Montag, 27. September 2010

Leserkommentar - Zur grandiosen Hartz IV-Erhöhung seien einige Anmerkungen erlaubt:

 

1. Es wird hier wieder dem altbewährten Konzept gefolgt: Jeder kann Mörder sein, daher sperren wir gleich alle ein. Das ist populistisch, wirksam und die Leute fallen darauf herein. Hartz IV, oder sprechen wir lieber von Sozialhilfe, hat den Zweck unverschuldet in Not geratene Menschen zu helfen. Nur weil hier einige den Sozialstaat mißbraucht haben, müssen alle darunter leiden. Prima!

2. Lohnabstandsgebot: Ja, richtig, Arbeit muß sich lohnen. Aber auch hier gilt: Wer unverschuldet arbeitsunfähig ist kann nicht einfach vor den Hundefutternapf gesetzt werden und die Leyen schwafelt ihn noch blöde voll. Wer arbeiten kann, dar soll dazu angehalten werden und wer trotzdem nicht arbeitet, der muß das spüren – schon klar. Es ist aber geradezu pervertiert von Lohnabstandsgebot zu schwafeln.

a) Sozialhilfe ist kein Dauerzustand. Daher erübrigt sich dieser Begriff. Es geht um unschuldig in Not geratene, um nichts anderes. Wer dabei arbeitsunfähig ist oder unverschuldet keine Arbeit hat, für den gilt auch kein Lohnabstandsgebot. Eigentlich so logisch, daß es keiner Erwähnung bedürfen sollte.

b) Das Lohnabstandsgebot bekommt man auch sonst ganz schnell hin: Anständige Löhne zahlen. Mit anderen Worten, die Löhne müssen von dem Hungerlohnniveau, das wir uns in den letzten Jahren nach der Wiedervereinigung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aufschwatzen haben lassen wieder auf tatsächliche Löhne erhöht werden. Neueste Studien beweisen ja, daß es selbst im hoch gelobten europäischen Ausland auch geht. Ja, ja, ich weiß das ist schwer für unsere Unternehmer. Da müssen die sehr, sehr tapfer sein.

3. Aber Hilfe für dieselben naht: Der Vorschlag von Sachleistungen für Kinder (“Bildungspaket”) paßt wieder für diese Regierung. Schließlich kann man so Parteifreunden und Unterstützern doch den ein oder anderen Euro aus der Staatskasse zufliesen lassen.

4. Interessant auch die Berechnungsweise: 5,00 Euro im Monat gibt es mehr. Man habe die Praxisgebühr und Internet eingerechnet. Also: 10,00 Euro/Quartal Praxisgebühr = 3,33 Euro/Monat. Dann bleiben ja noch 1,77 Euro/Monat. Wow!

Und so wird aus Hartz IV Leyen I. Allein: Niemandem ist damit geholfen...

 

Quelle:http://www.hartgeld.com/infos-DE.htm

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