zuschlags nach dem Bezug von Arbeitslosengeld“. Auch zu diesem Termin ist der Kläger nicht erschienen. Stattdessen legte der Betroffene gegen beide Einladungen einen Widerspruch ein. Als Begründung schrieb er:
„Sanktionen nach § 31 SGB II sind Zwangsstrafen und verletzen die Würde des Menschen. Der zentrale Sanktionsparagraf § 31 SGB II steht im Widerspruch zum Anspruch des Staates, die Würde des Menschen zu schützen und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe stets einzulösen.
Einordnung des Einbehalts vom Regelsatz als Zwangsgeld mit Strafcharakter (Zwangsstrafe)
Systematisch ist § 31 SGB II im Unterabschnitt „Anreize und Sanktionen“ des SGB II eingeordnet und soll Pflichten- und Obliegenheitsverletzungen sanktionieren. Etymologisch stammt das Wort „Sanktion“ aus dem Französischen bzw. Lateinischen und hat die Bedeutung einer „Zwangsmaßnahme“ bzw. einer „Bestrafung“. Entsprechend ist das Wort „Sanktion“ ein Synonym für eine „Vergeltungsmaßnahme“, eine „Repressalie“, eine „Zwangsmaßnahme“ (euphemistisch „wirtschaftliches Druckmittel“) eben.
Der Charakter Zwangsgelds mit Strafcharakter (Zwangsstrafe) zeigt sich insbesondere daran, dass die staatliche Vergeltungsmaßnahme für Zeiträume bemessen ist, die in keinem Zusammenhang zum erwünschten Verhalten stehen, und die auch nicht durch sofortige Änderung des Verhaltens beendet oder abgemildert werden kann. Im vorliegenden Fall eines harmlosen Meldeversäumnisses könnte auch bei Nachholen der persönlichen Meldung die Strafe nicht gemildert oder von Strafe abgesehen werden. Ferner wird bei Verhängung der Repressalie typisierend unterstellt, dass der Allgemeinheit Schaden entstanden ist.
Verletzung der Würde des Menschen
Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9.2.2010 (Az. 1 BvR 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) festgestellt hat, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (seine physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben) dem Grunde nach unverfügbar ist, was bedeutet, dass es ein absolutesund vorkonstitutionelles Menschenrecht ist und eingelöst werden muss. Diesen verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügen die derzeitigen Regelsätze nicht.
Entscheidend ist hier die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum inklusive eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe immer eingelöst werden muss, das heißt auch im Falle einer Pflichtverletzung. Weiter hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige Ermittlung der Erwachsenenregelsätze nach § 20 Abs. 2 SGB II den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht genügen, da sich der Gesetzgeber Schätzungen ins Blaue hinein bedient habe. Das bedeutet letztlich, dass Vergeltungsmaßnahmen nach § 31 SGB II eben nicht in einen etwaigen finanziellen Komfortbereich stoßen, der möglicherweise durch besondere Zulagen entstanden wäre und nun zur Disposition stünde und in den man dann aus beliebigen Gründen strafen könnte, weil der Betroffene z.B. Meldeaufforderungen nicht nachkommt.
Stattdessen greifen die Zwangsstrafen unmittelbar dort ein, wo es dem Bedürftigen zum menschenwürdigen Dasein eigentlich verfassungsrechtlich zugesichert sein sollte, und für das auch nach dem Grundgesetz keine Möglichkeit vorgesehen ist, dies zu verwirken. Es wird also bei einer bestehenden und nachgewiesenen Notlage des Hilfebedürftigen eingegriffen mit der Folge, dass sich die Notlage noch verschärft.
Dass die Vergeltungsmaßnahme nach § 31 SGB II Strafcharakter haben, ergibt sich daraus, dass sie bei nachträglicher Befolgung bzw. Nachholen der Pflicht nicht wegfallen. Zudem erhält § 31 Abs. 1 Ziffer 1 SGB II mit der Formulierung „… sich weigert…“ das klassische Schuldelement; die Zwangsstrafen des § 31 SGB II dienen also auch dem Schuldausgleich. Ergebnis: Einbehaltungen nach § 31 SGB II sind Zwangsgelder mit Strafcharakter (Zwangsstrafen), die die Würde des Menschen verletzen."

In der Tat hob das Jobcenter die angedrohte Sanktion auf, bestand aber weiterhin darauf, dass Einladungen der Rechtmäßigkeit entsprechen und daher Folge zu leisten sind. Ein Widerspruchsverfahren aufgrund der Einladungen wurde jedoch nicht eröffnet, weil die „Einladungen in der Beziehung zwischen Jobcenter und dem Kläger nichts regeln würden. Weder habe das Jobcenter Rechte des Klägers begründet, noch geändert, entzogen oder festgestellt“.
Hier nun stellte der Kläger schriftlich folgende Frage an die Behörde:
„Dürfen Hilfeempfänger nunmehr daraus schließen, dass das Jobcenter Nürnberg-Stadt der Meldeaufforderung nicht den Charakter einer Rechtspflicht zum Erscheinen im Termin im Sinne der §§ 31, 59 SGB II beimisst oder ist die Begründung der Widerspruchsbescheide diesbezüglich nur unvollständig, weil bei einer Erörterung dieser Rechtsfrage etwa eine Klassifizierung der angefochtenen Einladungen als Verwaltungsakt hätte erfolgen müssen?“
Ein Antwort blieb das Jobcenter jedoch schuldig. Aus diesem Grund erhob der Betroffene eine Klage beim Sozialgericht. Dabei vertritt der Kläger die Meinung, dass der Meldezweck in den Einladungen zu schwammig formuliert sind, so dass Eingeladene nicht einschätzen könnten, ob der Termin beim Arbeitsvermittler zur Findung oder Besserung von Jobchancen geeignet sind. Zudem würden in den Termineinladungen der Jobcenter keine der gesetzlich vorgesehenen Meldezwecke genannt. Somit würde das Jobcenter Nürnberg-Stadt „seine Kompetenzen überschreiten“ und den Freiheitsanspruch des Bürgers missachten. Fraglich sei auch die Praxis, derartige Termine mit einer Strafandrohung zu belegen, ohne ihnen vorher im Rahmen einer rechtsstaatlich gebotenen Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, um z.B. Terminwünsche oder generell Wünsche zum Inhalt der Vermittlungstätigkeit des Jobcenters zu äußern. Somit werden Hartz IV Bezieher zum Objekt und der Jobcenter-Mitarbeiter könne „nach Lust und Laune“ Einladungen verschicken.
Die Verhandlung findet am 14. März im Sozialgericht Nürnberg, Weintraubengasse 1, Sitzungssaal 4, Zi. 58, 2. Stock statt. Ausdrücklich wird um solidarische Begleitung und Prozessbeobachter des Termins gebeten. (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nichtige-jobcenter-einladungen-9001327.php

Sonntag, 24. Februar 2013

Freiheit!

Betrachten wir allein das Wort "Freiheit", so stoßen wir auf eine sehr interessante Eigenschaft. Dieses Wort wird durch seine Mehrzahl eingeschränkt, denn Freiheiten sind nur dann nötig, wenn die Freiheit selbst nicht gewährt wird.

Um es gleich vorneweg zu nehmen: Es gibt nur eine legitime Einschränkung der eigenen Freiheit, und diese ist dort, wo die Freiheit eines Anderen beginnt, oder, um ein altmodisches Wort zu benutzen, die des Nächsten. Diese Einschränkung erfolgt aus Respekt, nicht aus Zwang. Werden hingegen Freiheiten gewährt, und sei es im Grundgesetz oder einer wahrhaftigen Verfassung, dann heißt das, daß die Freiheit beschränkt wird. Ein bißchen frei ist jedoch wie ein bißchen schwanger: man ist es entweder ganz oder gar nicht.

Die BRD, die sich so gerne als "freiester Staat auf deutschem Boden" bezeichnet, gewährt wohlweislich nur Freiheiten, aber keine Freiheit. Deshalb, weil es nur Freiheiten sind, ist dieser Staat ein Unterdrückungsstaat.

Beginnen wir gleich mit dem richtigen Thema: Waffen. Nach den Weisheiten, die uns die Medien aufschwatzen, bedeuten frei verkäufliche Waffen Mord und Totschlag. Allerdings waren Waffen während des größten Teils der Menschheitsgeschichte frei verfügbar, ohne daß sich unsere Vorfahren im kollektiven Blutrausch selbst ausgelöscht haben. Jetzt kommt das Argument, daß es weitaus schwerer ist, mehrere Menschen mit einem Steinbeil zu erschlagen, als mit einer Pistole zu erschießen. Das ist in der Theorie richtig, aber haben Sie schon einmal mit einer Pistole geschossen? Vergessen Sie Hollywood, dort schlagen die Schauspieler einen Salto und treffen trotzdem auf 20 Meter. In aller Ruhe zielen, mit aufgelegter Waffe, auf zehn Meter - ich habe bei der Bundeswehr oft genug daneben geschossen. Das Steinbeil hat keine Ladehemmung, es spritzt Blut, damit kann man durchaus eine Gruppe Menschen niedermetzeln. Vor allem Schulkinder...

Und dann zückt die Lehrerin ihren Revolver und schießt den Amokläufer über den Haufen. Ach so, nein, die Lehrerin ist ja unbewaffnet. Die bekommt ebenfalls den Schädel gespalten.

Amok laufen, unschuldige Mitmenschen niedermetzeln, das geht mit allem. Die Waffen, uns vor den bösen Jungs zu schützen, werden uns systematisch verweigert. Die bösen Jungs halten sich da nicht dran, die haben ihre illegalen Waffen und benutzen sie gerne. Statt Freiheit haben wir ein "Gewaltmonopol" des Staates. Dies besagt, daß der Staat sich ermächtigt sieht, jederzeit und gegen jedermann Gewalt anzuwenden, so er das für nötig erachtet. Wenn also ein Revierleiter der Polizei einen gefesselten 15jährigen zusammenschlägt, übt er nur das Gewaltmonopol des Staates aus. Die Kollegen im Gewaltmonopol, Richter und Staatsanwälte, begründen gerne, daß er an Leib und Leben bedroht war.

Der Begriff "Schutzmann" für Polizist ist aus der Mode gekommen. Als Beschützer tauchen die Polizisten nur noch selten auf, allenfalls nachdem eine Tat geschehen ist, wird ein Protokoll angefertigt. Wenn die Polizei Ihre Tür eintritt, Ihren Kanarienvogel über den Haufen schießt und Sie krankenhausreif prügelt, weil sie die Hausnummer verwechselt hat ("Zahlendreher"), dann wissen Sie, wie weit Ihre persönlichen Freiheiten gehen und was für eine großartige Sache das Gewaltmonopol des Staates ist. Und wenn Sie Widerstand leisten, werden Sie auch noch vor Gericht gezerrt und verurteilt, denn gegen das Gewaltmonopol des Staates ist Widerstand verboten.

Im zweiten Zusatz der US-Verfassung, in dem das Recht verbrieft ist, Waffen zu tragen, wird explizit ausgeführt, gegen wen diese Waffen gerichtet sind: Falls ein US-Regime versucht, die eigene Bevölkerung zu unterdrücken, soll diese eine Miliz formen und diese Regierung stürzen. Allzu ernst dürfen diese Worte jedoch nicht genommen werden, denn als sich tatsächlich Teile der US-Bevölkerung als unterdrückt gefühlt und eine Miliz geformt haben, ließ Abraham Lincoln die Armee ausrücken, die Befreiungskämpfer zusammenschießen und deren Land großflächig verwüsten. Das Land der Freien und die Heimstatt der Tapferen führte bereits damals einen erbarmungslosen Krieg gegen die Zivilbevölkerung.

Noch zu meiner Bundeswehrzeit, 1978, bestand die Ausrüstung eines Soldaten aus dem Sturmgewehr, dem Stahlhelm und Kleinigkeiten wie ABC-Schutzmaske, Klappspaten und Verbandspäckchen. Natürlich hatte die Armee Panzer, Kanonen, Flugzeuge, doch der zivile Milizsoldat konnte auf der Basis Mann gegen Mann noch mithalten. Heute verfügt das Militär über Splitterschutzwesten und Nachtsichtgeräte, über Gefechtsfeldkommunikation und Lagecomputer. Dagegen kann keine Miliz mithalten, vor allem, wenn das Militär auch noch über die Todesflieger verfügt, die ferngesteuerten Drohnen, die den Tod zum Computerspiel werden lassen.

Das Unterdrückungs- und Vernichtungspotential des Staates gegenüber der eigenen Bevölkerung ist enorm gewachsen und es wird immer weiter ausgebaut. Die Elektrozäune fehlen, und noch haben die Wachen keinen Schießbefehl, trotzdem wird der ach so freie Deutsche heute intensiver überwacht als so mancher Insasse eines Konzentrationslagers. Wobei es in Großbritannien noch schlimmer ist, da ist Orwells Totalüberwachung schon weitgehend umgesetzt. Dabei sollte die Würde des Menschen unantastbar sein, sagt das Grundgesetz.

Wir haben Rede-, Meinungs- und Informationsfreiheit, laut Grundgesetz, doch diese werden allesamt eingeschränkt, unter Gesetzesvorbehalt gestellt. Jede Einschränkung der Freiheit hebt die Freiheit jedoch vollständig auf, beendet die Selbstbestimmung und führt zur Unterdrückung. Ich habe auf dem Gefängnishof die Freiheit, im oder gegen den Uhrzeigersinn zu laufen, doch kein Mensch würde mich deshalb als frei bezeichnen.

Wo es einstmals ein Propagandaministerium gegeben hatte, haben wir heute deren vierzehn, plus das Bundeskanzleramt, als Leit- und Koordinierungsstelle. Es bleibt uns überlassen, ob wir die Aktuelle Kamera ("ARD-Tagesschau") oder den Schwarzen Kanal ("ZDF-Heute") anschauen, der Tenor der Nachrichten und damit die Propaganda ist überall gleich. Unabhängige Informationen jenseits des Propagandageflechts sind schwer zu erhalten. Was hier als Freiheit bezeichnet wird, ist Informations-Sklaverei, ist fortwährende Indoktrination, ist der unablässige Versuch, den Menschen die Fähigkeit des Denkens zu nehmen und diese durch vorgefertigte Meinungen zu ersetzen.

Zu Zeiten der Monarchie gab es den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung. Das bedeutete allerdings nicht, daß der Herrscher nicht kritisiert werden durfte. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen berechtigter Kritik und böswilliger Verunglimpfung, wobei schwache Monarchen diese Grenze anders gezogen haben als selbstsichere, von der Qualität ihrer Regierung überzeugte. Der Monarch war der Souverän jenes damaligen Staates.

Der heutige Souverän ist das Volk, denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Dennoch spielen sich die Volksvertreter als kleine Majestäten auf, die überall mitbestimmen wollen und sich selbst als erhaben gegen jede Kritik fühlen. Gedacht waren diese Vertreter einmal als die Anwälte des Volkes, gewählt und mit Macht versehen, um das Volk zu beschützen. Doch im Lauf der Jahre ist daraus eine eigene Kaste geworden, die sich über das Volk erhoben hat, es in Unmündigkeit hält und unterdrückt.

Freiheit? Sie haben noch nicht einmal die Freiheit zu entscheiden, wer Sie vertreten soll! Sie dürfen nur Parteifunktionäre auf Listen ankreuzen, auf die sich Parteifunktionäre gegenseitig gesetzt haben. Und was diese Parteifunktionäre Ihnen vor der Wahl versprechen, wird nach der Wahl nicht gehalten, denn da regieren plötzlich "Koalitionszwänge", also die Absprachen der Parteifunktionäre untereinander.

Was uns gegenüber als Demokratie ausgegeben wird, ist die Herrschaft der Parteifunktionäre auch gegen den erklärten Willen des Volkes. Das deutsche Volk wollte keinen Euro, aber dafür die Glühbirnen behalten, das deutsche Volk wollte keine EU-Verfassung, keinen Vertrag von Lissabon, keinen ESM, keine Bankenrettung. Das deutsche Volk will keine Zuwanderung, die nur die Löhne im Lande drückt. Dafür will das deutsche Volk Ehrlichkeit, auch in den Kriminalstatistiken.

Der totale Meinungsterror ist kein Produkt einer Diktatur, sondern das Ergebnis einer Demokratie. Friedrich der Große hatte es nicht nötig, sein Volk zu verhetzen, der Zar nicht und Ludwig XIV. von Frankreich auch nicht. Volksverhetzung zu Propagandazwecken ist eine britische Erfindung, die in den USA perfektioniert wurde. In einer Demokratie ist in der Regel alles käuflich, von der öffentlichen Meinung bis hin zu den Parlamentariern und der Regierung.

Eine Zeitung ist auf ihre Anzeigekunden angewiesen, entziehen diese dem Blatt ihre Gunst, weil dieses die falsche Meinung veröffentlicht hat, bricht die Zeitung in die Knie. Das private, werbefinanzierte Fernsehen steht unter der gleichen Knute. In den USA kosten Wahlkämpfe Unsummen, dort ist offensichtlich, daß derjenige, der für dieses Geld gewählt wurde, eine Gegenleistung zu liefern hat. In Merkeldeutschland findet das alles ein wenig subtiler statt, hinter den Kulissen.

Wer den Kapitän-Tüttelbek-Demokratie-Preis, dotiert mit 50.000 Euro, entgegennimmt, weiß genau, daß er dafür etwas leisten muß. Und wer als Finanzminister hofft, daß er nach seiner Amtszeit bei Banken und Versicherungen gut bezahlte Vorträge halten darf, der sollte in seiner Amtszeit ein offenes Ohr für die Anliegen der Banken und Versicherungen haben. Der Parteifunktionär Kurt Habenix ist für weitaus geringere Summen zu haben als ein Güldehart Baron von Reichenstein, das bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Die Demokraten verkaufen jedoch nicht nur sich selbst, sondern auch die Freiheit des Volkes. Haben die Demokraten erst einmal die Steuertöpfe gekapert, dann wird daraus ihr Programm finanziert, gegen den Willen des Volkes. Dann gibt es eben Geld für Krötenwanderwege, dann wird mit Kohlendioxid argumentiert, dann werden überall Gefahren abgewehrt, die es vorher nie gegeben hatte. Und alles braucht Geld, mehr Geld, noch mehr Geld. Der einfache Steuerbürger muß für Joch und Knute, die ihn knechten, teuer bezahlen.

Freiheit beginnt im Denken, und deshalb muß eine Regierung, die dem Volk die Freiheit einschränken und damit wegnehmen will, immer Denkverbote installieren. In den steinzeitlichen Stammesgesellschaften haben das Tabu, das gemeinsame Totem, die Denkvorschrift noch den Zusammenhalt gefördert, doch schon in den frühen Staaten wurde das Denkverbot als Herrschaftsinstrument benutzt. Ob nun Marduk oder Ammun-Ra, ob Zeus oder Baal-Mammon, wer zum jeweiligen Staatsvolk gehören wollte, hatte zu glauben, was über den Staatsgott verkündet wurde und das zu tun, was die Priester als göttlichen Befehl verbreiteten.

Im Mittelalter galten die Dogmen der Kirche als unumstößlich, als letzte, unwiderlegbare Wahrheit. Wer das Offenkundige zu leugnen wagte, stellte sich gegen die Kirche, gegen den König und gegen Gott. Damit war er dem Bannspruch verfallen und mußte ausgemerzt werden, auf daß seine Lehren nicht die Seelen der Gläubigen vergifteten und auf Abwege führten. Diese Gläubige hatten zu bezahlen, den Zehnten an den Fürsten, den Zehnten an die Kirche, und sie hatten zu arbeiten, unentgeltlich, für Thron und Altar. Das bestimmte die göttliche Ordnung, dem durfte sich keiner widersetzten.

In der Gegenwart haben wir Deutsche den Holocaust, die Erbsünde, aus der sich die Staatlichkeit der BRD ableitet und die folglich nicht angezweifelt werden darf. Jede Behauptung, und sei sie noch so abstrus, hat akzeptiert zu werden, denn wer leugnet, stellt die göttliche Ordnung und vor allem den Staat in Frage. Die Sonne umkreist die Erde und Kinder haften für ihre Eltern, uneingeschränkt, bis ans Ende aller Tage. Unschuldsbehauptungen sind Ketzerei und als solche ebenfalls strafbar. Der Versuch, mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zu argumentieren, ist Blasphemie und wiederum strafbar.

Staatsanwälte und Richter haben keine Ahnung von Naturwissenschaften, deshalb stellt es sie zufrieden, die Naturgesetze einfach zu verbieten. Was nicht sein darf, kann auch nicht sein, fertig. Die Forderung, dies zu beweisen, ist natürlich strafbar.

Geht von freien Gedanken wirklich eine so große Gefahr aus, daß es einer Einweihung bedarf, einer Lizenz, frei zu denken? Erhalten wir die Lizenz dazu in einer Freimaurer-Loge, bei der Kirche, in einer Partei? Oder ist die dort erteilte Lizenz in Wahrheit das Produkt einer Gehirnwäsche, einer Beschneidung der Gedanken, die es dem Betreffenden verunmöglicht, die lizenzierte Freiheit auch wirklich zu nutzen?

Freiheit gibt es nicht umsonst, die muß ständig erarbeitet werden. Wie viele Menschen sind zu dieser ständigen Arbeit bereit, wo es doch so viel bequemer ist, in Unfreiheit dahinzudämmern? Wer seine Freiheiten nutzt, anstatt die Freiheit anzustreben, spart Energie für andere Zwecke, für vergnügliche Zwecke. Das gilt auch in der Umkehrung: Wer seine Energie für sonstige Zwecke vergeudet, dem fehlt sie, um die Freiheit anzustreben und letztlich zu erlangen.

Das Hamsterrad wurde für diese Zwecke erschaffen. Die Bauern haben zu arbeiten, damit die Priester zum Lobe Gottes beten können. Die Bauern haben zu arbeiten, damit der König eine Armee ins Feld stellen kann, um andere Könige und deren Armeen zum Lobe Gottes oder zum Wohl der königlichen Schatzkammern abzuschlachten. Und Sie haben heute zu arbeiten, damit der Staat seine Gängelungsbeamten bezahlen kann, die Frauenbeauftragten, die Integrationsbeauftragten und die Gleichstellungsbeauftragten.

Dank des Hamsterrades sind Sie abends müde, Sie denken nicht darüber nach, was Aktuelle Kamera und der Schwarze Kanal berichten, Sie lassen sich von den Politikern in den Talkshows berieseln, ohne Kritik zu äußern, ohne auch nur daran zu denken, das Gesagte mit dem zu vergleichen, was diese Leute gestern, vor einem Jahr oder vor den Wahlen gesagt haben.

Wer nicht denkt, ist ein fügsamer Untertan, und ein fügsamer Untertan kann ohne Mühe beherrscht werden. Das dumme Volk ist gegen Nazis, ohne zu merken, daß sie allüberall zu Nazis erklärt werden. Das dumme Volk denkt nicht über das nach, was ihm vorgesetzt wird, gestern war die Kernkraft noch unverzichtbar, heute ist sie absolut überflüssig. Dem dummen Volk kann man einreden, die Stärke einer Volkswirtschaft drückt sich in den Kursen der Aktien aus und nicht in den Löhnen der Arbeiter.

Die Freiheit gewöhnlicher Menschen mißfällt vor allem jenen, die sich ihre eigenen Freiheiten mühselig erworben haben. Freiheiten - nicht Freiheit. Ob nun Loge, Kirche oder Partei, wo immer die Hierarchie gestützt werden will, kann sie keine Freiheit gewähren, sondern nur Freiheiten. Hierarchie - wörtlich übersetzt, die Herrschaft der Priester. Hohepriester, Oberpriester, Priester, Tempeldiener und die Gläubigen, die für alles aufkommen müssen. Der Tempeldiener hat beschränkte Macht über die Gläubigen, schuldet aber den Priestern unbedingten Gehorsam. Die Priester gehorchen den Oberpriestern, die wiederum dem Hohepriester. Ist der wenigstens frei? Nein, denn auch er ist der Gefangene seiner Macht, er wird von den Oberpriestern beäugt und beurteilt, ein Fehler, und der gerade noch großmächtige Hohepriester hat sein Amt und sein Leben verwirkt.

Der Bauer, der von seiner Hände Arbeit lebt, den Früchten seines Feldes und den Erträgen seiner Tiere, der ist freier als der Hohepriester. Dafür ist er der Trockenheit und den Heuschrecken, der Viehseuche und den Naturkatastrophen ausgeliefert, dem Willen der Götter. Dafür bezahlt er seine Tempelsteuer, und schon ist er wieder abhängig. Der moderne Bauer bezahlt ebenfalls Tempelsteuern, nur heißen diese Kreditzinsen. Der Traktor gehört der Bank, der Mähdrescher gehört der Bank...

Die völlige Freiheit ist eine Illusion, wir gehen immer irgendwelche Abhängigkeiten ein. Wir können nur darauf achten, daß wir die Mehrzahl dieser Abhängigkeiten freiwillig eingegangen sind. Einige Abhängigkeiten sind von der Natur vorgegeben, wir als Kinder sind unseren Eltern verpflichtet, und wir als Eltern unseren Kindern. Beruf und Arbeitgeber können wir hoffentlich wählen, auch den Wohnort, wie wir uns kleiden, was wir essen. Was auch immer wir wählen, wir beschränken damit unsere Freiheit, zu Gunsten des menschlichen Zusammenlebens. Meine Leser erwarten den nächsten Tageskommentar, den nächsten Pranger. Ich habe mich entschieden, diese Texte zu schreiben, es war meine freie Entscheidung. Ich kann sie ändern, wenn ich will, doch solange ich das nicht will, ist daraus eine Verpflichtung geworden.

Freiheit beginnt mit der Gedankenfreiheit. Wir leben im freiesten Staat auf deutschem Boden, doch das ist nicht das Verdienst dieses Staates. Der Staat will uns diese Freiheit nehmen, indem er das Internet zensiert, indem Verweise auf unliebsame Quellen sanktioniert werden. Wo dieser Staat keine Bücher verbrennen kann, versucht er, die Informationen zu unterdrücken. Hier ist ein Kampf entbrannt, und jeder Rechner, der mit dem Internet verbunden ist, erschließt Informationen, die jedes Dogma in Frage stellen, die das berichten und aufzeigen, was der Staat nicht haben möchte.

Der Staat? Ist die BRD, ist die Besatzer-Republik Deutschland, ein wirklicher Staat? In einer Beziehung ist sie das ganz sicher: Sie ist die Institution, die uns die Freiheit nimmt, um uns Freiheiten zu gewähren. Sie ist das Joch, das uns beugt, die Knute, die uns schlägt. Sie ist der Räuber, der Parasit, der unsere Arbeit besteuert, um damit die Hobbys der Volldemokraten zu finanzieren, sei es die EU, sei es die Bankenrettung, sei es Israel, seien es die Auslandseinsätze der Bundeswehr, seien es Krötenwanderwege oder die Klimawandel-Religion.

Die herrschende Schicht der Parteifunktionäre sieht, wie das Chaos, das sie angerichtet haben, sich immer weiter auswächst und sie zu verschlingen droht. Der staatliche Irrsinn hat Methode, soll die Funktionäre noch ein paar Monate, ein paar Wochen länger in den Dienstwagen halten und ihnen Zugang zum Kanzlerairbus verschaffen. Das Mittel der Wahl ist noch mehr Propaganda, noch mehr Indoktrination, noch mehr Schuld und Erbsünde, noch mehr Kampf gegen Rechts. Wir erleben mehr Überwachung, mehr Gängelung, mehr unsinnige Steuern.

Nicht nur wir, es passiert weltweit. Der Hintergrund trägt einen einfachen Namen: Zinsen. Wer alles Geld der Welt an sich gerafft hat, der kassiert von allen Menschen die Zinsen für ihre Schulden. Doch jene Kreditherren sind zu wenige, um die Welt wirklich auf Dauer zu beherrschen, denn der Wunsch nach Freiheit ist stark, und er wächst mit jeder weiteren Stufe der Knechtschaft. Es geht lange gut, wir haben fast 70 Jahre durchgehalten. Die Freiheiten werden langsam als Beschränkungen wahrgenommen, als eine Form der Sklaverei, durch die uns die Freiheit versagt worden ist.

Die Herrschaft des Geldes hat die Unfähigen nach oben gespült, und die Herrschaft der Unfähigen wird schließlich zusammenbrechen, weil diese Herrscher nicht fähig sind, sich anzupassen. Die Strategie der Ausbeutung durch Schuld und Schulden hat wunderbar funktioniert, doch sie ist an ihre Grenzen gestoßen. Der Wirt blutet aus, und mit ihm stirbt der Parasit. Was bald folgt, sind schwere Zeiten, die wir uns nicht gewünscht haben. Es wird mühsam, und bei allem Leid gibt es nur ein einziges Geschenk, das dieses Leid jedoch wert ist:

F R E I H E I T !

© Michael Winkler

Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Pranger/130213.html

Donnerstag, 21. Februar 2013

Hartz IV Bezieher sollen Pferdefleisch essen?

Pferdefleisch-Skandal weitet sich zum Hartz IV Skandal aus
21.02.2013
In zahlreichen europäischen Ländern und auch in Deutschland waren in den letzten Wochen in einigen Millionen Fertiglebensmitteln Spuren von Pferdefleisch gefunden worden. Supermärkte wie Aldi, Lidl oder der Tiefkühl-Heimlieferservice Eismann haben viele Produkte aus dem Handel genommen, darunter Tiefkühllasagne, Tortelini, Gulasch oder Ravioli. Verbraucher zeigten sich schockiert und Verbraucherverbände fordern bessere Kontrollen und eine schonungslose Aufklärung. Soweit, so gut.
Im Rahmen der Debatte hat sich nun auch der CDU Bundestagsabgeordnete und Entwicklungsexperte Hartwig Fischer eine schier unglaubliche Forderung aufgestellt. Statt die Produkte zu entsorgen, sollten diese an die Tafeln ausgeliefert werden."Es handelt sich bei den in Deutschland gefundenen Artikeln um qualitativ hochwertige und nicht gesundheitsgefährdende Lebensmittel", sagte der CDU-Entwicklungspolitiker in einem Interview.
Die aus dem Verkauf genommenen Produkte mit Pferdefleisch sollten seiner Meinung nach neu deklariert und Organisationen wie den Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Nahrungsmittelindustrie solle daher Maßnahmen hierfür in die Wege leiten. Weil der geringe Hartz IV Regelsatz vor allem in Familien nicht ausreicht, um eine vollwertige Mahlzeit jeden Tag zu garantieren, sind vor allem Hartz IV Bezieher oder verarmte Rentner "Kunden" der Tafeln.
Wir meinen: Der Vorschlag zeigt mal wieder eindringlich, welche Grundhaltung einige Politiker in Deutschland einnehmen. Das was unverkäuflich und von vielen Menschen als "nicht akzeptabel" angesehen wird, sollen die Menschen zum Fraß vorgesetzt bekommen. Besucher der Tafeln sollen demnach den Müll dieser Gesellschaft entsorgen. (sb)

Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-sollen-pferdefleisch-essen-9001318.php

Hartz IV: Wer keine Prügel mag wird sanktioniert

Wer sich nicht verprügeln lassen will, wird sanktioniert: Leipziger Verkehrsbetriebe und Jobcenter Leipzig setzen Hartz IV Bezieher als Sicherheitsleute ein
20.02.2013
Übergriffe in Bus und Bahn? Randalierende Fahrgäste trotz Kamera? Kaputte und beschmierte Wagen? – Alles wird besser, denn wir haben jetzt ein unerschöpfliches Arsenal an Billig-Arbeitskräften: Man nehme einen Hartz IV Bezieher und stecke ihn in einen AGH-Lehrgang. Dort lernt er unter anderem , wie man sich in der Öffentlichkeit bewegt und beruhigend auf renitente Fahrgäste einwirkt. Dass viele Fahrgäste gar nicht aufmucken würden, wenn man bürgerfreundliche Fahrpreise und überschaubare Tarife hätte, wird nicht erwähnt aber das ist auch nicht die Hauptsache. Hauptsache ist, daß ein Ventil vorhanden ist und das Ventil heißt „Mobilitäts-Service“.
Sich anpöbeln und beleidigen lassen
Diese Mitarbeiter dürfen sechs Stunden mit täglich mit Bus oder Straßenbahn fahren, sich beleidigen und anpöbeln lassen und geraten vielleicht auch mal in eine Schlägerei, wenn sie Pech haben. Und Pech haben kann man zu jeder Tageszeit. Dafür gibt es ein sogenanntes Deeskalationstraining : Abstand halten, beruhigend einwirken und immer lächeln. Wenn es wirklich eng wird, dann zückt man sein Diensthandy und ruft Hilfe, vorausgesetzt, der Angreifer lässt das arme Würstchen in Uni form auch in aller Gemütsruhe telefonieren und wartet dann ab bis die Polizei mit dem erhobenen Zeigefinger kommt.
Ich darf beruhigen , - man ist immer zu zweit, meistens eine Dame und ein Herr zusammen.Also muß man dann nicht nur auf seine eigenen Knochen achtgeben sondern auch seiner Kollegin zu Hilfe kommen, wenn es Ernst wird. Aber nicht das gleichzeitige Anrufen mit dem Diensthandy vergessen! Wer es nicht glauben möchte : einfach mal nach „Übergriffe in Bus und Bahn, Leipzig“ googeln. Von Anpöbeln, Bespucken bis zum Krankenhausreif-Schlagen, - das volle Programm. Trotz Wagenkamera und Dauerlächeln...
Hatte ich nicht vorhin eine Uniform erwähnt? Ja, die gibt es, sogar passend und eigentlich sehr schick. Wenn da nur nicht das kleine Problem mit den Schuhen wäre. Diese sollten eine dunkle Farbe haben und dürfen selbst gekauft werden wenn man leider gerade keine passenden auf Vorrat hat. Denn die Schuhe stellt die Firma nicht. Dafür werden aber Sonnenbrillen verboten, die sehen nach Auffassung des Unternehmens unseriös aus , es sei denn, man hat vom Arzt einen Attest. Was aber nicht unseriös ist: Man muß einen Dienstausweis mit Foto und vollständig ausgeschriebenen Namen gut sichtbar an der Kleidung tragen, damit jeder sofort weiß daß es sich bei dem Betreffenden um einen ALG-II-Menschen handelt und derselbige auch wie ein solcher behandelt werden darf .
Denn in Leipzig ist es üblich, daß zu dieser „Maßnahme mit Mehraufwand-Entschädigung“ nur ALG-II- Empfänger hinzugezogen werden. Ich darf aber bezweifeln ob es einer altgedienten Bürotante von Personalbüro oder Projekt-leitung gefallen würde, wenn man sie mit „ Hartz-4-Schlampe „ ansprechen würde. Eine öffentliche Herabwürdigung Arbeitsloser wird also billigend in Kauf genommen . – Noch krimineller geht es nicht ? – Doch ! – Zum Beispiel – ein zurechtgewiesener Fahrgast liest und merkt sich den Namen. Dann kann er sich ohne Weiteres per Meldeamt (unter einem Vorwand...suche alten Schulfreund...) die Anschrift erfragen. Dem Meldeamt ist nämlich der Begriff Datenschutz völlig unbekannt sofern mit einer Auskunft Geld verdient werden kann.
...Und dann steht eines Tages ein schlecht gelaunter Mensch vor der Tür und schwingt die Fäuste. Bedauerlich nur, wenn gerade kein Diensthandy in Reichweite ist und man überhaupt nicht lächeln mag...
Kommen wir nun zu etwas erfreulichem : Ein Teil der Belegschaft wird auch als Begleitservice eingesetzt. Mit einem zweitägigem Kurs in Erster Hilfe und Umgang mit Behinderten ist man in der Lage, auf Wunsch ältere und / oder behinderte Bürger zu Behörden- oder Arztgängen vor der Wohnung abzuholen und zu begleiten. Ich spreche hier ausdrücklich von dem Begriff vor der Wohnung, das ist kein Druckfehler , denn der Begleitservice darf die Wohnung nicht betreten. Wie ein Behinderter oder älterer Bürger dann aus Sessel oder Bett zu Rollstuhl, Gehhilfe oder Rollator kommt ist seine Sache und wenn er auch vor meinen Augen umkippt. Wie er in den Mantel kommt darf mich auch nichts angehen, ich muß im Treppenhaus warten!
Ist aber alles glücklich und ohne weitere Knochenbrüche abgelaufen möchte sich vielleicht der Eine oder der Andere etwas erkenntlich zeigen, aber diese freundliche Geste muß ich ablehnen, denn ich darf als Begleitservice nichts annehmen, nicht einmal unterwegs einen Kaffee oder ein Brötchen. Und weil die Obrigkeit von Haus aus mißtraisch ist werden die „ Mobil-Mitarbeiter“ auch schön kontrolliert. Das ist recht einfach, denn jeder hat seinen Dienstplan mit zugewiesener Kursnummer . Linie und Uhrzeit.
1,40 Euro pro Stunde fürs Prügeln lassen
Habe ich etwas vergessen ? – Ja, den Lohn ! Also, das ist wirklich fürstlich! Ganze 1.40 € kann man maximal pro Stunde verdienen, aber Abzüge sind auch da noch möglich. Dafür darf man sich aber auch wie schon gesagt, anpöbeln, verprügeln und auch sonst gern bevormunden lassen wo immer es auch geht. Hat man aber erst einmal das ganze perverse Spiel durchschaut und keine Lust mehr, sich unkontrollierbaren Gefahren auszusetzen dann erfolgt vom Jobcenter (in diesem Falle Leipzig) umgehend eine Sanktionsandrohung.
Hier arbeiten – wie nicht anders zu erwarten – Leistungsträger und (in meinem Falle) LVB/ LAB Hand in Hand zusammen. Nun kann man sich natürlich fragen: Warum bezahlt man die Leute nicht einfach ordentlich und stellt sie fest ein? Die Antwort ist ganz einfach: Dafür ist kein Geld da, obwohl das Jobcenter Leipzig im Jahre 2012 bewilligte sagenhafte 10 Millionen Euro, gedacht für
Arbeitsbeschaffung und Ausbildung, nicht abgerufen hatte und somit verfallen ließ. (auch bei GOOGLE zu finden und nachzulesen)
Im Übrigen ist im SGB II unter § 16. Absatz 3 klar und deutlich geregelt , daß auch bei einer Maßnahme mit Mehraufwandentschädigung vor Beginn dieser Maßnahme von dem zuständigen Sachbearbeiter auf mögliche Gefahren hingewiesen werden muß. Bei mir war dies nicht der Fall und ich gehe davon aus , daß die Sachbearbeiter ihre eigenen Gesetze nicht kennen. Wer kommt nun eigentlich auf die Idee , ALG-II-Empfänger als Kanonenfutter und Blitzableiter zu mißbrauchen und sie potentieller Gefahr für Leib und Leben auszusetzen? (Thomas Schirmer, Leipzig)

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wer-keine-pruegel-mag-wird-sanktioniert-9001316.php

Freitag, 8. Februar 2013

Hartz IV: Arbeitsagentur vermittelt ins Bordell

Augsburg. Eine junge Augsburgerin staunte nicht schlecht, als sie den Brief der Arbeitsagentur öffnete. Der 19Jährigen Erwerbslosen wurde eine Arbeitsstelle in einem Bordell angeboten. Die Agentur für Arbeit in Augsburg spricht von einem "Versehen".
Dass Behörden in Billigjobs ala Zeitarbeit vermitteln und sich bei der individuellen Förderung des Einzeln kaum oder überhaupt nicht ins Zeug legen, kann mittlerweile als traurige Normalität angesehen werden. Doch was eine junge Frau aus Augsburg erlebte, entbehrt jeglichem Anstand. Die Arbeitsagentur bot der Arbeitssuchenden eine Stelle in einem Bordell an.
Am Anfang freute sich Christine H. (Name geändert) über den Brief von der Arbeitsagentur. Schließlich bemüht sie sich schon lange um einen Job. Seit November letzten Jahres sucht die ausgebildete Hauswirtschafterin einen Arbeitsplatz. Alle Bewerbungen scheiterten bislang. Als sie aber das Arbeitsangebot genauer durchlas, war sie geschockt. Tatsächlich sollte sie als Servicekraft in einem stadtbekannten Großbordell arbeiten. „Ich war total entsetzt„, erzählt sie gegenüber der "Augsburger Allgemeinen": „Meine Mutter hat sogar geschrien, als sie den Brief gesehen hat.„ Verständlich. Welche Eltern wollen schon, dass die eigenen Kinder in einem Sex Club arbeiten?
Weiterhin stand in dem Schreiben, dass ein "ansprechendes Auftreten" eine Grundvoraussetzung sei. Ferner solle sie 42 Stunden arbeiten. Die Kernzeiten waren in der Nacht und am Wochenende. In dem Bordell sollte die junge Frau die Freier an der Theke bedienen. Das bedeutet Nacht für Nacht sexistische Anmachen der untersten Schublade.
Der einzige Weg, um eine Sanktion zu vermeiden, war dann der Schritt an die Öffentlichkeit. „Ich kann das einfach nicht verstehen. Ich habe doch einen anständigen Job als Hauswirtschafterin gesucht„, sagt sie der Zeitung. Und „nicht an einer Theke in einem Bordell".
Als dann die Presse anfragte, "bedauert" die Augsburger Agentur für Arbeit die Vermittlung in den Sex Club. Es sei ein Versehen, wie der Geschäftsführer Roland Fürst betonte. Die offene Arbeitsstelle sei von dem Betreiber des Bordells der Arbeitsagentur gemeldet worden. Grundsätzlich wolle man Stellen als Prostituierte nicht an die "Kunden" weitergeben. Zwar hatte man das Arbeitsangebot geprüft, diese Prüfung belief sich aber nur auf die Solvenz des Bordells. Im letzten Jahr sei der Club zahlungsunfähig gewesen. Nun aber sei die Situation wieder besser und aus diesem Grund habe man dann die Stelle auch vermitteln wollen.
Obwohl das Großbordell stadtweit bekannt ist, sei es der Arbeitsagentur angeblich nicht bewusst gewesen, "dass es sich um einen Betrieb handelt, der dem Rotlichtmilieu zuzuordnen ist„, erklärte der Geschäftsführer Fürst. Etwas widersprüchlich gab Fürst dann aber zu Protokoll, dass sich die Arbeitsagentur entschied, zunächst mit den Bewerbern persönlich oder telefonisch zu besprechen, ob ein Interesse besteht, auch an der Theke in einem sog. FKK Club zu arbeiten. Erst danach sollte das Jobangebot zugestellt werden, so Fürst. Eben jene Vorgehensweise war in dem beschriebenen Fall aber nicht geschehen. Hier sei ein Fehler passiert, beteuert Fürst. Künftig wolle man deshalb "offene Stellen genauer prüfen".
Christine H. muss nun erst mal den Schock verdauen. Durch den Schritt an die Öffentlichkeit wird ihr nun erst einmal eine Sanktion erspart bleiben. "Betroffene sollten sich immer an die Öffentlichkeit wenden, wenn sie derart mies behandelt werden", rät Sebastian Bertram. "Wir konnten schon oft beobachten, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen schnell einen Rückzieher machen, wenn die Öffentlichkeit von den Schweinereien erfährt". Dass was sich die Arbeitsagentur in Augsburg leistete, nennt Bertram "zutiefst menschenverachtend". Schließlich würde der Behördenleiter "seine eigene Tochter auch nicht in ein Bordell vermitteln." (wm)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-arbeitsagentur-vermittelt-ins-bordell-9001309.php

Montag, 4. Februar 2013

Klo Mann oder Hartz IV Sanktion

BA-Chef Alt bei Maischberger: "nur Jobangebote, die zu den Menschen passen". Jobcenter Harz: Ingenieur verweigert Klo Mann-Job: 60% Hartz IV Leistungskürzung. Sozialgericht Magdeburg: Verhandlungs-Termin abgesagt, Eilklage verschollen
04.02.2013
Ob Heinrich Alt, Chef der Bundesagentur für Arbeit, recht hat oder Dirk Michelmann, Chef des Jobcenters Harz, das sollte Ende Januar Richter Hausmann, Vorsitzender der 15. Kammer beim Sozialgericht Magdeburg im Verhandlungstermin klären. Zu entscheiden war im Eilverfahren, ob Sanktionen und Leistungskürzungen um jeweils 30 % für einen aufstockenden Kleinunternehmer und seine mitarbeitende Ehefrau rechtmäßig waren. Drei Tage vor dem Gerichtstermin toppt das Jobcenter seine Schikanen noch mit zusätzlicher 60 %-Leistungskürzung. Dabei ging es um die Weigerung, sich als Klo Mann auf dem Weihnachtsmarkt dem Gespött in einer 20.000-Seelen-Gemeinde auszusetzen und obendrein die Abkehr der Kunden von seinem Dienstleistungsunternehmen zu riskieren.
Noch am selben Tage reichte er auch dagegen Eilklage ein. Daraufhin klingelte am nächsten Morgen bei ihm das Telefon. Das Sozialgericht Magdeburg sagte den Gerichtstermin für den übernächsten Tag ab. Wie die Hartz4-Plattform erfuhr, gibt es bislang keinen neuen Gerichtstermin für die seit November nach Auffassung der Arbeitslosen-Initiative unrechtmäßigen Sanktionen.
Ist das Jobcenter Harz „bescheuert“ ?
„Wir wären doch geradezu bescheuert,“ erklärte BA-Chef Alt am 4. Dezember in der Sendung Menschen bei Maischberger vollmundig, „wenn wir Menschen in Arbeit vermitteln, die nicht zu Ihnen passt.“ Das sieht Dirk Michelmann, Chef des Jobcenters Harz offensichtlich ganz anders. Nachdem sich ein 60-Jähriger Selbständiger in überbrückender Aufstockung mit akademischem Abschluss als Ingenieur - ganz im Sinne der Rechtsauffassung von Heinrich Alt - geweigert hatte, sich als Klo Mann auf dem Weihnachtsmarkt unmittelbar vor seiner Haustür demütigen zu lassen, kassierte er dafür aus Michelmanns Behörde eine 60%ige Leistungskürzung.
Klo Mann - oder hätt’s vielleicht was anderes sein dürfen?
Kurz bevor beim Sozialgericht über zuvor bereits verfügte zweimal 30 % Sanktionen in der Familie verhandelt werden sollte, nimmt das Jobcenter auch zur Causa Klo Mann Stellung und fragt den Kläger auf Umwegen über das Gericht, ob er denn stattdessen einen anderen Job angenommen hätte. Dieses Was-wäre-gewesen-wenn kommt wohl selbst dem Gericht eigenartig vor und es verzichtet auf weitere Stellungnahme dazu.
Ohne Eingliederungsvereinbarung keine „Pflichtverletzung“
Bereits die 30%ige Sanktion hatte Richter Hausmann mit Vergleichsvorschlag für ungültig erklärt. Grund: ohne gültige Eigliederungsvereinbarung keine „Pflichtverletzung“. Prompt kam aus dem Jobcenter Harz ein Veto. Die Eingliederungsvereinbarung sei zwar nur bis Juni 2012 ausgestellt worden - ihre Rechtswirksamkeit reiche aber noch Monate länger. Dem hat sich vorerst der Richter angeschlossen. Seitdem liegt die Eilklage bereits 3 Monaten auf der langen Bank.
Man darf gespannt sein, wie das Jobcenter nun bei der neuen Sanktion um 60 % versuchen wird die Paragrafen zu drehen und zu wenden. Diese angebliche „weitere Pflichtverletzung“ - Ablehnung Klo Mann-Job - vom November ist nämlich mit mehr als 5 Monaten meilenweit vom Auslaufdatum der letzten Eingliederungsvereinbarung entfernt. Eine neue startet aber erst mit Gültigkeitsdatum 1. Dezember. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Jobcenter nun versuchen wird, rückwirkende Rechte beim Gericht anzumelden.
Sittenwidrigkeit aus dem Jobcenter Harz
Da macht ein Ehepaar - akademisch gut ausgebildet, das mit der Wende aussichtsreiche Arbeitsplätze verlor - einfach alles richtig. Sie bauen gemeinsam ein kleines Dienstleistungsgewerbe auf. Ihr unverschuldetes Pech ist nur, dass es mit der Finanzkrise zum Umsatzeinbruch kommt und damit der Notwendigkeit, beim Jobcenter überbrückend aufzustocken. Ausgerechnet jetzt, wo es nach schweren Krisenjahren wieder aufwärts geht, schickt sich das Jobcenter Harz an, diese Existenz mit allen - selbst dem Sozialgesetzbuch zuwider laufenden - Mitteln diese Existenz zu Fall zu bringen. Dass 2011 eine Gewinnsteigerung von 14 % erwirtschaftet und diese 2012 noch einmal auf 21 % gesteigert wurde, interessiert die „Experten“ der Jobvermittlung nicht die Bohne. Auch nicht, dass der Betroffene bereits in drei Jahren Rente beziehen und dann aus der Aufstockung raus sein wird. Was letztendlich bedeutet, dass dann das viel zitierte Steuergeld gar nicht mehr für ihn zur Verfügung stehen müsste. Stattdessen will ihn die Behörde verpflichten, dies alles mit einem 3-Wochen-Klo Mann-Job zunichte zu machen, wodurch er schließlich bis ans Lebensende dem Steuerzahler auf der berühmten Tasche liegen würde.
Eilklage gegen 60 %-Sanktion beim Sozialgericht Magdeburg verschollen
Verwundert, dass er für die Eilklage in Sachen Klo Mann nicht die übliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen erhält, fragt der Kläger nach. Das Ergebnis einer ½-tägigen Suche in der 15. Kammer das Sozialgerichts Magdeburg: die Klage ist unauffindbar. Er solle sie doch noch einmal einreichen. Sein Glück: er hat einen Fax-Sendebericht als Zustellungsbeweis. Andernfalls wäre er wohl Gefahr gelaufen, dass das Jobcenter sich für die bereits im Februar gekürzte Leistung mit der Begründung hätte aus der Affäre ziehen können: im Eilverfahren kann nicht über rückwirkende Leistungen entschieden werden.
„Man darf gespannt sein,“ fragt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, „ob das Sozialgericht nun eilig neu verhandelt oder die mit der Leistungskürzung folgenschwer verbundene mutwillige Behinderung der gesetzlich pflichtgemäßen „Minderung und Beendigung der Hilfebedürftigkeit“ auf der langen Bank des Sozialgerichts Magdeburg
aufs Spiel setzt.“ (Hartz IV Plattform)

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/klomann-oder-hartz-iv-sanktion-9001307.php

Dienstag, 29. Januar 2013

Hartz IV Betroffenen absichtlich für tot erklärt?

Erklärte das Jobcenter Neustadt an der Weinstraße einen Hilfesuchenden absichtlich für tot?
29.01.2013
Der Hilfesuchende Selbständige Stefan D. staunte nicht schlecht, als er beim Jobcenter Neustadt an der Weinstraße nachfragte warum die bewilligten aufstockenden Hartz IV-Zahlungen an ihn grundlos eingestellt worden waren. Denn der zuständige Sachbearbeiter Herr K. antwortete ihm sinngemäß: „Das machen wir manchmal um zu sehen ob die Leute noch leben“.
Allzu lebendig sollte man sich bei dem Jobcenter Neustadt jedoch nicht zeigen, denn als Herr D. im Rahmen seiner Selbständigkeit zwei Mal in Baumärkten bei der Inventur aus half, flatterten ihm prompt zwei Schreiben des gleichen Sachbearbeiters ins Haus. Diese beinhalteten jeweils, dass die Hartz IV-Zahlungen eingestellt wurden, weil Stefan D. zwei Vollzeitstellen in den Baumärkten angenommen habe.
Doch damit nicht genug. Kurze Zeit später wurde eine Kontopfändung und Zwangsvollstreckung seitens des Jobcenters bei Herrn D. angekündigt und dies, trotz Klärung mehrmals, obwohl es dafür keinerlei juristische Grundlage gab.
Angesichts dieser Erfahrungen wunderte es Herrn D. dann nicht mehr sonderlich als der Sachbearbeiter K. ein angeforderte Prognose der in den nächsten 6 Monaten zu erwartenden Einnahmen aus der Selbständigkeit von Stefan D. nicht anerkannte und alle Leistungen erneut einstellte. Vielmehr zweifelte Herr D. nun nicht mehr im geringsten daran, dass auch die Geschichte die ein Bekannter ihm unlängst erzählt hatte stimmte: Ein Hilfesuchender der auffällige Zahnlücken hatte bekam von einem Sachbearbeiter gesagt, er solle sich doch in der „Geisterbahn“ bewerben.
Angesichts dieser Schildbürgerstreiche stellt sich bei dem Betroffenem die Frage, ob „dies Taten Einzelner sind, die ihre Geltungssucht und persönlichen Defizite auf diese Art ungestört ausleben können, oder ob hier ein System, berechtigte Ansprüche auf diese Weise abzuwehren um Gelder einzusparen, dahinter steckt“. Für D. Steht eines jedoch fest: „Eine Politik die so etwas zustande gebracht hat, dürfte aber auf jeden Fall keine allzu große Zukunft mehr haben.“

Bild: Gerd Altmann, pixelio.de

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffenen-absichtlich-fuer-tot-erklaert-9001304.php

Donnerstag, 24. Januar 2013

Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses zu

Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt.

Infolge eines Fehlers des beklagten Telekommunikationsunternehmens bei einer Tarifumstellung konnte der Kläger seinen DSL-Internetanschluss in der Zeit vom 15. Dezember 2008 bis zum 16. Februar 2009 nicht nutzen. Über diesen Anschluss wickelte er auch seinen Telefon- und Telefaxverkehr ab (Voice und Fax over IP, VoIP). Neben Mehrkosten, die infolge des Wechsels zu einem anderen Anbieter und für die Nutzung eines Mobiltelefons anfielen, verlangt der Kläger Schadensersatz für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss während des genannten Zeitraums für die Festnetztelefonie sowie für den Telefax- und Internetverkehr zu nutzen, in Höhe von 50 € täglich. In den Vorinstanzen sind dem Kläger 457,50 € für das höhere, bei dem anderen Anbieter anfallende Entgelt sowie für die Kosten der Mobilfunknutzung zuerkannt worden. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision hat der Kläger seinen Schadensersatzanspruch für die entgangenen Nutzungsmöglichkeiten seines DSL-Anschlusses weiter verfolgt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Ersatz für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen sich die Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt.

In Anwendung dieses Maßstabs hat der III. Zivilsenat einen Schadensersatzanspruch wegen des Ausfalls des Telefaxes verneint. Dieses vermittelt lediglich die Möglichkeit, Texte oder Abbildungen bequemer und schneller als auf dem herkömmlichen Postweg zu versenden. Der Fortfall des Telefaxes wirkt sich zumindest in dem hier in Rede stehenden privaten Bereich nicht signifikant aus, zumal diese Art der Telekommunikation zunehmend durch die Versendung von Text- und Bilddateien mit elektronischer Post verdrängt wird.

Im Ergebnis hat der Senat einen Schadensersatzanspruch auch für den Ausfall des Festnetztelefons abgelehnt. Allerdings stellt die Nutzungsmöglichkeit des Telefons ein Wirtschaftsgut dar, dessen ständige Verfügbarkeit für die Lebensgestaltung von zentraler Wichtigkeit ist. Die Ersatzpflicht des Schädigers für die entgangene Möglichkeit, Nutzungsvorteile aus einem Wirtschaftsgut zu ziehen, entfällt jedoch, wenn dem Geschädigten ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und ihm der hierfür anfallende Mehraufwand ersetzt wird. Dies war vorliegend der Fall, weil der Kläger im maßgeblichen Zeitraum ein Mobiltelefon nutzte und er die dafür angefallenen zusätzlichen Kosten ersetzt verlangen konnte.

Demgegenüber hat der Senat dem Kläger dem Grunde nach Schadensersatz für den Fortfall der Möglichkeit zuerkannt, seinen Internetzugang für weitere Zwecke als für den Telefon- und Telefaxverkehr zu nutzen. Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. Dabei werden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. So sind etwa Dateien mit leichter Unterhaltung ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltagsfragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen. Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.

Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger in Übertragung der insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären, bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren.

Zur näheren Sachaufklärung hierzu hat der Senat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Urteil vom 24. Januar 2013 – III ZR 98/12

AG Montabaur - Urteil vom 7. Dezember 2010 – 5 C 442/10

LG Koblenz - Urteil vom 7. März 2012 – 12 S 13/11

Karlsruhe, den 24. Januar 2013

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Freitag, 11. Januar 2013

Jobcenter muss Telefonliste rausgeben!

Jobcenter muss Telefonliste der Sachbearbeiter herausgeben
11.01.2013
Für Hartz IV Betroffene ist es kaum möglich, direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren. Stattdessen muss meistens eine sogenannte Servicenummer angerufen werden, wobei häufig Informationen falsch oder überhaupt nicht übermittelt werden. Direkte Fragen können nicht gestellt werden. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat das Jobcenter nunmehr auf die Herausgabe der Telefonliste der einzelnen Sachbearbeiter geklagt, nachdem sich die Behörde trotz Widerspruch weigerte.
Bürger haben ein Anrecht auf Diensttelefonlisten der Behörden
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig gab der Klage statt. Die Anwaltskanzlei hat ein Recht auf den Zugang der Diensttelefonliste mit den entsprechenden Durchwahlnummern der im „Bürgerkontakt stehenden Mitarbeiter des Jobcenters Leipzig“. Das Gericht betonte, dass das Informationsfreiheitsgesetz einen umfassenden Informationsanspruch von Bürgern gegenüber behördlichen Einrichtungen gewährleistet. Nur wenn Sicherheits- oder Datenschutzgründe gegen die Herausgabe von Informationen spricht, könne diese verweigert werden.
Eben jener Hinderungsgrund traf hier aber nicht zu, so die Richter. Es gibt weder Datenschutz- noch Sicherheitsgründe die eine Herausgabe der Dienstnummern der Jobcenter-Mitarbeiter verhindere. „Die innere Organisation des Jobcenters allein ist kein Kriterium, das dem Informationsanspruch des Bürgers entgegen gehalten werden kann“, urteilte das Verwaltungsgericht Az. 5 K 981/11. Der Anspruch auf Herausgabe der Telefonliste gilt für alle Bürger und nicht nur für die Rechtsanwaltskanzlei. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-muss-telefonliste-rausgeben-9001292.php

Mittwoch, 9. Januar 2013

Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen

Rund 30 Prozent der eingesandten Unterlagen und Briefe gehen in den Jobcentern verloren
09.01.2013
Am Abend bekommt eine Hartz IV-Betroffene aus Bremen einen Anruf. Am anderen Ende meldet sich ein Unbekannter, der zahlreiche Details aus dem Leben der Angerufenen nennt. Auffällig war, dass der Unbekannte alle Informationen nannte, die die junge Frau erst vor einigen Stunden in ihrem Hartz IV-Antrag ausfüllte. Einige Stunden zuvor hatte sie persönlich den Antrag in den Briefkasten des Jobcenters Bremen-Mitte geworfen. Dieser befindet sich im Inneren des Gebäudes.
Der Anrufer sagte, er hätte die Unterlagen am Abend im Gebüsch gefunden. Er wollte keine Angst machen, sondern sie nur warnen. Wäre dieser aber ein Verbrecher, so hätte er mit den sensiblen Daten wie den Kontoauszügen der letzten drei Monate, der letzten Gehaltsabrechnung, Mietvertrag und Krankenkassen-Bescheinigung sehr viel Unheil anstellen können.
Verschwinden von Briefen kein Einzelfall
Der beschriebene Fall ist längst kein Einzelfall. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hatte bereits vor 12 Monaten darauf hingewiesen, dass der Briefkasten im Jobcenter Bremen-Mitte zu unsicher sei. Aktive Erwerbslose berichten, dass es immer wieder vorkomme, dass Anträge und Brief verschwinden. Zum Nachteil der Absender, denn sie müssen nachweisen, dass sie den Brief tatsächlich abgeschickt haben.
„Diese Briefkästen waren durch ihre geringe Größe und ihre Standorte nicht ausreichend vor unberechtigten Zugriffen geschützt“, berichtet Juliane Heinrich, Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz habe bereits das Jobcenter aufgefordert, die Briefkästen zu ersetzen und regelmäßig zu leeren. Im Zuge einer durchgeführten Kontrolle seien weitere Mängel im Bereich des Datenschutzes aufgefallen. Das Gesamtverfahren sei jedoch erst im Januar abgeschlossen.
Eingangsstempel im Jobcenter geben lassen
Tobias Helfst vom Bremer Erwerbslosenverband (BEV) erläutert dass immer wieder Unterlagen im Jobcenter verschwinden. Etwa jeder dritte Hilfesuchende berichtet hiervon in einer Sprechstunde. Das sei Alltag, so Helfst. Der Sozialberater rät daher, den Empfang eines Briefes immer quittieren zu lassen. Im Jobcenter gibt es hierfür eine eigene Poststelle. Es gibt auch Hartz IV-Behörden, die den Eingangsstempel prinzipiell verweigern. Verschwindet dann ein Antrag, sind die Betroffenen auf das Wohlgefallen des Sachbearbeiters angewiesen. Stellt dieser sich quer, beginnt der Leistungsanspruch erst Wochen später, da ein erneuter Antrag gestellt werden musste. Es komme auch immer wieder vor, dass Betroffene Sanktionen erleiden müssen, weil angeblich die „Mitwirkungspflicht“ nicht eingehalten wurde. Auch hier ist oft das Verschwinden von Briefen ursächlich.
30 Prozent der Unterlagen verschwinden in den Amtsstuben
Auch in anderen Städten ist das Verschwinden von Unterlagen in den Jobcentern ein Problem. Zwar gibt es über die Gesamtzahl keine Erhebungen, die Erwerbslosen-Beratungsstelle Tacheles schätzt aber, dass bundesweit etwa 30 Prozent der eingesandten Briefe verschütt gehen. Der Sozialwissenschaftler Harald Thomé vermutet, dass es an der „katastrophalen Unterbesetzung“ der Sozialbehörden liegt.
Das Jobcenter Bremen-Mitte hat durch ihre Sprecherin ankündigen lassen, einen „zugriffssicheren Postkasten“ installieren zu lassen. Dieser habe einen speziellen Zugriffsschutz und würde demnächst angebracht werden. Bis heute war dieser aber noch nicht zu sehen. (sb)

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php