Wenn unser aller selbstherrliche
Kanzlerin wieder einmal einen Ausflug nach Rußland oder China
unternimmt, dann spricht sie dort gerne die "Menschenrechte" an. In
London sitzt ein Mann mit zweifelhaftem Ruf, der als "Syrische
Beobachtungsstelle für Menschenrechte" immer wieder zitiert wird. Ein
ausgesprochener Menschenfeind, George Soros, finanziert Aufstände,
Unruhen, Mord und Totschlag über "Menschenrechts-Organisationen". Und
der schlimmste aller Bundespräsidenten, der das eigene Volk
beschimpfende Joachim Gauck, wurde in seiner DDR-Vergangenheit nicht nur
als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit, sondern auch als
"Bürgerrechtler" bezeichnet, weil es für den "Menschenrechtler" offenbar
nicht ganz gereicht hatte.
Die Menschenrechte selbst sind eine Erfindung der Freimaurerei, mittels derer Selbstverständlichkeiten formuliert wurden, mit dem Hintergrund, sie gegebenenfalls zu streichen. Das Existenzrecht, auch Recht auf Leben genannt, ist so eine Selbstverständlichkeit. Alles, was existiert, hat ein Recht auf seine Existenz. Außer vielleicht der Staat Israel, der sein Existenzrecht immer wieder verkünden muß, weil es offenbar nicht selbstverständlich ist. Aus dem Recht des Einzelnen auf Existenz erwächst jedoch nicht die Pflicht eines Anderen, diese Existenz sicherzustellen.
Die Freiheit des Einen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Sie kennen diesen Spruch, er ist kein wirkliches Gesetz, sondern nur ein Prinzip. Mein Nachbar hat ein Recht auf Ruhe, ich hingegen ein Recht auf Musik hören. Der Nachbar wünscht totale Ruhe, ich hingegen, sagen wir, 80 db. Die beiden Rechte sind nicht miteinander zu vereinbaren, der allgemeine Konsens ist, daß der Nachbar Zimmerlautstärke dulden muß, also etwa 50 db. Wenn ich unbedingt meine Ohren schädigen möchte, so muß ich auf Kopfhörer ausweichen.
Gegenüber einem Angreifer, der mein Recht auf körperliche Unversehrtheit mißachtet, habe ich das Recht zur Gegenwehr, selbst wenn diese SEIN Recht auf körperliche Unversehrtheit übertritt. Im Lauf des menschlichen Daseins hat sich allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit herausgebildet, der mich davon abhält, ein Kind, das mich mit Niespulver beglücken will, ganz einfach totzuschlagen - was allerdings auch schon der gesunde Menschenverstand anrät.
Menschenrechte werden oft mißbräuchlich interpretiert. Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht auf eine eigene Meinung, er hat das Recht, diese Meinung öffentlich kundzutun. Ich habe jedoch nicht die Pflicht, eine Plattform zur Verfügung zu stellen, auf der diese Meinung verbreitet wird. Ich habe nicht die Pflicht, mir diese Meinung anzuhören, und der Meinungsäußerer hat kein Anrecht darauf, daß ich diese Meinung mit ihm diskutiere. Warum? Ich bin eine Privatperson, ein Individuum mit eigenen Rechten. Ein Volksvertreter hingegen hat die Pflicht, Wählermeinungen anzuhören und sich entsprechend zu äußern, denn er nimmt schließlich Geld dafür, dieses Volk zu vertreten.
Entgegen der Ansicht unserer Weltreisekanzlerin sind die Menschenrechte in Deutschland selbst ein großes Problem und nur teilweise gewährleistet. Wo immer im Grundgesetz die Rechte eingeräumt werden, folgt sogleich die Einschränkung derselben. "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz" heißt es da immer wieder, das heißt, die Menschenrechte werden nach Gutdünken der jeweils herrschenden Parteien gewährt oder genommen. Nur die Würde des Menschen wird als unantastbar hingestellt, ohne Einschränkung. Was menschenwürdig ist, regelt kein Bundesgesetz, sondern oft genug ein Beamter vor Ort. Ein Richter im Gerichtssaal entscheidet selbstherrlich, was menschenwürdig ist und was nicht. Er mag vielleicht nicht herumbrüllen wie einst Roland Freisler, in seiner Wortwahl ist er jedoch ebensowenig eingeschränkt.
In Deutschland herrschen heutzutage weder Meinungs- noch Gedankenfreiheit. Der Staat regelt mit Gesetzen, was gesagt und veröffentlicht werden darf. Eine Freiheit der Kunst und der Wissenschaft gibt es nur eingeschränkt, denn gleich einem absolutistischen Herrscher verteilt der angeblich demokratische Staat Förderungen und Auszeichnungen für genehme Künstler, überhäuft den einen Wissenschaftler mit Forschungsgeldern und läßt den anderen finanziell verhungern. Ein "Konzert gegen Rechts" wird immer gefördert. Dem wäre nichts einzuwenden, wenn das Geld aus der privaten Börse des Förderers stammte, denn dieser hat jedes Recht, selbst zu entscheiden, was er unterstützt. Geht es jedoch um öffentliches Geld, Steuergeld, aufgebracht vom Volk, hat er nicht das Recht, seine eigenen politischen Vorlieben damit zu fördern.
Das Recht auf Information ist angesichts der allgemeinen Propaganda der Wahrheitsmedien deutlich eingeschränkt. Aktuell läuft in den USA der Wahlkampf um das Amt des Präsidenten. Die deutschen Medien gewichten die Darstellung der Kandidaten nach Gutdünken, zumeist so, daß Trump im schlechteren Licht dasteht als seine Gegenkandidatin Clinton. Ich darf sie Killary nennen, ich darf sie abwerten, denn ich bin kein Nachrichtenmedium, das berichtet, ich kommentiere das Geschehen. Ein Journalist hingegen hat die Pflicht, Nachricht und eigene Meinung strikt und erkennbar zu trennen.
Wie ist es um das Menschenrecht der freien Wahl des Wohnorts bestellt? Also, ich würde gerne im Kaisersaal der Würzburger Residenz wohnen - natürlich ohne die Mengen an Schaulustigen, Führungen gäbe es dann keine mehr. Oder vielleicht Neuschwanstein? Andererseits werden im Fernsehen immer mal wieder exklusive Hotels gezeigt oder Millionärsvillen... Ach so, das muß ich bezahlen können... Wieso soll dann jemand aus Ghana oder Eritrea das Recht haben, Deutschland als seinen Wohnort zu bestimmen? Ohne es bezahlen zu können?
Das Recht auf Leben bedeutet nicht, daß ich mich notfalls schlachten lassen muß, um Hungrigen als Nahrungsquelle zu dienen. Wir haben nicht die Pflicht, andere Menschen zu ernähren und zu beherbergen. Die Menschenrechte bedeuten nicht, daß alle, die mühselig und beladen sind, zu uns kommen dürfen, um hier lebenslang das Schlaraffenland zu genießen. Es gibt kein Recht auf Integration, diese ist kein Recht, sondern eine Schuld, und zwar die Schuld desjenigen, der in eine Mehrheitsgesellschaft aufgenommen werden will.
Das Recht auf freie Religionsausübung bedeutet nicht, daß sich alle Menschen dieser Religion unterordnen müssen. Wenn ein Muselmane kein Schweinefleisch essen will, ist das seine Sache und sein Recht, doch wenn er allen Anderen Schweinefleisch verbieten will, überschreitet er seine Rechte. Der Muselmane hat kein Recht, sein vorgeschriebenes Gebet mitten auf der Autobahn zu verrichten und den Verkehr zu behindern. Und auch ein Jude hat kein Recht, sich als höchste moralische Instanz aufzuführen und alles zu tadeln, was ihm in Deutschland und an den Deutschen nicht gefällt. In der Moschee, der Synagoge und der Kirche soll gebetet, keine Politik gemacht werden. Dafür haben wir Rathäuser und Parlamente.
Das Recht des Menschen, Waffen zu tragen und damit für seine eigene Sicherheit zu sorgen, gibt es in Deutschland nicht mehr. Die Deutschen sollen wehrlos sein, wenn ihnen Unrecht getan wird. "Der Staat" soll die Menschen schützen, heißt es. Aber "der Staat" ist nie vor Ort, wenn Unrecht geschieht. Sich selbst umgeben die Politiker mit bewaffneten Leibwächtern, dabei sind die meisten Politiker ohne jeglichen Wert für die Gesellschaft, sie sind jederzeit ersetzbar. Politiker, die sich ohne Personenschutz nicht einmal mehr trauen, mit normalen Bürgern zu sprechen, belehren die unbeschützten und wehrlosen Bürger darüber, daß Deutschland sicher sei.
Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht auf Bildung. Das heißt, Sie dürfen Ihre Kinder auf eine Schule schicken. Darauf, was an dieser Schule gelehrt wird, haben Sie keinen Einfluß. Wenn statt Rechnen in der ersten Klasse Mengenlehre unterrichtet wird, müssen Sie das hinnehmen. Wenn die Schule die Ansichten der Staatsparteien lehrt, müssen Sie das hinnehmen. Wenn die Schule ein verfälschtes Geschichtsbild vermittelt, müssen Sie das hinnehmen. Von einer ordentlichen Bildung steht nichts im Menschenrecht, und wenn "Flüchtlinge", die in unser Land eindringen, außer dem Koran nichts von der Welt kennen, ist das schließlich auch eine Form der Bildung.
Ich habe inzwischen genügend Gerichtserfahrung um zu wissen, daß es in Deutschland keine fairen Verfahren gibt. Das Recht auf rechtliches Gehör bedeutet, daß der Angeklagte alles vortragen darf, was der Richter anschließend ignoriert. Eine Unschuldsvermutung habe ich noch nie erlebt, denn wer angeklagt ist, muß ja schuldig sein. Überraschende Urteile gibt es höchstens, wenn der Angeklagte zur politischen und sonstigen Prominenz gehört. Siehe Josef Ackermann im Mannesmann-Prozeß oder Atze Brauner bzw. Alice Schwarzer bei ihren Steuerhinterziehungen.
Das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit ist in Deutschland zu einem Demonstrationsrecht verkommen, bei dem solche Versammlungen angekündigt und genehmigt werden müssen. Anschließend wird sofort eine "Gegendemonstration" organisiert, mit bezahlten Randalierern der Schlägertruppe Antifa.
Rechte und Freiheiten sind in Deutschland striktem Gesetzesvorbehalt unterworfen. Das Ergebnis ist eine vollständige Gängelung, eine Aufhebung der Freiheit. Diese Regelungen führen nicht zu einem mündigen, in der eigenen Verantwortung stehenden Bürger, sondern zu Kindern in jedem Alter, die ständig kontrolliert und "erzogen" werden, denen immerzu gesagt wird, was sie alles nicht dürfen. Die formulierten Menschenrechte sehen auf dem Papier schön aus, doch warum mußten sie überhaupt formuliert werden? Warum mußten sie in eine bestimmte Form gegossen werden, obwohl sie an sich selbstverständlich sind?
Oh, darauf gibt es tatsächlich eine Antwort! Sie wurden formuliert, damit die Bewohner Nordkoreas und Merkeldeutschlands wissen, was ihnen versagt bleibt.
Betrachten wir die "Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau". Diese gehört ebenfalls zu den Menschenrechten. Da wird dann auch gleich "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gefordert. Nur, leider, sind Mann und Frau nicht gleich. Jedes Geschlecht hat eine spezifische biologische Funktion, und aus dieser Funktion heraus gibt es körperliche und geistige Unterschiede. Kinder brauchen überwiegend die Mutter, doch ganz ohne den Vater sind sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Das "Prinzip Mann" benötigen kleine Mädchen ebenso wie heranwachsende Jungen. Wenn Mann und Frau wirklich gleichberechtigt sind, heißt das, daß die Mutter den Kindern entzogen wird, der Vater aber präsenter ist. Das war von der Natur so nicht vorgesehen. Die ach so gleichberechtigte Frau tendiert in der modernen Gesellschaft jedoch immer öfter dazu, sich von ihrem Mann zu trennen, da sie auf ihn laut offizieller Leseart nicht mehr angewiesen ist. Das führt zu einer Katastrophe in der Entwicklung der Kinder, weil ihnen damit das "Prinzip Mann" vorenthalten wird.
Das Leitbild der Gleichberechtigung ist die Frau, die im Beruf "ihren Mann steht". Sie hört damit nicht nur auf, "nur" Hausfrau und Mutter zu sein, sie hört damit auf, überhaupt Frau zu sein. Stattdessen wird sie ein Subjekt im Wirtschaftskreislauf, das ebenso ausgebeutet wird und Steuern bezahlen muß, wie ein Mann auch. Anstatt daß Männer und Frauen ihre Eigenheiten ausleben dürfen, werden sie einer Gleichmacherei unterworfen. Das Ergebnis ist ein Verlust an Freiheit. Und ja, es gibt Männer- und Frauenberufe. Bei Frauenberufen sind Auszeiten möglich, zum Zweck der Kindererziehung, bei Männerberufen nicht. Die Ausbildung zum Piloten kostet sehr viel Geld, was nicht heißt, daß eine Pilotin das nicht genauso kann. Doch um in ihrem Beruf erfolgreich zu bleiben, muß die Pilotin darauf verzichten, Frau und insbesondere Mutter zu sein.
Frauenberufe werden schlechter bezahlt, und wenn die Frau Auszeiten wegen Mutterschaft nimmt, fehlen ihr Jahre der Praxis, die für eine Beförderung nötig gewesen wären. Deshalb werden Frauen schlechter bezahlt als Männer, weil sie andere, nicht die gleiche Arbeit leisten. Sie geben folglich ihre Eigenheiten, ihre biologischen Besonderheiten für eine schlechte Bezahlung preis.
Ohne die Menschenrechte hatten wir in Europa die Bauersfrau, die ihre Kinder großzog und die hofnahen Arbeiten übernommen hat, während die Männer die schweren und hoffernen Arbeiten erledigt haben. Bei der Ernte waren sie alle auf dem Feld, da war jede Hand nötig. Die Bürgersfrau hat ihre Kinder erzogen und die Hausarbeiten erledigt, oft auch die Buchführung, während der Mann in der Werkstatt oder im Kontor gearbeitet hat. Und es gab die Edelfrauen, die Hofdamen, die allgemein hofiert wurden - und die Kinder erzogen haben. Kein Mann konnte es sich leisten, seine Frau zu mißachten, denn sie war an seiner Seite, hat mit ihm zusammen das Leben gemeistert oder ist mit ihm zusammen gescheitert.
Dieses natürliche Verhältnis, das keinerlei Regelung bedurfte, hat sich mit der Industrialisierung aufgelöst. Die Männer haben nicht mehr in der Familie gearbeitet, die Frauen waren nicht mehr an der Seite ihrer Männer. Daraus ergab sich ein Verlust an Freiheit für beide Geschlechter, der neue Regelungen zur Folge hatte. Jetzt waren Menschenrechte nötig, für etwas, das zuvor selbstverständlich gewesen war.
Die Menschenrechte gewähren keine neuen Rechte, sie schreiben nur diese Rechte fest. Sie ermöglichen keine Freiheiten, sondern die Einschränkung der Freiheit. Wer Menschenrechte einklagen muß, die eigentlich selbstverständlich wären, hat seine Freiheit verloren. Und eine Bundeskanzlerin, die sonstwo auf der Welt Menschenrechte einfordert, lenkt damit nur davon ab, daß es diese im eigenen Land nicht gibt.
© Michael Winkler
Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Pranger/Pranger.html
Die Menschenrechte selbst sind eine Erfindung der Freimaurerei, mittels derer Selbstverständlichkeiten formuliert wurden, mit dem Hintergrund, sie gegebenenfalls zu streichen. Das Existenzrecht, auch Recht auf Leben genannt, ist so eine Selbstverständlichkeit. Alles, was existiert, hat ein Recht auf seine Existenz. Außer vielleicht der Staat Israel, der sein Existenzrecht immer wieder verkünden muß, weil es offenbar nicht selbstverständlich ist. Aus dem Recht des Einzelnen auf Existenz erwächst jedoch nicht die Pflicht eines Anderen, diese Existenz sicherzustellen.
Die Freiheit des Einen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Sie kennen diesen Spruch, er ist kein wirkliches Gesetz, sondern nur ein Prinzip. Mein Nachbar hat ein Recht auf Ruhe, ich hingegen ein Recht auf Musik hören. Der Nachbar wünscht totale Ruhe, ich hingegen, sagen wir, 80 db. Die beiden Rechte sind nicht miteinander zu vereinbaren, der allgemeine Konsens ist, daß der Nachbar Zimmerlautstärke dulden muß, also etwa 50 db. Wenn ich unbedingt meine Ohren schädigen möchte, so muß ich auf Kopfhörer ausweichen.
Gegenüber einem Angreifer, der mein Recht auf körperliche Unversehrtheit mißachtet, habe ich das Recht zur Gegenwehr, selbst wenn diese SEIN Recht auf körperliche Unversehrtheit übertritt. Im Lauf des menschlichen Daseins hat sich allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit herausgebildet, der mich davon abhält, ein Kind, das mich mit Niespulver beglücken will, ganz einfach totzuschlagen - was allerdings auch schon der gesunde Menschenverstand anrät.
Menschenrechte werden oft mißbräuchlich interpretiert. Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht auf eine eigene Meinung, er hat das Recht, diese Meinung öffentlich kundzutun. Ich habe jedoch nicht die Pflicht, eine Plattform zur Verfügung zu stellen, auf der diese Meinung verbreitet wird. Ich habe nicht die Pflicht, mir diese Meinung anzuhören, und der Meinungsäußerer hat kein Anrecht darauf, daß ich diese Meinung mit ihm diskutiere. Warum? Ich bin eine Privatperson, ein Individuum mit eigenen Rechten. Ein Volksvertreter hingegen hat die Pflicht, Wählermeinungen anzuhören und sich entsprechend zu äußern, denn er nimmt schließlich Geld dafür, dieses Volk zu vertreten.
Entgegen der Ansicht unserer Weltreisekanzlerin sind die Menschenrechte in Deutschland selbst ein großes Problem und nur teilweise gewährleistet. Wo immer im Grundgesetz die Rechte eingeräumt werden, folgt sogleich die Einschränkung derselben. "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz" heißt es da immer wieder, das heißt, die Menschenrechte werden nach Gutdünken der jeweils herrschenden Parteien gewährt oder genommen. Nur die Würde des Menschen wird als unantastbar hingestellt, ohne Einschränkung. Was menschenwürdig ist, regelt kein Bundesgesetz, sondern oft genug ein Beamter vor Ort. Ein Richter im Gerichtssaal entscheidet selbstherrlich, was menschenwürdig ist und was nicht. Er mag vielleicht nicht herumbrüllen wie einst Roland Freisler, in seiner Wortwahl ist er jedoch ebensowenig eingeschränkt.
In Deutschland herrschen heutzutage weder Meinungs- noch Gedankenfreiheit. Der Staat regelt mit Gesetzen, was gesagt und veröffentlicht werden darf. Eine Freiheit der Kunst und der Wissenschaft gibt es nur eingeschränkt, denn gleich einem absolutistischen Herrscher verteilt der angeblich demokratische Staat Förderungen und Auszeichnungen für genehme Künstler, überhäuft den einen Wissenschaftler mit Forschungsgeldern und läßt den anderen finanziell verhungern. Ein "Konzert gegen Rechts" wird immer gefördert. Dem wäre nichts einzuwenden, wenn das Geld aus der privaten Börse des Förderers stammte, denn dieser hat jedes Recht, selbst zu entscheiden, was er unterstützt. Geht es jedoch um öffentliches Geld, Steuergeld, aufgebracht vom Volk, hat er nicht das Recht, seine eigenen politischen Vorlieben damit zu fördern.
Das Recht auf Information ist angesichts der allgemeinen Propaganda der Wahrheitsmedien deutlich eingeschränkt. Aktuell läuft in den USA der Wahlkampf um das Amt des Präsidenten. Die deutschen Medien gewichten die Darstellung der Kandidaten nach Gutdünken, zumeist so, daß Trump im schlechteren Licht dasteht als seine Gegenkandidatin Clinton. Ich darf sie Killary nennen, ich darf sie abwerten, denn ich bin kein Nachrichtenmedium, das berichtet, ich kommentiere das Geschehen. Ein Journalist hingegen hat die Pflicht, Nachricht und eigene Meinung strikt und erkennbar zu trennen.
Wie ist es um das Menschenrecht der freien Wahl des Wohnorts bestellt? Also, ich würde gerne im Kaisersaal der Würzburger Residenz wohnen - natürlich ohne die Mengen an Schaulustigen, Führungen gäbe es dann keine mehr. Oder vielleicht Neuschwanstein? Andererseits werden im Fernsehen immer mal wieder exklusive Hotels gezeigt oder Millionärsvillen... Ach so, das muß ich bezahlen können... Wieso soll dann jemand aus Ghana oder Eritrea das Recht haben, Deutschland als seinen Wohnort zu bestimmen? Ohne es bezahlen zu können?
Das Recht auf Leben bedeutet nicht, daß ich mich notfalls schlachten lassen muß, um Hungrigen als Nahrungsquelle zu dienen. Wir haben nicht die Pflicht, andere Menschen zu ernähren und zu beherbergen. Die Menschenrechte bedeuten nicht, daß alle, die mühselig und beladen sind, zu uns kommen dürfen, um hier lebenslang das Schlaraffenland zu genießen. Es gibt kein Recht auf Integration, diese ist kein Recht, sondern eine Schuld, und zwar die Schuld desjenigen, der in eine Mehrheitsgesellschaft aufgenommen werden will.
Das Recht auf freie Religionsausübung bedeutet nicht, daß sich alle Menschen dieser Religion unterordnen müssen. Wenn ein Muselmane kein Schweinefleisch essen will, ist das seine Sache und sein Recht, doch wenn er allen Anderen Schweinefleisch verbieten will, überschreitet er seine Rechte. Der Muselmane hat kein Recht, sein vorgeschriebenes Gebet mitten auf der Autobahn zu verrichten und den Verkehr zu behindern. Und auch ein Jude hat kein Recht, sich als höchste moralische Instanz aufzuführen und alles zu tadeln, was ihm in Deutschland und an den Deutschen nicht gefällt. In der Moschee, der Synagoge und der Kirche soll gebetet, keine Politik gemacht werden. Dafür haben wir Rathäuser und Parlamente.
Das Recht des Menschen, Waffen zu tragen und damit für seine eigene Sicherheit zu sorgen, gibt es in Deutschland nicht mehr. Die Deutschen sollen wehrlos sein, wenn ihnen Unrecht getan wird. "Der Staat" soll die Menschen schützen, heißt es. Aber "der Staat" ist nie vor Ort, wenn Unrecht geschieht. Sich selbst umgeben die Politiker mit bewaffneten Leibwächtern, dabei sind die meisten Politiker ohne jeglichen Wert für die Gesellschaft, sie sind jederzeit ersetzbar. Politiker, die sich ohne Personenschutz nicht einmal mehr trauen, mit normalen Bürgern zu sprechen, belehren die unbeschützten und wehrlosen Bürger darüber, daß Deutschland sicher sei.
Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht auf Bildung. Das heißt, Sie dürfen Ihre Kinder auf eine Schule schicken. Darauf, was an dieser Schule gelehrt wird, haben Sie keinen Einfluß. Wenn statt Rechnen in der ersten Klasse Mengenlehre unterrichtet wird, müssen Sie das hinnehmen. Wenn die Schule die Ansichten der Staatsparteien lehrt, müssen Sie das hinnehmen. Wenn die Schule ein verfälschtes Geschichtsbild vermittelt, müssen Sie das hinnehmen. Von einer ordentlichen Bildung steht nichts im Menschenrecht, und wenn "Flüchtlinge", die in unser Land eindringen, außer dem Koran nichts von der Welt kennen, ist das schließlich auch eine Form der Bildung.
Ich habe inzwischen genügend Gerichtserfahrung um zu wissen, daß es in Deutschland keine fairen Verfahren gibt. Das Recht auf rechtliches Gehör bedeutet, daß der Angeklagte alles vortragen darf, was der Richter anschließend ignoriert. Eine Unschuldsvermutung habe ich noch nie erlebt, denn wer angeklagt ist, muß ja schuldig sein. Überraschende Urteile gibt es höchstens, wenn der Angeklagte zur politischen und sonstigen Prominenz gehört. Siehe Josef Ackermann im Mannesmann-Prozeß oder Atze Brauner bzw. Alice Schwarzer bei ihren Steuerhinterziehungen.
Das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit ist in Deutschland zu einem Demonstrationsrecht verkommen, bei dem solche Versammlungen angekündigt und genehmigt werden müssen. Anschließend wird sofort eine "Gegendemonstration" organisiert, mit bezahlten Randalierern der Schlägertruppe Antifa.
Rechte und Freiheiten sind in Deutschland striktem Gesetzesvorbehalt unterworfen. Das Ergebnis ist eine vollständige Gängelung, eine Aufhebung der Freiheit. Diese Regelungen führen nicht zu einem mündigen, in der eigenen Verantwortung stehenden Bürger, sondern zu Kindern in jedem Alter, die ständig kontrolliert und "erzogen" werden, denen immerzu gesagt wird, was sie alles nicht dürfen. Die formulierten Menschenrechte sehen auf dem Papier schön aus, doch warum mußten sie überhaupt formuliert werden? Warum mußten sie in eine bestimmte Form gegossen werden, obwohl sie an sich selbstverständlich sind?
Oh, darauf gibt es tatsächlich eine Antwort! Sie wurden formuliert, damit die Bewohner Nordkoreas und Merkeldeutschlands wissen, was ihnen versagt bleibt.
Betrachten wir die "Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau". Diese gehört ebenfalls zu den Menschenrechten. Da wird dann auch gleich "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gefordert. Nur, leider, sind Mann und Frau nicht gleich. Jedes Geschlecht hat eine spezifische biologische Funktion, und aus dieser Funktion heraus gibt es körperliche und geistige Unterschiede. Kinder brauchen überwiegend die Mutter, doch ganz ohne den Vater sind sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Das "Prinzip Mann" benötigen kleine Mädchen ebenso wie heranwachsende Jungen. Wenn Mann und Frau wirklich gleichberechtigt sind, heißt das, daß die Mutter den Kindern entzogen wird, der Vater aber präsenter ist. Das war von der Natur so nicht vorgesehen. Die ach so gleichberechtigte Frau tendiert in der modernen Gesellschaft jedoch immer öfter dazu, sich von ihrem Mann zu trennen, da sie auf ihn laut offizieller Leseart nicht mehr angewiesen ist. Das führt zu einer Katastrophe in der Entwicklung der Kinder, weil ihnen damit das "Prinzip Mann" vorenthalten wird.
Das Leitbild der Gleichberechtigung ist die Frau, die im Beruf "ihren Mann steht". Sie hört damit nicht nur auf, "nur" Hausfrau und Mutter zu sein, sie hört damit auf, überhaupt Frau zu sein. Stattdessen wird sie ein Subjekt im Wirtschaftskreislauf, das ebenso ausgebeutet wird und Steuern bezahlen muß, wie ein Mann auch. Anstatt daß Männer und Frauen ihre Eigenheiten ausleben dürfen, werden sie einer Gleichmacherei unterworfen. Das Ergebnis ist ein Verlust an Freiheit. Und ja, es gibt Männer- und Frauenberufe. Bei Frauenberufen sind Auszeiten möglich, zum Zweck der Kindererziehung, bei Männerberufen nicht. Die Ausbildung zum Piloten kostet sehr viel Geld, was nicht heißt, daß eine Pilotin das nicht genauso kann. Doch um in ihrem Beruf erfolgreich zu bleiben, muß die Pilotin darauf verzichten, Frau und insbesondere Mutter zu sein.
Frauenberufe werden schlechter bezahlt, und wenn die Frau Auszeiten wegen Mutterschaft nimmt, fehlen ihr Jahre der Praxis, die für eine Beförderung nötig gewesen wären. Deshalb werden Frauen schlechter bezahlt als Männer, weil sie andere, nicht die gleiche Arbeit leisten. Sie geben folglich ihre Eigenheiten, ihre biologischen Besonderheiten für eine schlechte Bezahlung preis.
Ohne die Menschenrechte hatten wir in Europa die Bauersfrau, die ihre Kinder großzog und die hofnahen Arbeiten übernommen hat, während die Männer die schweren und hoffernen Arbeiten erledigt haben. Bei der Ernte waren sie alle auf dem Feld, da war jede Hand nötig. Die Bürgersfrau hat ihre Kinder erzogen und die Hausarbeiten erledigt, oft auch die Buchführung, während der Mann in der Werkstatt oder im Kontor gearbeitet hat. Und es gab die Edelfrauen, die Hofdamen, die allgemein hofiert wurden - und die Kinder erzogen haben. Kein Mann konnte es sich leisten, seine Frau zu mißachten, denn sie war an seiner Seite, hat mit ihm zusammen das Leben gemeistert oder ist mit ihm zusammen gescheitert.
Dieses natürliche Verhältnis, das keinerlei Regelung bedurfte, hat sich mit der Industrialisierung aufgelöst. Die Männer haben nicht mehr in der Familie gearbeitet, die Frauen waren nicht mehr an der Seite ihrer Männer. Daraus ergab sich ein Verlust an Freiheit für beide Geschlechter, der neue Regelungen zur Folge hatte. Jetzt waren Menschenrechte nötig, für etwas, das zuvor selbstverständlich gewesen war.
Die Menschenrechte gewähren keine neuen Rechte, sie schreiben nur diese Rechte fest. Sie ermöglichen keine Freiheiten, sondern die Einschränkung der Freiheit. Wer Menschenrechte einklagen muß, die eigentlich selbstverständlich wären, hat seine Freiheit verloren. Und eine Bundeskanzlerin, die sonstwo auf der Welt Menschenrechte einfordert, lenkt damit nur davon ab, daß es diese im eigenen Land nicht gibt.
© Michael Winkler
Quelle:http://www.michaelwinkler.de/Pranger/Pranger.html
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