Samstag, 27. Februar 2010

Erwerbslosen Forum fordert hartes Durchgreifen gegen Kauder, Koch und Westerwelle

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert ein hartes Durchgreifen gegen Kauder, Koch und Westerwelle. Mit ihren fortgesetzten dumpfen und rechts-populistischen Diffamierungen gegen Hartz IV-Bezieher würden sie bewusst für eine Stigmatisierung der Betroffenen sorgen.

„Wenn sich verantwortliche Politiker in die Nähe des gefährlichen Rechtspopulismus eines Jörg Haiders begeben, ist das nicht mehr hinzunehmen. Erst recht müssen sich die Parteien fragen lassen, von welchen Wählergruppen sie in Zukunft getragen werden wollen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Der Unions-Fraktionschef Volker Kauder hatte sich für ein hartes Durchgreifen gegen Jobverweigerer ausgesprochen. Dem Hamburger Abendblatt (Samstagsausgabe) sagte er:

“Vor allem bei jungen Menschen müssen Sanktionen klar durchgezogen werden - und zwar in ihrem eigenen Interesse”.

„Mit solchen Aussagen zeigt Kauder, welche überkommenen und scheinheiligen Maßstäbe er anlegt. Man kann fast den Eindruck gewinnen, dass es ihm ausschließlich um die Bestrafung von Erwerbslosen geht. Ich fordere Kauder auf, dass er den Nachweis liefert, dass es massenhaft Jobverweigerer gibt.

Allerdings lassen wir als Interessenvertretung es nicht gelten, wenn er etwa Jobs anführt, die ausschließlich den Profitinteressen von Unternehmen, Kommunen oder Sozialunternehmen (Ein-Euro-Jobs) dienen und für die Betroffenen weiterhin perspektivlose Armut bedeuten. Aber genau, dass wollen Kauder, Koch und Westerwelle. Sonst würden sie nicht ständig Öl ins Feuer ihrer angezettelten gesellschaftlichen Vergiftung schütten. Die Folgen der Krise sollen die Ärmsten tragen, während die Reichen mit Steuersenkungen reichlich für die von ihnen mit verursachte Wirtschaftskrise belohnt werden sollen“, so Martin Behrsing in Bonn.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland ruft Erwerbslose auf, sich an der Demonstration „Wir bezahlen nicht für Eure Krise – Profiteure zu Kasse“ am 20. März in Essen zu beteiligen, die von zahlreiche Initiativen aus den sozialen Bewegungen, Gewerkschaftsgliederungen, Schülern und Studenten getragen wird.

Quelle: Pressemeldung Erwerbslosen Forum Deutschland

Mittwoch, 24. Februar 2010

Arbeitslosengeld II: Mehr Jobs - weniger Westerwelle

Zu der anhaltenden Debatte um Missbrauch und Arbeitseinsätze beim Arbeitslosengeld II erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Weniger Westerwelle, mehr Jobs und die Verbesserung der Angebote - das wäre ein wirklich konstruktiver Beitrag beim Arbeitslosengeld II. Der FDP-Vorsitzende glaubt sich auf einer Mission als Sozialstaats-Terminator. Die Wahrheit ist: Das Problem sind nicht faule Arbeitslose und Sozialmissbrauch, sondern fehlende Qualifizierung und Jobs. Sinnstiftende Arbeit wäre für viele Arbeitssuchende eine willkommene Alternative zum Arbeitslosengeld-II-Bezug. Allein im sozialen Arbeitsmarkt könnten in Deutschland mindestens 400 000 Menschen eine Beschäftigung finden, wenn FDP und Union endlich den Weg dafür frei machen würden.

Dabei geht es nicht um Schneeschieber oder Lampenputzer, sondern um zusätzliche Arbeitsplätze, von der die Gesellschaft profitiert; zum Beispiel als Assistenzkraft von Schulhausmeistern oder in sozialen und kulturellen Projekten.

Aber auch seine Krokodilstränen für Geringverdienende kann der FDP-Vorsitzende sich sparen, solange er sich rigoros gegen Mindestlöhne sperrt. Die liberalen Steuerpläne zielen ebenso ins Leere, denn davon profitieren kleine Einkommensbezieher nicht. Damit sie mehr Netto vom Brutto in der Tasche haben, müssen sie vor allem bei den Sozialabgaben kräftig entlastet werden. Westerwelle praktiziert die Politik der arbeitsmarktpolitischen Abschreckung. Was Deutschland braucht ist das Gegenteil, nämlich Teilhabe, Qualifizierung und Solidarität.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Montag, 22. Februar 2010

Hartz IV & Neoliberale Dekadenz

Neoliberale Dekadenz
von Dietmar Brach

Es geht schon lange nicht mehr darum, wie man den Menschen die unverschuldet in Arbeitslosigkeit gefallen sind, aus dieser wieder heraushelfen könnte. Liest man die zynischen Aussagen von Roland Koch, Guido Westerwelle und anderen, fragt sich die Politik wohl eher, wie sie die Betroffenen am besten ausnutzen können. Altenpflege, Kinderbetreuung, selbst Schneeschippen - alles ehrenwerte Arbeiten. Das Problem ist nur, dass diese Arbeiten keiner bezahlen will. Dafür können aber die Arbeitslosen nichts, sondern die “Geiz ist geil” Mentalität des Turbokapitalismus. Dann aber, wie Westerwelle und Koch zu verlangen, dass diese Tätigkeiten ohne Bezahlung von den Betroffenen geleistet werden, quasi als Gegenleistung dafür, dass man sie nicht verhungern und erfrieren lässt, zeigt die menschenverachtende Grundhaltung dieser Politiker.
Hartz IV ist gescheitert. Es musste scheitern, weil durch Druck auf Arbeitslose keine Arbeitsplätze entstehen. Die Kosten sind explodiert weil man neben den Arbeitslosen nun auch noch immer mehr Vollzeitbeschäftigte als sog. Aufstocker subventionieren muss.Diese Subvention ist bereits fester Bestandteil der Kalkulation von Firmen, die schamlos nicht nur ihre Beschäftigten sondern die ganze Gesellschaft ausbeuten. Die Hartz Gesetze haben dies ermöglicht. Dieser Unsinn zu Lasten der ehrlichen Unternehmen muss aufhören. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre nur eine erste Maßnahme. Ein zweiter Schritt wäre eine Verteuerung von Teilzeitarbeit im Vergleich zur Vollzeitarbeit. Der Stundenlohn einer Teilzeitkraft müsste prozentual höher sein als bei einer Vollzeitkraft um mehr Anreize für eine Vollbeschäftigung zu erzielen. Aber letztlich möchte man nicht wirklich Arbeitslosigkeit beenden, sondern diese lieber weiter für Lohndumping und Abbau von Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten nutzen.Dies war die Intention des Peter Hartz und so gesehen sind die Hartz Gesetze ein Erfolg für die Wirtschaft aber eine Ohrfeige für die Demokratie. (Dietmar Brach, 22.02.2010)

 

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-neoliberale-dekadenz-667.php

Sonntag, 21. Februar 2010

Gastbeitrag Arno Hirsch zum Rentenbetrug

Nach längerer Pause freuen wir uns, wieder einmal einen Beitrag von Herrn Hirsch veröffentlichen zu dürfen. Fast wäre man geneigt, die Zusendung und ihr Thema als perfekt passend zum letzten Beitrag des Blogs zu bezeichnen … Zufall?

Nun, darauf soll es letztlich nicht ankommen. Wichtig ist nur, dass Sie den Beitrag lesen, verstehen und verinnerlichen, denn das Thema geht definitiv jeden von uns an … und es ist genauso dramatisch in die falsche Richtung „reformiert“ worden, wie alles andere, was einmal vom Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes für die BRD abgedeckt war … und ein anderes, geschweige denn eine reguläre Verfassung, haben wir nun einmal nicht. Also sollten wir uns jetzt endlich bewegen und wenigstens das verteidigen, was uns (noch) geblieben ist.

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Die Rente

Von Arno Hirsch

Altersarmut ist kein Schicksal sondern ein Geschäft

Wegen der demographischen Entwicklung und jetzt auch noch angesichts der Weltwirtschaftskrise wird über die Finanzierbarkeit des Sozialstaats und der Rente insbesondere öffentlich lamentiert. Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo der Sozialstaat der BRD mehr denn je existentiell notwendig ist, will man ihn abbauen mit dem Argument, er wäre nicht mehr bezahlbar. Es handelt sich bei diesen Behauptungen um reine Propaganda, ohne einen Funken von Wahrheit.

Die Welt auf den Kopf gestellt

Wegen der Gefahr der Armut wurde dieser Sozialstaat überhaupt erst geschaffen. Gäbe es die Gefahr von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit gar nicht, bräuchte man diesen Sozialstaat auch nicht. Die abhängig Beschäftigten haben sich diesen Sozialstaat hart erkämpft, dessen soziale Sicherung auf dem Solidaritätsprinzip basiert. Heute will man dieses Prinzip einfach umkehren. Man behauptet dass der Sozialstaat die Ursache für die Armut sei und man darum gezwungen wäre, diesen Sozialstaat abzubauen. Mit zielgerichteten Kampagnen wird den Bürgern diese Denkweise von Politikern und Medien eingeredet. Die Lohnnebenkosten behinderten den Wettbewerb – die Konkurrenzfähigkeit am Markt – und das führe zu Arbeitslosigkeit. Noch vor 30 Jahren hätte eine solche Propaganda zu massivem Aufruhr, wenn nicht gar zu Generalstreik geführt. Heutzutage kann man solche Formulierungen von Lohnabhängigen selbst hören. Nun läuft die Kampagne schon einige Jahre und das Lohnniveau sowie die Lohnnebenkosten sind schon auf breiter Front gesunken, doch trotz sinkenden Lohnkosten bei gleichzeitig steigender Produktivität, ist die Arbeitslosigkeit weiter gestiegen. Mit der Arbeitslosigkeit ist wegen der Demontage der Absicherungen die Armut gestiegen, aber auch der Lohnanteil der in das Rentenumlaufsystem fließt, ist damit zwangsläufig gesunken. Eine kleinere Summe für mehr Rentner.

Unbeirrt stoßen Regierende aller Couleur ins gleiche Horn. Der Sozialstaat ist nicht mehr finanzierbar, so ihre Botschaft. Solche Verlautbarungen sind angesichts der jährlichen Wachstumsraten der Kapitalrendite in Deutschland absolut unangebracht. Die ganzen Jahre sind immer nur Sozialleistungen, Arbeitsplätze und Löhne gesunken. Durch Automation und Straffung der Produktionsabläufe wird höhere Produktivität mit weniger Arbeitskräften erzielt. Der Prozess der Rationalisierung ist stetig im Gange und wo das nicht möglich ist, wird der Standort verlagert. Die Folge, immer weniger Arbeitskräfte werden benötigt, um die gleiche Menge an Waren zu produzieren, und da schon weit über den Bedürfnissen produziert wird, ist diese Entwicklung keine Konjunkturdelle sondern bleibende Realität. Die lohnabhängigen Arbeiter haben keinen Anteil an der Produktivitätssteigerung erhalten, denn die Löhne der weggefallenen Arbeitsplätze haben nur den Gewinn der Kapitalbesitzer erhöht. Gesamtwirtschaftlich sind der Lohnanteil der Arbeitnehmer und damit die Anteile der Sozialkassen von Jahr zu Jahr gesunken. Der Mangel an Geld in den Sozialkassen liegt folglich nicht in der demographischen Entwicklung der Gesellschaft begründet, sondern darin, dass die Arbeitnehmerschaft an der Produktivitätssteigerung keine Teilhabe erlangte. In gutem Deutsch heißt das, die Arbeitszeiten sind zu lange und der Lohn ist zu niedrig. Nachhaltig kann das Umlagesystem nur dadurch gesichert werden, das die gestiegene Produktivität in Form der Anteilnahme ins Rentensystem einfließen würde.

Ein ebenfalls nicht unerheblicher Faktor am Rückgang von Renteneinnahmen ist die Umwandlung von regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in sogenannte Mini-Jobs auf der Basis von 400 Euro. Solche Mini-Jobs erfüllen den Sachverhalt der Tagelöhnerei, da aus diesen Arbeitsverhältnissen keine Rechte abgeleitet werden können. Es besteht noch nicht einmal ein Anspruch auf Gesundheitsversorgung, zudem lässt sich aus diesen Arbeitsverhältnissen keinerlei Rentenanspruch ableiten. Doch dagegen gäbe es ein einfaches Mittel, die Abschaffung des 400-Euro-Gesetzes. Dann müssten die Unternehmen diese Mitarbeiter sozialversichert beschäftigen, mit einem Anspruch auf Renten- und Krankenversicherung.

Ebenfalls eine brauchbare Maßnahme wäre es, wenn jeder in die Rentenkasse einzahlen würde, also auch Beamte, Politiker, Unternehmer, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw. und zwar ohne Deckelung in Form einer Beitragsbemessungsgrenze. Dafür würde jeder einen Rentenanspruch erhalten, dessen Höhe jedoch nach oben begrenzt ist. [vgl. Prof. Dr. habil. Christoph Butterwegge: Zwischen der sozialen Wirklichkeit und ihrer öffentlichen Wahrnehmung liegen Welten; Bemerkungen zum demografischen Wandel bzw. zur Notwendigkeit seiner Entdramatisierung anlässlich einer Anhörung im Hessischen Landtag am 10.11.2004]

Andere Alternativen sind denkbar, es ist eben nicht so, wie uns Politiker und Medien glauben machen wollen, am Abbau des Sozialstaats führe kein Weg vorbei, es gäbe keine Alternativen zu den Einschnitten in dieses System. Schon seit Margaret Thatcher ist der Satz “there is no alternative” der Wahlspruch jener neoliberalen Anhänger. Es ist das einzigste Argument, mit dem diese menschenverachtenden Politiker ihre einseitigen Interessen durchsetzen wollen. Doch auch ständige Wiederholungen des gleichen Unsinns machen aus der Lüge noch keine Wahrheit. Von Alternativen die das Sozialsystem erhalten, wollen die Politiker, Medien und Interessen-Verbände nichts wissen. Sie verdienen an der Zerstörung des Sozialsystems, vor allem an der Zerstörung des Umlagesystems. Darum läuten sie lautstark die Sterbeglocken des paritätischen Rentensystems, zum einen mit dem Hintergedanken, den Arbeitgeberanteil am Lohn zu senken, und zum anderen will man sich des Geldes der Bürger bemächtigen, in dem man ihn zum Kauf von privaten Versicherungen drängt.

Die Geschäftemacher

Private Rentenversicherungsprodukte à la Riester und Rürup sind ein glänzendes Geschäft für die Versicherungsunternehmen, auch für die Herren, die das so vorangetrieben haben. Die Betrogenen sind nicht etwa nur diejenigen, die wegen ihres geringen Einkommens sich nicht privat versichern können. Ihr Rentenanspruch wird zukünftig in der gesetzlichen Rentenversicherung unter den Sozialhilfesatz sinken. Nein, auch jene, die in der Situation sind, sich einen Riesteranteil zu sichern, werden mehr fürs gleiche hinlegen müssen. Durch die beitragsfreie Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer bis zu 4% beitragsfrei einer privaten Rentenversicherung zuführen. Allerdings fällt dafür der Arbeitgeberanteil weg, d.h. die private Versicherung wird nur durch den Versicherungsnehmer finanziert, mit staatlichen Förderungen zwar, aber entscheidend ist doch was am Ende herauskommt. Hohe Verwaltungskosten, ein unsicherer Kapitalmarkt, das alles sind kaum kalkulierbare Risiken. Jeder aufgeklärte Riester-Rentner kann mittlerweile wissen, dass es mit der Rendite nicht so gut aussieht wie es in der Werbung präsentiert wurde. Oft genug kam es schon zu negativen Renditen bei solchen Rentenprodukten. In anderen Ländern, z.B. den USA ist es durch die Finanzblasenökonomie sogar massenhaft zu Totalausfällen gekommen. Rente weg, alles weg, denn die USA kennen nur die private Rente. Übrigens auch bei uns ist es schon zu Totalausfällen gekommen.

Also für die Rentensparer ist die kapitalgedeckte Altersversorgung ein kaum kalkulierbares Risiko angesichts der Tatsache, dass das Finanzsystem sich noch immer nicht stabilisiert hat. Der Gewinn durch niedrig gehaltene Beitragssätze der GRV ist kein Vorteil, da der scheinbare Gewinn gar nicht ausreicht, um den Rentenverlust im Umlagesystem durch private Vorsorge auszugleichen.

Doch wer sind die Gewinner, nicht umsonst wird uns von allen Seiten diese Art der Altersvorsorge schmackhaft gemacht. Vorne weg Angelika Merkel und die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft kurz INSM. Die INSM ist eine Stiftung, ein Interessenverband von Arbeitgebern der Metallindustrie und der Versicherungswirtschaft. Die Mitglieder beraten Regierende, doch geht ihre Tätigkeit weit über das Beratende hinaus. Die INSM ist bekannt geworden auch durch ihre Kampagne “Du bist Deutschland” und “Sozial ist, was Arbeit schafft”. Man darf es nicht mit verwechseln mit “Sozial ist, wer Arbeit schafft” denn diese Kampagne stammt von 1933. Es lohnt sich einmal, die Mitgliederliste der INSM mit den Kommissionslisten der Hartz- und Rürup-Kommission zu vergleichen. In diesem Zusammenhang sind auch die Machenschaften anderer Stiftungen wie die Bertelsmann-Stiftung, wie soll ich sagen, höchst aufschlussreich. Mir persönlich ist es nicht gestattet, das mit meinen eigenen Worten zu kommentieren, solange meine Meinung nicht höchstrichterlich beglaubigt ist. Derweil verweise ich auf die Schriften von Albrecht Müller. [Albrecht Müller: "Die Rentenlüge" und "Meinungsmacher"]

Gewinner an Privatrenten sind sowohl die Arbeitgeber durch Verringerung des Arbeitgeberanteils und die Versicherungsbranche. Dieser Branche wurde durch Riester- und Rürupversicherungen eine ganz neue und gigantische Einnahmequelle erschlossen. Nicht zuletzt wird diese Branche sich zu Dank verpflichtet fühlen, angesichts des Engagements der Politiker und Lobbyisten, die diese Gesetze vorangetrieben haben.

Diejenigen, die riestern wollen oder schon fleißig riestern, möchte ich zu bedenken geben, dass wenn der Beitrag zur GRV nicht ausreicht, so dass die Grundrente in Anspruch genommen werden muß, die Riesterrente angerechnet wird. In diesen Fällen und das wird in Zukunft auf immer mehr zutreffen, ist das Riestern nur für die Katz, ähm für den Staat.

Grundlagen des Umlagesystems

So mancher erliegt einem Irrtum, wenn er glaubt, bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um eine Art Sparkasse, wo die eingezahlten Beiträge irgendwann als Rente ausgezahlt würden. Das eingezahlte Geld wird aber in der gleichen Periode an die Rentner ausgezahlt. Das ist eben das Prinzip des Umlagesystem. Das Gute an diesem System ist, das Geld fließt direkt wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Es ist der eben vielzitierte Generationenvertrag. Und da die Menge des Geldes, das eingezahlt wird, etwa demjenigen entspricht, das an die Rentner ausgezahlt wird, kann man auch nicht von leeren Kassen sprechen. Die leeren Rentenkassen sind bloße Propaganda, um sich die Legitimation der Bürger zu sichern, wenn die Absicht besteht, das Rentensystem zu manipulieren.

Dem Prinzip des Umlagesystem liegt die Mackenroth-These zugrunde:

“Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein “Sparen” im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein.”

Sparen für die Rente wie das vielerorts die Volksmeinung ist, kann zwar für den Einzelnen funktionieren, für die Gesamtheit der Bevölkerung ist dies aber unmöglich. Denn Sparen bedeutet Konsumverzicht, und das Geld, das dem Konsum nicht zur Verfügung steht, bremst die Wirtschaftsleistung der Volkswirtschaft. Wollte man diesen fehlenden Konsum durch Staatsverschuldung ausgleichen, so käme es an anderer Stelle zum Kollaps. Wäre das alles so einfach möglich, so könnten alle Probleme für alle Zeiten damit gelöst worden sein, wenn Josef der Vater von Jesus bei dessen Geburt einen Pfennig bei 5% per anno angelegt hätte. Wer es nicht glaubt, der kann es ja nachrechnen. Es ist eben paradox und man kann nur das verteilen, was die Volkswirtschaft real erwirtschaftet. In dem Zusammenhang ist das Umlagesystem aber allemal besser und sicherer.

Renten in der Finanzkrise

Zudem haben Inflation und Währungsreformen auf ein umlagefinanziertes Rentensystem nicht solche nachhaltigen Konsequenzen, wie auf kapitalgedeckte Rentenversicherungssysteme. Deren Rücklagen sind dann einfach wertlos, während im Umlagesystem diese Rücklagen gar nicht existieren. Die Gefahr einer Inflation ist heute sehr aktuell und das Risiko ist sehr hoch. Zur Erinnerung: Bei der letzten Finanzkrise 2008 haben sich in den Tresoren der betreffenden Banken Schuldverschreibungen in Höhe von 1.6 Billionen Euro befunden. Die überwiegende Mehrheit dieser Papiere darf ohne Übertreibung als wertlos angesehen werden. Die meisten dieser Papiere haben eine feste Laufzeit, eins, zwei, drei Jahre, und es kommt der Tag, an dem diese Kredite als Verlust abgeschrieben werden müssen. Dann schlägt die große Stunde der Bürger, denn der Staat hat uns zum Bürgen der Schuld ernannt. Die Folgen für unsere Volkswirtschaft kann man gar nicht abschätzen, aber folgenlos wird und kann es nicht bleiben. Wenn es zu einer Hyperinflation kommt, dann sind auch alle Spareinlagen und alle Riesterprodukte usw. wertlos. Die bisher schon fälligen Papiere haben den Bürger schon mehr als 80 Milliarden Euro gekostet. Der Betrag stammt von den letzten Veröffentlichungen, doch solche Meldungen werden gerne dem Volk verheimlicht, vielleicht sind es ja schon mehr. Die 80 Milliarden wären in Hartz IV-Jahren ausgedrückt, zwei Jahre inklusive aller Verwaltungskosten und Schmiergelder für dieses Hartzwerk. Die Gesamtsumme der Fehlspekulation dieser besten der Finanzwelt ergäbe 40 Jahre Hartz IV inklusive aller Verwaltungskosten. Für die Entscheidung zur Hilfsaktion für die Banken hat die Regierung nur wenige Tage benötigt.

Die Zerstörung des Generationenvertrags

Eine derart massive Erosion des Umlagesystems wie in den letzten 10 Jahren und vor allem während der Rot-Grünen-Regierungszeit ist unverantwortlich und fahrlässig. Auch die Aufkündigung des Paritätsprinzips ist gezielte Demontage. Man zerstört ein System und sagt dann, es funktioniert nicht. Ich befürchte, wir sind da etwas zu weit gegangen, bei dem, was wir uns alles gefallen lassen.

2002 wurde die beitragsfreie Entgeltumwandlung beschlossen, wonach bis zu 4%  des Erwerbseinkommens beitragsfrei in die betriebliche Altersvorsorge gezahlt werden kann. Gewinner sind nur die Unternehmer, deren Beitrag sinkt um eben diesen Anteil verringertem Aufwand. Und nicht zu vergessen, die Versicherer, sie profitieren nicht schlecht. Verlierer sind die Rentner und von diesen vor allem die Geringverdiener und Erwerbslosen, die keinen Nutzen aus dieser Regelung ziehen können, aber trotzdem die Folgen erleiden müssen.

Das neue Motto der Regierenden seit Rot-Grün ist die Beitragsstabilität. Im Blick hat man natürlich nicht den Arbeitnehmer, obwohl er sich von der Kampagne angesprochen fühlen soll. Den Arbeitgeber-Anteil des Lohns will man senken.

2001, der Riesterfaktor wird in die Rentenformel eingeführt, er soll einen Ausgleich zur Riester-Prämie bilden und wirkt sich mindernd auf die Renten aus. Bis 2011, jetzt verschoben auf 2013, soll er sich pro Jahr um 0.6% Punkte dämpfend auf die Rente auswirken.

2004, wird der Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingeführt. Auch er ist ein Dämpfungsfaktor, den die Rürup-Kommission errechnet hat. Im Moment reduziert dieser Faktor die Renten um ebenfalls 0.6% Punkte pro Jahr. Da aber der Quotient aus Beitragszahlern und Rentenempfängern in die Gleichung mit eingehen, verstärkt sich die Wirkung der Dämpfung noch weiter. Vor allem auch steigende Arbeitslosigkeit oder genauer gesagt die sinkende Anzahl von versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen treibt die Dämpfung in die Höhe. [vgl. Gaby Gottwald: Zur Politik der Privatisierung der Altersvorsorge erschienen im Express]

Eine Sicherung hat das Rentensystem, die sogenannte Schutzklausel im Rentenrecht. Doch auch dagegen hat die Regierung die passende Waffe, die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.

Resümee

Die hier angeführten Maßnahmen zur Zerstörung des GRV sind nicht alle Eingriffe, die im Rentensystem vorgenommen wurden, doch es sind die aus meiner Sicht schlimmsten Manipulationen. Vieles von dem was hier angesprochen wurde, läßt sich auch auf andere Teile des Sozialstaats übertragen. Die Gesundheitsvorsorge ist schon fast zu einem Subventionierungssystem der Pharmaindustrie geworden. Man muß sich auch selbst die Frage stellen, ob dieses Gesundheitssystem stellenweise nicht schon zur Gefahr für die Gesundheit geworden ist. Die Bedürfnisse der Kranken stehen jedenfalls nicht im Vordergrund, es geht nur noch ums Geld. Der neueste Acker der Privatisierungsbefürworter ist der Pflegebereich. Die Folgen kann man sich leicht ausmalen, so wird man hoffen müssen, letztendlich wenn der Pflegefall eintritt, dass auch die Selbstwahrnehmung so stark reduziert ist, dass man das nicht mehr bewusst erleben muß.

Die Wertschöpfung bei konventionellen Gütern ist weitgehend ausgeschöpft, eine weitere Wachstumssteigerung ist nicht möglich, darum sucht die Wirtschaft neue Spielwelten für ihr zerstörerisches Kapital. Die Daseinsvorsorge, Gas, Wasser, Strom usw. sind schon weitgehend privatisiert. Mit dem Wettbewerb kam die Preissteigerung, denn wie hieß es so schön, Wettbewerb belebt das Geschäft, nur haben wir das einst anders verstanden. Welche Naivität. Die Privatisierung bringt uns Bürgen nur Schaden, und die Privatisierung der Sozialsysteme wird uns allen noch übel bekommen.

Ich kann jedem nur raten, sich mit der Problematik zu befassen. Redet miteinander über die Dinge, thematisiert die Problematik. Schaffen wir eine neue Streitkultur, die sich als neue Kraft der Willkür und der Korruption in der Politik entgegenstellt. Was wir nicht anstreben, werden wir auch nicht erreichen. Wenn wir uns nicht wehren, wird man uns alles nehmen.

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(c) Arno Hirsch

 

Quelle:http://moltaweto.wordpress.com/2010/02/20/gastbeitrag-arno-hirsch-zum-rentenbetrug/

Samstag, 20. Februar 2010

Westerwelles Feldzug gegen Erwerbslose

Westerwelles Feldzug gegen Erwerbslose trägt Früchte
Seit Wochen läuft in Deutschland eine Hetzkampagne gegen Erwerbslose. Ständig geistern irgendwelche Zahlen durch die Medien, die nicht stimmen. Die Bild-Zeitung verunglimpft Arbeitslose in fiesester Art und Weise - und kaum einer reagiert darauf. Ich arbeite ehrenamtlich in der Beratung von Hartz IV Opfern und ich muß sagen, die Dinge, die die Jobcenter sich erlauben sind unter allem Niveau.
Ich bekomme immer mehr den Eindruck, Hartz IV und die Jobcenter sind faschistisch strukturiert. Ich fühle mich diffamiert und entwürdigt und ich verstehe einfach nicht, wieso kein Aufschrei durch das Land geht. Es ist mittlerweile so, daß in unserer örtlichen Tageszeitung immer wieder Menschen zu Wort kommen, die sich über die ewig fernsehenden, saufenden, rauchenden Arbeitslosen aufregen. Gerade heute wurde den Lesern die Frage gestellt, was unsere Stadt tun kann, um Geld zu sparen. Die weitverbreitete Antwort: "Die Hartz IV Empfänger stärker kontrollieren", oder "Hartz IV kürzen". Dabei wird das ALG II durch den Bund gezahlt. Die Menschen werden durch die Jobcenter so drangsaliert, daß es einfach nur als unerträglich zu bezeichnen ist. Ich betreue zur Zeit einen psychisch und körperlich kranken Mann. Nachdem wir endlich die Anerkenntnis seiner Behinderung hatten, schickt die Arge ihm mittlerweile zum X ten Mal die immer gleichlautende Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit als Helfer im Garten und Landschaftsbau. Wir waren bereits mehrfach mit Eilanträgen vor Gericht, weil er wegen der Nichtannahme gleich sanktioniert wurde - wir bekamen jedes Mal Recht, aber die Arge interessiert es nicht.
Er wird auch nach wie vor nach dem SGBII verwaltet, obwohl er eigentlich in der Reha-Abteilung nach dem SGBIII verwaltet werden müßte. Wir haben mittlerweile einen Antrag auf Vermittlung durch die Reha-Abteilung gestellt... Der nächste Fall ist eine Frau, die eine hohe Betriebskostennachzahlung zu leisten hatte. Die Arge lehnte ab. Die Frau traute sich nicht vor das Gericht, obwohl die Gerichte ja darüber bereits entschieden haben. Die Betroffene beantragte ein Darlehen, welches natürlich abgelehnt wurde. Ihr Vermieter schrieb ihr deswegen die Kündigung (was unerlaubt war). Die Arge schrieb darauf hin einen Brief, in dem sie schreibt: "Teilen sie uns bitte umgehend das Datum der Wohnungslosigkeit mit, damit wir die Mietzahlungen einstellen können..." Die Frau ist aus einer gewalttätigen Ehe geflohen und hat drei kleine Kinder! Die nächste Frau bekam einen Anruf von ihrer Sachbearbeiterin, die sie so bedrohte und einschüchterte, daß diese nur noch weinte. Diese Frau, auch körperlich krank und depressiv, wohnt sehr abgelegen. Die Sachbearbeiterin der Arge teilte ihr mit, sie werde dafür sorgen, daß ihr angemessenes Eigenheim zwangsversteigert wird und sie werde dafür sorgen, daß die (inkontinente) Frau in eine Gegend zieht, von der aus sie die Arge problemlos aufsuchen kann. Sie seien ja schließlich kein Wohlfahrtsinstitut, wo der Kunde auch noch bestimmen kann, wann er kommt - die Frau muß aber nunmal mit ihrem berufstätigen Sohn zur Arge fahren, weil es auch keinen öffentlichen Nahverkehr in dem Ort gibt. Wieso mußte ich mir vor einigen Jahren von zwei Pap`s sagen lassen, ich sei geisteskrank, weil ich immer nur irgendwelche Paragraphen im Kopf hätte und immer nur durch Widerstand auffallen würde?
Ich solle mal zu einem Psychiater gehen und meinen Geisteszustand untersuchen lassen... Mir wurde befohlen, ich solle meine rechtsaufklärenden Leserbriefe an die Zeitung unterlassen usw. Ich habe sie nicht unterlassen, aber unsere Zeitung druckt sie nicht mehr. Wieso? Keiner soll wissen, welche Rechte er hat. Das versuchte ich in den Leserbriefen zu vermitteln, eine Art Sozialberatung per Leserbrief. Wenn ich so die Foren durchstöbere, sehe ich, daß dieses Verhalten der Jobcenter überall Methode ist. Die Menschen werden aber daran krank! So werden Arbeitslose zu psychischen Wracks gemacht und sind überhaupt nicht mehr erwerbsfähig. Die tönen doch immer, man wolle die Arbeitslosen fit machen für den Arbeitsmarkt - ne, die machen die nur fertig. Ich bin froh, daß ich ein einigermaßen robustes Wesen habe und aufgrund einer körperlichen Erkrankung so gut wie unvermittelbar bin. Wie viele sich wohl schon das Leben genommen haben wegen Hartz IV? Ihr ahnt nicht, welch große Verzweiflung die Menschen fühlen. Die meisten kennen ihre Rechte nicht und sind so fertig, daß sie sich sowieso nicht mehr wehren können - aber wenn sie es denn doch tun, sind sie meistens erfolgreich. Zumindest sind alle Fälle im vergangenen Jahr, die ich bis zum Gericht betreut habe, erfolgreich verlaufen. Es tut mir leid, daß meine Ausführungen so lang wurden, aber ich mußte mich mal auskotzen! Wenn ich das bei "nicht-Betroffenen" anspreche, wird mir ja selten geglaubt. Wann setzen sich die Arbeitslosen endlich in Massen zur Wehr? (Ein Leserbeitrag von Katharina W., 20.02.2010)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/westerwelles-feldzug-gegen-erwerbslose-051.php

Donnerstag, 18. Februar 2010

Die steigende Zahl der Armen ist ein Beweis für das erschreckende Versagen der Regierungspolitik

“Die steigende Zahl der Armen ist ein Beweis für das erschreckende Versagen der Regierungspolitik im Kampf gegen die Armut”, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, aufgrund der aktuellen Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) zum Armutsrisiko. “Zugleich zeigt sich damit, wie absurd und gefährlich die von Vizekanzler Dr. Guido Westerwelle und BILD angeführte Kampagne gegen den Sozialstaat und seine Leistungen ist.”

Niederland sagte weiter: “Wenn der Studie zufolge innerhalb von zehn Jahren die Zahl der von Armut Betroffenen um ein Drittel gestiegen ist und heute jeder siebte Bundesbürger arm ist, haben alle Regierungen in dieser Zeit versagt. Das ist ein erschreckender Fakt gerade im Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung. Ein gesellschaftlicher Skandal ist insbesondere die hohe Zahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Armut aufwachsen und leben. Das ist vor allem eine Folge der seit Jahren politisch aktiv betriebenen Umverteilung von unten nach oben.” Ein “Weiter so” durch die regierende Politik sei verantwortungslos, weil es den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet.

“Die Volkssolidarität fordert ein sofortiges Programm gegen die wachsende Armut”, stellte Niederland klar. “Die Regelsätze für Grundsicherungsleistungen für all jene, die keine Arbeit finden oder nicht arbeiten können, müssen endlich erhöht werden. Es fehlen Millionen Arbeitsplätze mit vernünftigen Löhnen, die Menschen ein Leben in Eigenverantwortung und Würde ermöglichen. Gegen diesen Missstand ist eine andere Wirtschafts, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik notwendig. Gefordert sind Mindestlöhne, damit Arbeit wieder gerecht entlohnt wird.

Zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik gehört ein gemeinwohlorientierter Beschäftigungssektor mit sozialversicherungspflichtigen Löhnen. Notwendig sind ebenso soziale Infrastrukturen mit entsprechenden Investitionen, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu sichern und Armut und soziale Ausgrenzung zurückzudrängen. Bildung und Kinderbetreuung müssen dabei einen Schwerpunkt bilden.”

Quelle: Pressemeldung Volkssolidarität

Sonntag, 14. Februar 2010

Hartz IV Klagen sollen erschwert werden

Hartz IV Klagen sollen erschwert werden

Klagen für Hartz IV Bezieher soll erschwert werden
Am gestrigen Freitag, den 12 Februar 2010, hat der Bundesrat über eine Einschränkung der Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen beraten. Auch die NRW-Landesregierung unterstützt diesen neuerlichen Vorstoß gegen die soziale Grundsicherung. Geplant ist, künftig einen Eigenanteil von 50 Euro zu erheben. Auch die Möglichkeiten der Ratenzahlungen sollen verschärft werden.
Grund sind die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegenen Kosten für die Prozesskostenbeihilfe. Immer mehr Menschen klagen erfolgreich gegen Fehler und Unrecht bei der Umsetzung der Hartz-Gesetze. Eine Eigenbeteiligung von 50 Euro würde in diesem Zusammenhang oftmals bedeuten, dass der eigentliche Streitwert um ein vielfaches überschritten wird. Es ist fraglich ob Menschen dann noch ihr „gutes“ Recht einfordern werden. Eine Erschwerung der Ratenzahlung tut dazu ihr übriges.
DIE LINKE hält dagegen: Sie fordert eine Justiz, die allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein muss, und eine Abschaffung der Hartz-Gesetze. Stattdessen versucht man mit systematisch unrechtmäßiger Umsetzung der Hartz IV Gesetze und der jetzt geplanten Kürzung der PKH, Hilfsbedürftige noch weiter zu benachteiligen und noch hilfloser zu machen. (13.02.2010)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-klagen-sollen-erschwert-werden-76100.php

Freitag, 12. Februar 2010

Klaus Ernst: Westerwelles geistig politische Verblödung

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag“Guido Westerwelle hat überreizt. Wer das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz in Frage stellt, sollte vom Verfassungsschutz eigentlich unter strenge Beobachtung gestellt werden”, kritisiert Klaus Ernst die Reaktion des Bundesaußenministers auf das Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE fordert deshalb: “Angela Merkel muss ihren Vizekanzler in die Schranken weisen und sich ernsthaft überlegen, ob der oberste soziale Brandstifter der Nation für ihre Regierung noch tragbar ist.”

Ernst weiter:

“Das Problem ist nicht die Kellnerin mit zwei Kindern, die angeblich 109 Euro weniger verdient als Hartz IV-Beziehende. Das Problem sind Kinderfreibeträge und Steuererleichterungen, die gutverdienende Familien bevorzugen, sowie staatlich subventioniertes Lohndumping. Hartz IV ist nicht zu hoch, die Löhne sind zu niedrig.

Sozialgeldbezieher kommen nicht einmal in den Genuss der jüngsten Kindergelderhöhung, denn sie wird in voller Höhe angerechnet. Westerwelles geistig politische Wende ist für die Familien der mehr als 2,4 Millionen armen Kinder in Deutschland ein Schlag ins Gesicht. Tatsächlich geht es ihm um nichts anderes, als um einen radikalen Sozialabbau zu Lasten derjenigen, die nicht zur Klientel der FDP gehören.

Die Wahl in Nordrhein-Westfalen muss deshalb zur Abstimmung über Westerwelles geistig politische Verblödung werden. Die Wählerinnen und Wähler haben dann Gelegenheit, der Mövenpick-Partei FDP einen saftigen Denkzettel zu verpassen.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Donnerstag, 11. Februar 2010

Bundesverfassungsgericht hat Hartz IV-Sanktions-Paragrafen gekippt

Erster Lackmus-Test für Karlsruher Hartz IV-Urteil:

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBundessozialgericht verhandelt und entscheidet in Sachen § 31 SGB II

“Bei genauem Hinschauen hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar einen bislang noch gar nicht bemerkten Meilenstein für alle Hartz IV-Gequälten erreicht,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

Es hat nämlich mal eben den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen, § 31 SGB II, gleich mit gekippt. Der erste Lackmus-Test, ob die Rechtsprechung die Karlsruher Entscheidung nun auch tatsächlich ernst nimmt, wird die mündliche Verhandlung über eine Verwaltungs-Sanktion am 18. Februar beim Bundessozialgericht in Kassel sein. (B 14 AS 53/08 R)

Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Kasseler Bundessozialrichter dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil folgen und den Leistungsentzug aus dem § 31 SGB II für rechtswidrig werden erklären müssen. Das ergibt sich alleine schon aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils, in denen es heißt:

“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, (…).“

“Ab sofort muss niemand mehr Leistungskürzungen im Rahmen des § 31 SGB II hinnehmen. Wenn die Verwaltungen diese dennoch nicht zurück nehmen, so werden sie es zu verantworten haben, wenn die Sozialgerichts-Briefkästen wegen § 31-Eilklagen (Einstweilige Anordnungen) überlaufen,“ so Brigitte Vallenthin.

Quelle: Presse Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Dienstag, 9. Februar 2010

Hartz IV Regelsatz Verfassungswidrig!

Bundesverfassungsgericht urteilte: Die Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig!

Eilmeldung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz IV- Regelsätze für Kinder und Erwachsenen als Verfassungswidrig erklärt
Die obersten Verfassungsrichter urteilten: Die Bemessungsgrundlagen der Hartz IV Regelsätze für Kinder und Erwachsenen sind Verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag dem Gesetzgeber aufgetragen, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin sollen Hartz-IV Betroffene ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Den Vorsitz der Urteilsverkündung hatte Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier hatte den Vorsitz bei der Hartz IV Regelsatz-Verhandlung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgetragen die Überarbeitung der Regelsätze transparent zu gestalten. Die Verfassungsrichter haben in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen und große Sozialreformen gefordert.
Aus dem Wortlaut:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis
zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann."

Drei Kläger hatten gegen die Berechnung der Hartz IV Regelsätze geklagt. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen der Sozial- und Landessozialgerichte hatten bemängelten, dass kein eigener Bedarf für die Kinder errechnet wurde, sondern er nur aus denen der Erwachsenen abgeleitet wird - obwohl Kinder häufiger neue Kleidung brauchen als Erwachsene und für sie Bildungsausgaben anfallen. Schon im Januar 2009 hatte das Bundessozialgericht deshalb die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig erklärt. (09.02.2010)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-verfassungswidrig-6678.php

Samstag, 6. Februar 2010

Hartz IV: Empfangsbestätigung für ALG II-Bezieher?

Hartz IV: Empfangsbestätigung für ALG II-Empfänger?
Muss der Leistungsträger einem ALG II-Empfänger (Hartz IV) eine Empfangsbestätigung ausstellen, wenn dieser einen Antrag, Widerspruch, Willenserklärung, Änderungsmitteilung oder geforderte bzw. für die Bearbeitung derselben erforderliche Unterlagen abgibt?
Auf der Suche durch die Gesetze sind wir zu dieser oft gestellten Frage tatsächlich fündig geworden: Ja, der Leistungsträger ist verpflichtet, in solchen Fällen einem ALG II-Empfänger eine Empfangsbestätigung ausstellen.
Dieses Gesetz, das hier Gültigkeit hat, scheint aber kaum jemand zu kennen - am wenigsten die ARGEn, welche eine Empfangsbestätigung meist verweigern. Sogar das BMAS scheint hier Wissenslücken zu haben (Anfrage zur diesbezüglichen Praxis in Berlin-Neukölln vom 22 Dezember 2008, Az: IIb4-96-Brüßler).
Es handelt sich hierbei um das Verwaltungsverfahrensgesetz, kurz VwVfG. Dieses ist lt. § 1 VwVfG für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht im Auftrag des Bundes ausführen, gültig und somit verbindlich. Vereinfacht ausgedrückt: dieses Gesetz gilt für jede öffentliche Einrichtung, die gegenüber Dritten Verwaltungsakte erlässt. Somit also auch für die Leistungsträger des SGB II und III, also ARGEn, Arbeitsämter und Kommunen.
Rechtsgrundlage für die Pflicht, eine Empfangsbestätigung ausstellen, ist § 71b Abs. 3 S. 1 VwVfG: Soll durch die Anzeige, den Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die zuständige Behörde tätig werden muss, stellt die zuständige Behörde eine Empfangsbestätigung aus.
Dieser § gilt nicht nur für zentralisierte Verwaltungsverfahren, sondern lt. § 71a Abs. 2 VwVfG auch dann, wenn man die Anzeige, den Antrag oder die Willenserklärung direkt bei der zuständigen Behörde abgibt bzw. stellt. Jeder Antrag, Widerspruch, Willenserklärung, Änderungsmitteilung oder die Abgabe von geforderten Unterlagen setzt zudem immer auch mindestens eine Frist in Gang, nämlich die Frist zur Bearbeitung von Anträgen oder Widersprüchen lt. § 88 SGG.
Aus § 71b Abs. 3 S. 1 VwVfG i.V.m. § 71a Abs. 2 VwVfG und § 88 SGG ergibt sich also die Pflicht der o.g. öffentlichen Einrichtungen, dem ALG II-Empfänger eine Empfangsbestätigung auszustellen, wenn dieser einen Antrag, Widerspruch, Willenserklärung, Änderungsmitteilung oder zu deren Bearbeitung erforderliche Unterlagen abgibt. (FM, 06.02.2010)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-empfangsbestaetigung-fuer-alg-ii-bezieher-0119.php

Donnerstag, 4. Februar 2010

Tacheles: Neue Wohnraumgrößen bei Hartz IV

Ab 2010 gelten höhere Wohnraumgrößen für Sozialleistungsbezieher: Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. fordert die Wuppertaler Sozialverwaltung auf, die Vorgaben der Landesgesetzgebung unverzüglich umzusetzen

Wuppertal. Zum 1. Januar 2010 sind die neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen für Hartz IV Betroffene NRW in Kraft getreten. Darin regelt die Landsregierung sämtliche Vorgaben für die soziale Wohnraumförderung. Hierunter fallen auch die Bestimmungen für den Personenkreis mit Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein. In der Neufassung wurden die angemessenen Wohnraumgrößen für Personen mit Anrecht auf eine geförderte Wohnung um fünf Quadratmeter angehoben. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts sind die in den landesrechtlichen Regelungen für die Wohnraumförderung festgelegten Wohnraumgrößen auch für die Leistungsbeziehenden der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und der Sozialhilfe anzuwenden.
Damit erhöhen sich die als angemessenen geltenden Wohnungsgrößen für eine alleinstehende Personen von 45 m2; auf 50 m2; und für einen zwei Personenhaushalt von 60 m2; auf 65 m2;. Für jede weitere Person im Haushalt
erhöht sich Wohnfläche um zusätzlich 15 m2
Mit der neuen Bestimmung erhöhen sich auch die angemessenen monatlichen Mietobergrenzen für Hartz IV- und Sozialhilfebezieher/innen in Wuppertal um 24,75 Euro. Außerdem wirkt sich die Regelung erhöhend auf die Heizkosten aus,
die von ARGE und Sozialamt als angemessen zu übernehmen sind. „Alle Leistungsbezieher/ innen, die ab Januar dieses Jahres in eine angemessene Wohnung umziehen müssen, weil die alte Wohnung zu teuer ist, oder bei denen der Umzug
aus anderen Gründen erforderlich ist, profitieren von den neuen Bestimmungen
“, erläutert Harald Thomé, Vorsitzender des Vereins Tacheles. Ein Umzug könne z.B. erforderlich sein, wenn gesundheitliche oder soziale Gründe vorliegen, die
Bedarfsgemeinschaft sich vergrößert, Partner sich trennen oder die Kündigung der alten Wohnung durch den Vermieter erfolgte.
Während die Neuregelung in anderen Städten rechtzeitig zum Jahresbeginn umgesetzt wurde, gibt es in Wuppertal noch keine Anzeichen dafür, dass die höheren Angemessenheitsgrenzen bei Umzügen berücksichtigt werden. „Die Sozialverwaltung hatte jetzt über einen Monat Zeit, diese Regelung zugunsten der Betroffenen umzusetzen“, kritisiert Thomé. „Eine solche Verzögerungstaktik der Wuppertaler Behörden mit erheblichen materiellen Nachteilen für Leistungsbezieher/
innen, die im Januar unter den veralteten Bedingungen umgezogen sind, ist unzulässig und sofort abzustellen
.“
Die Verfehlung wiegt deshalb so schwer, weil ihre Folgen in vielen Fällen nicht wieder gutzumachen sind. Wurden Umzüge etwa wegen geringer Überschreitung der Mietobergrenzen versagt, sind die Wohnungen inzwischen längst vergeben. Andere Betroffene sind nicht wissend in kleinere Wohnungen gezogen, obwohl ihnen die erhöhten Angemessenheitsgrenzen zugestanden hätten. Nachzahlungsbedarf sieht Tacheles e.V. dagegen in den Fällen, in denen die Leistungsträger wegen geringfügiger Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen einer Wohnung zu Unrecht Umzugskosten, Mietkaution oder die Kosten der Einzugsrenovierung versagt haben.
Die ARGE Wuppertal und das Sozialamt müssen die Änderung jetzt unverzüglich in ihren Verwaltungsrichtlinien umzusetzen und die Betroffenen schnellstens informieren“, fordert Thomé. Der Erwerbslosenverein Tacheles erwartet von den Behörden, dass falsche Bescheide rückwirkend von Amtswegen korrigiert werden, wenn dies noch möglich ist. Sollte dies nicht erfolgen, bietet er den betroffenen Leistungsbezieher/innen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte an. (Pm Tacheles e.V., 04.02.2010)

Mittwoch, 3. Februar 2010

Mehrheit der Deutschen für höhere Hartz-IV-Sätze

Umfrage zu den Hartz IV-Sätzen: Die Mehrheit der Befragten erachten den ALG II Regelsatz als zu niedrig an.

Mehrheit der Deutschen für höhere Hartz-IV-Sätze
Ist der Hartz-IV-Satz ausreichend? Im Zuge des in der kommenden Woche zu erwartenden Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der ALG-II-Sätze stellte der "Stern" diese Frage im Rahmen einer Umfrage und kam zu einem deutlichen Ergebnis: 61 % der Befragten erachten die 359 Euro, die ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger im Monat bekommt, für zu wenig und würden dementsprechend einer Erhöhung der ALG II Regelsätze zustimmen, wohingegen 30 % die Sätze als angebracht und nur 4 % als zu hoch betrachten. Außerdem ging es in der Studie um die viel
diskutierte Frage, ob unterschiedliche Leistungen für Erwachsene und Kinder gerechtfertigt sind - die klare Antwort von 73 % der befragten Bürger: Nein, denn Kinder haben den gleichen Bedarf wie Erwachsene.
Derzeit bekommen Kinder von Betroffenen allerdings noch deutlich weniger Geld - bis zum Alter von sechs Jahren 215 Euro, dann 251 Euro und ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder - derzeit sind darauf rund 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren angewiesen - wurden bisher einfach von dem Ihrer erwachsenen Eltern abgeleitet. Das Bundesverfassungsgericht will nun prüfen, ob dieses Vorgehen zulässig ist und die Sätze verfassungskonform berechnet
wurden. In der Stern-Unfrage ging es außerdem um die Frage, was nach Meinung der Deutschen zum Existenzminimum und demnach zum Hartz IV Regelsatz eines ALG-II-Empfängers gehöre. So liefern die Antworten auch hier ein klares Bild: Für 90 % der Befragten gehören Klassenfahrten für Schulkinder dazu, für 74 % Sportausrüstungen und Vereinsgebühren für
Kinder und für 70 % ein monatlicher Besuch der ganzen Familie im Zoo, Kino oder Museum. Ebenfalls zum Existenzminimum gehört für die Mehrheit der Befragten ein eigenes Fahrrad für Kinder (68 %) und eine Tageszeitung (55 %).
Während es im "Mittelfeld" auch weiterhin zum Teil noch um Belange der Kinder geht (Musikinstument und Unterricht:
49 %, eigenes Zimmer für jedes Kind: 44 %), werden von den Befragten hier auch der eigene Computer (46 %), Gebühren für das Kabelfernsehen (36 %) sowie die Auto-Finanzierung (33 %) als elementar betrachtet. Etwas weiter abgeschlagen, aber dennoch für mehr oder weniger Befragte zum Existenzminimum gehörend: Unterhaltskosten für Haustiere (25 %), 1
Mal pro Woche Kneipenbesuch (23 %), Handy (20 %) und Zigaretten (5 %). (03.02.2010)

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mehrheit-der-deutschen-fuer-hoehere-hartz-iv-saetze-6411.php

Dienstag, 2. Februar 2010

Zitat des Tages

Solange das ökonomisch-soziale System Männer, Frauen und die Natur nur als simple Objekte der ständigen Gewinnmaximierung betrachtet, kann es keine Lösung geben. Diese historisch-ökologische Krise führt unseren Planeten in den kollektiven Selbstmord. Ein solches System ist nicht lebensfähig. Seine Aufgabe zugunsten eines humaneren Systems ist nur eine Frage der Zeit. (…) Aber unmittelbar ist das Einzige, was den Planeten retten wird, die Abschaffung des Kapitalismus und die Errichtung einer höheren Produktions- und Zivilisationsform, eines neuen Sozialismus.

Quelle:http://www.perspektive2010.org/blog/2010/02/02/zitat-des-tages-397/