Freitag, 21. März 2014

Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Verfassungswidrige Vorlage "lückenloser" Kontoauszüge
Immer mehr Jobcenter verlangen bei jedem Verlängerungsantrag auf Leistungen nach dem SGB II die Vorlage der “lückenlosen Kontoauszüge“ der letzten drei Monate. Gefragt wofür diese Informationen benötigt werden, erhält man, wenn man denn überhaupt eine Antwort erhält, lediglich den Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008 wonach dies im Rahmen der Mitwirkungspflicht zulässig sei.
Zwar legte der Kläger gegen dieses Urteil Beschwerde ein, diese wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Jobcenter ziehen daraus den Schluss, damit sei die Aufforderung die Vorlage der lückenlosen Kontoauszüge der letzten drei Monate zu fordern, verfassungskonform. Da das Verfassungsgericht in dieser Sache nicht entschieden hat, glauben nun viele Jobcenter, sie könnten hier alleine mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes, sowie der Abweisung einer Entscheidung über die Beschwerde, ohne jede Begründung die Vorlage dieser Dokumente fordern. Dies ist aber ein Trugschluss.
Das Bundesverfassungsgericht sah die Notwendigkeit einer Entscheidung nicht gegeben, da es aus damaliger Sicht keine Vermutung einer grundrechtswidrigen allgemeinen Praxis von Behörden und Gerichten in diesem Zusammenhang gab. Zu diesem Zeitpunkt gab es nämlich eine Reihe von Sozialgerichten welche die Forderung nach der Vorlage aller Kontoauszügen der letzten drei Monaten als rechtswidrig ansah, ebenso waren es nur einzelne Jobcenter, die diese Forderung an die Betroffenen stellte. Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes hat sich diese Situation aber grundlegend verändert, da sich nun sowohl immer mehr Jobcenter wie auch Sozialgerichte auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes berufen. Da dies zu einer allgemeinen grundrechtswidrigen Praxis der Jobcenter und Behörden geführt hat, ist nun eine Überprüfung der Zulässigkeit der grundlosen Einsichtnahme in alle Kontobewegungen Betroffener im Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dringend notwendig, da der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot der Normenklarheit entsprechen muss (BVerfGE 65,1,43 f.).
Die Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen ohne jeden Verdacht auf Leistungsmissbrauch erfolgt jedoch ohne gesetzliche Grundlage. Sie ignoriert sowohl die Unschuldsvermutung, wie auch die Tatsache, dass niemand sich gegenüber der Behörde selbst belasten muss. Sie wird lediglich durch rechtliche Auslegung aus den allgemeinen Mitwirkungspflichten des SGB I konstruiert. Diese können jedoch nicht den Sozialdatenschutz der §§ 35 SGB I, 67 ff. SGB X oder den besonderen Datenschutz des SGB II aushebeln, der zum Zwecke der Verhinderung von Leistungsmissbrauch lediglich den automatisierten Datenabgleich des § 52 und die Überprüfung von Daten nach § 52 vorsieht. Immer mehr Kommentare zu den Sozialgesetzbüchern weisen auf diese Diskrepanz hin. Die Arbeitslosenhilfe Rheinland Pfalz wird diese Thematik in den nächsten Wochen massiv in die Öffentlichkeit tragen. Wir bedanken uns bereits heute bei allen die uns dabei unterstützen werden. (Dietmar Brach, Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-vorlage-kontoauszuege-verfassungswidrig-90016026.php

Samstag, 8. März 2014

Sanktionen gegen Russland gehen nach hinten los

“Die Verhängung von Sanktionen gegenüber Russland gehen nach hinten los”, sagt Alexander S. Neu, Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss, zu den Drohungen der EU, wegen des Konflikts um die Halbinsel Krim, Wirtschaftssanktionen gegen Russland zu verhängen.

Neu weiter:

„Die wirtschaftlichen Verflechtungen der EU, insbesondere der Deutschlands, sind viel zu eng, so dass durch diese Repressalien ein heftiger Bumerang-Effekt entstehen wird. Der Ostausschuss der deutschen Wirtschaft sieht genau diese Problematik und warnt vor einschneidenden Maßnahmen.

Die krisenhafte Situation in der Ukraine und auf der Krim kann nur durch Verhandlungen und Gespräche auf Augenhöhe beseitigt werden. Russland wird sich durch Sanktionen nicht beeindrucken lassen.

Das Verhalten der Bundesregierung und ihrer westlichen Partner ist zutiefst widersprüchlich: Die territoriale Integrität und Souveränität Jugoslawiens war für einige westliche Staaten ohne Belang - das Völkerrecht wurden offen gebrochen. Die Spaltung Jugoslawiens wurde geradezu forciert, insbesondere von Deutschland. Damit wurden Präzedenzfälle geschaffen, die sich nun gegen westliche Interessen richten. Das ist das Ergebnis kurzsichtiger Machtpolitik.

Heute wird exakt von jenen Staaten die Einhaltung des Völkerrechts mit Blick auf die Sezessionstendenzen der Krim formuliert, die die Präzedenzfälle geschaffen haben. Die Bundesregierung, die EU und die USA kämpfen aber nicht dafür, weil sie das Völkerrecht wiederentdeckt oder gar aus den Kriegen auf dem Balkan gelernt hätten, sondern weil es ihren geostrategischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen mehr dient, die Ukraine und die Krim dem Einfluss Russlands zu entziehen.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, Eskalationsschritte in der EU und der NATO zu verhindern.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE

Freitag, 7. März 2014

Vorsicht: Bezahlte Internet-„Freunde“ manipulieren die Meinungen auf Facebook!

Vorsicht:  Bezahlte Internet-„Freunde“ manipulieren die Meinungen auf Facebook!

Da die öffentliche Meinung auf Facebook, aber auch in anderen Foren im Internet immer mehr und auch aggressiver von Kampfpostern (bezahlte Poster deren Auftraggeber sich an der Wahrheit stoßen) manipuliert und zerstört wird, sollen die unten angeführten Punkte, es jeden Beobachter ermöglichen diese „Falschen Freunde“ sofort zu erkennen.

Die 17 taktischen Regeln des Desinformanten - Unseriöse Diskussions-/Desinformationstaktiken

  1. Reagiere empört, beharre darauf dass dein Gegner eine angesehene Gruppe oder Person angreift Vermeide die Diskussion der Tatsachen und dränge den Gegner in die Defensive. Dies nennt man auch das “Wie kannst du es wagen“-Manöver.
  2. Denunziere den Gegner als Verbreiter von Gerüchten, ganz egal welche Beweise er liefert. Falls der Gegner Internetquellen angibt, verwende diesen Fakt gegen ihn. Beharre darauf dass die Mainstreampresse und die Establishment-Geschichtsschreibung einzig und allein glaubwürdig sind, obwohl wenige Superkonzerne den Medien-Markt unter sich aufteilen und die meisten Historiker „dessen Lied singen wessen Brot sie essen”.
  3. Attackiere ein Strohmann-Argument: Übertreibe, vereinfache oder verzerre anderweitig ein Argument oder einen Nebenaspekt eines Arguments des Gegners und attackiere dann diese verzerrte Position. Man kann auch einfach den Gegner absichtlich missinterpretierten und ihm eine Position unterstellen, die sich dann leicht attackieren lässt. Vernichte die Strohmann-Position in einer Weise die den Eindruck erwecken soll, dass somit alle Argumente des Gegners erledigt sind.
  4. Assoziiere den Gegner mit inakzeptablen Gruppen: Spinner, Terroristen, Rechtsradikale, Rassisten, Antisemiten, paranoide Verschwörungstheoretiker, religiöse Fanatiker usw. lenke damit von einer Diskussion der Tatsachen ab.
  5. Stelle die Motive des Gegners in Frage. Verdrehe oder übertreibe jeden Fakt um den Gegner aussehen zu lassen als handle er durch eine persönlichen Agenda oder anderen Vorurteilen motiviert.
  6. Stelle dich dumm: Ganz egal welche Beweise und logische Argumente durch den Gegner vorgelegt werden, vermeide grundsätzlich jede Diskussion mit der Begründung dass die Argumentation des Gegners keinem Sinn ergibt, keine Beweise oder Logik enthält.
  7. Erkläre, die Position des Gegners sei ein alter Hut, schon tausendmal durchgekaut und daher nicht der Diskussion wert.
  8. Erkläre, das Thema sei zu komplex um jemals die Wahrheit herausfinden zu können.
  9. Nur Staatsmedien (Medien die mit Fördergeldern unterstützt werden und daher der Obrigkeit verpflichtet sind) verbreiten die Wahrheit! Suche nur Tatsachen die deine von Beginn an festgelegte Position unterstützen und ignoriere alle Tatsachen die ihr widersprechen. Gehe auf keinen Fall auf die Argumente des gegenüber ein, egal wie logisch und stichhaltig sie auch sein mögen.
  10. Setze gesellschaftliche Position mit Glaubwürdigkeit gleich: “Wer bist du schon dass du diesem Politiker / Akademiker / „Experten“ / „Opfer“  usw. wem auch immer so etwas unterstellen kannst!”
  11. Verlange, dass dein Gegner den Fall komplett auflöst. Verlange unmögliche Beweise. Jede Unklarheit beim Gegner wird gewertet als argumentative Bankrotterklärung.
  12. Provoziere deinen Gegner bis er emotionale Reaktionen zeigt. Daraufhin kann man den Gegner für seine “harsche” Reaktion kritisieren und dafür dass er keine Kritik verträgt.
  13. Erkläre pauschal große Verschwörungen als unmöglich durchführbar da viel zu viele Menschen daran beteiligt sein müssten und die Sache ausplaudern könnten. Ignoriere den Fakt dass bei einer großen illegalen Operation die einzelnen ausführenden Abteilungen voneinander abgeschottet sind und nur so viel wissen, wie sie für die Ausführung ihres Teils der Operation benötigen. Ignoriere den Fakt das eine strenge Hierarchie besteht, jeder nur seinen Befehlen folgt und keine unbequemen Fragen stellen darf.
  14. Wenn der Gegner sich nicht durch die genannten Taktiken kleinkriegen lässt, fahre einfach solange fort bis der Gegner ermüdet und sich aus Frustration zurückzieht.
  15. Suche nach flüchtigen Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder verbalen Ausdrucksfehlern, um den Gegenüber als dumm zu klassifizieren. Lenke damit vom Inhalt seiner Rede ab.
  16. Wenn du mit jemandem in einem Blog u.ä. schreibst/diskutierst, tauche immer mit einem 2. oder 3. Mann auf, dass der Gegner den Eindruck gewinnen muss, er stehe alleine mit seiner Meinung (Vortäuschung einer Minderheitsmeinung). Die Masse der Schweigenden Gaffer und amüsierten Zuschauer ist immer erschreckend hoch, so dass kaum Gefahr besteht, dass sich jemand einmischt und den in der, durch Gaffer, nur scheinbaren „Minderheit” in Schutz nimmt.
  17. Sollte es gar nicht anders gehen oder du entlarvt/enttarnt wirst, so komme dem Gegner aufs Minimalste entgegen und fordere ihn im großzügigen Gegenzug dazu auf, schier Unmögliches aufzuklären! („Erkläre und Beweise mir nur die Wirkungsweise von Homöopathie. Dann finden wir bestimmt eine Einigung!” (Und das Spiel beginnt von vorne, bzw. du hast gewonnen, weil der Gegner wieder Argumente liefert, die du mit einem der 16 Regeln kontern wirst.  Man nennt dies auch Zermürbungstaktik).

Quelle:http://www.freie-ansichten.com/vorsicht-bezahlte-internet-freunde-manipulieren-die-meinungen-auf-facebook/

Samstag, 1. März 2014

Hartz IV-Behördenwillkür im Jobcenter Cochem

Cochem
01.03.2014
Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cochem muss sich wegen des Vorwurfs der Nötigung und der versuchten Körperverletzung verantworten. Die Jobcenter-Mitarbeiterin hatte, obwohl ein rechtskräftiger vorläufiger ALG II Leistungsbescheid vorlag, die Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft ohne jede rechtliche Grundlage und ohne Anhörung eingestellt.
Der Bedarfsgemeinschaft wurde lediglich einen Tag vor der Leistungsauszahlung mitgeteilt, die Leistung würde verweigert, weil Unterlagen, die für die Prüfung eines Leistungsanspruches nötig seien, nicht vorlägen. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, belegt der vorläufige Leistungsbescheid der beweist, dass alle für eine Entscheidung dem Grunde nach notwendigen Unterlagen der Behörde vorlagen, sonst hätte er nicht erstellt werden können.
Die Mitarbeiterin wollte durch die Leistungseinstellung die Bedarfsgemeinschaft nötigen, die kompletten Kontoauszüge der letzten drei Monate einzureichen. Die Bedarfsgemeinschaft hatte hiergegen Widerspruch eingelegt, da allenfalls eine Einsichtnahme der Kontoauszüge und kein Einreichen derselben verlangt werden kann. Die Bedarfsgemeinschaft und der sie vertretende Rechtsanwalt erklärten sich jedoch bereit, eine Einsichtnahme der Kontoauszüge zuzustimmen, sobald ein rechtsmittelfähiger Bescheid des Widerspruches bezüglich der Aufforderung zum Einreichen der Auszüge erfolgt sei.
Da die Bedarfsgemeinschaft keinen Einfluss darauf hat, wann der am 27. Januar 2014 eingelegte Widerspruch entschieden wird, bestand die Bedarfsgemeinschaft auf einen vorläufigen Leistungsbescheid, der auch von der Behörde zunächst ausgestellt wurde. Mit einem vorläufigen Bescheid verpflichtet sich das Jobcenter die Leistung in jedem Falle zunächst als Darlehen auszuzahlen. Da der Sachbearbeiterin dies offensichtlich nicht passte, letztlich war es ihre unklare Forderung nach einem Einreichen der Kontoauszüge, und ihr offensichtlich der rechtlich vorgeschriebene Weg über ein Widerspruchsverfahren Einsicht in die Kontoauszüge zu nehmen, zu lang dauerte, entschied sie einfach kurzerhand die bereits bewilligte Leistung einzustellen, nach dem Motto, wenn kein Geld kommt dann werden die Auszüge schon eingereicht. Leider lagen am nächsten Tag aber nicht die erwarteten Kontoauszüge sondern die Kopie einer Strafanzeige auf ihrem Schreibtisch.
Letztlich ist das, was die Sachbearbeiterin hier als eine Entscheidung bei der sie von ihrem Ermessen Gebrauch macht wertet, nichts anderes als eine strafbare Nötigung. Da es sich bei der Leistung um das Existenzminimum handelt, stehen die Betroffenen mittellos da, woraus sich der Vorwurf einer Körperverletzung ableiten lässt. Solche Mitarbeiter, die ihre scheinbare Machtposition missbrauchen und Leistungen willkürlich und ohne Anhörung einstellen, haben in den Jobcentern nichts zu suchen. Es ist zu hoffen, dass die Leitung des Jobcenters Cochem hier entsprechend konsequent vorgeht. Wir werden weiter dran bleiben. (Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz Dietmar Brach)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-behoerdenwillkuer-im-jobcenter-cochem--9001599.php

Dienstag, 25. Februar 2014

Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

 

Bundesregierung plant weitere Verschärfungen bei Hartz IV

Die Bundesregierung befasst sich mit weiteren Verschärfungen bei Hartz IV. Unter dem Titel „Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch“ berät seit Mittwoch eine Bund-Länderarbeitsgruppe über 120 Änderungsvorschläge, von denen 24 unmittelbar Anklang fanden. Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé ruft zur Gegenwehr auf. Opposition und Erwerbslosenverbände seien jetzt gefordert.
Überzahlte Leistungen könnten zukünftig ohne Bescheid zurückgefordert werden
Der Zeitung "Junge Welt" zufolge rechnet Thomé damit, dass die Gesetzesnovelle im Herbst beschlossen wird. Die „Rechtsvereinfachungen“ sollen unter anderem beinhalten, dass Umzüge zukünftig genehmigungspflichtig sein sollen. Bereits jetzt fordert das Jobcenter seine „Kunden“ teilweise dazu auf, wenn die Unterkunft nicht angemessen ist. Eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch bislang nicht. Das wird sich Thomé zufolge aber sehr wahrscheinlich zukünftig ändern.
Darüber hinaus sollen Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten bald stärker auf den Regelsatz angerechnet werden. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sollen zudem noch mehr für behördliche Rückforderungen haftbar gemacht werden können. Ein weiterer „Vereinfachungsvorschlag“, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) eingereicht hat, definiert Partner, die gemeinsam in eine Wohnung ziehen, unmittelbar oder zumindest schneller als Bedarfsgemeinschaft. Bisher galten diese Paare im ersten Jahr des Zusammenlebens als „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“. Diese Regelung könnte zukünftig abgeschafft oder zeitlich stärker eingeschränkt werden. Wird die Partnerin innerhalb des Probejahres schwanger, wird der Kindsvater bisher erst ab dem Tag der Geburt in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Zukünftig soll er jedoch ab Feststellung der Schwangerschaft Teil der Bedarfsgemeinschaft sein, sollte der Vorschlag der BA umgesetzt werden.
Eine weitere Unverschämtheit betrifft überzahlte Leistungen, die das Jobcenter zukünftig auch ohne Bescheid vom Leistungsberechtigten zurückfordern können soll. Gleichzeitig müssen über Monate zu wenig gezahlter Beträge aber sehr wahrscheinlich demnächst nicht mehr vom Leistungsträger nachgezahlt werden wie die Zeitung berichtet.
Weitere Hartz IV-Verschärfung weicht immer mehr vom Sozialrecht ab
Bei Aufstockern könnte sich zukünftig der anrechnungsfreie Einkommensbetrag verringern und Selbständige sollen innerhalb von zwei Jahren die Rentabilität ihrer Tätigkeit nachweisen müssen. Auch Alleinerziehende bleiben von den „Rechtsvereinfachungen“ nicht verschont. Nach einem Vorschlag der BA sollen Alleinerziehende künftig nur dann den Mehrbedarf geltend machen können, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, an einer berufsqualifizierenden oder eingliedernden Maßnahme teilnehmen und gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben.
Darlehen können zwar auch weiterhin beim Jobcenter beantragt werden, diese sollen demnächst jedoch mit 30 Prozent des Regelsatzes zurückgezahlt werden müssen, schreibt die Zeitung. Bisher sind es zehn Prozent. Folglich muss ein alleinlebender Hartz IV-Bezieher 117,30 Euro pro Monat von von insgesamt 391 Euro zuzüglich der Kosten für die Unterkunft allein für die Rückzahlung des Darlehens aufbringen. Fraglich wie die Bundesregierung das rechtfertigen will, zumal man den bisherigen Prozentsatz immer mit dem Argument rechtfertigte, dass kein Hartz IV-Bezieher unterhalb des Existenzminimums leben dürfe.
Thomé bewertet diese Entwicklungen als eine Aushebelung der Grundrechte. Sollten die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, würde eine „Sonderrechtszone zementiert, die immer stärker vom einst gültigen Sozialrecht abweicht“, zitiert die Zeitung den Arbeits- und Sozialrechtler. Diese betreffe dann den Teil der Bevölkerung, der ohnehin bereits abgehängt sei. (ag)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/entrechtung-von-hartz-iv-beziehern-geplant-9001591.php

Dienstag, 18. Februar 2014

Brief ohne Hochachtung – Sind wir das Volk?

“Liebe Frau Merkel,

Mein Name ist Heidi Langer, ich bin 45 Jahre alt und stamme aus der ehemaligen DDR.
Als Kind, Jugendliche und junge Frau habe ich die Bundesbürger glühend um das beneidet, das man Freiheit nennt. 1989 bin ich – gemeinsam mit vielen anderen – auf die Straße gegangen, weil ich diese Freiheit auch für mich und meine Kinder wollte. Wir haben damals etwas bewirkt. Etwas Großartiges. Für unser Land, für unser Volk.
Dachten wir.

Mauer-Domino_Dieter Schuetz_pixelio.de

Mauer – Domino – Foto: © Dieter Schütz / pixelio.de

Heute bin ich selbst Bundesbürgerin. Ich habe die Freiheit, überall hin zu reisen. Die Freiheit, nicht das Geld. Da geht es mir wie Millionen anderen in Deutschland. Darüber beklage ich mich nicht, denn es war meine eigene Entscheidung, drei Kinder zu bekommen, sie großzuziehen und dafür meine berufliche Laufbahn zurückzustellen. Im Jahre 2002 habe ich mich selbstständig gemacht, musste meine Firma aber 2006 nach dem Tod meines Mannes wieder schließen, um für meine Kinder da sein zu können. Seither habe ich in mehreren Firmen Teilzeit- oder Minijobs gemacht, um mir zu meiner Witwenrente etwas dazuzuverdienen; auch der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II ist mir nicht fremd.
Ich habe also all das schon mal selbst erlebt, und meine Meinung beruht auf meinen eigenen Erfahrungen.

Was außer der Reisefreiheit habe ich 1989 noch für mich erreicht?

Ich habe die Freiheit, nicht zur Wahl zu gehen, ohne anderntags unfreundlichen Besuch zu bekommen. Aber diese Freiheit verliert viel an Gewicht, wenn man erstmal erkannt hat, dass ohnehin keine Partei zur Wahl steht, die wirklich die Interessen des Volkes vertritt.

Ich habe die Freiheit, mit meinen Steuergelden andere Länder, Banken oder Großkonzerne zu unterstützen, in mittelbarer Täterschaft in wieder anderen Ländern Krieg zu führen und mich bestrafen zu lassen, falls ich die AO, all ihre Ausnahmeregelungen und die Ausnahmen von den Ausnahmen nicht verstehe, für deren Auslegung spezialisierte Rechtsänwälte jahrelang studieren.

Ich habe die Freiheit, mich einem Justizsystem zu unterwerfen, das immer häufiger Willkür statt Recht spricht – im Namen des Volkes wohlgemerkt – und das gelegentlich das Grundgesetz komplett außer acht lässt oder es so verzerrt, dass es nicht mehr wiederzuerkennen ist.

Ich habe die Freiheit, Ihnen, Frau Merkel, Ihren Politikerkollegen und den Lobbyisten und Aktionären der Konzerne und Banken ein gutes Auskommen zu ermöglichen, dessen Höhe Sie selbst willkürlich festlegen.

Ich habe die Freiheit, mit meinen GEZ-Gebühren die Gehirnwäsche mitzufinanzieren, der man das deutsche Volk jeden Tag unterzieht. Immerhin soll ich ja nicht irgendwann behaupten können, ohne mein eigenes aktives Zutun verblödet zu sein.

Das Grundgesetz gesteht mir mit Artikel 5 auch die Freiheit zu, meine Meinung zu sagen, zu schreiben, zu veröffentlichen.
Und davon mache ich hiermit Gebrauch.

Frau Merkel, ich schäme mich.
Ich schäme mich für Ihre Politikerkollegen, für die Bundesminister und ganz besonders für Sie, die Sie offenbar Ihren Amtseid „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe” bereits in jener Sekunde wieder vergaßen, in der Sie ihn ablegten.

Wie kann man zum Wohle eines Volkes handeln, indem man dessen Willen nicht respektiert?

Wie kann man den Nutzen eines Volkes mehren, indem man zulässt, dass Armut und Elend im Land um sich greifen, Rentner, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, ihre Renten über Hartz 4 aufstocken müssen, Kinderarmut um sich greift und gleichzeitig angeblich ein Wirtschaftswachstum zu verzeichnen ist?

Wie kann man Schaden von einem Volk abwenden, indem man seine Interessen denen von großen Wirtschaftskonzernen unterordnet oder zulässt, dass es auf geradezu kriminelle Weise durch ausländische Geheimdienste überwacht und bespitzelt wird? Und, um den nächsten Punkt des Amtseides gleich ebenfalls zur Sprache zu bringen, im Zusammenhang damit auch noch zulässt, dass das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes mit Füßen getreten werden?

Sieht so Ihre Vorstellung von gewissenhafter Pflichterfüllung und Gerechtigkeit gegen jedermann aus? Und, wenn wir schon mal beim leidigen Thema sind, wie passt die geplante Abschaffung der Prozesskostenhilfe in das Konzept der Gerechtigkeit gegen jedermann?

Ja, Frau Merkel, ich schäme mich.
Ich schäme mich, dass ich – eine deutsche Staatsbürgerin – der Welt gegenüber von einer Frau vertreten werde, die gegen den Willen von 88 Prozent der Bürger ihres Landes, von denen sie Schaden abzuwenden geschworen hat, die Einführung von Genmais 1507 durch eine feige Stimmenthaltung möglich machte.
Ich schäme mich abgrundtief, der Welt gegenüber von einer Frau vertreten zu werden, für die das eigene Volk nur Wahl- und Zahlvieh ist, und die, obwohl die Schlangen vor den Tafeln immer länger werden, nichts besseres zu tun hat, als sich und ihren Politikerkollegen in Zusammenarbeit mit ebendiesen erst mal krätig die Diäten zu erhöhen.
Ich schäme mich, der Welt gegenüber von einer Frau vertreten zu werden, die trotz allen Wissens und aller Erfahrungen nicht zu erkennen scheint, wohin die Europäische Union sich entwickelt. Oder dass die Marktwirtschaft nur mit dynamischen Währungen funktionieren kann.
Und noch viel mehr schäme ich mich bei dem Gedanken, dass Sie es möglicherweise doch erkennen, aber nicht danach handeln.

Ich bin eine Mutter, Frau Merkel. Meine Kinder mögen zwar mittlerweile erwachsen sein, aber das macht sie nicht weniger zu meinen Kindern.
Mitansehen zu müssen, wie Sie ihre Zukunft – unser aller Zukunft – einem dem Untergang geweihten System opfern, sie immer wieder und immer nachhaltiger zur Kasse bitten, um eine künstlich geschaffene statische Währung, die schon längst in den letzten Zügen liegt, zu erhalten, das erfüllt mich nicht mehr nur mit Scham.
Mitansehen zu müssen, wie Sie bewusst ihre Zukunft und ihre Gesundheit, sowie die Zukunft und Gesundheit ihrer Kinder und Kindeskinder aufs Spiel setzen, um amerikanische Großkonzerne zu deren eigenen Bedingungen und dem Verbraucherschutz zum Trotz auf dem europäischen Markt zu etablieren, erfüllt mich nicht mehr nur mit Scham.
Es erfüllt mich mit Zorn.

Ich bin eine Mutter, wie es in Deutschland Millionen Mütter gibt.
Ich bin eine Tochter, eine Schwester, eine Großmutter, eine Enkelin, wie es in Deutschland Millionen Töchter, Schwestern, Großmütter und Enkelinnen gibt.
Genau wie es Millionen Großväter gibt, Väter, Brüder, Söhne und Enkel.

Wir sind das Volk.
Sie, Frau Merkel, arbeiten für uns, auch wenn Sie das offenbar vergessen oder verdrängt haben.

Da ich mich angesichts der Umstände leider außerstande sehe, Hochachtung für Sie zu empfinden, verbleibe ich ohne derartige Grußformeln”

ein offener Brief von Heidi Langer

Quelle:http://politropolis.wordpress.com/2014/02/18/brief-ohne-hochachtung-sind-wir-das-volk/

Mittwoch, 12. Februar 2014

Ein Hoch auf die Schweizer Demokratie

Die Schweiz hat gegen Masseneinwanderung (auch aus der EU) gestimmt - in einem überaus demokratischen Prozess. Die Schweiz ist überhaupt das einzige Land, in dem basisdemokratisch abgestimmt wird und dies auch politisch umgesetzt wird. Ein Musterland der Demokratie!
Jene Demokratie, die in der EU und ihren Mitgliedsstaaten zwar beschworen, aber in der Realität mit den Füssen getreten wird. Und jene EU, die diesen demokratischen Akt der Abstimmung nun verurteilt und Konsequenzen androht!
Zuwanderung bzw. Einwanderung ist seit Jahren in allen europäischen Staaten ein heisses Thema, das von der Politik als Multikulti heruntergespielt, teilweise sogar idealisiert wird.
Doch die Probleme sind seit Jahren unübersehbar und akut. Ganze Stadtviertel in EU-Städten wurden Einwanderern übernommen. Die Sozialleistungen gegenüber Migranten explodieren geradezu. Und es sind quasi Staaten im Staat entstanden.
Wenn deutsche Richter nicht mehr nach deutschem Recht, sondern nach moslemischem Recht urteilen, ist für die Bevölkerung "Feuer am Dach"! Trotzdem wird weiterhin bagatellisiert und Spitzenpolitiker besuchen andere Länder um für Zuwanderung zu werben!
Dass das Volk anderer Meinung sein könnte, interessiert die Politik nicht. Denn sie handelt nicht nach und vertritt auch nicht die Meinung des Volkes!
Würde sie es tun, so könnte die Gesamtmeinung genauso wie in der Schweiz ausfallen. Und dies gefährdet die Politik. Insofern gefährdet die schweizer Entscheidung die Meinung in der EU und könnte (!!!) die Politiker in Bedrängnis bringen.
Wir, also alle Staaten der EU, haben eine alte Tradition und eine alte Kultur. Diese ist durch die exzessive Zuwanderung, vor allem durch Menschen aus anderen Religionen und dadurch auch anderen Kulturen gefährdet.
Wenn altherbrachte Kulturgüter und Symbole, egal ob man daran glaubt oder nicht, plötzlich aus Rücksicht auf Menschen, die von weit her zugewandert sind, nicht mehr gezeigt oder gelebt werden kann, sollte man die Meinung des Volkes anhören und nicht dem Multikulti-Lügen der Politiker glauben schenken ...
Wir in der EU haben bisher zu keiner Abstimmung für oder gegen Zuwanderung gehen können, die Schweizer schon. Und deshalb ist dieses Votum ernst zu nehmen. Auch von den Politikern in der EU.
Konsequenzen gegen einen demokratischen Akt anzudrohen, zeugt von Hilflosigkeit und Angst. Angst davor, diese Meinung könnte ebenso das Volk in der EU haben. Was wahrscheinlich auch so ist ... zumindest in den betroffenen Gebieten mit enormer Zuwanderung. Also besonders viel Multikulti ...
Die Abstimmung in der Schweiz war demokratisch und gesetzeskonform. Das ist zu akzeptieren, auch von Politikern, die anderer Meinung sind (oder sein müssen)!

Quelle:http://schnittpunkt2012.blogspot.de/2014/02/ein-hoch-auf-die-schweizer-demokratie.html

Montag, 10. Februar 2014

So schämt sich die Bildzeitung für ihre Leser

Jeder blamiert sich so gut er kann und darin ist die Bild besonders gut. Um das Volk der Schweizer zu beleidigen und zu diffamieren, wurde schnell ein reisserischer Artikel verfasst, der die Tatsachen komplett auf den Kopf stellt, dessen Inhalt aus Un- und Halbwahrheiten besteht und man löschte sogar alle bis dahin abgebenen Kommentare (mehrere 100) seiner Leser.

Neid und Missgunst können wir Schweizer sicher gelassen ertragen, nur beleidigen sollte man uns sicher besser nicht. Was sich der deutsche Mainsteam erlaubt ist wohl eher als "Pfeifen im Keller" zu beurteilen denn man weiss, dass die überwältigende Mehrheit in Deutschland ebenso denkt wie die Schweizer. Für die Feinde der Demokratie ist die Meinung und der Wille des Souveräns eben etwas, was gar nicht geht und unerwünscht ist.
So einen Artikel zu verfassen ist eine Sache aber dann die Meinung seiner Leser einfach zu löschen, weil sie sich ausnahmslos positiv über den Entscheid zur Zuwanderungsinitative in der Schweiz äussern, ist etwas ganz anderes. Nachdem die Bild zunächst Kommentare erlaubt hatte, dann aber merkte, dass ihnen der Sturm des Zustimmung der Leser für die Schweizer kräftig ins Gesicht bliess, wurde die Möglichkeit seine freie Meinung in den Kommentaren zu hinterlassen auf Redaktionsbeschluss kurzerhand wieder entfernt. Man sperrte sogar die ganze Kommentarfunktion und betrachtete die freie Meinungsäusserung als zu gefährlich.
Dann die linke Szene in Zürich als Beweis für so eine Schmähung zu nehmen ist eine wirklich dreiste Heuchelei. Dass diese gleichen Leute, wenn sie in Hamburg im Schanzenviertel demonstrieren, von Bild als "Chaoten und irre Randalierer" bezeichnet werden zeigt deutlich, wer wirklich die Irren sind.
Deutsche kennen die Bild und es gibt nicht wenige die sich gerade für diese Publikation fürchterlich schämen.

Quelle:http://www.schweizmagazin.ch/nachrichten/deutschland/18184-schmt-sich-die-Bildzeitung-ihre-Leser.html

Die Schweiz sagt »Fuck the EU«: Europa entgeistert über Entscheidung der Schweiz, die Zuwanderung zu begrenzen

Das war so nicht vorgesehen. In einer Zeit, in der die Europäische Union (EU), die immer noch schwer an dem anhaltenden Beinahe-Zusammenbruch der Eurozone zu tragen hat, ihre positiven Errungenschaft hervorhebt - vor allem die Abschaffung der Grenzen und die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt - entschied sich die Schweiz am vergangenen Wochenende mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,4 Prozent für eine Begrenzung der Zuwanderung von EU-Bürgern. Innerhalb von drei Jahren muss die Regierung diese Entscheidung nun umsetzen, was zu negativen Reaktionen der (allerdings zahnlosen) EU führen dürfte.

Quelle:http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/europa/tyler-durden/-die-schweiz-sagt-fuck-the-eu-europa-entgeistert-ueber-entscheidung-der-schweiz-die-zuwanderung.html

Mittwoch, 5. Februar 2014

Pfändung von Sozialleistungen ausgeschlossen

Bundesgerichtshof: Pfändung von Sozialleistungen (SGB II, SGB XII) ausgeschlossen
05.02.2014
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.
Und:
"Mit diesem Urteil bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Unpfändbarkeit von Sozialleistungen. Laut dem BGH in dieser Entscheidung darf eine Zwangsvollstreckung generell nicht dazu führen, dass der Schuldner seinen notwendigen Unterhalt nicht mehr bestreiten könne, zu dem nicht nur grundlegende lebensnotwendige Bedürfnisse gehören. Die Zwangsvollstreckung ist in keinem Fall der staatlichen Sanktionsmöglichkeit eines Leistungsempfängers bei pflichtwidrigem
Verhalten gleichzusetzen. Eine Pfändung des ALG II, auch in Kleinbeträgen, kommt generell nicht in Betracht. (Az. BGH VII ZB 7/11)"
Dies aber bedeutet auch, daß Jobcenter Bürgern keine Gelder von der Sozialleistung abziehen dürfen. Es gilt stehts die Tabelle zu den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen in § 850c ZPO, wie die Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. befindet. (Thomas Kallay)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/pfaendung-von-sozialleistungen-ausgeschlossen-900159070.php

Dienstag, 28. Januar 2014

Die Verkommenheit der Politik – Honecker-Offenbarung mit 97,3%

1990 war ein großes Jahr für Deutschland. Damals wurde die DDR befreit und der BRD angegliedert. Knapp 25 Jahre später stellt sich die Situation inzwischen etwas anders dar, denn außer blühender Korruption in der gesamtdeutschen Politiklandschaft und den fehlenden Trabbis hat sich rein gar nichts verändert. Sogar die Wahlergebnisse der Parteigrößen weisen dieselben Zahlen wie im Osten auf.

Natürlich nicht zu vergessen die “Aktuelle Kamera”, welche uns ebenfalls bis heute erhalten geblieben ist. Zwar wird sie unter dem Namen “Tagesschau” ausgestrahlt, Programm- und Propagandainhalte sind jedoch vollkommen identisch mit dem DDR-System. Doch wirklich verwunderlich ist das freilich nicht, denn wozu ein funktionierendes Prinzip ersetzen, wenn es seinen Zweck bestens erfüllt?

Nicht nur erfolgreiche Mechanismen, auch Gerüchte bleiben in diesem Zusammenhang erhalten. Noch heute wird behauptet, die DDR hätte die Wahlen manipuliert, denn eine über 95%ige Zustimmung zum Honecker-Regime seitens der Bürger war für den “freien” Wessi schlicht undenkbar. Schließlich war doch den meisten Menschen “drüben” klar, dass sie die vermeintlich primitive Propaganda im ostdeutschen Verblödungsfernsehen sowieso nicht glauben würden – oder etwa doch?

Vielleicht war auch tatsächlich nur denjenigen der ungeheure Betrug durch die DDR-Regierung klar, welche parallel zum Ostfunk zusätzlich Westfernsehen empfangen konnten, sodass die erstaunlich klaren Wahlergebnisse schlicht die wirkliche Realität widerspiegelten. Die jahrzehntelange Sozialismus-Agitation dürfte wohl kaum gänzlich folgenlos gewesen sein.

Was damals den meisten Westdeutschen noch wie selbstverständlich als Beweis einer Diktatur erschien, wird heute leider nicht mehr erkannt. Wahlergebnisse im Bereich von über 90% für Parteibosse waren zwar auch im Westen bekannt, aber ein Mann wie der ultrasozialistische Schulz wäre selbst in der damaligen SPD niemals auf diesen Posten gekommen und hätte erst recht nicht ein solches Wahlergebnis bei den Genossen eingefahren.

Wir müssen wohl einsehen: Die DDR bzw. das DDR-System ist in Wahrheit überhaupt nicht untergegangen, das wird immer offensichtlicher. Sie wurde auch nicht der BRD angegliedert – vom Unfug der sogenannten Wiedervereinigung einmal ganz abgesehen. In Wirklichkeit begann 1990 der Umbau des westlichen Deutschlands hin zu einer gesamtdeutschen sozialistischen Bananenrepublik. Dies geschah nicht über Nacht, sondern in unzähligen kleinen Schritten, welche jeweils für sich genommen kaum wahrnehmbar und auch nur wenig störend waren.

Das Gesamtergebnis dieses Umbaus, dieser systematischen Umerziehung durch Medien, Politik und Schulen und die heute überall in den Ämtern Herrschenden der 68er-Generation, ist wahrlich erschreckend. Ökomarxismus zählt mittlerweile nicht nur zu einer politischen Nischenrichtung, sondern gehört längst auch zum Regierungsprogramm der ehemals Konservativen, mit katastrophalen Auswirkungen.

97,3% Zustimmung für einen sozialistischen Möchtegern EU-Diktator zeugen von einer fatalen Wende seit der Wende, den unsere Republik inzwischen vollzogen hat. Nur wenige Jahrzehnte ist es her, als der Sozialismus noch als Klassenfeind galt. Heute jedoch wird bei uns genau derjenige angefeindet, welcher sich dem durchgängig dunkelroten Trend unserer sozialistischen Einheitspartei CDUCSUFDPSPDGRÜNELINKE widersetzt und vor der weiteren fatalen Entwicklung warnt.

Schließlich waren die Nazis auch Sozialisten. Doch genauso wie es immer heißt, warum stand denn damals niemand gegen diese Verbrecher auf, warum hat fast niemand rechtzeitig die Richtung jenes Regimes erkannt, müssen sich die Menschen heute fragen lassen, warum sie erneut blindlings und freiwillig in den Faschismus rennen? Genau wie damals werden nicht die Verbrecher verfolgt, sondern allein die Warner und Kritiker.

Bisher ist diese öffentliche Kritik zwar straffrei, aber wie lange wohl noch? Unbequeme Leute wurden nicht nur bei den Nazis entsorgt, sondern auch die DDR hatte dafür entsprechende Mechanismen. Die EU und ihre mehrheitlich wohlgesonnenen Schergen in unserer Regierung und im Reichstag werden ebenfalls ganz bestimmt nicht Halt vor diversen Maßnahmen machen, auch wenn sich die Geschichte dabei wiederholen sollte. Denn offiziell findet Kritik schließlich nicht statt und außerdem hatte auch niemand vor, jemals eine Mauer zu bauen.

Quelle:http://www.crash-news.com/2014/01/27/die-verkommenheit-der-politik-honecker-offenbarung-mit-973/

Samstag, 25. Januar 2014

Die wahren Strategen hinter der Ukraine-Verschwörung

Im Boxgeschäft gehören seit jeher gekaufte Kämpfe, Manipulation gepaart mit einigen schauspielerischen Elementen dazu. Ähnlich sieht es derzeit auf dem Gebiet aus, wo der Ex-Weltmeister im Schwergewicht, Vitali Klitschko kämpft – in der Ukraine. Glaubt man den westlichen Medien, ist der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch, ein Tyrann, der nicht die Interessen seines Volkes vertritt. Das ukrainische Volk wünscht sich angeblich ein Freihandelsabkommen mit der EU. Mit dem Entschluss gegen das Freihandelsabkommen hat er sich nicht von einer von Bankern beherrschten Vereinigung (EU) bevormunden lassen. Stattdessen suchte er den Schulterschluss mit Russland. (Mehr Informationen auch im Buch: „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen“, an welches sich kein Verlag traute Zum Shop)
Wie auch im Boxgeschäft, welches Klitschko bestens kennt, stehen auch in der Ukraine handfeste Interessengruppen dahinter. In diesem Fall ein riesiges von Washington aus inszeniertes geopolitisches Spiel, um die Ukraine aus ihrer historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindung an das Nachbarland Russland zu lösen.
Wir wollen uns aber hier nicht die Puppen, die auf der Bühne ihre Rolle spielen, anschauen, sondern die, die im Hintergrund die Fäden ziehen. Eine wesentliche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Milliardär George Soros, der in der westlichen Welt hohes Ansehen genießt. Am 16.12.2013 erschien im russischen online-Journal strategic-culture.org zu diesem Thema ein Artikel, geschrieben vom amerikanischen Journalisten Wayne Madsen, der seinesgleichen sucht:
„Seit der die Welt mit seinen Hedgefonds ausraubende George Soros im Bündnis mit dem CIA-Strategen Gene Sharp als Demokratiebewegungen getarnte, manipulierte Unzufriedene auf den Straßen anfälliger Staaten gegen die jeweilige Regierung demonstrieren lässt, weil die Neokonservativen der USA mit ihrem "Project for the New American Century" (PNAC, dem Projekt für ein neues US-amerikanisches Jahrhundert) die ganze Welt unterjochen wollen, richtet die interventionistische US-Außenpolitik auch schon begehrliche Blicke auf die Ukraine.“
Bei genauer Betrachtung gibt es Parallelen zwischen dem arabischen Frühling und den Ereignissen in Kiew. Anhand der Organisation (Transparente, Handzettel etc.), die teilweise identisch sind, nur in verschiedenen Sprachen verfasst wurden, lässt sich sehr gut erkennen, dass dort die gleiche Handschrift verwendet wird. Auch das jüngste in Kiew aufgeführte Schauspiel wurde wieder von der professionellen CIA-Hydra „Endowment for Democracy“ (eine Stiftung „zur Förderung der Demokratie“) inszeniert, die von Soros finanziert und von Sharp dirigiert wird.
„Gene Sharp hat mit seinen beiden Nichtregierungs-Tarnorganisationen OTPOR und CANVAS zwei Gruppierungen an der Hand, mit deren Hilfe er jederzeit und überall auf der Welt "Aufstände" gegen missliebige Regierungen anzetteln kann; in Ländern, die sich der von der Wall Street und dem Pentagon verordneten "Neuen Weltordnung" widersetzen, finden sich immer genügend Leute, die sich mit Bargeld, Versprechungen, i-Pads, i-Phones oder auch nur mit Nahrungsmitteln für eine "Revolution" gewinnen lassen und dann mit auf das jeweilige Land abgestimmten Transparenten, Plakaten, Nationalfahnen aus früheren Zeiten und anderem Propagandamaterial auf die Straße gehen. Aus kürzlich durchgesickerten E-Mails geht hervor, dass CANVAS-Gründer Srdja Popovic mit der CIA und dem für das Pentagon tätigen, von George Friedman gegründeten Spionageunternehmen STRATFOR kollaboriert hat; dessen gute Verbindungen zu Militärgeheimdiensten der USA sind allgemein bekannt“.
Diese Vorgehensweise ist lang erprobt. Bereits im Jahr 1996, genauer gesagt am 10.12.1996, schrieb die FAZ unter der Überschrift „ Der kroatische Präsident warnt abermals vor Verschwörung“ einen Artikel über die Geschehnisse in Kroatien. Damals hatte Präsident Tudjman die Stiftung des ungarisch-amerikanischen Milliardärs George Soros schwer angegriffen: „Ursprünglich als humanitäre Organisation zugelassen, versuche die Soros Stiftung durch technische und finanzielle Unterstützung junger Menschen „Voraussetzungen für die Ablösung der gegenwärtigen Autorität zu schaffen“ und „Kontrolle über alle Bereiche des Lebens zu gewinnen, ausgehend von den Medien und von dem Bereich der Kultur“.
Ferner sagte er, Ziel sei es, die gegenwärtige Regierung zu stürzen und durch eine neue Führung mit neuen Persönlichkeiten zu ersetzen, welche von den unsichtbaren Befehlshabern anerkannt würden.
Zu viel Geld und Zeit wurde von Soros und seinen Erfüllungsgehilfen in das Unternehmen „Ukraine“ investiert, dass kein Scheitern akzeptiert wird, ehe das Ziel erreicht ist. Ziel ist, die Ukraine in die Nato und in die EU zu holen.
Beste Grüße
Heiko Schrang
Ab heute ist das Buch „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen“ als Kindle-E-Book erhältlich: Kindle-Version bei Amazon
Liebe Leser,
das Thema geht uns alle an. Helfen Sie uns diesen Artikel weiter zu verbreiten, damit möglichst viele Menschen informiert werden. Bitte verlinken / teilen Sie diesen Artikel auf facebook oder Google+ mit Ihren Freunden oder leiten Sie den Artikel per Email an Freunde und Bekannte weiter. Vielen Dank!
P.S.: Ich erhebe keinen Anspruch auf Absolutheit für den Inhalt, da er lediglich meine subjektive Betrachtungsweise wiedergibt und jeder sich seinen Teil daraus herausziehen kann, um dies mit seinem Weltbild abzugleichen. Weitere Anregungen auch in unserem Newsletterarchiv unter www.macht-steuert-wissen.de

Quelle:http://www.macht-steuert-wissen.de/artikel/182/die-wahren-strategen-hinter-der-ukraineverschwoerung.php

Dienstag, 21. Januar 2014

Die wahre Dekadenz lacht …

Eine Meldung aus dem Bundestag zur Erhöhung ihrer Gelder, während Millionen Kinder in ihren Familien schon wieder den Kitt aus den Fenstern pulen müssen, wollen wir hier dem Leser nicht vorenthalten.

Fraktionen können auf mehr Geld hoffen
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsfraktionen können in diesem Jahr auf eine leichte Anhebung der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt hoffen. Dies geht aus einem als Unterrichtung (18/304) vorgelegten Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Benehmen mit dem Ältestenrat hervor. Danach würde der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion ab dem Haushaltsjahr 2014 bei 373.820 Euro liegen und der monatliche Betrag für jedes Mitglied bei 7.804 Euro. Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen um 0,69 Prozent. Die bisherigen Oppositionszuschläge blieben unverändert.

In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2013 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von 3,12 Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Diese Preiserhöhung müsste angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 22 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,69 Prozent für 2013 führen.

Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, endet die Laufzeit der geltenden Entgeltregelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst frühestens am 28. Februar dieses Jahres. Zum jetzigen Zeitpunkt könne daher „insoweit eine Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2014 noch nicht vorgeschlagen werden“.

Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2013 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen „einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt“. Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Tja, sie gönnen sich ja sonst nichts, während in Armut getriebene Familien keinerlei Ausgleich für vorstandsbesetzte Preistreibereien bekommen … im Gegenzug allenfalls aber Sanktionen über sich ergehen lassen müssen, weil angebliche “Sachbearbeiter” glauben, sie könnten sich übers Grundgesetz hinwegsetzen. Die Ausgaben - in einer onlinegeführten medialen Welt - damit zu begründen, ist mal wieder … hier ersparen wir uns weitere Worte, denn im Gegensatz zu den Abgeordneten, müssen wir selbst bei den Buchstaben sparen.

Quelle: Anmerkung Sozialticker http://www.sozialticker.com/die-wahre-dekadenz-lacht_20140121.html

Freitag, 10. Januar 2014

Plündert den Staat!

Für all diejenigen, die nur den ersten Absatz lesen: Nehmen Sie von der BRD, was Sie kriegen können! Machen Sie es wie Herr Po-Falla, der beim Staatsbetrieb Bahn ein Millionengehalt einschieben möchte, damit er sich mit seinen Kumpels aus der Politik am Stammtisch trifft. Nutzen Sie alle legalen Tricks zur Steuervermeidung, beantragen Sie jede Beihilfe, die Ihnen nur möglich ist. Warum? Weil jeder Euro, der in Ihre Tasche fließt, ein Euro ist, der nicht anderweitig verschwendet wird. Geld, das nicht mehr da ist, kann nicht in die Euro-Rettung gesteckt werden, fließt nicht als Politiker- oder Beamten-Pension, geht nicht an "zugewanderte" Hartz-IV-Empfänger, fehlt bei staatlichen Großprojekten und beim Bau von Krötentunneln. Mit anderen Worten: Wenn Sie sich persönlich bereichern, tun Sie ein gutes Werk.

Beginnen wir bei den Volksverrätern, jenen Heroen der Demokratie, die sich anmaßen, für ein ganzes Volk zu sprechen und bevormundende Entscheidungen zu treffen. Der Bundestag ist schon im Normalfall groß genug, nur die Parlamente der EUdSSR, Nordkoreas und Chinas sind noch größer. Aber das reicht diesen Herrschaften noch nicht. In einer Wahlrechtsreform haben sie einen Modus beschlossen, der dieses Parlament noch weiter aufbläht. Statt 598 Abgeordneter streichen seit den letzten Wahlen 631 Diäten, Aufwandspauschalen und sonstige Gelder ein, auf Kosten der Steuerzahler.

Und wofür? Die Herrschaften winken Vorgaben aus Brüssel durch, das macht bereits 90% ihrer "gesetzgeberischen" Tätigkeiten aus. Bei dem, was verbleibt, werden die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten ebenfalls nicht beansprucht, schon gar nicht geistig. Was sie zu beschließen haben, regelt die Fraktion und damit die Partei. Der einzelne Abgeordnete taugt höchstens dazu, beim örtlichen Bier-, Wein-, Grühnkohl-, Sauerkraut- oder Schützen-Fest als Ehrengast begrüßt zu werden. Dafür gibt es allerdings auch Landräte, Bürgermeister und den Vorsitzenden des örtlichen Runkelrüben-Zuchtvereins, Bundestagsabgeordnete sind absolut unnötig.

Das Einzige, was diese Herrschaften eigenständig entscheiden, sind die Erhöhungen ihrer Bezüge. So wurden zum 1. Januar die steuerfreien Aufwandsentschädigungen "angepaßt", das heißt natürlich erhöht. Eine Anpassung nach unten wäre ja schlicht und einfach unpassend. Nach der Theorie sind die Abgeordneten die Elite des Volkes, aber seien wir realistisch: Welches Volk wäre so übergeschnappt, ausgerechnet die Besten in eine Schwatzbude zu sperren, um dort eine Funktion auszuüben, für welche die Intelligenz eines dressierten Schäferhundes ausreicht, nämlich auf Kommando das Pfötchen zu heben? Abgeordneter wird in aller Regel jemand, der anderweitig beruflich versagt hat und die Politik als letzten Ausweg nutzt. Nötig sind dazu nur zwei Fähigkeiten: Erstens, eine große, selbstsichere Klappe, und zweitens, solange am Stück reden zu können, daß die gelangweilten Zuhörer sich nicht merken, was man eigentlich gesagt hat. Für beides gibt es im Rahmen der parteiinternen Ausbildung Seminare.

Geld, das Sie dem Staat abnehmen, ist Geld, das nicht mehr zur Verfügung steht, um die Taschen der Abgeordneten zu füllen.

Laut dem deutschen Beamtenbund fehlen 700.000 Beamte, da der Nachwuchs ausbleibt. Im deutschen Kaiserreich, bei dem alle Bahn- und Postbediensteten selbstverständlich Beamte waren, gab es 500.000 Beamte. Das hat vollkommen ausgereicht, um ein größeres Staatsgebiet und auf der Welt verteilte Kolonien ordentlich zu verwalten, ganz ohne Computer und moderne Kommunikationsmittel, ohne Flugverbindungen und Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnen. Heute benötigt die BRD 5.500.000 Beamte, und wenn man die Zahlen des Beamtenbundes hinzurechnet, sogar 6.200.000. Hinzu kommen noch die nicht-verbeamteten Angestellten im öffentlichen Dienst. Wozu brauchen wir bei all der modernen Technik die zwanzigfache Anzahl an Bediensteten wie im Kaiserreich?

Da gibt es die Untersuchungen des Engländers Parkinson, der herausgefunden hat, daß der Wasserkopf in jeglicher Verwaltung unaufhörlich wächst, bis er groß genug geworden ist, um alles zu zerquetschen, was er eigentlich erhalten soll. Jede neue Beamtenstelle schafft sich die Arbeit selbst, um ihre eigene Notwendigkeit zu beweisen. Beamte werden damit zu Sand im Getriebe, der Blockaden erzeugt, zu deren Beseitigung neue Beamte eingestellt werden müssen. In diesem Sektor werden Gehälter auch dafür bezahlt, um dem Staat neue Kosten aufzubürden. Der untätige Beamte ist noch am billigsten, kostet er doch nur sein Gehalt und später seine Pension. Der aktive Beamte, der seine Mitbürger durch neue Formulare und Vorschriften belästigt, der überflüssige Formulare auswertet und Bau- oder sonstige Maßnahmen veranlaßt, kostet dagegen deutlich mehr.

Eine weitere Besonderheit sind die vollkommen überflüssigen, jedoch überaus störenden Beamten, die Gender-, Frauen-, Gleichstellungs-, Integrations- und Ausländer-Beauftragten. Damit werden lebensuntüchtige Parteifreundinnen mit scheinbar wichtigen Posten beglückt, auf denen sie, ihrer eigenen Wichtigkeit bewußt, nebensächliche Aufgaben erfüllen, die kein Mensch wirklich braucht. Geschickte Vorgesetzte lassen diese Herrschaften ins Leere laufen, Volldemokraten werten die tolldreisten Nervensägen zu echten Schädlingen auf.

Geld, das Sie dem Staat abnehmen, ist Geld, das nicht mehr zur Verfügung steht, um die Gehälter und Pensionen der Beamten sowie jene Schäden zu bezahlen, welche diese Beamten anrichten.

Besonders gut ist der Staat bei Großprojekten. Das haben bereits die Ägypter mit ihren Pyramiden bewiesen, die allerdings den Vorteil hatten, Jahrtausende zu überstehen. Zudem war Ägypten keine Demokratie, was dafür gesorgt hatte, daß die Bauwerke auch tatsächlich fertiggestellt worden sind. Heute sind wir in dieser Beziehung wesentlich weiter fortgeschritten. Unsere staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wie Stuttgart 21, Großflughafen Berlin und Elbdisharmonie haben die Ewigkeit bereits in der Bauphase integriert, weshalb ihre Fertigstellung nicht wirklich geplant ist. Ob Berliner Party-Bürgermeister oder standesbewußter Obergrünling in Baden-Württemberg, solange gebaut wird, sind die Herren wichtig. Und da sie als Volldemokraten keine brauchbare Qualifikation aufweisen, wird da noch sehr lange gebaut.

An wunderbaren Großprojekten werkelt auch die Bundeswehr: Schiffe, die unmittelbar nach Stapellauf zur Generalüberholung in die Werft müssen, Gewehre, die nach den ersten drei Schuß überhitzen und danach nur noch Zufallstreffer landen, Drohnen, die im deutschen Luftraum nicht fliegen dürfen oder Hubschrauber, die Soldaten nur dann transportieren dürfen, wenn sich deren Ausrüstung auf Badehose und Quitscheentchen beschränkt, sind nur die neuesten Beispiele. Früher trug der Chef den Titel eines Kriegsministers, da mußte die Armee kriegsfähig sein. Später genügte es, wenn sie verteidigungsfähig war, also den Feind solange aufhalten konnte, bis Soldaten eintreffen. Heute bemüht sich die Chefin um den Titel einer Abrüstungsministerin.

Ja, die Zeiten ändern sich. Wer einstmals die Truppe so schlecht ausrüstete, daß sie nicht mehr kämpfen konnte, wurde zunächst als Saboteur erschossen und ein Regime später als Widerstandskämpfer geehrt. Heute empfiehlt sich Frau von der Leyen damit als die nächste Bundeskanzlerin.

Geld, das Sie dem Staat abnehmen, ist Geld, das nicht mehr zur Verfügung steht, um es für sinnlose Projekte zum Fenster hinaus zu werfen.

Wenn Sie das Pech haben, vor einem bayerischen Gericht zu stehen, das nach eigenem Selbstverständnis mit papstgleicher Unfehlbarkeit ausgestattet ist, haben Sie eine gewisse Chance, in die Psychiatrie gesteckt zu werden. Der verantwortliche Gutachter entscheidet per Ferndiagnose nach den Gerichtsakten, eine persönliche Inaugenscheinnahme ist unnötig. Dem Vernehmen nach stammt diese Praxis aus Österreich und wurde dort eingeführt, um zur K-und-K-Zeit unliebsame Querulanten ruhig zu stellen. Aber auch, wenn ein gewöhnlicher Justizirrtum produziert wird, der in Bayern natürlich gar nie nicht passieren wird, dank der Unfehlbarkeit bayerischer Gerichte, sitzen Sie für eine gewisse Zeit völlig unschuldig ein.

Sollten Sie wider Erwarten Glück haben und das Urteil wird aufgehoben, bekommen Sie natürlich eine Haftentschädigung. Diese wurde vor einigen Jahren von 11 auf 25 Euro pro Tag angehoben, für Unterkunft und Verpflegung können Ihnen zudem sechs Euro abgezogen werden. Während der Haftzeit haben Sie Zwangsarbeit geleistet, denn unbeschäftigt in Gefängnissen herumsitzen mag in totalitären Staaten wie Rußland für jüdische Oligarchen möglich sein, aber nicht im freiesten Staat auf deutschem Boden. Das Grundgesetz schreibt diese sogar im Artikel 12, Absatz 3 vor.

Im Zweifelsfall haben Sie da leider die falsche Religion. Wären Sie als Jude in der Zeit zwischen 1933 und 1945 eingesperrt gewesen, hätten Sie im Rahmen der Wiedergutmachung deutlich mehr als diese popelige Haftentschädigung bekommen. Ihre Unschuld hätten Sie nicht nachweisen und erstreiten müssen, die wäre Ihnen von vornherein unterstellt worden. Und für die Zwangsarbeit hätte es eine Rente gegeben. Die Zahlungen an Israel summieren sich nach heutigem Geld auf über 150 Milliarden Euro, ein Ende ist vermutlich erst nach sieben Generationen vorgesehen, ganz im biblischen Sinn.

Während die Kinder und Enkel eines deutschen Justizopfers - bayerische gibt es ja nicht, dank der Unfehlbarkeit bayerischer Gerichte - immer leer ausgehen, gibt es inzwischen Holocaust-Opfer der zweiten und dritten Generation, die natürlich auch dafür entschädigt werden müssen, daß ihre Vorfahren Opfer deutscher Justiz geworden sind.

Geld, das Sie dem Staat abnehmen, ist Geld, das nicht mehr zur Verfügung steht, um längst bezahlte Schulden ein drittes, viertes und fünftes Mal zu begleichen.

Europa ist uns lieb, der Moloch in Brüssel vor allem teuer. Seit die einstige EWG zur EUdSSR verkommen ist, schluckt sie immer mehr Geld. Natürlich deutsches Geld, denn wer sollte sonst bezahlen? Etwa Malta? Dafür profitieren vor allem wir Deutsche ungemein von der gemeinsamen Ausbeutungswährung Euro. Die Reallöhne in Vierzonesien sind seit dem Anschluß der BRD an die DDR nicht mehr gestiegen, dafür haben wir eine offizielle, eine gefühlte, eine reale und eine tatsächliche Inflation zu ertragen. Die Altersvorsorge der Deutschen wird immer schlechter, da die staatliche Rente zwar sicher, aber keinesfalls auskömmlich ist. Der gute Rat, doch privat vorzusorgen, wird durch die Niedrigst-Zinsen ad absurdum geführt. Geld ist inzwischen unter der Matratze besser aufgehoben als bei einer Lebensversicherung, da kommt wenigstens der eingezahlte Betrag zu 100% zurück. Auf der Bank müssen Sie Ihre spärlichen Zinsen auch noch versteuern, da kennt der Staat kein Erbarmen.

Es gab einmal Zeiten, da betrug der Sparerfreibetrag 6.000 DM. Spekulationsgewinne waren nach einem Jahr steuerfrei und Lebensversicherungen ebenfalls, nach zwölf Jahren. Das alles ist mittlerweile Geschichte, übrig geblieben ist nur ein "Sparer-Pauschbetrag" in Höhe von 801 Euro. Zugegeben, bei Sparbuchzinsen von 0,75% müssen Sie schon über 100.000 Euro herumliegen haben, um diesen Betrag auszuschöpfen, aber das sollten Sie nicht als Großzügigkeit ansehen. Wenn Sie bei derselben Bank Überziehungszinsen in Höhe von 12,75% bezahlen, dürfen Sie diese in aller Regel nicht mit Kapitaleinkünften verrechnen. Bei Aktien spekulieren Sie auf eigene Gefahr, das war immer so. Haben Sie dabei Erfolg, hält der Staat die Hand auf und will seinen Anteil an Ihrer Beute. Nur bei Gold und Silber sind Wertsteigerungen nach einem Jahr steuerfrei, das ist das allerletzte Schlupfloch. Solange unsere Freunde bei Goldman Sucks und JPMorgan die Edelmetallpreise manipulieren, kommt da allerdings auch keine Freude auf.

Der Staat, und vor allem die EUdSSR, hat jedoch die Marotte, zuallererst Banken zu retten, wenn Staaten überschuldet sind. Wenn von 100 Milliarden für Griechenland die Rede ist, sieht allerhöchstens die griechische Regierung ein paar Fakelakis, der Spiros-Normalgrieche bekommt noch nicht einmal das Klingeln einer einzigen Centmünze aus diesem 100-Milliarden-Paket zu hören. Das alles landet bei den Banken, die ach so große Not leiden. Natürlich wird dieses Geld nicht wirklich gezahlt, sagt unser aller Kanzlerin. Das Geld wird nur garantiert, also für den Fall, daß es wirklich weg ist, springt die deutsche Bundesregierung ein. Die hat allerdings auch nur IHR Geld, das sie dann den Banken abliefert, die in Griechenland einträgliche Geschäfte und sonstige Beutezüge veranstaltet haben.

Aber keine Sorge, 2016 wird das alles ganz anders. Bisher läuft es so, daß eine Bank, der es schlecht geht, bei Merkel die Hand aufhält, die dann deutsches Steuergeld in diese Hand drückt, das sie anschließend bei Ihnen eintreiben wird. 2016 hält die Bank die Hand bei Ihnen auf, so Sie dort über Guthaben irgendwelcher Art verfügen. Da wird das Geld direkt bei Ihnen eingesammelt, das die Bankvorstände in ihrer Gier nach Gehalt und Bonus versaubeutelt haben. Sie stehen also für die Unfähigkeit der Nieten in Nadelstreifen gerade, die Sie im Gegenzug als Scherschafe und Melkkühe auslachen. Wer das geregelt hat? Dafür bezahlen wir Volksverräter, die von "uns" gewählten Volldemokraten.

Falls Sie nun fragen, was das mit Demokratie zu tun hat, will ich es Ihnen gerne beantworten: Nichts. Die Vereinigung aus Politik und Hochfinanz hat ein gewisser Benito Mussolini als Faschismus bezeichnet. Wobei Mussolini noch nicht derart verschuldet gewesen ist, der konnte sich damals noch ein pompöses Auftreten leisten. Unser aller Kanzlerin ist das viel bescheidener, also in der Öffentlichkeit. Ihr Airbus hingegen durfte durchaus ein wenig größer und luxuriöser ausfallen. Demokratisch ist dabei nur, daß so getan wird, als ob wir hin und wieder eine Wahl hätten. Da dürfen wir dann jene Parteifunktionäre ankreuzen, die uns die Parteifunktionäre zum Ankreuzen vorsetzen. Dazu erhalten wir alle Informationen, die uns die Parteifunktionäre in den qualitätsfreien Propaganda-Medien vorsetzen. Am Ende gewinnt immer Dr. Mabuse, ganz egal, unter welchem Namen er auftritt. Dr. Mabuse ist kein Politiker, sondern die Personifizierung all jener, die wir als Bankster kennen und verabscheuen.

Geld, das Sie dem Staat abnehmen, ist Geld, das nicht mehr zur Verfügung steht, um in Fässer ohne Boden zur Rettung der Bankhäuser zu wandern.

Haben Sie schon mal das Lied "Was ist des Deutschen Vaterland?" gehört? Das ist eine schöne Aufzählung jener Länder, die einmal deutsch gewesen sind. Historiker der Islamischen Republik Germanistan werden diese einmal zu schätzen wissen. Wir Deutsche werden so langsam ausgestorben, dafür sorgt unsere Regierung. Wir sind bereits Bürger minderen Rechts in diesem Land, mit der schönen Begründung, weil wir die Mehrheit seien, sollten wir alle Rechte der Minderheiten achten. Das geht soweit, daß ein Zudringling sich beschweren kann, ein Paket-Zusteller mit Weihnachtsmann-Zipfelmütze würde seine religiösen Gefühle verletzen, während ein Einheimischer wandelnde Zelte in der Fußgängerzone zu tolerieren hat.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat uns in den letzten Jahrzehnten beigebracht, daß Toleranz die Tugend ist, als Deutscher immer nachzugeben und als Nichtdeutscher immer auf seinen Rechten zu beharren. Wenn Deutschland zahlt, ist das Toleranz und Versöhnung, ansonsten ist man empört. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat sich diesen Standpunkt zu eigen gemacht und der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland vertritt genau dieselbe Linie.

Was ist denn schon dabei, wenn Deutsche ihre Kinder im Mutterleib ermorden lassen, weil sie nicht wissen, wie sie diese aufziehen sollen? Um so mehr Kindergeld steht Nichtdeutschen zur Verfügung! Wer in Deutschland 35 Jahre gearbeitet hat und aus Altersgründen rausgeworfen wird, bekommt nach einem Jahr genauso Hartz IV wie ein Zuwanderer, der hier im Land noch nie einen Handschlag gearbeitet hat, neben einer Angetrauten noch drei weitere "alleinerziehende Mütter" in seinem Umfeld besitzt und 14 Kinder vom deutschen Staat alimentieren läßt. Da sich der geschätzte Zuwanderer um seinen zahlreichen Nachwuchs kümmern muß, damit diese alle gute Muslime werden, läßt die Bundesanstalt zur Verschleierung der Arbeitslosigkeit ihn in Ruhe, es gibt ja genügend Deutsche, die man von Amts wegen schikanieren kann.

Selbstverständlich bezahlen die Ämter den Damen und Herren Zuwanderern Anwälte, damit diesem Klientel auch ja kein Anspruch entgeht, den sie dem deutschen Staat gegenüber erheben und einklagen können. Selbstverständlich kümmern sich Kirchenleute, Sozialarbeiter, Grüninnen und sonstige Volksschädlinge darum, daß sich die Damen und Herren Zuwanderer in Deutschland wohlfühlen. Einheimische Rentner sind da weniger gut gestellt, die haben selbst klarzukommen.

Sollten sich die geschätzten Einwanderer als Fachleute für Eigentumsumverteilung erweisen (früher Bezeichnung: Einbrecher, Räuber, Diebe), so dürfen sie auf verständnisvolle Richterinnen rechnen. Wo es eine kulturelle Tradition ist, Mein und Dein nicht auseinanderzuhalten, da darf das deutsche Strafrecht schon mal ganz weit gebogen werden. Und wo es eine kulturelle Tradition ist, Ungläubige niederzuschlagen und abzustechen, da darf man das in Deutschland nicht zu eng sehen, vor allem, wenn die Opfer dieser Kulturtraditionen Deutsche sind. Ausländerkriminalität kommt in den qualitätsfreien Propagandamedien nicht vor, allenfalls gibt es dort "Täter südländischen Aussehens".

Und jetzt arbeiten Sie fleißig, damit sich die neuen Mitbürger willkommen fühlen. Zahlen Sie, was Sie können, schließlich sind Sie ein alter Nazi und der Nachkomme alter Nazis, deshalb ist es eine Auszeichnung, wenn man als Ausländer Ihr Geld überhaupt annimmt. Sie haben unendliche Schuld auf sich geladen, die Sie nur durch ein sozialverträgliches Frühableben zu einem gewissen Teil abtragen können, um Ihr Vaterland besenrein an die Neubürger zu übergeben. Ihr Bürgermeister möchte schließlich den Kapitän-Tüttelbek-Toleranzpreis bekommen, und den erhält man dafür, daß man besonders tief zu Kreuze kriecht und alles Deutsche und alle Deutschen mit Füßen tritt.

Geld, das Sie dem Staat abnehmen, ist Geld, das nicht mehr kulturbereichernden ausländischen Mitbürgern zugeschoben werden kann.

Jeder Euro, ja jeder Cent, welcher dem BRD-Regime entzogen wird, bringt es dem Untergang näher. Das Regime wird sich refinanzieren, mit anderen Worten, weiter verschulden. Wenn Sie das Geld verschwenden, haben Sie noch etwas davon, wenn Sie hingegen sparen und den Staat unterstützen, dann zögern Sie das Unvermeidliche nur hinaus. Sie können das dem Staat entzogene Geld in Gold und Silber anlegen, aber auch in Ausrüstung und Vorräten.

Wir geraten in eine Situation, in der sich jeder selbst der Nächste ist. Wenn Sie und ein paar Mitmenschen in der Wüste von einem Löwen verfolgt werden, ist es für Ihr Überleben nicht nötig, schneller zu rennen als der Löwe. Sie müssen nur schneller sein als der Langsamste Ihrer Gruppe. Ich weiß, daß dies brutal klingt, aber wir leben in brutalen Zeiten. Das werden wir in diesem Jahr immer intensiver merken.

Sie tun nichts anderes als unsere Politiker, denn die Volldemokraten füllen sich mit allen Möglichkeiten die eigenen Taschen. Geld, das Sie den Politikern überlassen, schadet dem Volk. Geld, das Sie den Politikern entziehen, können Sie nach dem Zusammenbruch benutzen, um Ihren Mitmenschen zu helfen. Wenn Sie diesen Staat ausplündern, tun Sie folglich ein gutes Werk.

© Michael Winkler

Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Pranger/Pranger.html

Montag, 6. Januar 2014

Hartz IV Bezieher sollen zum Marathonlauf

Bild-Hetze mal anders
06.01.2014
Wenn selbsternannte Experten Vorschläge unterbreiten, dann klingen nicht selten Ressentiments mit einher, gerade wenn es um das Thema Hartz IV geht. Heute titelt das Boulevardblatt „BILD“: „Hartz-IV-Empfänger sollen Marathon laufen“. Schon die Überschrift suggeriert, der „gemeine Hartz IV Bezieher ist faul und muss wieder aktiviert werden“. Zitiert wird dann auch der stellvertretender Direktor des wissenschaftlichen Instituts der Bundesagentur für Arbeit, Ulrich Walwei. So sagte dieser, Hartz IV Bezieher könnten zum Beispiel für einen Marathonlauf trainieren. So könne, meint der Vizedirektor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Selbstvertrauen durch „soziale Aktivierung“ wieder aufgebaut werden.
Der gute Mann vergisst nur leider, dass vor allem sein eigener Arbeitgeber, nämlich die Bundesagentur für Arbeit (BA), eine Mitschuld daran trägt, dass es nachweislich vielen Menschen in den Hartz IV Mühlen seelisch und körperlich schlecht geht. Zum einen werden die Menschen zu Hungerlöhnen in die Arme der Niedrigstlohn-Arbeitgeber gedrängt. Und wer nicht willig ist, seine Ware Arbeit an einen Zeitarbeitssöldner zu vergeben, der wird sanktioniert. Und das in Extremsituationen bis in den Hungertod. Zum anderen ist eine soziale Teilhabe für viele Hartz IV Betroffene überhaupt nicht möglich. Wie sollen Betroffene beispielsweise ins Kino gehen, wenn denn die Regelleistungen noch nicht einmal für vollwertiges Essen ausreichen.
Untermalt wird „der gute Ratschlag“ durch den Gesundheitsexperten Thomas Drabinski (Uni Kiel). Dieser sagte: „Körperliche Fitness stärkt das Selbstbewusstsein. Arbeitslose für sportliche Aktivitäten zu motivieren, hilft, um wieder fit für den Arbeitsmarkt zu werden. Dazu gehört z.B. auch Lauf-Training für einen Marathon.“ Der gute Mann hat sicherlich recht, doch Sport ist immer gut für das Selbstbewusstsein und die Gesundheit. Dabei ist es egal, ob der Sporttreibende Erwerbslos, Aufstocker oder Erwerbstätig ist. Und im weiteren Verlauf fordern weitere Gesundheitsexperten und Politiker zu Marathonlauf auf. „Aber gern doch“, ist unsere Antwort. Noch glaubhafter scheint, wenn genannte Experten einfach mal mit gutem Beispiel voran gehen.
Es sind Vorschläge, die an der Realität vorbei gehen. Ja, Sport ist gut, immer und für fast Jeden. Das indirekt mitlieferte Bild vom lethargen und vermeintlich faulen Arbeitslosen, dem man einfach mal mehr Sport verordnet, erzeugt wieder einmal ein falschen Bild zum eigentlich Problem. Auswege könnte ein wirklicher Mindestlohn und eine sanktionsfreie Grundsicherung sein, die tatsächlich nicht das Existenzminimum unterschreitet. (sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-sollen-zum-marathonlauf-900159038.php

Freitag, 3. Januar 2014

Und wir?

Und wir? Wir sind ein verratenes und verkauftes Volk, dem man seit 65 Jahren vorgaukelt, der Souverän zu sein, dem man die Invasoren aus den USA als Freunde verkauft und die man mit Funk und Film beibringt, sich so dumm und so primitiv zu verhalten und diese Primitivität auch zu leben, dass daneben Selbstachtung, Ethik und Moral völlig an Bedeutung verlieren.

Quelle:http://www.flegel-g.de/2013-11-19-verraten.html

Mittwoch, 1. Januar 2014

Gutes Neues Jahr!

Godt nyt år!!
Happy New Year!
Sretna Nova Godina!
Sale No Mobarak
Hyvää Uutta Vuotta!
Une Bonne Année!
Kali Chronia!
Zalig Nieuwjaar!
Felice Anno Nuovo!
Saleh Notun Mobarak!
Szczesliwego Nowego Roku!
Um Ano Novo Feliz!
¡Feliz Año Nuevo!
Mutlu Yillar!
Selamat Tahun Baru!
Gut Nay Yor!
Štastný nový rok!
Srecno novo leto!
Boldog újévet!
Gott Nytt Ár
Gutes Neues Jahr!

ein_frohes_und_erfolgreiches_neues_jahr

Montag, 16. Dezember 2013

Den Wahlausgang haben die Reichen bestimmt

Viele Menschen mit geringerem Einkommen gehen nicht zur Wahl
13.12.2013
„Reiche gehen wählen, Arme nicht“, lautet das Fazit einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung. Gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap und dem Politikwissenschaftler Armin Schäfer wurde das Phänomen „Nichtwähler“ untersucht und dabei das Wahlverhalten verschiedener Einkommensgruppen beobachtet. Die Untersuchung wurde während der Zeit der Bundestagswahl im September 2013 durchgeführt.
„Je prekärer die Lebensverhältnisse in einem Stadtteil, desto weniger Menschen gehen zur Wahl“, resümieren die Studienautor. Die oberen zwei Drittel der Gesellschaft haben somit sehr viel mehr Stimmgewicht. Sie haben dadurch mehr Einfluss, wer an der Macht ist und wer nicht. So ist es kaum verwunderlich, dass Unrechtssysteme wie das Hartz IV-System trotz belegter Verfassungswidrigkeit noch immer nicht beseitigt sind.
Wahlsieger Nichtwähler?
Die Zahlen zeigen, wie schwerwiegend die Demokratie in Deutschland in Gefahr ist. Laut der Untersuchung haben bei der Wahl etwa 29,4 Millionen berechtigte Wähler ihre Stimme der CDU, CSU oder SPD gegeben. Das sind gerade einmal nur die Hälfte aller Wahlberechtigten in Deutschland. Dabei regieren diese drei Parteien mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Über 17,6 Millionen Stimmberechtigte gingen nicht zur Wahl und entschieden sich dafür, ein Nichtwähler zu sein. Das sind etwa 2,7 Millionen mehr Menschen, als der Wahlsieger CDU an Stimmen bekommen hat.
Die Studienautoren machen deutlich, dass es sich bei der letzten Bundestagswahl um eine „sozial prekäre“ Wahl gehandelt hat. Menschen, die in Not sind oder unter schwierigen Bedingungen leben müssen, treten (wahrscheinlich aus Frust) nicht mal bei der Wahl für ihre Interessen ein.
Arm/Reich Gefälle bei einer Wahl noch nie so groß
Noch nie war das Gefälle bei den Wahlen zwischen Arm und Reich so groß wie heute, schreiben die Autoren. Im Jahre 1998 lagen die Stimmbezirke mit der jeweils höchsten niedrigsten Wahlbeteiligung etwa 19,1 Prozentpunkte auseinander. Heute sind es schon 29,5 Prozent. Würde dieses Gefälle aufgelöst werden, sehe die Parteien- Regierungslandschaft vermutlich völlig anders aus. Gebe es dann noch eine aus CDU/CSU geführte Regierung? (ag, sb)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/den-wahlausgang-haben-die-reichen-bestimmt-900159021.php

Sonntag, 24. November 2013

Führerscheinentzug bei Minimaldelikten - eine Hartz IV Erweiterung

Momentan schwappen die Wellen im politischen Waschbecken ja so richtig hoch. Das kommende Regime will den Führerscheinentzug bei Diebstahl und anderen Bagatelldelikten einführen und ein paar sogenannte “Liberale” - ich möchte den Begriff Liberale ausdrücklich als Schimpfwort verstanden wissen - sorgen sich um die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme. Verfassung, als wenn die Verfassung in diesem Land überhaupt noch eine Bedeutung hätte. Mit der Verfassung wischen die Politiker dem Großkapital den Arsch ab und willfährige Richter helfen dabei fröhlich mit. Es geht auch nicht um die Frage ob dem einen der Führerschein entzogen wird und dem anderen nicht entzogen werden kann, weil er keinen hat. Das ist alles Augenwischerei. Es geht um die generelle Einschränkung der Mobilität.

Ein Volk das sich ausschließlich zu Fuß bewegt, ist am leichtesten zu kontrollieren. Das ist älteste Regierungskunst. Dabei ist öffentlicher Nahverkehr wie zu Fuß gehen, weil mit Kameras und Gesichtserkennung eine quasi Totalüberwachung möglich ist. Nur der Individualverkehr mit Auto, Moped oder Fahrrad entzieht sich dieser Kontrolle. Bei Fahrrädfahrern und Fußgängern könnte der RFID-Chip im Personalausweis die Überwachungsfunktionen unterstützen, nur bei Auto und Motorrad gibt es nur die Verfolgung der Kennzeichen und eine begrenzte Fahrererkennung im Auto. Das reicht nicht für eine Totalüberwachung.

Nachdem man die Hartz IV Opfer ja bereits an ihren Briefkasten angekettet hat; dies gilt auch für Leute in Vollbeschäftigung mit normalen Löhnen, die aufgrund von Miet-, Strom-, Heizkosten oder durch beschäftigungslose Mitglieder der Zwangsbedarfsgemeinschaft zu Hartz IV Opfern wurden; war klar, dass man auch die restliche Bevölkerung demobilisieren muss, um sie leichter unter Kontrolle zu behalten.

So wie Hartz IV vor allem auch dazu dienen soll Familien zu zerstören und die einzelnen Menschen schutzloser und verängstigter zu machen, ist auch der Führerscheinentzug ein solches Instrument. Nehmen wir einen Pendler der im Rahmen einer genehmigten Demonstration von den Haudraufs der Ordnungskräfte als gewalttätig bezeichnet wird. Dem nimmt man den Führerschein und erteilt ihm damit tatsächlich auch ein Berufsverbot, wenn er nicht an seinen Arbeitsplatz zieht und alle Bindungen vor Ort aufgibt. Kündigt er, bekommt er kein Arbeitslosengeld und wird Hartz IV Sklave. Man macht ihn oder sie schutzlos indem man durch einen Zwangsumzug alle sozialen Bindungen zerstört - das ist übrigens auch der Sinn der Hartz IV Zwangsumzüge - und sorgt gleichzeitig dafür, dass die betroffene Person sich nicht mehr nach einer besser bezahlten Position umsehen kann, weil das weitere Umzüge mit hohen Kosten erfordern würde. …

Vollständiger Artikel und Quelle: DUCKHOME

Freitag, 15. November 2013

Anhaltende Armut ist beschämend

“Dass die Zahl der Mindestsicherungsempfänger trotz wirtschaftlicher Erholung nicht deutlich sinkt, ist ein Alarmsignal. Die anhaltende Armut in einem der reichsten Länder der Erde ist beschämend. Sie offenbart einen enormen politischen Handlungsbedarf, der von einem gesetzlichen Mindestlohn über gute Arbeit und Löhne bis zu armutsfesten Renten reicht. Diese Punkte muss die künftige Bundesregierung ins Zentrum ihrer Politik stellen. DIE LINKE wird hier Druck machen”, erklärt Sabine Zimmermann zu den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl von 7,25 Millionen Empfängern sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2012.

Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Trotz steigender Erwerbstätigkeit sinkt die Zahl der Hartz IV-Empfänger kaum, weil die Regierung nichts getan hat, um den Niedriglohnsektor einzudämmen und Langzeiterwerbslosen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Besorgniserregend ist der starke Anstieg bei den Empfängern von Grundsicherung im Alter. Wenn es keine Kehrtwende in der Politik gibt, um das Rentenniveau in den nächsten Jahren endlich wieder zu erhöhen statt zu senken, wird dieses Problem noch massiv zunehmen.

Bei den Empfängern von Asylbewerberleistungen hängt der Anstieg auch mit dem geringen Ausgangsniveau des Vorjahres zusammen. Verglichen mit dem Jahr 2005 gibt es 46.000 Leistungsempfänger weniger – ein Minus von 22 Prozent. Warnungen vor einer vermeintlichen Zuwanderung in die Sozialsysteme entbehren also jeglicher Grundlage. Statt Panikmache sind Hilfe und Solidarität gefragt. Dazu gehört neben der Aufnahme notleidender Menschen auch, diesen eine Möglichkeit zu eröffnen, in Deutschland zu arbeiten. Das ist der Mehrzahl der Asylbewerber bislang verwehrt.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE

Dienstag, 12. November 2013

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind verfassungswidrig

KARLSRUHE (bo). Kommentar zum nachfolgend im Original abgedruckten Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Karlsruhe aus dem Jahr 2010. Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind. Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern. Dieses sollte SCHRIFTLICH (am besten mit "Einschreiben") mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können, dass sie angeblich nie etwas erhalten haben. Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos. Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center. Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten. Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Götz Bockmann

DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS IM ORIGINAL:

Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach $31 SGB-II: Am 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09, nachfolgend BVerfG-Urteil genannt, entschied das Bundesverfassungsgericht über die Gewährleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes. Zitat Leitsatz 1 BVerfG-Urteil: 1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieser Anspruch besitzt absoluten Charakter und ist vom Grundsatz her unverfügbar. Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil: 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

Der im zweiten Leitsatz aufgeführte absolute und grundsätzlich unverfügbare Anspruch wird in der Begründung des BVerfG-Urteils als ein stets zu gewährleistender bestimmt. Zitat Randziffer 137 BVerfG-Urteil: Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig. Der oben unter Randziffer 137 genannte stete Anspruch bestimmt, dass das Existenzminimum niemals unterschritten werden darf. Unter Randziffer 134 wird ausgeführt, dass der Staat dies stets zu gewährleistende Existenzminimum (jedes Grundrechtsträgers) zu gewährleisten hat. Zitat Randziffer 134 BVerfG-Urteil: a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 115, 118 <152>). Als Grundrecht ist die Norm nicht nur Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 <284>; 109, 279 <310>). Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt weiter, dass die gesamte physischen Existenz, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Menschen (vom Staat) zu sichern ist. Zitat Randziffer 135 BVerfG-Urteil: b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>). Aufgrund des vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten steten Anspruchs auf das zuvor genannte Existenzminimum innerhalb von ausgeprägten sozialen Bezügen sind auch zeitweilige Einschränkungen nicht mehr möglich. • Sanktionen nach §31 SGB-II, d. h. Einschränkungen dieser stets zu gewährleistenden Ansprüche, sind daher verfassungswidrig und nicht mehr zulässig. Gemäß Randziffer 148 wird das beschriebene Existenzminimum durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung gesichert. Zitat Randziffer 148 BVerfG-Urteil: a) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts dient nach der Definition in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. beziehungsweise in § 20 Abs. 1 SGB II n.F. sowohl dazu, die physische Seite des Existenzminimums sicherzustellen, als auch dazu, dessen soziale Seite abzudecken, denn die Regelleistung umfasst in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Anderen von der verfassungsrechtlichen Garantie des Existenzminimums umfassten Bedarfslagen wird im Sozialgesetzbuch Zweites Buch durch weitere Ansprüche und Leistungen neben der Regelleistung Rechnung getragen. Die Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wird durch die Einbeziehung von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfängern in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a und § 10 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a und § 25 SGB XI und die Leistungen zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach § 26 SGB II gewährleistet. Besonderer Mehrbedarf wird zum Teil nach § 21 SGB II gedeckt. § 22 Abs. 1 SGB II stellt die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem individuellen Bedarf sicher. Unter Randziffer 137 bestimmt das Bundesverfassungsgericht, dass das Existenzminimum stets zu gewährleisten ist. Für bestimmte Anschaffungen, Das BVerfG hat in Randziffer 150 das Beispiel Winterkleidung gewählt, gilt das Ansparprinzip. Dies Beispiel und der nachfolgende Text unter Randziffer 150 zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht keinerlei Unterdeckung des Existenzminimums zulässt. Zitat Randziffer 150 BVerfG-Urteil: c) Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass das Sozialgesetzbuch Zweites Buch dazu übergegangen ist, einmaligen Bedarf, der nur in unregelmäßigen Abständen, etwa zur Anschaffung von Winterkleidung, entsteht, durch Anhebung der monatlichen Regelleistungen in der Erwartung zu decken, dass der Hilfebedürftige diesen erhöhten Anteil für den unregelmäßig auftretenden Bedarf zurückhält. Eine verfassungswidrige Unterdeckung einmaligen Bedarfs hat der Gesetzgeber mit § 23 Abs. 1 SGB II zu vermeiden versucht. Danach können Hilfebedürftige ein Darlehen erhalten, wenn ein unvermutet auftretender und unabweisbarer einmaliger Bedarf durch angesparte Mittel nicht gedeckt werden kann. Das Darlehen wird zwar in den nachfolgenden Monaten dadurch getilgt, dass der Grundsicherungsträger 10 % von der Regelleistung einbehält. In Anbetracht der Ansparkonzeption des Gesetzgebers ist diese vorübergehende monatliche Kürzung der Regelleistung jedoch im Grundsatz nicht zu beanstanden. Verfassungsrechtlich unbedenklich sind zeitliche Unterschreitungen (nur) unter dem Gesichtspunkt des Ansparprinzips und nur in engen prozentualen Grenzen; hier werden 10% als zulässig genannt. Es handelt sich bei dem genannten Verfahren vor allen Dingen um die Sicherung des Bedarfs eines Hilfebedürftigen im Rahmen von zeitlichen Verschiebungen innerhalb des Regelsatzes. Diese zusätzliche Hilfe führt insgesamt zu keiner Absenkung oder Erhöhung des Regelsatzes. Das vom Bundesverfassungsgericht gewählte Beispiel zeigt jedoch im praktischen auf, dass keinerlei Spielraum für eine sonstige Unterdeckung des Existenzminimums besteht. Sanktionierungen gemäß § 31 SGB-II sind verfassungswidrig. Zusammenfassung: Die Berechnung des Regelsatzes kann prinzipiell nur dann verfassungswidrig sein, wenn ein grundsätzlicher Anspruch darauf überhaupt besteht Diesem Zusammenhang folgend, hat das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 geurteilt, dass das Existenzminimum — repräsentiert durch den Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und weitere Leistungen — stets durch den Staat zu gewährleisten ist.: Die Begründungen im Einzelnen: 1. Der Anspruch (jedes Grundrechtsträgers) muss durch den Staat gesichert werden (Randziffer 134) 2. Die gesamte physischen Existenz, zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist einbezogen (Randziffer 135) 3. Das BVerfG definiert den steten unverfügbaren Anspruch (Randziffer 137 i. V. mit Randziffer 133; auch als absolut im zweiten Leitsatz bestimmt) 4. Das beschriebene Existenzminimum wird durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung beschrieben (Randziffer 148).

Quelle:http://www.onlinezeitung24.de/article/4439

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Bild lügt: Hartz IV Klage-Zahlen immer noch hoch

Heute in großen Lettern: "Jammern gilt nicht. Wir leben von Hartz IV und können sogar noch sparen"

Hartz IV: Widersprüche und Klagen unvollständig - BILD und die andere BA-Statistik

31.10.2013
(BIAJ) Unter Berufung auf die BILD (28. Oktober 2013) werden von diversen Medien Zahlen über neue Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide im ersten Halbjahr 2013 verbreitet. Bis Juni sollen danach 272.990 neue Widersprüche bei den Jobcentern und 55.070 neue Klagen bei den zuständigen Gerichten eingegangen sein.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nennt in ihren monatlichen Veröffentlichungen deutlich höhere Zahlen. Nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) summieren sich die monatlichen Zugänge der Widersprüche auf 333.787 und die der monatlichen Zugänge der Klagen auf 65.947 in den Monaten Januar bis Juni 2013, und in den Monaten Januar bis September 2013 auf 511.246 neue Widersprüche und 102.043 neue Klagen. Vorjahreszahlen werden in diesen relativ neuen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (veröffentlicht seit November 2012) nicht genannt.
Offensichtlich beziehen sich die von der BILD genannten Zahlen aus einer "Sonderauswertung" (BILD) nur auf einen Teil der Jobcenter, der übrigens gegenüber 2010 (siehe die Vergleiche in den diversen Berichten) deutlich kleiner geworden ist. (Anmerkung: Neben den neuen Widersprüchen und Klagen wurden von der Statistik der Bundesagentur in den Monaten Januar bis September 2013 insgesamt 24.158 "Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes" neu angestrengt.)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bild-luegt-hartz-iv-klage-zahlen-immer-noch-hoch-90015864.php

Dienstag, 29. Oktober 2013

Bundesagentur warnt erneut vor unseriösen Jobangeboten per Mail

Derzeit erhalten Internet-Nutzer wieder angebliche E-Mails von der Agentur für Arbeit, die einen lukrativen Job versprechen.
Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung an eine von der Absender-Mailadresse abweichende E-Mail-Adresse zu schicken. Ein konkreter Ansprechpartner oder eine Internetadresse für weitere Informationen werden nicht genannt. Die Absender sind nicht zu identifizieren.

Bei diesen E-Mails handelt es sich mit aller Wahrscheinlichkeit um Spams, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht. Die BA rät daher, verdächtige unaufgefordert erhaltene E-Mails, die eine Arbeit versprechen, ungelesen zu löschen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Der Spruch des Tages … 23.10.2013

Große Koalition … eine politische Güllegrube

Wie kommt man auf solche Überschrift?

Ganz einfach, denn mit dem nicht vom Wähler gewollten Bettsprung der beiden angeblichen Volksparteien, wird gleichzeitig die Opposition aus dem Saal geworfen. Neben einer nur noch ca. 6 minütigen Redezeit im “Bundestagsgeschwafel” - der eh keiner der “Postenhascher” mehr zuhören wird, könnte die Opposition nicht mal mehr einen Untersuchungsausschuss bilden lassen bzw. das Bundesverfassungsgericht aufrufen … denn dazu bedarf es wohl 25 % der Stimmen. (nur 20% hätte die Opposition)

Das Lied … “wer hat uns verraten” … sollte demnach schon im Kindergarten als Pflichtmuse gereicht werden, um den Jungwählern gleich zu zeigen, was politische Prostitution bedeutet und wie man Volksmassen parteipolitisch erst einschläfert und anschließend dann kräftig verblödet. Schon alleine die Diskussion um den Mindestlohn ist eine Ohrfeige an die Menschlichkeit, denn selbst mit den geplanten 8,50 Euro, kann keine Familie ohne staatliche Subvention überleben. Gemäß der Verbraucherwerte, müsste der bereits bei 12,50 Euro liegen - aber mit 8,50 Euro hat man ja noch das “uschilie Sanktionsschwert” in der Hand, welches zwar gegen das Grundgesetz ins Herz eines jeden Arbeiters sticht, aber in Zukunft wohl nicht mehr überprüfbar sein wird.

Über die Hartz IV Schweinerei wurde ja nun schon genügend Blut und reichlich Tote vergossen, aber wie erwartet, plant man auch in dem Bereich noch den erweiterten Blattschuss hinter verschlossenen Türen … kann man auch, denn keiner kann sie mehr daran hindern - weil die Wähler wählten ihre Schlächter ja in weiser Voraussicht, dass die angeblichen Gegenkanditaten nach einem Sektfrühstück sich wieder lieb haben werden und der daraus entstandene Mutationsbatzen die Basis treffend dezimieren wird.

Willkommen in der “gewählten” Wirklichkeit … Gruß Sozialticker

Quelle:http://www.sozialticker.com/der-spruch-des-tages-23102013_20131023.html

Mittwoch, 2. Oktober 2013

Deutschland: Über 15 Millionen Arbeitslose!!

Deutschland: Über 15 Millionen Arbeitslose!!

Kassen wollen Versicherte zur eCard zwingen

“Die Krankenkassen wollen im Eilverfahren alle Versicherten zwingen, eine elektronische Gesundheitskarte zu beantragen. Dabei stehen viele Versicherte der eCard skeptisch gegenüber, und das aus guten Gründen: Viele Milliarden Euro Kosten für ein gigantisches IT-Projekt, das den Schutz der sensiblen Patientendaten hochgradig gefährdet”, kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, die neuesten Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), denen zufolge ab 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte gelten soll.

Die Gesundheitsexpertin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Schon seit mehreren Monaten drohen manche Krankenkassen damit, dass ab 1. Januar 2014 die alte Versichertenkarte nicht mehr gültig sein soll. Doch wo dies gesetzlich oder vertraglich geregelt sei, konnten sie ihren Versicherten bislang nicht erläutern. Kein Wunder: Erst seit Ende letzter Woche ist ein bislang geheimes Papier bekannt, in dem diese Regelung steht. Versteckt in der aktualisierten Anlage 4a des neuen ‘Bundesmantelvertrags Ärzte’ wird festgelegt, dass die bisherige Krankenversichertenkarte zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit verlieren soll, unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum.

Wer zukünftig zum Arzt geht und keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen kann, soll nach dem Willen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Behandlung sowie Rezepte für Medikamente und Krankengymnastik selbst bezahlen müssen. Nur die Kosten für die ärztliche Behandlung sollen rückerstattet werden, wenn die Versicherten ihren Leistungsanspruch beispielsweise über ein Papier ihrer Krankenkasse nachträglich nachweisen können. Eine solche Einschränkung des Versicherungsschutzes für Menschen, die ihre Krankenkassenbeiträge ordentlich bezahlen, ist nicht hinnehmbar und weder mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch mit dem Grundgedanken einer sozialen Krankenversicherung vereinbar. Hier muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben und dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung allen Versicherten zuteil wird, unabhängig davon, wie sie ihren Versicherungsstatus nachweisen.

Wie die Regelungen im Einzelnen umgesetzt werden, muss sich ohnehin noch herausstellen: Denn im Haupttext des neuen Bundesmantelvertrags, der schon seit mehreren Wochen bekannt ist, steht nämlich auch, dass Versicherte zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ihre alte Krankenversichertenkarte vorlegen dürfen, solange sie noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE