Donnerstag, 2. Juni 2016
Tageskommentar
Dienstag, 31. Mai 2016
Schaden: Unermesslich!
Freitag, 27. Mai 2016
Freitag, 20. Mai 2016
Hartz IV: Keine Pfändung der Nebenkostenerstattung
Karlsruhe (jur). Hartz-IV-Beziehern darf eine vom Vermieter erhaltene Nebenkostenerstattung nicht gepfändet werden. Gläubiger haben daher auch keinen Anspruch darauf, dass überschuldete Arbeitslose ihnen bei einer abzugebenden Vermögensauskunft Namen und Anschrift des Vermieters nennen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 19. Mai 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: I ZB 74/15). Damit verhinderte der BGH den Zugriff der Gläubiger auf staatliche Sozialgelder.
Die Gläubigerin meinte, dass der Schuldner darin nicht alle Angaben korrekt vorgenommen hat. Denn er könne künftig Ansprüche aus einer Nebenkostenerstattung gegenüber seinem Vermieter geltend machen. Damit ihr das Geld nicht vorenthalten werde, müsse die Vermögensauskunft nachgebessert werden. Dazu benötige sie auch Namen und Anschrift des Vermieters.
Damit hatte sie vor dem BGH jedoch keinen Erfolg. In seinem Beschluss vom 3. März 2016 entschied der I. BGH-Zivilsenat, dass der Hartz-IV-Bezieher weder die Angaben zum Vermieter machen, noch die Vermögensauskunft nachbessern muss. Die Erstattung von Heiz- und Nebenkosten sei hier unpfändbar, sodass die Gläubigerin auch keine Ansprüche geltend machen könne.
Denn die Heiz- und Nebenkosten seien zur Sicherung des Existenzminimums vom Jobcenter gezahlt worden. Komme es zu einer Erstattung, werde das Geld im darauffolgenden Monat als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II mindernd angerechnet.
Könne die Erstattung dagegen gepfändet werden, würde dies zulasten öffentlicher Mittel gehen. „Dem Schuldner würden Mittel entzogen, die ihm der Staat aus sozialen Gründen mit Leistungen der Sozialhilfe wieder zur Verfügung stellen müsste“, heißt es in dem Beschluss. In solch einem Fall sei die Zwangsvollstreckung als unzulässig anzusehen. (fle/mwo)
Bild: Martin Jakubowski - fotolia
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-pfaendung-der-nebenkostenerstattung.php
Dienstag, 17. Mai 2016
Hartz IV: Ohne Verhandlung keine EGV
(jur). Jobcenter und Hartz-IV-Bezieher müssen über eine Eingliederungsvereinbarung auch tatsächlich eine Vereinbarung anstreben und über die einzelnen Punkte vorher verhandeln. Ohne Verhandlungen zumindest angeboten zu haben darf die Behörde eine Eingliederungsvereinbarung nicht einfach per Bescheid durchsetzen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Mai 2016 (Az.: L 6 AS 181/16 B ER).
Der Mann legte daher Widerspruch gegen den Behördenbescheid ein und beantragte ebenfalls die aufschiebende Wirkung. Bevor das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt, müsse es zuvor an einem Konsens orientierte „hinreichende Verhandlungsphase“ geben. Die Behörde dürfe nicht einfach einseitig bestimmen, was der Hartz-IV-Bezieher zu tun habe.
Das LSG stimmte dem zu und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. Der Bescheid sei schon deshalb rechtswidrig, weil er nicht Gegenstand von Verhandlungen gewesen sei. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen müsse das Jobcenter vor Erlass eines Verwaltungsaktes zumindest den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen.
Hier habe es zwar Verhandlungen über drei Entwürfe zu Eingliederungsvereinbarung gegeben. Der letztendliche Verwaltungsakt sei davon aber gravierend abgewichen, ohne dass darüber verhandelt worden sei. Grundlegende Änderungen müssten aber dem Betroffenen vorab schriftlich zur Prüfung unterbreitet werden.
Die Mainzer Richter bezogen sich dabei auch auf eine Entscheidung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 14. Februar 2013 (Az.: B 14 AS 195/11 R; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Danach darf die Behörde den Arbeitslosen nur dann per Bescheid zu Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt verpflichten, wenn das Gespräch scheitert und der Hartz-IV-Bezieher die Eingliederungsvereinbarung abgelehnt hat. (fle/mwo)
Bild: SZ-Designs - fotolia
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-verhandlung-keine-egv.php
Dienstag, 19. April 2016
Tageskommentar
Sachsen-Anhalt wird künftig von einer schwarz-rot-grünen Blockparteien-Koalition regiert. Wobei "verwaltet" den Vorgang besser beschreibt. Oder sollte ich gleich sagen: heruntergewirtschaftet? Unter Angela der Selbstherrlichen Merkel wird schließlich die ganze BRD auf Verschleiß gefahren, da wird es in Sachsen-Anhalt nicht anders sein. Den Politikern geht es um die Dienstwagen und Pöstchen, um den Machterhalt. Danach kommt erst einmal nichts, anschließend verderben viele Köche den Brei, denn jede Regierungspartei muß ja einen Teil ihrer Wahlversprechen wiederfinden. Nicht einhalten, sondern nur behaupten können, man habe sich durchgesetzt. Immerhin, man hat noch Farben gefunden: Kenia-Koalition heißt diese Zusammenstellung. Damit sind wir einen Schritt vor der Villa Kunterbunt.
Eine neue europäische Militärmission soll die Schlepperbanden nun auch in libyschen Hoheitsgewässern bekämpfen. Das heißt, die Herren Schlaraffenland-Erhoffer werden direkt nach dem Ablegen an Bord moderner Kriegsschiffe genommen und sicher nach Italien übergesetzt, also nach Europa. Die Schlepper können also alles mobilisieren, was sich gerade mal fünf Minuten über Wasser hält. Wirklich bekämpfen ließen sich die Schlepper nur auf zwei Weisen: Zum einen, indem man die Herren Invasoren gleich an der libyschen Küste aufnimmt und abholt. Zum anderen, indem man die Herren Invasoren umgehend zur libyschen Küste zurückbringt und dort von den Schiffen jagt, egal, wie weit sie schon ins Mittelmeer vorgedrungen sind. Europa hat auch ohne Zudringlinge genug Probleme.
Sie wollen sechs bis acht Prozent Zinsen auf neu herausgegebene Staatsanleihen? Ja, das gibt es tatsächlich! Aus Argentinien. Ja, die Zinsen sind Zitterprämie, denn ob das Geld jemals zurückgezahlt wird, ist offen. Deshalb ist das keine Anlageempfehlung, sondern allenfalls ein Papier für panamaische Briefkastenfirmen. Die vereinnahmen die Zinsen steuerfrei, und sollte das Kapital sich verflüchtigen, hatte man wenigstens den Nervenkitzel dabei gehabt. Ansonsten ist es ruhig geworden um diese Briefkästen. Putin konnte man nichts anhängen, und die wenigen Verdächtigen im Westen werden nun aus den Medien geschwiegen.
"Gelumpe", "Viehzeug", "Dreckspack" - das soll PEGIDA-Gründer Lutz Bachmann auf Facebook über die Asylbetrüger geschrieben haben, weshalb er jetzt wegen "Volksverhetzung" vor Gericht steht. So wird eben mit zweierlei Maß in Merkeldeutschland gemessen, denn verglichen mit dem "Gedicht" eines Jan B. sind das alles läßliche Beschimpfungen. Aber weil es nicht gegen einen veritablen Staatspräsidenten, sondern gegen Leute geht, die zu uns kommen, um uns den Rest ihres Lebens auf der Tasche zu liegen, ist die Gutmenschen-Szene empört. Laut Verteidiger des Herrn Bachmann wurde der Account allerdings gehackt, die Schimpfworte also von dritter Seite eingestellt. Ich kann dazu nur sagen: Wer einen Facebook-Eintrag hat, ist selbst schuld. Diese Firma hat als inoffiziellen Geschäftszweck die Zensur des Internets und die Förderung des Denunziantentums. Die sollte man nicht mal mit der Beißzange anfassen - gleiches gilt für deren Aktien.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Merkel eine Abzulösende sei.
Sonntag, 27. März 2016
Samstag, 12. März 2016
Mittwoch, 9. März 2016
Alltag im Hartz IV Jobcenter
Betroffenenbericht: So gehen Jobcenter mit "Kunden" um
Ich erhielt heute einen sehr erschütternden Brief einer Betroffenen, die seit 2005 Hartz IV bezieht und sich ständig beworben hatte. Die Frau ist 59 Jahre und hat eine 30% Behinderung mit dem Merkmal „dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, da sie an Asthma und COPD leidet. Sie hatte einen Termin aufgrund einer Akteneinsicht im Jobcenter. Leider wusste sie nicht, dass sie im Zimmer der Geschäftsführerin landet.
Beim Eintreffen klopfte die Frau an und bekam die Antwort der Sekretärin, dass sie Frau L. zur Zeit nicht im Zimmer sei und sie warten müsse. Beim dritten Mal konnte sie ins Zimmer endlich eintreten.
Zuerst bekam die Betroffene in einem 30 minütigen Gespräch nur Vorwürfe und Vorurteile gegen ihre Person zu spüren. Ihren Ehemann wollte die Geschäftsführerin gar nicht mit in das Zimmer lassen. Als die Frau aber sagte, „das ist mein Ehemann und mein Beistand“, sagte die Geschäftsführerin, „bei uns benötigen sie keinen Beistand“. Es ginge „alles ordentlich zu.“ Dann wurde die Frau im Beisein ihres Mannes gemaßregelt, dass sie seit 2005 Hartz IV Leistungen erhält und bis heute keine Tätigkeit in Vollzeit bekam. „Sie haben dem Staat noch nicht ihre vollwertige Arbeitskraft zur Verfügung gestellt“.
Da die Frau sehr aufgeregt war, sprach sie etwas laut. Das beanstandete die Jobcenter-Leiterin auch. Sie sagte, weil ich sie noch nicht kannte, habe ich mich mit ihren beruflichen Werdegang und ihren persönlichen Verhältnissen vertraut gemacht, um zu wissen, was sie für ein Mensch sei und was sie für ein Verhalten gegen das Jobcenter und die Gesellschaft an den Tag legen würde. Laut Angaben der Betroffenen ließ die Geschäftsführerin durchblicken, dass sie die Frau als „faul und als gesellschaftsunfähig“ einstufen würde.
Sie beschimpfte sie, dass sie sich auf Kosten des Jobcenters auf Hartz IV Leistungen ausruhen wolle. Wenn sie wirklich nicht arbeiten könne, will sie diese Frau einmal zum medizinischen Dienst schicken, um zu erfahren, ob wirklich eine Behinderung vorläge oder diese bloß davor geschoben wäre. Dies wies die Frau zurück und hielt auch gleich der Geschäftsführerin entgegen, dass sie ihre Rechte und Pflichten als Bürgerin kennt und als Bürger des Bundesgebietes gemäß § 25 GG verpflichtet ist, das GG zu achten, zu schützen und zu verteidigen. Sie antwortete auch in einen höflichen Ton, dass sie arbeiten möchte, aber auf ihre Bewerbungen keine Antwort oder eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen würde.
Nach mehrmaliger Aufforderung endlich Einsicht in die Akten zu bekommen, wurde nach 30 Minuten einer Akteneinsicht im Zimmer der Sekretärin der Geschäftsführerin mit knirschenden Zähnen stattgegeben. Nach Einsichtnahme der 3 Akten war festzustellen, dass die Unterlagen die wichtig waren, nicht mehr vorhanden waren oder von den Mitarbeitern absichtlich nicht eingeheftete oder gar vernichtete wurden. Dass diese Mitarbeiter aufgrund dieser Feststellung somit sanktionieren könne, wie es ihr passt.
Diese Bürgerin bekommt ab April 2016 von dem Jobcenter eine vollkommene Aufhebung ihrer Leistung wegen angeblicher „grober Verletzung der Mitwirkungspflicht“ sowie wegen einer angeblichen Handlung, die nicht der Wahrheit entspriäche. Sie habe ihre Mitwirkungspflicht immer erfüllt.
Nachweis sind die Eingangsbestätigungen, die sie immer ausgefüllt zurück bekam. Die Wahrheit ist, dass man dieser Betroffenen aufgrund ihrer Hartnäckigkeit, sich nicht vom Jobcenter unterdrücken lassen zu wollen, sie deshalb mit allen Mitteln aus den ALG2 Bezug gedrückt und in die Sozialhilfe gesteckt werden soll. Die Geschäftsführerin habe nach Angaben der Betroffenen und des Ehemanns so beiläufig geäußert, dass sie nicht mehr als Arbeitskraft für die Gesellschaft und dem Staat dienen könne. Sie sei nicht mehr für das Jobcenter konform und gehöre deshalb in die Sozialhilfe. Also unter der Device, wer „nicht mehr arbeiten kann wird entsorgt“. Obwohl die Betroffene noch 3-4 Stunden arbeiten kann und viele Abschlüsse im kaufmännischen Bereich hat, wird sie unwürdig und mit Beschimpfungen aufs Abstellgleis gestellt.
Es ist noch zu erwähnen, dass Jobcenter mit Vorlagen von gerichtlichen Präzedenzfällen arbeiten und darauf ihre Entscheidungen aufbauen. In der Akte der Bürgerin waren 2 Vordrucke enthalten, welche auch von der Sekretärin in einem persönlichen Gespräch bestätigt wurden. Ich finde es eine Frechheit und Unverfrorenheit von diesem Jobcenter gegenüber dem Leistungsbezieherin, so eine Vorgehensweise abzuziehen. Aber da diese Leute in dieser Arbeitsverfolgungseinrichtung ohne Einfühlungsvermögen und Anstand arbeiten, ist es kein Wunder, dass es immer wieder zu Klagen, Widersprüche und Auseinandersetzungen kommen tut. (Erwerbslosenberaterin Luise Müller, Suhl)
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Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alltag-im-hartz-iv-jobcenter.php
Donnerstag, 3. März 2016
Fördermaßnahmen helfen allen, nur nicht den Langzeitarbeitslosen
Der Katalog der Fördermaßnahmen der Jobcenter und Arbeitsagenturen hilft tatsächlich. Allerdings nicht den Langzeitarbeitslosen, sondern den Trägervereinen und den Betrieben die staatlich bezuschusste Hartz-IV-Empfänger einstellen. Vorübergehend, versteht sich.
Mittwoch, 24. Februar 2016
Sozialhilfe: Altersbedingter Zuschuss
Haben Sozialhilfebezieher im Rentenalter Kosten wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“, können sie Anspruch auf eine zusätzliche, vom Sozialamt gezahlte Altenhilfe haben. Dies gilt selbst dann, wenn im regulären Sozialhilfesatz der einzelne Bedarf bereits berücksichtigt ist und ein solcher Bedarf auch bei jüngeren Menschen bestehen kann, urteilte am Mittwoch, 24. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 11/14 R). Ob tatsächlich wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“ eine Altenhilfe beansprucht werden kann, müsse das Sozialamt im jeweiligen Einzelfall prüfen.
Nach dem Gesetz können alte, mittellose Menschen die sogenannte Altenhilfe erhalten, wenn diese dazu beiträgt, „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern“. So soll ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtert werden. Als Leistungen sind hier insbesondere Besuche zu Veranstaltungen oder Einrichtungen genannt, die der Geselligkeit oder auch den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen. Auch die Verbindung mit „nahestehenden Personen“ soll mit der Altenhilfe ermöglicht werden.
Darauf pochte im konkreten Fall der in Wiesbaden mit seiner Ehefrau und einem Enkel in häuslicher Gemeinschaft lebende Kläger. Seit Juli 2007 bezieht der 1940 geborene schwerbehinderte Mann vom Sozialamt Grundsicherung im Alter. Zusätzlich verlangte er eine Altenhilfe. Diese solle schließlich nach dem Willen des Gesetzgebers altersbedingte Aufwendungen abmildern. Einzige Voraussetzung für den Erhalt der Altenhilfe sei nach dem Gesetzeswortlaut, dass man alt ist. Zweck der Altenhilfe sei es unter anderem, die Einsamkeit von alten Menschen abzumildern.
Konkret wollte der Mann mit der Hilfe das Grab seiner Eltern in Oberfranken und die dort lebende behinderte Nichte besuchen. Auch Besuche beim Bruder in Hagen sollten so möglich gemacht werden. Schließlich wolle er den Besuch kultureller Veranstaltungen wahrnehmen. Dadurch würden letztlich monatlich Fahrtkosten für 1.000 Kilometer anfallen. Insgesamt verlangte er zusätzlich zu seiner Grundsicherung im Alter weitere 200 Euro an Altenhilfe monatlich.
Die Stadt Wiesbaden gewährte jedoch nur knapp 150 Euro pro Jahr für Besuche bei seiner behinderten Nichte.
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) sah überhaupt keinen Grund, dem Kläger Altenhilfe zu gewähren. Denn es handele sich hier nur um Leistungen, die nicht von der regulären Sozialhilfe umfasst sind und nur auf altersbedingte Aufwendungen zurückgehen. Grab- und Verwandtenbesuche seien aber Bedürfnisse, die auch jüngere Menschen haben könnten. Der Besuch kultureller Veranstaltungen sei ebenfalls vom Regelsatz abgedeckt.
Auch das BSG sah keinen Anspruch auf Altenhilfe, allerdings mit einer anderen Begründung. Zweck der Altenhilfe sei es laut Gesetz, „altersbedingte Schwierigkeiten“ abzumildern. Alten, bedürftigen Menschen solle so die Möglichkeit gegeben werden, am Leben in der Gemeinschaft mehr teilzuhaben, um nicht zu vereinsamen. Dabei könnten – anders als das LSG meint – aber auch Bedarfe geltend gemacht werden, die auch bei Jüngeren bestehen und bereits im regulären Regelsatz berücksichtigt wurden.
Ob „altersbedingte Schwierigkeiten“ bestehen, für die eine Altenhilfe gezahlt werden kann, müsse im Einzelfall geklärt werden. Die Behörde habe hier eine Ermessensentscheidung zu treffen.
Bei dem Kläger liegen jedoch gar keine „altersbedingten Schwierigkeiten“ vor, urteilte der 8. BSG-Senat. Er lebe mit Ehefrau und Enkel zusammen und sei in ein soziales Netz eingebunden. Eine Isolation drohe nicht. Allein der Besuch des Elterngrabes gehöre ebenfalls nicht zu altersbedingten Schwierigkeiten, für die das Sozialamt mit einer Altenhilfe aufkommen müsse.fle/mwo
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Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sozialhilfe-altersbedingter-zuschuss.php
Montag, 8. Februar 2016
Sogar lebenslange Hartz IV Sanktionen?
Am Wochenende berichteten wir darüber, dass die Bundesregierung im Zuge der sogenannten "Hartz IV Rechtsvereinfachungen" Sanktionen gegen Arbeitslosengeld II Bezieher erheblich ausweiten will. Zunächst fanden wir raus, dass die Sanktionen bis zu vier Jahre reichen können. Wie wir aber nach nochmaliger Prüfung feststellen mussten, ist die hier geschilderte Änderung deutlich weitreichender, als zunächst angenommen. Tatsächlich wird damit die Voraussetzung für eine Sanktion bis zum Tod - und darüber hinaus - geschaffen.
Zunächst ist die Bezifferung des Erstattungsanspruches nur für die Dauer des aktuellen Bewilligungszeitraumes und auch erst nach Ablauf desselben möglich, da erst dann der tatsächliche Schaden feststeht.
In Folgezeiträumen von daran anschließenden ALG II Weiterbewilligungen kann das Jobcenter für die Leistung des neuen Bewilligungszeitraumes, aber immer erst nach Ablauf desselben, ebenfalls einen Erstattungsanspruch geltend machen. Dies ist tatsächlich zeitlich unbegrenzt möglich, sofern das Jobcenter den Schaden beweisen kann.
Jeder so festgestellte Erstattungsanspruch unterliegt dann der 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB.
Praktisch kann das Jobcenter bis zum Tod des ALG II Beziehers Erstattungsansprüche feststellen und aufrechnen, selbst noch aus dem Nachlass desselben einfordern. Damit wird also eine lebenslange Sanktion eingeführt. Die Überschrift müsste also eigentlich lauten: "Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig bis zum Tod sanktionieren". (fm)
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Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sogar-lebenslange-hartz-iv-sanktionen.php
Samstag, 6. Februar 2016
ALG II: Künftig 4 Jahre Hartz IV Sanktionen!
Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren. Damit erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung. Damit wird die Dauer einer solchen Sanktion de facto auf bis zu 4 Jahre verlängert.
Dieser Rückforderungsanspruch verjährt erst nach längstens 4 Jahren (§ 34 Abs. 3 S. 1 SGB II). Zwar setzt dieser Rückforderungsanspruch sozialwidriges Verhalten voraus, allerdings hat das Bundessozialgericht (B 14 AS 55/12 R) bereits festgestellt, dass bei Sanktionen nach § 31 SGB II sozialwidriges Verhalten vorliegt. Die Sanktion selbst stellt damit bereits den Beweis für sozialwidriges Verhalten dar und schafft damit die Voraussetzung für diesen Rückforderungsanspruch, der mit einem Anteil von 30% der Regelsatzhöhe mit dem laufenden ALG II aufgerechnet werden darf (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II).
Zwar besteht für das Jobcenter dann immer noch das Problem, dass es den Beweis führen muss, dass die/der Sanktionierte vom Arbeitgeber tatsächlich eingestellt und bezahlt worden wäre, sowie die mögliche Dauer der Beschäftigung belegen muss, aber in der Praxis wird dieser Beweis erst in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren relevant. Es steht zu befürchten, dass den Jobcentern in der Mehrzahl die bloße Vermutung reicht. (fm)
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Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php
Freitag, 29. Januar 2016
Hartz IV: Sparen auf Kosten von Erwerbslosen
Hartz IV: Spart das Jobcenter Essen auf Kosten von Erwerbslosen?
In den aktuellen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters Essen findet sich folgende Formulierung/Regelung:
Diese EGV ist gültig ab … bis …, längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruches. Ein Anspruch auf Leistungen aus dieser EGV besteht nur, sofern auch ein Zahlungsanspruch auf SGB II-Leistungen besteht.
Auf den ersten Blick liest sich das unverfänglich, doch der Teufel steckt im Detail. Das Problem: Leistungsanspruch und Zahlungsanspruch sind im SGB II zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das lässt sich am Einfachsten anhand des folgenden Beispiels erklären.
Kommt es zu einer 100% Sanktion, dann besteht (dem Grunde nach) zwar noch ein Leistungsanspruch auf ALG II, aber kein Zahlungsanspruch mehr, da die Sanktion die zu zahlende Leistung auf null reduziert. Dies hätte, aufgrund der o.g. Regelungen, zur Folge, dass die/der Sanktionierte zwar noch seine Pflichten (z.B. Eigenbemühungen) aus der EGV erfüllen musst, da die EGV aufgrund des weiter bestehenden grundsätzlichen Leistungsanspruches weiter gültig ist, aber für das Jobcenter bestehen die in der EGV vereinbarten Leistungspflichten (z.B. Bewerbungskostenerstattung) nicht mehr, da aufgrund der Sanktion kein Zahlungsanspruch mehr auf SGB II-Leistungen besteht.
Verfolgt das Jobcenter Essen mit dieser subtilen Regelung das Ziel, Ausgaben im Bereich der Förderung aus dem Vermittlungsbudget einzusparen - Gelder, die lt. einem Bericht des Bundesrechnungshofes von Jobcentern unzulässig auch zur Eigenfinanzierung verwendet werden?
Allerdings hat diese „schlaue“ Formulierung des Jobcenters Essen einen Haken: Die dadurch eintretende Folge nennt sich im Sozialrecht „einseitige sittenwidrige Benachteiligung“. Jedes Sozialgericht dürfte deshalb diese Regelung für Nichtig erklären, womit auch alle Folgen dieser Regelung nichtig wären. Sofern es sich bei dieser Formulierung jedoch um einen „unglücklichen Zufall“ handelt, wäre das Jobcenter Essen gut beraten, diese umgehend zu ändern.
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Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sparen-auf-kosten-von-erwerbslosen.php
Donnerstag, 28. Januar 2016
Linksstaat
Was unterscheidet einen Linksstaat von einem Rechtsstaat? Bei diesem Gegensatzpaar dürfen wir uns auf die Weisheit der deutschen Sprache verlassen: Der Linksstaat ist vom rechten Weg abgekommen, beraubt seine Bürger ihrer Rechte, stattdessen werden sie fortwährend gelinkt. Während in einem Rechtsstaat des geschriebene Recht für alle gilt, weshalb man dort von Justiz spricht (lateinisch ius = Recht), gilt im Linksstaat das gesprochene Recht, also das, was Richter laut dem Willen der Obrigkeit entscheiden. Deshalb gibt es dort eine Judstiz (lateinisch iudex = Richter).
Deutschland hat es geschafft, innerhalb eines Jahrhunderts gleich drei linke Diktaturen hervorzubringen. Wobei die erste, Hitlers nationaler Sozialismus, vom Volk gewählt und getragen worden ist. Dies war auch die einzige Diktatur, die sich am Volk orientiert und dem Volk per Volksabstimmung eine Stimme gegeben hat. Dieser Diktatur wurde binnen zweier Monate der Krieg erklärt, die gesamte Judenheit hat ohne erkennbaren Grund mit dem wirtschaftlichen Boykott des Deutschen Reiches begonnen. Diese Kriegserklärung wird heute gerne unterschlagen, da sie in vielen Fällen einen Freispruch für Deutschland rechtfertigen würde.
Die zweite Linksdiktatur war eine Folge des Zweiten Weltkriegs, sie wurde einer der Besatzungszonen Deutschlands von ihrer sowjetischen Besatzungsmacht aufgezwungen. Walter Ulbricht und Erich Honecker waren die Erfüllungsgehilfen, nicht die Haupttäter. Der Westen hat den Republikflüchtlingen der DDR liebend gerne politische Motive unterstellt, doch dies diente der Augenwischerei. Die meisten DDR-Flüchtlinge taten es aus wirtschaftlichen Gründen, für ein besseres Leben im nicht dem internationalen Sozialismus anhängenden Teil der Welt. Es hat durchaus politisch Verfolgte gegeben, echte Dissidenten, doch die wichtigste Verlockung war der "goldene Westen", war das Westfernsehen mit seinen Werbefilmchen.
Die Tschechoslowakei hatte ebenfalls eine direkte Grenze zur BRD, doch Tschechen und Slowaken sind nur selten geflohen. Polen hatte ebenfalls eine sozialistische Regierung und einen niedrigeren Lebensstandard als die DDR, doch auch da sind deutlich weniger Menschen geflohen. Ohne das Gegenmodell BRD wäre die DDR stabiler und akzeptierter gewesen. Ohne das Gegenmodell BRD hätte die DDR sich einen niedrigeren Lebensstandard erlauben können und wäre nicht auf westliche Kredite angewiesen gewesen. Ohne das Gegenmodell BRD hätte die DDR weniger und subtilere Propaganda benötigt.
Auf der anderen Seite wurde die BRD jedoch genau so gestaltet, um als Gegenmodell der DDR zu dienen und so den ganzen Ostblock zu destabilisieren. Jugoslawien hatte den Eisernen Vorhang als erstes abgeschüttelt, Polen Solidarnosc hat den Sozialismus ausgehöhlt, in Ungarn wurden die ersten Löcher in diese Grenzbefestigung gebohrt. Das waren die Voraussetzungen für die DDR, mittels der Montagsdemonstrationen das Ende der Trennung in Ost und West einzuleiten. An "Wir sind das Volk" erinnern sich noch alle, doch der zweite wichtige Wahlspruch lautete: "Kommt die D-Mark nicht zu uns, kommen wir zu ihr!"
Der Merkel-Staat als dritte linke Diktatur hat aus den Fehlern der DDR gelernt. Wir können mit Fug und Recht sagen, das heutige Vierzonesien sei die beste DDR, die es je gegeben hat. Wir haben heute die Reisefreiheit, die den DDR-Bürgern gefehlt hat. Wir haben eine international konvertierbare Währung, auch denn diese nicht mehr die D-Mark ist. Die große Limousine aus westdeutscher Produktion hat den Trabbi ersetzt, und auf den Autobahnen dürfen diese Wägen zeigen, was an Leistung in ihnen steckt. Auf der anderen Seite stagnieren die Reallöhne seit 25 Jahren. Ersparnisse in Euro haben keine Perspektive, da gleichen sie den Ersparnissen in Mark der DDR.
Was wir wirklich bekommen haben, ist die Propaganda der DDR. Wer braucht noch einen Eduard von Schnitzler, wenn er einen Heiko Maas hat, der als Bundesjustizminister gegen Teile des eigenen Volkes hetzt? In der DDR waren "rechte", gegen den Staat gerichtete Demonstrationen verboten, in Merkeldeutschland werden Gegendemonstranten herangekarrt, Schläger der Antifa (SA), die aus friedlichen Kundgebungen Straßenschlachten werden lassen. Wenn "Rechte" irgendwo auftreten, kommen die "Gutmenschen" aus ihren Höhlen gekrochen und tragen Schilder mit dumpfen, nichtssagenden Parolen wie "Hinterdeppendorf ist bunt!"
Überhaupt, bunt... Wenn ich in einen Eimer unterschiedliche Farben tropfen lasse, ist das Ergebnis zunächst bunt. Rot, Blau, Grün, Gelb - sie haben ihre eigenen Bereiche, der Anblick mag durchaus ansprechend ausfallen. Bunt bleibt es jedoch nur solange, wie ich die Farben nicht vermische. Sobald ich umrühre, wird aus dem Bunt ein Einheits-Grau, die Vermischung zerstört die Eigenheiten aller Farben, das Ergebnis ist häßlich und öde. Mit Hinterdeppendorf ist es nicht anders, die völlige Durchmischung der Kulturen, die als Ziel und Ideal hingestellt wird, führt dazu, daß keinerlei Kultur erkennbar bleibt.
Natürlich kann man Spaghetti mit Weißwurst-Brät und Meerrettichsoße servieren. Leberkäse vom Drehspieß mit Bambussprossen und Schafskäse mag ein paar Leuten schmecken. Schweinshaxe süß-sauer mit Klößen wäre vielleicht sogar ein Kochexperiment wert, nur sollte man das nicht mit Eßstäbchen verspeisen. Vielleicht findet sogar eine Grünkohl-Pizza mit Bulgur ihre Liebhaber... und Eisbein-Curry mit Sauerkraut und Mangopüree... Das alles ist keine deutsche, italienische, türkische oder asiatische Küche, diesen Gerichten fehlt alles, was die jeweilige Eßkultur ausmacht. Ich bezweifle, daß diese Gerichte schmecken, aber "bunt" sind sie ganz sicher.
Die erste Diktatur hat das deutsche Volk selbst gewählt, sie erschien damals als die Lösung aller Probleme. Die zweite Diktatur hat uns die östliche Siegermacht verordnet, die dritte die westliche. Die dritte Diktatur hat nicht mit einer Machtergreifung begonnen, es hat keine spektakulären Ermächtigungsgesetze gegeben. Wir sind in sie hineingeschlittert, Schrittchen für Schrittchen, seit der Gründung der Alt-BRD. Trizonesien hat sich in den Jahren 1949 bis 1990 schrittweise verändert, hat das angebahnt, was mit Vierzonesien seine Vollendung gefunden hat.
Trizonesien konnte es noch nicht wagen, die Zeit des Nationalsozialismus als dunkle, barbarische Epoche der Menschheit hinzustellen, da haben noch zu viele Zeitzeugen gelebt, zu viele Menschen, die es besser gewußt haben. Doch diese Menschen haben zugelassen, daß ihr Erbe, ihr Leben als verbrecherisch dargestellt wurde. Mitleid mit den eigenen Verwandten, die im Bombenhagel umgekommen waren, Verständnis für die Nachbarn, die vor der mordbrennenden und vergewaltigenden Roten Armee fliehen mußten, das alles wurde mehr und mehr ausgeblendet. Was heute allen als "Holocaust" bekannt ist, entstammt einem Vierteiler, der 1978/79 im Fernsehen ausgestrahlt worden ist und das Schicksal einer fiktiven, also frei erfundenen Familie Weiss schildert. Da es die Helden des Films nie gegeben hat, ist auch nichts, was dieser Film zeigt, wirklich geschehen. Und doch war dieser Vierteiler ein wichtiger Schritt in die Merkel-Diktatur.
Die Regierung Adenauer hat die Gastarbeiter ins Land geholt, die Regierung Brandt hat den Familiennachzug gestattet, die Regierung Kohl hat die D-Mark abgeschafft, die Regierung Schröder die Deutschland-AG aufgelöst und die Regierung Merkel das Land mit "Flüchtlingen" überfüllt. Jede Regierung hat ein kleines bißchen Deutschland abgeschafft, immer mehr unserer Geschichte und Traditionen verleugnet. Rechtsstaat und Justiz wurden mehr und mehr abgeschafft, dafür Linksstaat und Judstiz aufgebaut. Wir haben heute den vollendeten faschistischen Staat.
Wenn zwischen 1933 und 1939 jemand gegen Hitler gewesen war, wurde das toleriert, solange er nicht öffentlich zum Aufruhr aufgestachelt hatte. Später mag das Wehrkraftzersetzung gewesen sein, doch bloß, weil jemand mit "Ein Liter!" gegrüßt hatte, wurde er nicht bestraft. Heute hingegen löst der ursprünglich römische Gruß eine Strafverfolgung aus, vermutlich auch dann, wenn der Betreffende mit gestrecktem Arm "Ein Liter!" sagt.
Wir leben in einem Land, in dem die große Mehrheit im Widerstand gegen einen Adolf Hitler ist, der seit 70 Jahren nicht mehr lebt. Wir leben in einem Land, in dem heute, wo es absolut ungefährlich ist, die Leute gegen das sind, was vor 83 Jahren passiert ist (1933). Ein Land, in dem mit aller Staatsmacht verhindert werden soll, was vor 97 Jahren geschehen ist (1919: Gründung der DAP, später NSDAP). Ein Land, in dem niemand begreifen will, daß damals ganz andere Verhältnisse geherrscht haben, daß damals ganz andere Lösungen notwendig gewesen waren. Deutschland war damals ein Land gewesen, in dem blanke Not geherrscht hat. Die zwanziger Jahre waren für die meisten Deutschen alles andere als golden gewesen, und die Weltwirtschaftskrise hat das Land seit 1931 überrollt. Arbeitslosigkeit hieß damals nicht, zum Amt gehen und Hartz IV beantragen, sondern ums eigene Überleben kämpfen. Dagegen leben die Deutschen in Vierzonesien in unvorstellbarem Reichtum und Luxus. Den Grundstein dafür haben allerdings die heute so verachteten Täter gelegt, die dieses Land nach 1945 wieder aufgebaut haben. Damals, lange bevor jene, die ihnen heute ins Gesicht spucken, überhaupt geboren waren.
Ich habe Filmaufnahmen gesehen, wie Italiener auf den toten Mussolini eingetreten haben. Einer Leiche gegenüber haben sie das gewagt, und ich kann diese Leute nur als Dreckskerle und Feiglinge bezeichnen. Die Deutschen des Linksstaates sind noch schlimmer, sie treten nicht auf eine real vorhandene Leiche ein, sondern auf das selbst gefertigte Bild einer Leiche, auf die bloße Vorstellung. Es ist leicht, einem Erschießungskommando die Zunge rauszustrecken, wenn dieses nur gemalt ist. Vor dem echten Erschießungskommando, wenn die geladenen Läufe auf einen gerichtet sind, wagen das nur die Wenigsten, obwohl das am Schicksal nichts mehr ändern würde.
Wer sich zu Deutschland bekennt, zu seinem Volk und seiner Abstammung, der gilt heute als "rechts", als "Nazi", obwohl er das tut, was für Milliarden Menschen auf der Welt selbstverständlich ist. Zum Ausgleich wird gesagt, daß jemand, der einen solchen Deutschen ans Messer liefert, gerne auch anonym, Zivilcourage zeigt. Als ob ein Denunziant jemals Courage gebraucht hätte! Der anonyme Denunziant ist das Urbild eines Feiglings, der es nicht einmal wagt, zu seiner Tat zu stehen. Er ist eben der schlimmste Lump im ganzen Land, wie es ein Sprichwort besagt.
Der Linksstaat verdreht die Begriffe, so wie es George Orwell in seinem Roman "1984" beschreibt. Wenn 5.000 "Gegendemonstranten" 200 "Neonazis" bedrängen, wird dies als Zivilcourage bezeichnet, als "gelebte Demokratie". Wenn drei SA-Leute einen "Rechten" ins Krankenhaus prügeln, wird dies kaum verfolgt, die Judstiz bagatellisiert, die Wahrheitsmedien erwähnen das beiläufig bis gar nicht. Sollte das jedoch umgekehrt passieren, schlägt die Judstiz mit aller Macht zu, geht ein Aufschrei durch die Presse, versammeln sich Mahnwachen und Lichterketten.
Die Merkel-Diktatur ist die dekadente Endphase einer Demokratie. Die Parteien haben alles durchsetzt, Parlament und Regierung sowieso, die Justiz ist längst nicht mehr unabhängig, da parteigeführte Ministerien über Zulassungen und Beförderungen entscheiden. Die Presse ist zur Hofberichterstattung verkommen, deren scheinbare Unabhängigkeit hat zu einer Gleichschaltung geführt, von der die beiden früheren Linksdiktaturen nur geträumt haben. Um in einer Partei nach oben zu kommen, muß man buckeln, buckeln, buckeln. Dieses Verhalten legt ein Parteisoldat niemals wieder ab, er ist seiner Parteiführung hörig. Die Parteivorsitzende kann unumschränkt schalten und walten, Merkel hat zwar nicht offiziell, aber real mehr Macht als Honecker, Ulbricht oder Hitler. Und anders als diese drei Herren trifft Merkel einsame Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Überlebensinteressen des deutschen Volkes stehen.
Deutsche sind in Deutschland Personen minderen Rechts und erhöhter Strafwürdigkeit. Deutsche Gesetze gelten uneingeschränkt und in voller Härte gegen Deutsche, während Ausländer und "Personen mit Migrationshintergrund" besondere Milde erfahren. Die Politik selbst ist noch einmal ein anderer Bereich, Politiker sind über die Niederungen des Rechts weitgehend erhaben. Bei einem Pädastian Pädathy braucht einem nicht die Milde der Strafverfolgung zu wundern, sondern daß es überhaupt eine Strafverfolgung gegeben hat.
Wir leben in einem Land, in dem es keinerlei Opposition gibt. Im Bundestag übernehmen Grüninnen und Linke die Alibi-Funktion, wo diese Parteien an der Regierung beteiligt sind, lassen sich keinerlei Unterschiede zu anderen Parteien erkennen. Opposition wird mit den Begriffen "rechts", "Populisten" oder gleich "Nazis" niedergeprügelt, Argumente sind unnötig. Deshalb tauchen die immer gleichen Gesichter im Fernsehen auf und verkünden den immer gleichen Schrott. Die Grüninnen waren in ihrer Frühzeit Pazifisten, in der Bundesregierung haben sie sofort dem ersten Kriegseinsatz der Bundeswehr zugestimmt. CDU, CSU, SPD und FDP sind austauschbar, sind Blockflöten, sind Unterabteilungen der einen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die seit Jahrzehnten regiert.
Was einmal Volk gewesen war, ist zur Masse verkommen, die in der Mehrheit das wiederholt, was ihr von oben eingetrichtert worden ist. Das Volk kontrolliert seine Vertreter nicht mehr, sondern folgt ihnen, Schafen, ja Lemmingen gleich in den Untergang. Deutschland könnte das mit Abstand reichste Land Europas, ja der Welt sein, wenn die Früchte deutscher Arbeit nicht ständig an Fremde verteilt würden. Wir verschenken Waffen und Geld an das Dauerkriegs- und Krisengebiet Israel, wir ziehen in Amerikas Kolonialkriege, wir bezahlen Besatzungskosten, wir bezahlen die EU, wir verschenken unsere Waren gegen uneinlösbare Target-II-Schulden, wir retten die fehlkonstruierte Krisenwährung Euro mit immer neuen Bürgschaften. Wir zahlen immer mehr Steuern für einen immer weiter aufgeblähten Staatsapparat, der uns dafür mit einem Wust an Vorschriften und Verordnungen gängelt und quält.
Ein Staat wurde ursprünglich "erdacht", um seinem Staatsvolk eine Struktur zu geben, eine Verwaltung und Schutz nach außen. Ein Rechtsstaat sollte das Zusammenleben regeln, den Bürgern alle Freiräume bieten und dafür sorgen, daß diese Freiheiten nicht über die Stränge schlagen, also andere Bürger beeinträchtigen. Ein Linksstaat unterdrückt Meinungen und Freiheiten, er saugt seine Bürger aus, verteilt deren Geld um, wirft es aus dem Fenster und häuft immer höhere Schulden an. In einem Linksstaat werden keine Richter für ihre Fehlurteile zur Rechenschaft gezogen, so wenig wie Steuerverschwender für ihre Taten büßen müssen. Alles, was gegen das Volk getan werden kann, wird in einem Linksstaat getan.
Wer ein wahrer Amerikaner ist, gilt als Held, zu einem wahren Engländer schauen seine Mitbürger auf. Als wahrer Deutscher hingegen sitzt man im Gefängnis oder wird wenigstens von der Judstiz verfolgt. Patrioten werden anderswo gefeiert, in Deutschland unterdrückt und beschimpft. Zivilcourage ist es, einen Patrioten, einen wahren Deutschen zu entlassen und seine Existenz zu ruinieren. Wer nicht nachbetet, was von oben vorgegeben wird, wird nicht mehr befördert, verliert seine Freunde, wird gemieden, wird zum Ausgestoßenen.
Eine einzige gute Eigenschaft haben Linksstaaten jedoch: sie existieren nie besonders lange. Wenn ein Staat zum Linksstaat verkommen ist, bricht er schließlich zusammen, denn Linksstaaten sind unproduktiv. Um die Unvernunft aufrechtzuerhalten, sind immer mehr Menschen nötig, muß die Propaganda ständig angeheizt werden, sind immer mehr Ergebenheitsadressen abzuliefern. Orwells Fünf-Minuten-Haßsendung heißt heute Tagesschau. Ein ganzes Lügengebäude ist nötig, um den Linksstaat zu stützen, ein Lügengebäude, das immer höher aufgetürmt wird, bis es unter dem eigenen Gewicht zusammenbricht.
Wochen, Monate, Jahre - ein bißchen Zeit wird Merkeldeutschland noch brauchen, bis es zusammenbricht. Merkel selbst ist austauschbar, so wie Ulbricht durch Honecker ersetzt worden ist, und dieser schließlich durch Krenz, als schon nichts mehr zu retten gewesen war. Ja, es gibt ein Merkeldeutschland ohne die selbstherrliche Angela, doch dieses Gebilde verfällt zunehmend in Agonie.
Für alle, die den Todeszuckungen des Linksstaates entkommen, sie überleben wollen, gibt es nur einen Rat: Halten Sie sich zurück! Behalten Sie den Kopf unten, kümmern Sie sich nur um sich. Der Linksstaat wird gegen sich selbst wüten, wird sich auflösen, wird nicht mehr zu halten sein. Es mag noch eine Weile dauern, doch das Schicksal, das Ende ist unausweichlich. Wir werden schließlich wieder einen Rechtsstaat bekommen, einen Staat, in dem man gerne deutscher Patriot sein und als solcher geachtet wird.
Wenn es eines Tages soweit ist, was machen dann die Merkel-Anbeter, die eifrigen Verteidiger des Linksstaates? Ach, das steht schon in der Bibel. Im Alten Testament täte sich die Erde auf, fiele Feuer vom Himmel oder sie würden von ihren Mitbürgern erschlagen werden. Im Neuen Testament verleugnen sie ihren bisherigen Herrn dreimal, ehe der Hahn kräht, und wandeln sich vom Saulus zum Paulus. Sie werden dann auf Merkels Leichnam eintreten und ihn bespucken. Wendehälse waren noch nie anders.
© Michael Winkler
Donnerstag, 14. Januar 2016
Skurrile 10 Cent-Hartz-IV-Klage zurückgezogen
Es ist wirkt skurril: Weil ein Jobcenter sich weigert 10 Cent an einen Hartz IV Leistungsberechtigten auszuzahlen, beschreitet es alle sozialgerichtlichen Instanzen. Schließlich landet der Fall beim Bundessozialgericht. Wir berichteten und andere schlossen sich an. Das hat nunmehr Wirkung gezeigt, weil der Aufschrei doch recht groß war. Denn das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis teilte am Mittwoch mit, dass die Beschwerde nunmehr zurückgezogen wurde. Der Hartz IV Bezieher würde nun die 10 Cent ausgezahlt bekommen. Man sei „keine Behörde, die aus "Prinzipienreiterei" gegen Hartz-IV-Empfänger vorgeht und Steuergelder für Klagen verschwendet“, sagte eine Sprecherin auch im Hinblick unserer Berichterstattung, in der wir genau dies vorwarfen.
Bild: pathdoc - fotolia
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/skurrile-10-cent-hartz-iv-klage-zurueckgezogen.php
Montag, 11. Januar 2016
Hartz IV Bezieher wehrte sich gegen Herabwürdigung
Und obwohl er nie auch nur irgendwann die Regeln missachtete, wurde er immer wieder in den Einladungsschreiben unter Druck gesetzt: „Beachten Sie bitte, dass Sie der Einladung trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit nachkommen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weisen Sie Ihre Bettlägerigkeit mit einem ärztlichen Attest nach.“
Demnach wurde immer wieder unterstellt, dass eine Krankheit zum Vorwand genommen wird, beim Jobcenter nicht zu erscheinen. Zudem war es eine Anmaßung der Behörde, Erkrankungen nicht anzuerkennen, auch wenn keine Bettlägerigkeit vorlag. Denn auch ohne diese können Krankheiten ein persönliches Erscheinen unmöglich machen. Z.B. auch dann, um andere aufgrund eines Virusinfektes nicht zu gefährden.
Das Jobcenter argumentierte, dass dies ein Standardbrief sei und man im Vorfeld darauf aufmerksam machen wolle, dass einfache Krankschreibungen nicht ausreichen, um zu einem Termin nicht zu erscheinen. Dennoch sagte der Leiter zu damaliger Zeit zu, dass jener Passus nicht mehr verwendet würde. Als aber wieder der Satz in einem Anschreiben auftauchte, entschied sich der Betroffene zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem damaligen Landrat Harri Reiche (parteilos).
Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage
Doch anscheinend nahm die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht so ernst, weshalb auch nach einem halben Jahr keine Antwort kam. Daraufhin reichte der Betroffene eine Untätigkeitsklage gegen den Landrat ein und das Verwaltungsgericht Halle war nun gezwungen, sich um den Fall zu kümmern. 438 EUR waren an Gerichtskosten im Vorfeld bereitzustellen, weshalb J. Prozesskostenhilfe beantragte. Auch dieser Antrag blieb unbeantwortet. Die Landeshauptkasse zeigte Erbarmen und stundete den Betrag.
Ende September kam dann endlich das Antwortschreiben des Justiziar des Burgenlandkreises. Darin stand, dass die Textpassage nach Überarbeitung der Anschreiben nun nicht mehr verwendet werden. Bestimmte Hinweise sollen zudem auch nur noch dann erteilt werden, wenn dies im Einzelfall erforderlich sei. Zudem versicherte man, dass man in keinem Fall herabwürdigen wollte. Daraufhin stellte auch das Verwaltungsgericht das Verfahren ein. Schließlich hatte das Jobcenter nach zähem Druck endlich nachgegeben. (sb)
Bild: Marco2811 - fotolia
Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-wehrte-sich-gegen-herabwuerdigung.php
Donnerstag, 19. November 2015
Hartz IV: Wieder Jobcenter-Weisung zur Observation
"Observationen", also heimliche Beobachtungen von Hartz IV- Betroffenen bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch".
Rechtswidrige Weisungen für nachrichtendienstliche Beschnüffelung von Hartz IV Beziehern
18.11.2015
Wir erinnern uns: Schon einmal hatte die Gegen-Hartz.de Redaktion eine interne Weisung zur Oberservation und dem nachrichtendienstlichem Überwachen von Hartz IV Beziehern öffentlich gemacht. Damals wurde die Bundesagentur für Arbeit vom Bundesarbeitsministerium zurückgepfiffen, nachdem wir zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) ordentlich Wirbel machten. Denn solche Beobachtungen müssen erstens richterlich angeordnet sein und dürfen zweitens in einem Rechtsstaat nur von der Polizei durchgeführt werden. Nun ist wieder eine Handlungsweisung durch das Berliner Bündnis »Auspacken oder einpacken!« aufgeflogen.
Dieses mal handelt es sich um eine Weisung des Jobcenters Berlin-Spandau, die wir hiermit dokumentieren. Auffällig ist, dass hier versucht wird, die Oberservationen durch die Hintertür zu legitimieren, da durch unsere damalige Intervention die illegalen Praktiken seitens des Bundesarbeitsministeriums verboten wurden. Es sollen beispielsweise zunächst die Eltern gedrängt dazu gedrängt werden, damit die Kinder befragt werden dürfen. Auch wird in der Weisung erläutert, wie das Schränke durchwühlen auch ohne rechtliche Handhabe funktioniert.
Viele Betroffene fühlen sich in diesen Momenten überrumpelt und haben Angst „Nein“ zu sagen, weil dies wiederrum als „fehlende Mitarbeit“ ausgelegt werden könnte. Auch befinden sich die Betroffenen in einer Art der Bittstellung, und hoffen auf jeden Cent, der bewilligt wird. Sie sind dem Treiben der Behördenschnüffler zumindest subjektiv ausgeliefert.
Abstruserweise wird in der Weisung zwar die Observation untersagt, aber in Ausnahmefällen wiederrum erlaubt. Auch diese „Ausnahmefälle“ sind hoch rechtswidrig und vom Gesetzgeber sowie vom Grundgesetz nicht gedeckt.
Hier nun die Weisung:
In der Geschäftsanweisung äußert sich das »JobCenter« zur Befragung von Minderjährigen, zur Durchsuchung von Schränken, zur Ausforschung durch Befragung von Dritten und zur Zulässigkeit von Observationen:
"Grundsätzlich ist von der Befragung minderjähriger Personen abzusehen.
Minderjährige dürfen nur im Wege eines Hausbesuches befragt werden, wenn Sie unmittelbar Betroffene sind und das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters zur Befragung vorliegt.
Eine Befragung von Minderjährigen über die persönlichen Verhältnisse eines Dritten ist grundsätzlich unzulässig. […]
Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch möglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen. […]
lm Grundsatz ist von der Befragung dritter Personen, wie z.B. Nachbarn oder Hausmeister Abstand zu nehmen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann eine Befragung Dritter ohne Wissen des Betroffenen unumgänglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre.
Die Durchführung einer Observation durch die Mitarbeiter des Amtes ist grundsätzlich unzulässig. Eine Observation kann in wenigen Fällen unter datenschutzrechtlichen Aspekten zulässig sein, wenn es sich um einen ›besonders schwerwiegenden‹ Leistungsmissbrauch handelt und eine anderweitige Aufklärung nicht möglich wäre. Das bedeutet, der Sozialleistungsträger muss in besonderem Maße den ›Grundsatz der Verhältnismäßigkeit‹ berücksichtigen." (Geschäftsanweisung für den Außendienst des »JobCenters« Berlin Spandau (Träger-Nummer 95508), siehe hier [153 KB] und hier [75 KB] )
Wir fordern das Jobcenter auf, diese aus dem Jahre 2013 noch immer gültige Weisung sofort zurückzunehmen. Betroffenen raten wir zu umgehendem rechtlichem Handeln. Denn hier wird offenkundig Rechtsbruch von der Behörde begangen. (sb)
Bild: hppd - fotolia